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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • BienekindB Offline
    BienekindB Offline
    Bienekind
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4321

    Ich versuche es mal: Du hast im Januar eine Reise gebucht für Ende Mai mit voraussichtlicher Abflugzeit 10.00 Uhr, Ankunft 13.00 Uhr. Im April bekommst du eine Flugzeitänderung auf 14.00 Uhr, Ankunft 17.00 Uhr. Wenn dein Flug dann tatsächlich um 14.00 Uhr geht, liegt keine Verspätung vor. Sollte er aber erst um 17.30 Uhr abfliegen und die Ankunft mehr als 3 Stunden später als die geplante - nicht die voraussichtliche! - Ankunftszeit sein, also sagen wir mal um 20.30 Uhr, dann hat man ein Anrecht auf Entschädigung.

    BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4322

      @Praia60
      Ich sag´s mal so: Du versuchst der Katze das Mausen zu erklären.
      Die bei der Buchung angegebenen Reisezeiten sind nicht verbindlich und nicht Vertragsbestandteil (sh. Änderungsvorbehalte Punkt 12).
      Genau das hast du aber behauptet.
      Etwas vollkommen anderes ist die Situation, beim Eintreffen auf dem Flughafen auf der Anzeigentafel "delayed" zu lesen.
      Hier kann u.U. die VO(EG)261/04 angewendet werden und Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung bestehen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • BienekindB Bienekind

        Ich versuche es mal: Du hast im Januar eine Reise gebucht für Ende Mai mit voraussichtlicher Abflugzeit 10.00 Uhr, Ankunft 13.00 Uhr. Im April bekommst du eine Flugzeitänderung auf 14.00 Uhr, Ankunft 17.00 Uhr. Wenn dein Flug dann tatsächlich um 14.00 Uhr geht, liegt keine Verspätung vor. Sollte er aber erst um 17.30 Uhr abfliegen und die Ankunft mehr als 3 Stunden später als die geplante - nicht die voraussichtliche! - Ankunftszeit sein, also sagen wir mal um 20.30 Uhr, dann hat man ein Anrecht auf Entschädigung.

        BienekindB Offline
        BienekindB Offline
        Bienekind
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4323

        @bienekind sagte:

        dann hat man ein Anrecht auf Entschädigung.

        Ich korrigiere mich dahingehend, dass man dann, wenn die Vorausetzungen erfüllt sind, einen Anpruch haben könnte. So, wie vonschmeling es gerade ausgeführt hat.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Praia60P Praia60

          Aus 2 Zeiten ergibt sich eine Zeitdifferenz.
          Die eine Zeit ist die von dir genannte endgültige reale Abflugzeit.
          Und was nun ist die andere Zeit, welche herangezogen wird um die Größe der Verspätung zu bestimmen, wenn diese nicht die geplante Abflugzeit ist ?
          Alles im Kontext "Entschädigung" bei Verspätungen bitte.
          Und.. Vertrag ist Vertrag , allerdings ist ein Gesetz, hier EU, höherwertig und somit verbindlich.
          Es geht auch nicht um Recht haben wollen, sondern um Fakten, Tatsachen und Aufklärung.

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4324

          @praia60 sagte:

          Aus 2 Zeiten ergibt sich eine Zeitdifferenz.

          Danke für den Hinweis!

          Die eine Zeit ist die von dir genannte endgültige reale Abflugzeit.
          Und was nun ist die andere Zeit, welche herangezogen wird um die Größe der Verspätung zu bestimmen, wenn diese nicht die geplante Abflugzeit ist ?
          Alles im Kontext "Entschädigung" bei Verspätungen bitte.

          Die tatsächliche Ankunftszeit natürlich.

          Und.. Vertrag ist Vertrag , allerdings ist ein Gesetz, hier EU, höherwertig und somit verbindlich.

          Und was soll das mit dem Sachverhalt Flugzeitenänderung zu tun haben?
          Die Reisezeiten sind kein Vertragsbestandteil des Pauschalreisevertrages und ein vollkommen anderer Sachverhalt als jener, der in der VO(EG)261/04 berücksichtigt wird.

          Es geht auch nicht um Recht haben wollen, sondern um Fakten, Tatsachen und Aufklärung.

          Na daran musst du aber noch arbeiten ... 😏
          Offen gestanden tust du nichts anderes als mit eklatant mangelnder Präzision hier schon längst präzisierte Sachverhalte grauenvoll zu vermischen, beispielsweise diese deine bizarre "Differenzierung" von Vertrag und Gesetz ...
          Wenn etwas nicht vertraglich vereinbar ist muss auch nichts "darüberstehen", dem zufolge sind Flugzeiten- oder Carrieränderungen in einem gewissen Rahmen hinzunehmen bzw. ergeben sich daraus Ansprüche gem. §§ 651 BGB.
          Einfach mal informieren ... 😡

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Praia60P Offline
            Praia60P Offline
            Praia60
            schrieb am zuletzt editiert von Praia60
            #4325

            Wenn vertraglich nur der Transport von A nach B geregelt wäre, wie hier geschrieben, und damit suggeriert wurde, dass Terminverschiebungen konsequenzlos wären , dann stimmt das einfach nicht.
            Darauf bin ich eingegangen.

            Ach ja, jeder Vertrag ist hinfällig, sollte dieser gegen ein Gesetz verstossen.
            Die Aussage Vertrag ist Vertrag stimmt pauschal nicht.
            Und ..dein von Oben herab , mag ich nicht .

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              @praia60 sagte:

              Aus 2 Zeiten ergibt sich eine Zeitdifferenz.

              Danke für den Hinweis!

              Die eine Zeit ist die von dir genannte endgültige reale Abflugzeit.
              Und was nun ist die andere Zeit, welche herangezogen wird um die Größe der Verspätung zu bestimmen, wenn diese nicht die geplante Abflugzeit ist ?
              Alles im Kontext "Entschädigung" bei Verspätungen bitte.

              Die tatsächliche Ankunftszeit natürlich.

              Und.. Vertrag ist Vertrag , allerdings ist ein Gesetz, hier EU, höherwertig und somit verbindlich.

              Und was soll das mit dem Sachverhalt Flugzeitenänderung zu tun haben?
              Die Reisezeiten sind kein Vertragsbestandteil des Pauschalreisevertrages und ein vollkommen anderer Sachverhalt als jener, der in der VO(EG)261/04 berücksichtigt wird.

              Es geht auch nicht um Recht haben wollen, sondern um Fakten, Tatsachen und Aufklärung.

              Na daran musst du aber noch arbeiten ... 😏
              Offen gestanden tust du nichts anderes als mit eklatant mangelnder Präzision hier schon längst präzisierte Sachverhalte grauenvoll zu vermischen, beispielsweise diese deine bizarre "Differenzierung" von Vertrag und Gesetz ...
              Wenn etwas nicht vertraglich vereinbar ist muss auch nichts "darüberstehen", dem zufolge sind Flugzeiten- oder Carrieränderungen in einem gewissen Rahmen hinzunehmen bzw. ergeben sich daraus Ansprüche gem. §§ 651 BGB.
              Einfach mal informieren ... 😡

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4326

              @vonschmeling sagte:

              ... dem zufolge sind Flugzeiten- oder Carrieränderungen in einem gewissen Rahmen hinzunehmen bzw. ergeben sich daraus Ansprüche gem. §§ 651 BGB.

              Kannst du nicht lesen oder bist du zum Geier auf irgendwas eingegangen, was entweder niemals behauptet wurde oder du schlicht nicht verstanden hast?

              Deine Aussage "Flugzeiten Vertragsbestandteil bei Pauschalreisem" ist falsch.
              Deine Behauptung, dass ein Anspruch auf Entschädigung auf vorläufigen Flugzeiten gründet ist falsch.
              Dein kläglicher Versuch, deine falschen Behauptungen "herzuleiten" ist einfach nur irreführend.
              Und das nennst du Aufklärung mittels Fakten? Wohlsein ... !

              Mit dem Abschluss eines Pauschalreisevertrages wird eine (Flug)Reise von A nach B vereinbart, nicht etwa ein Flug um x Uhr mit dem Carrier y.
              Wenn hier jemand "suggeriert" dann du mit dem Nimbus der Kompetenz trotz offenkundig kompletter Unbelecktheit, mit einem Abgang von ein bisschen Pipi Langstrumpf Attitüde "mach ich mir die (Reise)Welt widdewiddewie sie mir gefällt".
              Unterirdisch!
              Dem Grunde nach mäanderst du zwischen Ahnungslosigkeit und Wunschdenken, möchtest mir aber die Aufgabe erteilen meine Informationsdefizite zu beseitigen?
              Sportlich ...

              Mal noch ein Hinweis zu deinem Statement, ihr würdet nur Condor buchen da ihr auf die Premium Wert legt:
              Bucht ihr direkt bei Condor um die Ansprüche einigermaßen zu manifestieren?
              Falls nicht dürfte inzwischen jedem regelmäßigen Mitleser dieses Strang aufgegangen sein, wer hier tatsächlich keinen Schimmer hat ...

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Praia60P Offline
                Praia60P Offline
                Praia60
                schrieb am zuletzt editiert von Praia60
                #4327

                Jetzt lies mal mit Bubi :
                Ich schreibe hier keine Doktorarbeit !
                Ich drücke mich auch nicht immer präzise aus und weiss auch nicht alles, aber ich lasse mich von dir hier nicht so behandeln.
                Ich besitze nämlich bereits 2 techn. wissenschaftliche Diplome .
                Und du ?
                Hier ist ein Forum, also lass mir gegenüber deine persönlichen Beurteilungen meiner Person bleiben.
                Wenn jeder von allem Schimmer hätte, wäre hätte dieses Forum keinen Sinn.
                Also lass dein kindischen Schwanzvergleich mal schön bleiben.

                SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #4328

                  Soviel zu Fakten, Tatsachen und Aufklärung ... 😏
                  Dass du keine Doktorarbeit schreibst dürfte außer dir mittlerweile auch dem harmosesten Mitleser aufgegangen sein ... 😳

                  Hier ist ein Forum, deshalb erlaubt "Bubi" sich zu widersprechen,, wenn jemand ausgemachten Mumpitz reinklöppelt, sogar wenn sich der Mumpitzverfasser des Besitzes von "2 techn. wissenschaftlichen Diplomen" belobt.

                  Und ich?
                  Ich behalte mir vor, Fakten zur Aufklärung von Ansprüchen in kritischen Situationen beizutragen, auf deren Richtigkeit die Betroffenen sich verlassen und sie erfolgreich für ihre Einreden verwenden können.
                  Zum Eierschaukeln stehe ich bekanntlich nicht zur Verfügung - also viel Spaß noch damit!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Praia60P Offline
                    Praia60P Offline
                    Praia60
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4329

                    Vertragsbestandteil ist alles was im Vertrag steht.
                    Die Relevanz, die erfolgreiche Einklagbarkeit ist diesbezüglich nebensächlich.
                    Thema für mich beendet.

                    jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmer
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4330

                      Schade, das mitlesen war in den letzten Tagen schon sehr erheiternd ......

                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Praia60P Praia60

                        Jetzt lies mal mit Bubi :
                        Ich schreibe hier keine Doktorarbeit !
                        Ich drücke mich auch nicht immer präzise aus und weiss auch nicht alles, aber ich lasse mich von dir hier nicht so behandeln.
                        Ich besitze nämlich bereits 2 techn. wissenschaftliche Diplome .
                        Und du ?
                        Hier ist ein Forum, also lass mir gegenüber deine persönlichen Beurteilungen meiner Person bleiben.
                        Wenn jeder von allem Schimmer hätte, wäre hätte dieses Forum keinen Sinn.
                        Also lass dein kindischen Schwanzvergleich mal schön bleiben.

                        SokratesS Offline
                        SokratesS Offline
                        Sokrates
                        Experte Istanbul
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4331

                        @praia60 sagte:

                        Ich besitze nämlich bereits 2 techn. wissenschaftliche Diplome .

                        ... was Dich natürlich zwangsläufig als Experte für dieses Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ausweist!😉

                        Trotzdem möchte ich Dich bitten, Dich einer Deiner Gelehrsamkeit entsprechenden Wortwahl bei der Anrede von Mitgliedern unserer Community zu bedienen.

                        LG

                        Sokrates

                        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                        Praia60P 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • SokratesS Sokrates

                          @praia60 sagte:

                          Ich besitze nämlich bereits 2 techn. wissenschaftliche Diplome .

                          ... was Dich natürlich zwangsläufig als Experte für dieses Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ausweist!😉

                          Trotzdem möchte ich Dich bitten, Dich einer Deiner Gelehrsamkeit entsprechenden Wortwahl bei der Anrede von Mitgliedern unserer Community zu bedienen.

                          LG

                          Sokrates

                          Praia60P Offline
                          Praia60P Offline
                          Praia60
                          schrieb am zuletzt editiert von Praia60
                          #4332

                          @sokrates sagte:

                          ... was Dich natürlich zwangsläufig als Experte für dieses Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ausweist!😉

                          Trotzdem möchte ich Dich bitten, Dich einer Deiner Gelehrsamkeit entsprechenden Wortwahl bei der Anrede von Mitgliedern unserer Community zu bedienen.

                          LG

                          Sokrates

                          Habe ich etwa jemand aufgefordert zum Eierschaukeln ?
                          Weshalb kommt dieser User mit diesem kindischen Proletenspruch damit ?
                          Wer hat hier die sachliche Ebene zuerst verlassen ?
                          Wer wurde hier zuerst persönlich ?
                          Wer hat damit angefangen sich als Experte darzustellen, indem er mich mit einer fragwürdigen Wortwahl vorführen wollte ?
                          Selbst wenn er ein Experte wäre, wollte ich ihm damit deutlich machen , dass es hier auch andere Experten und auch Laien gibt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4333

                            Ob du´s glaubst oder nicht, Praia60:
                            Aus dem Verlauf der virtuellen Unterhaltung lässt sich eindeutig schließen, dass es Experten und Laien gibt - das hätte ergo deiner "Verdeutlichung" nicht bedurft.
                            Es ging um Reisezeitenänderungen und die damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche des Pauschalreisenden.
                            Hierzu hast du vollkommen unsinnige Aussagen getroffen und die auch noch beharrlich weitergesponnen.
                            Kein Wunder wurde meine Widerspruch ebenfalls beharrlicher, was du offenbar nicht verknusen kannst.

                            Is aber auch wurscht, ich habe alles für die Foris Wissenswerte dazu gesagt, du darfst deine Förmchen jetzt wieder allein benutzen ...

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Praia60P Offline
                              Praia60P Offline
                              Praia60
                              schrieb am zuletzt editiert von Praia60
                              #4334

                              Experte nennt sich heutzutage Hinz und Kunz.
                              Experte ist für mich diesbezüglich jemand der ein Studium für Touristik erfolgreich absolviert hat und langjährige Berufserfahrung hat .
                              Leider habe ich nichts gehört was du dazu gesagt hast.
                              Liegt wohl daran, dass ich nur lesen konnte
                              Erfüllt jemand unter den Diskutanten die Voraussetzung um sich Experte zu nennen ?

                              burton_B HABERLINGH 2 Antworten Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • altlöwin63A Offline
                                altlöwin63A Offline
                                altlöwin63
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4335

                                Ja, auf jeden Fall unsere Frau von Schmeling.
                                Mit ihrem fundierten Wissen hat Sie schon zig-fach geholfen.
                                Aber wenn du gescheiter bist, dann bitte.

                                "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                                (Zitat Horst Seehofer-2015)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Praia60P Praia60

                                  Experte nennt sich heutzutage Hinz und Kunz.
                                  Experte ist für mich diesbezüglich jemand der ein Studium für Touristik erfolgreich absolviert hat und langjährige Berufserfahrung hat .
                                  Leider habe ich nichts gehört was du dazu gesagt hast.
                                  Liegt wohl daran, dass ich nur lesen konnte
                                  Erfüllt jemand unter den Diskutanten die Voraussetzung um sich Experte zu nennen ?

                                  burton_B Offline
                                  burton_B Offline
                                  burton_
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4336

                                  @praia60 sagte:

                                  Experte ist für mich diesbezüglich jemand der ein Studium für Touristik erfolgreich absolviert hat und langjährige Berufserfahrung hat .

                                  Angesichts der hier gefragten reiserechtlichen Einordnung von Flugzeitänderungen wäre wohl eher ein juristisches Studium gefragt 😉

                                  Aus touristischer Sicht sind solche Änderungen nämlich vor allem lästig, aber manchmal unumgänglich 😜

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
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                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4337

                                    Sicher, nur hat vermutlich keiner Bock hier seine Vita offenzulegen um seine Expertise durch deine strengen Anforderungen zu manövrieren ... 😉
                                    Du darfst gerne weiterhin auf deiner "Meinung" beharren, im Konfliktfall wird dir dann schon ein wahrer Experte seine "Meinung" geigen und deine Einrede genauso pulverisieren, wie das hier im Thread schon mal geübt wurde.

                                    Für jene stillen Leser, die im Laufe des Theaterdonners durcheinander gekommen sind:
                                    Flugzeiten und Carrier können sich bei einer Pauschalreisebuchung in einem gewissen Rahmen ändern.
                                    Ggf. kommen Ansprüche gem. §§651 BGB in Betracht (Kündigung).
                                    Eine Flugzeitenänderung ist keine Verspätung, die VO(EG)261/04 kann darauf nicht angewendet werden.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    HC-Mitglied400741H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4338

                                      @burton_
                                      Wie kommst du denn darauf? 😜
                                      Inzwischen wäre aus meiner Sicht ein Neurochirurg die einzig hilfreiche Disziplin um dem Doppeldiplomaten vom Holzweg zu helfen.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Praia60P Praia60

                                        Experte nennt sich heutzutage Hinz und Kunz.
                                        Experte ist für mich diesbezüglich jemand der ein Studium für Touristik erfolgreich absolviert hat und langjährige Berufserfahrung hat .
                                        Leider habe ich nichts gehört was du dazu gesagt hast.
                                        Liegt wohl daran, dass ich nur lesen konnte
                                        Erfüllt jemand unter den Diskutanten die Voraussetzung um sich Experte zu nennen ?

                                        HABERLINGH Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                        #4339

                                        @praia60 sagte:

                                        Experte nennt sich heutzutage Hinz und Kunz.
                                        Experte ist für mich diesbezüglich jemand der ein Studium für Touristik erfolgreich absolviert hat und langjährige Berufserfahrung hat .
                                        Leider habe ich nichts gehört was du dazu gesagt hast.
                                        Liegt wohl daran, dass ich nur lesen konnte
                                        Erfüllt jemand unter den Diskutanten die Voraussetzung um sich Experte zu nennen ?

                                        Las dich doch einfach von einem Experten ( Rechtsanwalt ) beraten, der wir es aber nicht kostenlos machen, aber vielleicht ist es bei dir umsonst [vergeblich] .😉

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Sicher, nur hat vermutlich keiner Bock hier seine Vita offenzulegen um seine Expertise durch deine strengen Anforderungen zu manövrieren ... 😉
                                          Du darfst gerne weiterhin auf deiner "Meinung" beharren, im Konfliktfall wird dir dann schon ein wahrer Experte seine "Meinung" geigen und deine Einrede genauso pulverisieren, wie das hier im Thread schon mal geübt wurde.

                                          Für jene stillen Leser, die im Laufe des Theaterdonners durcheinander gekommen sind:
                                          Flugzeiten und Carrier können sich bei einer Pauschalreisebuchung in einem gewissen Rahmen ändern.
                                          Ggf. kommen Ansprüche gem. §§651 BGB in Betracht (Kündigung).
                                          Eine Flugzeitenänderung ist keine Verspätung, die VO(EG)261/04 kann darauf nicht angewendet werden.

                                          HC-Mitglied400741H Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4340

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Für jene stillen Leser, die im Laufe des Theaterdonners durcheinander gekommen sind:
                                          Flugzeiten und Carrier können sich bei einer Pauschalreisebuchung in einem gewissen Rahmen ändern.
                                          Ggf. kommen Ansprüche gem. §§651 BGB in Betracht (Kündigung).
                                          Eine Flugzeitenänderung ist keine Verspätung, die VO(EG)261/04 kann darauf nicht angewendet werden.

                                          Danke, dass du den Zug wieder auf die Gleise gesetzt hast, @vonschmeling !

                                          Ist der zumutbare "gewisse Rahmen" definiert? Sind das diese 4 Stunden?
                                          Neben Kündigung/Rücktritt werden sich RVs aufgrund der geringen Margen wohl nicht auf eine Minderung (z.B. 5% des Reisepreises) einlassen, oder?
                                          Wahrscheinlich werden sich auch keine Mehrkosten durchsetzen lassen, wenn dann die gleiche Reise (mit besseren Flugzeiten) teurer bei einem anderen RV gebucht wird, oder?

                                          LG

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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