Flugzeitänderung vor der Reise
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Ich versuche es mal: Du hast im Januar eine Reise gebucht für Ende Mai mit voraussichtlicher Abflugzeit 10.00 Uhr, Ankunft 13.00 Uhr. Im April bekommst du eine Flugzeitänderung auf 14.00 Uhr, Ankunft 17.00 Uhr. Wenn dein Flug dann tatsächlich um 14.00 Uhr geht, liegt keine Verspätung vor. Sollte er aber erst um 17.30 Uhr abfliegen und die Ankunft mehr als 3 Stunden später als die geplante - nicht die voraussichtliche! - Ankunftszeit sein, also sagen wir mal um 20.30 Uhr, dann hat man ein Anrecht auf Entschädigung.
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@Praia60
Ich sag´s mal so: Du versuchst der Katze das Mausen zu erklären.
Die bei der Buchung angegebenen Reisezeiten sind nicht verbindlich und nicht Vertragsbestandteil (sh. Änderungsvorbehalte Punkt 12).
Genau das hast du aber behauptet.
Etwas vollkommen anderes ist die Situation, beim Eintreffen auf dem Flughafen auf der Anzeigentafel "delayed" zu lesen.
Hier kann u.U. die VO(EG)261/04 angewendet werden und Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung bestehen. -
Ich versuche es mal: Du hast im Januar eine Reise gebucht für Ende Mai mit voraussichtlicher Abflugzeit 10.00 Uhr, Ankunft 13.00 Uhr. Im April bekommst du eine Flugzeitänderung auf 14.00 Uhr, Ankunft 17.00 Uhr. Wenn dein Flug dann tatsächlich um 14.00 Uhr geht, liegt keine Verspätung vor. Sollte er aber erst um 17.30 Uhr abfliegen und die Ankunft mehr als 3 Stunden später als die geplante - nicht die voraussichtliche! - Ankunftszeit sein, also sagen wir mal um 20.30 Uhr, dann hat man ein Anrecht auf Entschädigung.
@bienekind sagte:
dann hat man ein Anrecht auf Entschädigung.
Ich korrigiere mich dahingehend, dass man dann, wenn die Vorausetzungen erfüllt sind, einen Anpruch haben könnte. So, wie vonschmeling es gerade ausgeführt hat.
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Aus 2 Zeiten ergibt sich eine Zeitdifferenz.
Die eine Zeit ist die von dir genannte endgültige reale Abflugzeit.
Und was nun ist die andere Zeit, welche herangezogen wird um die Größe der Verspätung zu bestimmen, wenn diese nicht die geplante Abflugzeit ist ?
Alles im Kontext "Entschädigung" bei Verspätungen bitte.
Und.. Vertrag ist Vertrag , allerdings ist ein Gesetz, hier EU, höherwertig und somit verbindlich.
Es geht auch nicht um Recht haben wollen, sondern um Fakten, Tatsachen und Aufklärung.@praia60 sagte:
Aus 2 Zeiten ergibt sich eine Zeitdifferenz.
Danke für den Hinweis!
Die eine Zeit ist die von dir genannte endgültige reale Abflugzeit.
Und was nun ist die andere Zeit, welche herangezogen wird um die Größe der Verspätung zu bestimmen, wenn diese nicht die geplante Abflugzeit ist ?
Alles im Kontext "Entschädigung" bei Verspätungen bitte.Die tatsächliche Ankunftszeit natürlich.
Und.. Vertrag ist Vertrag , allerdings ist ein Gesetz, hier EU, höherwertig und somit verbindlich.
Und was soll das mit dem Sachverhalt Flugzeitenänderung zu tun haben?
Die Reisezeiten sind kein Vertragsbestandteil des Pauschalreisevertrages und ein vollkommen anderer Sachverhalt als jener, der in der VO(EG)261/04 berücksichtigt wird.Es geht auch nicht um Recht haben wollen, sondern um Fakten, Tatsachen und Aufklärung.
Na daran musst du aber noch arbeiten ...

Offen gestanden tust du nichts anderes als mit eklatant mangelnder Präzision hier schon längst präzisierte Sachverhalte grauenvoll zu vermischen, beispielsweise diese deine bizarre "Differenzierung" von Vertrag und Gesetz ...
Wenn etwas nicht vertraglich vereinbar ist muss auch nichts "darüberstehen", dem zufolge sind Flugzeiten- oder Carrieränderungen in einem gewissen Rahmen hinzunehmen bzw. ergeben sich daraus Ansprüche gem. §§ 651 BGB.
Einfach mal informieren ...
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Wenn vertraglich nur der Transport von A nach B geregelt wäre, wie hier geschrieben, und damit suggeriert wurde, dass Terminverschiebungen konsequenzlos wären , dann stimmt das einfach nicht.
Darauf bin ich eingegangen.Ach ja, jeder Vertrag ist hinfällig, sollte dieser gegen ein Gesetz verstossen.
Die Aussage Vertrag ist Vertrag stimmt pauschal nicht.
Und ..dein von Oben herab , mag ich nicht . -
@praia60 sagte:
Aus 2 Zeiten ergibt sich eine Zeitdifferenz.
Danke für den Hinweis!
Die eine Zeit ist die von dir genannte endgültige reale Abflugzeit.
Und was nun ist die andere Zeit, welche herangezogen wird um die Größe der Verspätung zu bestimmen, wenn diese nicht die geplante Abflugzeit ist ?
Alles im Kontext "Entschädigung" bei Verspätungen bitte.Die tatsächliche Ankunftszeit natürlich.
Und.. Vertrag ist Vertrag , allerdings ist ein Gesetz, hier EU, höherwertig und somit verbindlich.
Und was soll das mit dem Sachverhalt Flugzeitenänderung zu tun haben?
Die Reisezeiten sind kein Vertragsbestandteil des Pauschalreisevertrages und ein vollkommen anderer Sachverhalt als jener, der in der VO(EG)261/04 berücksichtigt wird.Es geht auch nicht um Recht haben wollen, sondern um Fakten, Tatsachen und Aufklärung.
Na daran musst du aber noch arbeiten ...

Offen gestanden tust du nichts anderes als mit eklatant mangelnder Präzision hier schon längst präzisierte Sachverhalte grauenvoll zu vermischen, beispielsweise diese deine bizarre "Differenzierung" von Vertrag und Gesetz ...
Wenn etwas nicht vertraglich vereinbar ist muss auch nichts "darüberstehen", dem zufolge sind Flugzeiten- oder Carrieränderungen in einem gewissen Rahmen hinzunehmen bzw. ergeben sich daraus Ansprüche gem. §§ 651 BGB.
Einfach mal informieren ...
@vonschmeling sagte:
... dem zufolge sind Flugzeiten- oder Carrieränderungen in einem gewissen Rahmen hinzunehmen bzw. ergeben sich daraus Ansprüche gem. §§ 651 BGB.
Kannst du nicht lesen oder bist du zum Geier auf irgendwas eingegangen, was entweder niemals behauptet wurde oder du schlicht nicht verstanden hast?
Deine Aussage "Flugzeiten Vertragsbestandteil bei Pauschalreisem" ist falsch.
Deine Behauptung, dass ein Anspruch auf Entschädigung auf vorläufigen Flugzeiten gründet ist falsch.
Dein kläglicher Versuch, deine falschen Behauptungen "herzuleiten" ist einfach nur irreführend.
Und das nennst du Aufklärung mittels Fakten? Wohlsein ... !Mit dem Abschluss eines Pauschalreisevertrages wird eine (Flug)Reise von A nach B vereinbart, nicht etwa ein Flug um x Uhr mit dem Carrier y.
Wenn hier jemand "suggeriert" dann du mit dem Nimbus der Kompetenz trotz offenkundig kompletter Unbelecktheit, mit einem Abgang von ein bisschen Pipi Langstrumpf Attitüde "mach ich mir die (Reise)Welt widdewiddewie sie mir gefällt".
Unterirdisch!
Dem Grunde nach mäanderst du zwischen Ahnungslosigkeit und Wunschdenken, möchtest mir aber die Aufgabe erteilen meine Informationsdefizite zu beseitigen?
Sportlich ...Mal noch ein Hinweis zu deinem Statement, ihr würdet nur Condor buchen da ihr auf die Premium Wert legt:
Bucht ihr direkt bei Condor um die Ansprüche einigermaßen zu manifestieren?
Falls nicht dürfte inzwischen jedem regelmäßigen Mitleser dieses Strang aufgegangen sein, wer hier tatsächlich keinen Schimmer hat ... -
Jetzt lies mal mit Bubi :
Ich schreibe hier keine Doktorarbeit !
Ich drücke mich auch nicht immer präzise aus und weiss auch nicht alles, aber ich lasse mich von dir hier nicht so behandeln.
Ich besitze nämlich bereits 2 techn. wissenschaftliche Diplome .
Und du ?
Hier ist ein Forum, also lass mir gegenüber deine persönlichen Beurteilungen meiner Person bleiben.
Wenn jeder von allem Schimmer hätte, wäre hätte dieses Forum keinen Sinn.
Also lass dein kindischen Schwanzvergleich mal schön bleiben. -
Soviel zu Fakten, Tatsachen und Aufklärung ...

Dass du keine Doktorarbeit schreibst dürfte außer dir mittlerweile auch dem harmosesten Mitleser aufgegangen sein ...
Hier ist ein Forum, deshalb erlaubt "Bubi" sich zu widersprechen,, wenn jemand ausgemachten Mumpitz reinklöppelt, sogar wenn sich der Mumpitzverfasser des Besitzes von "2 techn. wissenschaftlichen Diplomen" belobt.
Und ich?
Ich behalte mir vor, Fakten zur Aufklärung von Ansprüchen in kritischen Situationen beizutragen, auf deren Richtigkeit die Betroffenen sich verlassen und sie erfolgreich für ihre Einreden verwenden können.
Zum Eierschaukeln stehe ich bekanntlich nicht zur Verfügung - also viel Spaß noch damit! -
Schade, das mitlesen war in den letzten Tagen schon sehr erheiternd ......
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Jetzt lies mal mit Bubi :
Ich schreibe hier keine Doktorarbeit !
Ich drücke mich auch nicht immer präzise aus und weiss auch nicht alles, aber ich lasse mich von dir hier nicht so behandeln.
Ich besitze nämlich bereits 2 techn. wissenschaftliche Diplome .
Und du ?
Hier ist ein Forum, also lass mir gegenüber deine persönlichen Beurteilungen meiner Person bleiben.
Wenn jeder von allem Schimmer hätte, wäre hätte dieses Forum keinen Sinn.
Also lass dein kindischen Schwanzvergleich mal schön bleiben.@praia60 sagte:
Ich besitze nämlich bereits 2 techn. wissenschaftliche Diplome .
... was Dich natürlich zwangsläufig als Experte für dieses Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ausweist!

Trotzdem möchte ich Dich bitten, Dich einer Deiner Gelehrsamkeit entsprechenden Wortwahl bei der Anrede von Mitgliedern unserer Community zu bedienen.
LG
Sokrates
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@praia60 sagte:
Ich besitze nämlich bereits 2 techn. wissenschaftliche Diplome .
... was Dich natürlich zwangsläufig als Experte für dieses Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ausweist!

Trotzdem möchte ich Dich bitten, Dich einer Deiner Gelehrsamkeit entsprechenden Wortwahl bei der Anrede von Mitgliedern unserer Community zu bedienen.
LG
Sokrates
@sokrates sagte:
... was Dich natürlich zwangsläufig als Experte für dieses Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ausweist!

Trotzdem möchte ich Dich bitten, Dich einer Deiner Gelehrsamkeit entsprechenden Wortwahl bei der Anrede von Mitgliedern unserer Community zu bedienen.
LG
Sokrates
Habe ich etwa jemand aufgefordert zum Eierschaukeln ?
Weshalb kommt dieser User mit diesem kindischen Proletenspruch damit ?
Wer hat hier die sachliche Ebene zuerst verlassen ?
Wer wurde hier zuerst persönlich ?
Wer hat damit angefangen sich als Experte darzustellen, indem er mich mit einer fragwürdigen Wortwahl vorführen wollte ?
Selbst wenn er ein Experte wäre, wollte ich ihm damit deutlich machen , dass es hier auch andere Experten und auch Laien gibt. -
Ob du´s glaubst oder nicht, Praia60:
Aus dem Verlauf der virtuellen Unterhaltung lässt sich eindeutig schließen, dass es Experten und Laien gibt - das hätte ergo deiner "Verdeutlichung" nicht bedurft.
Es ging um Reisezeitenänderungen und die damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche des Pauschalreisenden.
Hierzu hast du vollkommen unsinnige Aussagen getroffen und die auch noch beharrlich weitergesponnen.
Kein Wunder wurde meine Widerspruch ebenfalls beharrlicher, was du offenbar nicht verknusen kannst.Is aber auch wurscht, ich habe alles für die Foris Wissenswerte dazu gesagt, du darfst deine Förmchen jetzt wieder allein benutzen ...
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Experte nennt sich heutzutage Hinz und Kunz.
Experte ist für mich diesbezüglich jemand der ein Studium für Touristik erfolgreich absolviert hat und langjährige Berufserfahrung hat .
Leider habe ich nichts gehört was du dazu gesagt hast.
Liegt wohl daran, dass ich nur lesen konnte
Erfüllt jemand unter den Diskutanten die Voraussetzung um sich Experte zu nennen ? -
Ja, auf jeden Fall unsere Frau von Schmeling.
Mit ihrem fundierten Wissen hat Sie schon zig-fach geholfen.
Aber wenn du gescheiter bist, dann bitte. -
Experte nennt sich heutzutage Hinz und Kunz.
Experte ist für mich diesbezüglich jemand der ein Studium für Touristik erfolgreich absolviert hat und langjährige Berufserfahrung hat .
Leider habe ich nichts gehört was du dazu gesagt hast.
Liegt wohl daran, dass ich nur lesen konnte
Erfüllt jemand unter den Diskutanten die Voraussetzung um sich Experte zu nennen ?@praia60 sagte:
Experte ist für mich diesbezüglich jemand der ein Studium für Touristik erfolgreich absolviert hat und langjährige Berufserfahrung hat .
Angesichts der hier gefragten reiserechtlichen Einordnung von Flugzeitänderungen wäre wohl eher ein juristisches Studium gefragt

Aus touristischer Sicht sind solche Änderungen nämlich vor allem lästig, aber manchmal unumgänglich

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Sicher, nur hat vermutlich keiner Bock hier seine Vita offenzulegen um seine Expertise durch deine strengen Anforderungen zu manövrieren ...

Du darfst gerne weiterhin auf deiner "Meinung" beharren, im Konfliktfall wird dir dann schon ein wahrer Experte seine "Meinung" geigen und deine Einrede genauso pulverisieren, wie das hier im Thread schon mal geübt wurde.Für jene stillen Leser, die im Laufe des Theaterdonners durcheinander gekommen sind:
Flugzeiten und Carrier können sich bei einer Pauschalreisebuchung in einem gewissen Rahmen ändern.
Ggf. kommen Ansprüche gem. §§651 BGB in Betracht (Kündigung).
Eine Flugzeitenänderung ist keine Verspätung, die VO(EG)261/04 kann darauf nicht angewendet werden. -
@burton_
Wie kommst du denn darauf?
Inzwischen wäre aus meiner Sicht ein Neurochirurg die einzig hilfreiche Disziplin um dem Doppeldiplomaten vom Holzweg zu helfen. -
Experte nennt sich heutzutage Hinz und Kunz.
Experte ist für mich diesbezüglich jemand der ein Studium für Touristik erfolgreich absolviert hat und langjährige Berufserfahrung hat .
Leider habe ich nichts gehört was du dazu gesagt hast.
Liegt wohl daran, dass ich nur lesen konnte
Erfüllt jemand unter den Diskutanten die Voraussetzung um sich Experte zu nennen ?@praia60 sagte:
Experte nennt sich heutzutage Hinz und Kunz.
Experte ist für mich diesbezüglich jemand der ein Studium für Touristik erfolgreich absolviert hat und langjährige Berufserfahrung hat .
Leider habe ich nichts gehört was du dazu gesagt hast.
Liegt wohl daran, dass ich nur lesen konnte
Erfüllt jemand unter den Diskutanten die Voraussetzung um sich Experte zu nennen ?Las dich doch einfach von einem Experten ( Rechtsanwalt ) beraten, der wir es aber nicht kostenlos machen, aber vielleicht ist es bei dir umsonst [vergeblich] .

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Sicher, nur hat vermutlich keiner Bock hier seine Vita offenzulegen um seine Expertise durch deine strengen Anforderungen zu manövrieren ...

Du darfst gerne weiterhin auf deiner "Meinung" beharren, im Konfliktfall wird dir dann schon ein wahrer Experte seine "Meinung" geigen und deine Einrede genauso pulverisieren, wie das hier im Thread schon mal geübt wurde.Für jene stillen Leser, die im Laufe des Theaterdonners durcheinander gekommen sind:
Flugzeiten und Carrier können sich bei einer Pauschalreisebuchung in einem gewissen Rahmen ändern.
Ggf. kommen Ansprüche gem. §§651 BGB in Betracht (Kündigung).
Eine Flugzeitenänderung ist keine Verspätung, die VO(EG)261/04 kann darauf nicht angewendet werden.@vonschmeling sagte:
Für jene stillen Leser, die im Laufe des Theaterdonners durcheinander gekommen sind:
Flugzeiten und Carrier können sich bei einer Pauschalreisebuchung in einem gewissen Rahmen ändern.
Ggf. kommen Ansprüche gem. §§651 BGB in Betracht (Kündigung).
Eine Flugzeitenänderung ist keine Verspätung, die VO(EG)261/04 kann darauf nicht angewendet werden.Danke, dass du den Zug wieder auf die Gleise gesetzt hast, @vonschmeling !
Ist der zumutbare "gewisse Rahmen" definiert? Sind das diese 4 Stunden?
Neben Kündigung/Rücktritt werden sich RVs aufgrund der geringen Margen wohl nicht auf eine Minderung (z.B. 5% des Reisepreises) einlassen, oder?
Wahrscheinlich werden sich auch keine Mehrkosten durchsetzen lassen, wenn dann die gleiche Reise (mit besseren Flugzeiten) teurer bei einem anderen RV gebucht wird, oder?LG