Omni Air
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Konsequenz aus dem ganzen: Selber buchen!
Ausser bei kurzfristigen Änderungen kann man sich dann höchstens über sich selber ärgern.
Seit mein Reisebüro für Nurflüge 30 Euro für ein Ticket will, mache ich es auch selber, um kann dann in meiner Buchung Essen, Sitzplätze usw. sooft switchen wie ich es will...
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selber buchen ja ok,
aber man kann es bei einer Pauschalreise nicht erkennen.
Für mich wäre die Lösung eben die Flugnummer als DE/OY 1234 zu kennzeichnen dann wäre für jeden sofort ersichtlich, dass es sich um einen geplanten Carrier handelt.
Von kurzfristigen Änderungen redet hier ja keiner.
Bei uns war folgendes: wir konnten die Pauschalreise vom Abflughafen x mit AirBerlin oder vom Abflughafen Y mit Condor buchen.
Wir sind Meilensammler bei AirBerlin wäre also ein Entscheidungsgrund plus momentan gibt es die doppelte Prämienmeilen. Nicht schlecht. Dann haben wir aber die renovierte Flotte der Langstreckenflieger gesehen, uns von der Werbung blenden lassen und das gebucht. Nun fliegen wir vom Abflughafen Y mit Omni Air, die nicht den Komfort der Condor hat und die doppelte Meilen sind auch futsch. Das alles nur weil irgendwo für uns durchaus wichtige Informationen (die es gegeben hat), nicht angekommen sind. Viele hier sagen es ist egal wie man in die Karibik kommt, naja das kann man sehen wie man will, wenn es eben die Auswahl gibt.
Ich weiß auch, dass wir nur ein Anrecht auf die Flugbeförderung haben und nicht auf das ganze drumherum. Brauchen wir hier alles nicht nochmals diskutieren.Deshalb wäre es auch schön dieses Forum ganz alleine wieder der Omni Air zu widmen.
DANKE !!!
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@mk116
auch in meinen vorangegangen Beiträgen habe ich keiner Airline das Recht abgesprochen kurzfristig däs Fluggerät, oder die durchführende Airline zu ändern.alles was Schnuli2000 und ich angemerkt haben ist,
das es zum Zeitpunkt der Buchung Insidern und der Airline bekannt war das der Flug nicht durch Condor sondern Omni air durchgeführt wird. Der Kunde erfährt es erst mit der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung. So zumindest bei Buchung im Reisbüro. Also nachdem er einen Verbindlichen Vertrag eingegangen ist. Bei diesen Flügen im Sommer handelt es sich ja nicht um kurzfristige Änderungen wegen Maschienenschaden oder ähnlichem.
Somit ist es nur fair wenn der Kunde es vor einem verbindlichen Vertrag erfährt. -
@schnuli2000 und @allgaydiver
Ein gar nicht mal vom Thema so weit entferntes Beispiel:Ihr möchtet gerne einen Flughafen Taxi Service nutzen und schaut nach Anbietern, in der Werbung eines dieser Unternehmen sind grosse komfortable Fahrzeuge der in dieser Branche anteilmässig am meisten verbreiteten Automarke mit dem Stern auf der Motorhaube abgebildet. Au prima freut ihr euch und bestellt einen Transfer zum Airport!
Nur steht am Abholtag plötzlich anstelle einer dieser Nobelschlitten ein zwar grosser, aber ganz banaler Kombi eines Autoherstellers aus Südkorea vor eurer Haustür...
...und NUN?!
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Wenn der KIA genau so groß ist wie der Benz kann man doch mitfahren.So sicher ist der KIA aber nicht wie der Benz.;)
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Wenn man die AGB angeblich so genau kennt frage ich mich doch, was das Gefasel von unlauteren Methoden und irreführender Werbung soll?
Ach ja, nicht zu vergessen "die verwunderte Reisebürofrau" ...
Ich glaube, das Training zur Mimik und Gestik beginnt für RV Azubis schon in der Probezeit.
Sollte sie ehrlich verblüfft gewesen sein, hat sie wahrlich keine Ahnung von ihrem Job!Im Übrigen frage ich mich, weshalb man einerseits begeistert ist über ein preislich scheinbar sehr reizvolles Angebot (auf das man aber dennoch Jahrtausende gespart hat?!), dann jedoch einen Mordsaufriss macht wegen eines Operators, der in etwa exakt über die Kabinenausstattung verfügt, die bis vor kurzem von DE vorgehalten wurde?

Passt für mich alles nicht zusammen, ebensowenig wie ein Junge, der nicht in die Karibik will weil er keinen Bildschirm im Vordersitz hat.
Da finde ich die Anregung der Userin mam62 schon sehr treffend, sich mal zu überlegen auf welch luxuriösen Niveau hier "Beschwerde" über Lug und Trug am Kunden geführt wird ...
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Ich kann mich noch gut an den Heimflug von Puj nach Fra im September 2009 erinnern. Damals wurde ein Flieger der "Euro Atlantic" eingesetzt. Die Revolte, den affigen Aufstand der Urlauber beim Ceck-In, werde ich nie vergessen. "Nie wieder Condor"-Gebrüll...macht alle mit...und so. Ergebnis: Ab da wäre ich jederzeit wieder mit "Euro Atlantic" Richtung Karibik geflogen, der Service war überdurchschnittlich gut! War sehr zufrieden!
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Im Jahre 1996 wurde mal von einem Condor Chef in einem Interview mit "grundsätzlich ja" auf die Frage geantwortet wer Condor buche, dürfe sich auch sicher sein das er mit Condor fliege.
AGBs sind auch nicht immer rechtsgültig, mehrere Airlines ( auch deutsche Ferienflieger) wurden deshalb schon abgemahnt.
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Dann greif die AGB doch an wenn du an ihrem rechtlichen Bestand zweifelst ... ?!
Sorry! - aber heute interessiert die meisten Menschen schon nicht mehr, was sie am 23.8.2014 gesagt haben - welche Schlüsse du also aus einem 18 Jahre zurückliegenden Statement ableiten möchtest ist mir wahrlich vollkommen schleierhaft!

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Das ganze interview war sehr interesant. Es ist in der Spiegelausgabe 7/1996 zu lesen. Es behandelt auch den Absturz von birgenair in der Karibik, wo condor, wenn ich das richtig verstanden habe, seine Passagiere mit Fliegen lies. Zur Sicherheitsüberprüfung der Airline birgenair, wurde gesagt, man müsse sich das wie einen Tankstopp an der Tankstelle vorstellen. Für die Sicherheit sei nach wie vor der Flugzeughalter verantwortlich.
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Hallo,
mein Sohn ist mit Omni Air letzte Woche von Frankfurt nach POP geflogen.
Die Maschine war beim Hin- und Rückflug sehr pünktlich, beim Rückflug sind sie sogar vor der Zeit gelandet.
Der Service und die Ausstattung waren ok, das Essen war nicht so gut.Ich denke, daß wenn man mit einer Condormaschine fliegt der Service und die Ausstattung schon anders sind, aber man kommt gesund und munter hin und wieder zurück.
LG
Nini -
Hallo
nini1969vilen DANK für deine Infos.
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die AGBs meines Reiseveranstalters:
wir wissen aber bis heute nur aus diesem Forum, dass wir mit OmniAir fliegen werden,
wo bleibt da die Vertragserfüllung?
11. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. -
Ich habe eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht die mir die Flugnummer DE 1234 im Vertrag angeben, aber es nicht für nötig halten mich über den Carrier OmniAir den sie beauftragt haben diesen Flug durchzuführen zu informieren.
Wäre der Reiseveranstalter laut deren eigenen AGBs nicht dazu verpflichtet? -
Dann weißt Du doch noch gar nicht, mit wem Du fliegst, die Condor kann doch noch immer selber fliegen oder eine ganz andere Maschine chartern.
Bitte überlese doch nicht das voraussichtlich.... Und dass der RV die Condor beauftragt hat, deren ABB wieder andereausführende zulassen.