Flugzeitänderung vor der Reise
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Nein, du schaust nicht in die Röhre, du hast Anspruch auf einen alternativen Flug.
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Hallo.
Es wurde eine Pauschalreise bei fti gebucht.
Nach 1 Woche kam eine Mail, dass der Umstieg statt 3 Stunden 18 Stunden ist.
Man kommt somit nicht am Sonntag an, sondern am nächsten Tag in Deutschland.
Fti sagt Storno geht nicht, der Flug ist ausgebucht. Man muss es so akzeptieren.
Was kann man da machen, welchen Schadenersatz verlangen.
Sie bieten 100 Euro an. Der umstieg ist in Kanada, schon alleine essen und hotel liegt über 100 Euro für 2 Personen. Vom Verdienstausfall nicht mal die Rede. (weil man 1 Tag länger jetzt Urlaub nehmen muss) -
Ein Ersatz von Verdienstausfall kommt erst gar nicht in Betracht, da die Organisation der An- und Abreise vom Reisenden so gestaltet werden muss, dass auch Unregelmäßigkeiten berücksichtigt werden.
Allerdings muss im Falle einer Verlängerung der Reisezeit um >12h die Zustimmung des Kunden eingeholt werden, das ist durchaus eine wesentliche Änderung.
Mit einem lapidaren "Kann man nichts machen, ist jetzt schon so gebucht" ist das nicht zu erledigen.
So sollten z.B. die Kosten eines durch die Verlängerung der Umsteigezeit nötig werdenden Hotelaufenthalts übernommen werden, ferner ist eine Minderung von 1 Tagessatz der gesamten Reisekosten als angemessen zu betrachten.Last not least müsste eine Kündigung kostenneutral ebenfalls gewährt werden, wie bereits erwähnt mit der Begründung "wesentliche Änderung".
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Ein Ersatz von Verdienstausfall kommt erst gar nicht in Betracht, da die Organisation der An- und Abreise vom Reisenden so gestaltet werden muss, dass auch Unregelmäßigkeiten berücksichtigt werden.
Allerdings muss im Falle einer Verlängerung der Reisezeit um >12h die Zustimmung des Kunden eingeholt werden, das ist durchaus eine wesentliche Änderung.
Mit einem lapidaren "Kann man nichts machen, ist jetzt schon so gebucht" ist das nicht zu erledigen.
So sollten z.B. die Kosten eines durch die Verlängerung der Umsteigezeit nötig werdenden Hotelaufenthalts übernommen werden, ferner ist eine Minderung von 1 Tagessatz der gesamten Reisekosten als angemessen zu betrachten.Last not least müsste eine Kündigung kostenneutral ebenfalls gewährt werden, wie bereits erwähnt mit der Begründung "wesentliche Änderung".
Danke, aber man kommt 1 Tag später an.
Nicht am Sonntag abends, nachts. Sondern erst am Montag Abend.
Ich kann mir doch nicht immer 1 Tag Urlaub mehr nehmen, falls der Reiseveranstalter auf die Idee kommt mich auf anderen Flug umzubuchen.
Wofür gebe ich dann bei der Suche das Datum ein? Weil ich da nur kann und nicht mir beliebig Urlaub nehmen kann.
Klar wenn etwas dazwischen kommt und ein Flugzeug defekt ist. Aber doch nicht so.Noch eine Frage, warum bietet reiseveranstalter mir nicht an das komplett zu stornieren? Welche Nachteile haben sie, dass sie das auf keinen Fall möchten?
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Eben weil eine Planungssicherheit anzustreben ist sind Verschiebungen von 12h und mehr als Kündigungsgrund zu betrachten.
Wenn du hingegen den neuen Bedingungen zustimmst kannst du keine Minderung "wegen Verdienstausfalles" mehr begründen, dazu gibt es einige einschlägige Entscheidungen.
Die unmittelbar im Zusammenhang mit der Reise stehenden Mehrkosten hingegen sollten dir zustehen.
Es spielt keine Rolle, welche objektiven Nachteile für den Veranstalter durch deine Kündigung entstehen, und wenn er sie nicht anbietet musst du sie eben fordern (z.B. mit der von mir gelieferten Begründung wesentliche Änderung des Reisevertrages). -
Guten Abend,
wir haben eine Reise vom 15.07-29.07. nach Teneriffa gebucht mit Festgelegenten Flugzeiten.
Nun teilte mir der Veranstalter mit das der Hinflug sich, nach meiner Wahl, verschiebt
Option 1:
Abflug am 17.07.
Rücklfüg am 29.07.
Also gesamt 2 Tage weniger Aufenthalt und einer Hotelerstattung von 108€ auf den GesamtpreisOption 2:
Abflug am 14.07.
Rückflug am 29.07.
Also gesamt 1 Tag länger Aufenthalt mit einem Hotelaufschlag von 82€Für uns fällt Option 2 definitv raus da ich noch arbeiten muss an diesen Tag und die zweite Option passt uns eigentlich auch nicht so da wir in den Festgelegeten Zeitfenster verreisen möchten und die Gesamterstattung sowieso zu niedrig ist.
Wir sehen hier eine wesentlicher Änderung der Eigenschaften im Raum stehen da wir nicht von ein paar Stunden verzögerung sprechen sonder von Tagen, ist hiermit eine kostenfreie Stornierung der Reise möglich? Was denkt ihr?
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Guten Abend,
wir haben eine Reise vom 15.07-29.07. nach Teneriffa gebucht mit Festgelegenten Flugzeiten.
Nun teilte mir der Veranstalter mit das der Hinflug sich, nach meiner Wahl, verschiebt
Option 1:
Abflug am 17.07.
Rücklfüg am 29.07.
Also gesamt 2 Tage weniger Aufenthalt und einer Hotelerstattung von 108€ auf den GesamtpreisOption 2:
Abflug am 14.07.
Rückflug am 29.07.
Also gesamt 1 Tag länger Aufenthalt mit einem Hotelaufschlag von 82€Für uns fällt Option 2 definitv raus da ich noch arbeiten muss an diesen Tag und die zweite Option passt uns eigentlich auch nicht so da wir in den Festgelegeten Zeitfenster verreisen möchten und die Gesamterstattung sowieso zu niedrig ist.
Wir sehen hier eine wesentlicher Änderung der Eigenschaften im Raum stehen da wir nicht von ein paar Stunden verzögerung sprechen sonder von Tagen, ist hiermit eine kostenfreie Stornierung der Reise möglich? Was denkt ihr?
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Vielen Dank @andi2601, die Rücktrittserklärung ist gerade raus.
"wir sind mit dieser Änderung des Hinfluges nicht einverstanden und machen hiermit gebrauch von unserem Reiserücktrittsrechts bei erheblicher Reiseleistungsänderung durch den Veranstalter."
Solllte so reichen und nun warten wir mal auf die Antwort.
Lieben Dank
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Willkommen im Forum von HolidayCheck, m0rex ... b)
Richtig, du hast soweit die Option zur Kündigung des Reisevertrages.
Viel Erfolg!!! -
Willkommen im Forum von HolidayCheck, m0rex
Richtig, du hast soweit die Option zur Kündigung des Reisevertrages. Aber das hast du ja schon gemacht und Andi2601 schon empfohlen,
Viel Erfolg!!!
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Vielen Dank für die tolle Aufnahme und die vielen Antworten. Leider sieht der Verantstalter XFTI ganz anders, auf mein Schreiben Kündigungsschreiben hat er wie folgt reagiert.
XFTI:
Leider müssen wir mitteilen, dass eine kostenfreie Stornierung auf Grund der rechtl. Zumutbarkeit bei der Reisedauer nicht möglich ist.
Alternativ ist eine Neubuchung möglich, der alte Vorgang wird kostenfrei storniert.Des Weiteren würden wir bei der 2. Alternative (Verlängerung) den Aufpreis erlassen.
14.07.20-29.07.2020
Hotelaufpreis 82EUR insg.(Erlassen)Nun habe ich auch nie von einer Stornierung der Reise geredet sondern das ich den Vertrag kündigen möchte.
Ich bin der Meinung der BGH sagt das maximal 9 Stunden verschiebung zulässig... MMmmmmmh, das muss ich nochmal genauer lesen.Beste Grüße
m0reX -
Nein, der BGH legt sich nicht auf eine bestimmte Anzahl von Stunden fest, vor dem LG Hannover hat eine Partei ein Urteil erwirkt, das 4h bereits als "unzumutbar" erachtet.
Die Verschiebung auf einen anderen Abreisetag als den gebuchten ist eine wesentliche Änderung (mal abgesehen von einer Verschiebung von 23:30 auf 0:05 ...), nur nützt all das nichts, wenn sich XFTI querstellt.
In diesem Fall musst du ggf. nämlich deinerseits eine streitige Einigung herbeiführen, ohne Rechtschutz ein teures und nicht risikoloses Unterfangen ...
Ob du nun von Stornierung oder Kündigung sprichst ändert nichts Wesentliches am Ungemach.
Mein Rat: Versuche deinen Urlaub zu verschieben. -
So einfach ist das nicht.
Offenbar stellt sich XFTI auf den Standpunkt, bei ihrem Angebot handle es sich nicht um einen neuen Vertrag mit neuen Bedingungen und beruft sich auf eine "zumutbare Änderung" der Reiseparameter.
Ich betrachte allerdings die Verschiebung der Reisetage nicht als "Änderung", m.E. handelt es sich dabei bereits um einen neuen Vertrag, den der Betroffene annehmen oder ablehnen kann. Insofern ist das Angebot der "Neubuchung mit kostenneutraler Stornierung" genau das, was sie bereits präsentieren. Der Vertrag wird nicht erfüllt, demnach ist er hinfällig.
m0reX könnte demnach auf Erfüllung bestehen oder aber eben auf Rückabwicklung wegen wesentlicher Änderungen der Vertragsinhalte.Nicht unwahrscheinlich, dass XFTI bei seiner ablehnenden Haltung bleibt (wenngleich regelmäßige Rechtsprechung zu anderen Erkenntnissen gelangt und von "Zumutbarkeit" bei einer Abweichung von 2 Tagen wahrlich nicht mehr die Rede sein kann?!).
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Hallo.
Es wurde eine Pauschalreise bei fti gebucht.
Nach 1 Woche kam eine Mail, dass der Umstieg statt 3 Stunden 18 Stunden ist.
Man kommt somit nicht am Sonntag an, sondern am nächsten Tag in Deutschland.
Fti sagt Storno geht nicht, der Flug ist ausgebucht. Man muss es so akzeptieren.
Was kann man da machen, welchen Schadenersatz verlangen.
Sie bieten 100 Euro an. Der umstieg ist in Kanada, schon alleine essen und hotel liegt über 100 Euro für 2 Personen. Vom Verdienstausfall nicht mal die Rede. (weil man 1 Tag länger jetzt Urlaub nehmen muss)Das war mein Fall.
Danach als die Reise nicht bezahlt wurde, haben sie mir einen neuen Flug mit 3 Stunden umsteigezeit angeboten.
Ich habe zugestimmt es bezahlt.
Ein Tag später, es ist wieder nicht möglich. Nur mit 18 Stunden umsteigezeit und erst 1 Tag später in Deutschland ankommen.Wie sieht es auch wenn ich andere Airline vorschlagen würde? Wie stehen da meine Chancen.
Weil langsam fühle ich mich verarscht. -
Es steht dir natürlich frei alternative Vorschläge zu unterbreiten.
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Hallo.
Es wurde eine Pauschalreise bei fti gebucht.
Nach 1 Woche kam eine Mail, dass der Umstieg statt 3 Stunden 18 Stunden ist.
Man kommt somit nicht am Sonntag an, sondern am nächsten Tag in Deutschland.
Fti sagt Storno geht nicht, der Flug ist ausgebucht. Man muss es so akzeptieren.
Was kann man da machen, welchen Schadenersatz verlangen.
Sie bieten 100 Euro an. Der umstieg ist in Kanada, schon alleine essen und hotel liegt über 100 Euro für 2 Personen. Vom Verdienstausfall nicht mal die Rede. (weil man 1 Tag länger jetzt Urlaub nehmen muss)Das war mein Fall.
Danach als die Reise nicht bezahlt wurde, haben sie mir einen neuen Flug mit 3 Stunden umsteigezeit angeboten.
Ich habe zugestimmt es bezahlt.
Ein Tag später, es ist wieder nicht möglich. Nur mit 18 Stunden umsteigezeit und erst 1 Tag später in Deutschland ankommen.Wie sieht es auch wenn ich andere Airline vorschlagen würde? Wie stehen da meine Chancen.
Weil langsam fühle ich mich verarscht.@sswiti sagte:
Verdienstausfall nicht mal die Rede. (weil man 1 Tag länger jetzt Urlaub nehmen muss)
Bitte nicht Übertreiben.
Bei Urlaub entsteht doch kein Verdienstausfall. -
@sswiti sagte:
Verdienstausfall nicht mal die Rede. (weil man 1 Tag länger jetzt Urlaub nehmen muss)
Bitte nicht Übertreiben.
Bei Urlaub entsteht doch kein Verdienstausfall. -
Das ändert aber nichts daran, das hierfür kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter / dem LVU geltend gemacht werden kann.
Ich habe schon erlebt, dass Klienten die Kosten für die Hundepension einklagen wollten, oder die des Haussitters ... grundsätzlich vergebens!
Die Reise beginnt am Flughafen und endet dort. Alle Kosten, die durch die Organisation der Reise entstehen - auch wenn sie durch eine Änderung erheblich höher geraten! - sind Sache des Reisenden.Ausnahme ist die Verlegung des Start- oder Ankunftsflughafens, in diesem Fall können gewöhnliche Anreisekosten zur Erstattung kommen.
Ferner brauchst du nicht zu zitieren, wenn du direkt auf einen Beitrag antwortest sswiti. Das macht den Thread unübersichtlich und sollte beachtet werden.