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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4441

    Nein, du schaust nicht in die Röhre, du hast Anspruch auf einen alternativen Flug.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • sswitiS Offline
      sswitiS Offline
      sswiti
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4442

      Hallo.
      Es wurde eine Pauschalreise bei fti gebucht.
      Nach 1 Woche kam eine Mail, dass der Umstieg statt 3 Stunden 18 Stunden ist.
      Man kommt somit nicht am Sonntag an, sondern am nächsten Tag in Deutschland.
      Fti sagt Storno geht nicht, der Flug ist ausgebucht. Man muss es so akzeptieren.
      Was kann man da machen, welchen Schadenersatz verlangen.
      Sie bieten 100 Euro an. Der umstieg ist in Kanada, schon alleine essen und hotel liegt über 100 Euro für 2 Personen. Vom Verdienstausfall nicht mal die Rede. (weil man 1 Tag länger jetzt Urlaub nehmen muss)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4443

        Ein Ersatz von Verdienstausfall kommt erst gar nicht in Betracht, da die Organisation der An- und Abreise vom Reisenden so gestaltet werden muss, dass auch Unregelmäßigkeiten berücksichtigt werden.
        Allerdings muss im Falle einer Verlängerung der Reisezeit um >12h die Zustimmung des Kunden eingeholt werden, das ist durchaus eine wesentliche Änderung.
        Mit einem lapidaren "Kann man nichts machen, ist jetzt schon so gebucht" ist das nicht zu erledigen.
        So sollten z.B. die Kosten eines durch die Verlängerung der Umsteigezeit nötig werdenden Hotelaufenthalts übernommen werden, ferner ist eine Minderung von 1 Tagessatz der gesamten Reisekosten als angemessen zu betrachten.

        Last not least müsste eine Kündigung kostenneutral ebenfalls gewährt werden, wie bereits erwähnt mit der Begründung "wesentliche Änderung".

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        sswitiS 1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV vonschmeling

          Ein Ersatz von Verdienstausfall kommt erst gar nicht in Betracht, da die Organisation der An- und Abreise vom Reisenden so gestaltet werden muss, dass auch Unregelmäßigkeiten berücksichtigt werden.
          Allerdings muss im Falle einer Verlängerung der Reisezeit um >12h die Zustimmung des Kunden eingeholt werden, das ist durchaus eine wesentliche Änderung.
          Mit einem lapidaren "Kann man nichts machen, ist jetzt schon so gebucht" ist das nicht zu erledigen.
          So sollten z.B. die Kosten eines durch die Verlängerung der Umsteigezeit nötig werdenden Hotelaufenthalts übernommen werden, ferner ist eine Minderung von 1 Tagessatz der gesamten Reisekosten als angemessen zu betrachten.

          Last not least müsste eine Kündigung kostenneutral ebenfalls gewährt werden, wie bereits erwähnt mit der Begründung "wesentliche Änderung".

          sswitiS Offline
          sswitiS Offline
          sswiti
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4444

          Danke, aber man kommt 1 Tag später an.
          Nicht am Sonntag abends, nachts. Sondern erst am Montag Abend.
          Ich kann mir doch nicht immer 1 Tag Urlaub mehr nehmen, falls der Reiseveranstalter auf die Idee kommt mich auf anderen Flug umzubuchen.
          Wofür gebe ich dann bei der Suche das Datum ein? Weil ich da nur kann und nicht mir beliebig Urlaub nehmen kann.
          Klar wenn etwas dazwischen kommt und ein Flugzeug defekt ist. Aber doch nicht so.

          Noch eine Frage, warum bietet reiseveranstalter mir nicht an das komplett zu stornieren? Welche Nachteile haben sie, dass sie das auf keinen Fall möchten?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4445

            Eben weil eine Planungssicherheit anzustreben ist sind Verschiebungen von 12h und mehr als Kündigungsgrund zu betrachten.
            Wenn du hingegen den neuen Bedingungen zustimmst kannst du keine Minderung "wegen Verdienstausfalles" mehr begründen, dazu gibt es einige einschlägige Entscheidungen.
            Die unmittelbar im Zusammenhang mit der Reise stehenden Mehrkosten hingegen sollten dir zustehen.
            Es spielt keine Rolle, welche objektiven Nachteile für den Veranstalter durch deine Kündigung entstehen, und wenn er sie nicht anbietet musst du sie eben fordern (z.B. mit der von mir gelieferten Begründung wesentliche Änderung des Reisevertrages).

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • m0reXM Offline
              m0reXM Offline
              m0reX
              schrieb am zuletzt editiert von m0reX
              #4446

              Guten Abend,

              wir haben eine Reise vom 15.07-29.07. nach Teneriffa gebucht mit Festgelegenten Flugzeiten.

              Nun teilte mir der Veranstalter mit das der Hinflug sich, nach meiner Wahl, verschiebt

              Option 1:
              Abflug am 17.07.
              Rücklfüg am 29.07.
              Also gesamt 2 Tage weniger Aufenthalt und einer Hotelerstattung von 108€ auf den Gesamtpreis

              Option 2:
              Abflug am 14.07.
              Rückflug am 29.07.
              Also gesamt 1 Tag länger Aufenthalt mit einem Hotelaufschlag von 82€

              Für uns fällt Option 2 definitv raus da ich noch arbeiten muss an diesen Tag und die zweite Option passt uns eigentlich auch nicht so da wir in den Festgelegeten Zeitfenster verreisen möchten und die Gesamterstattung sowieso zu niedrig ist.

              Wir sehen hier eine wesentlicher Änderung der Eigenschaften im Raum stehen da wir nicht von ein paar Stunden verzögerung sprechen sonder von Tagen, ist hiermit eine kostenfreie Stornierung der Reise möglich? Was denkt ihr?

              andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
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              • m0reXM m0reX

                Guten Abend,

                wir haben eine Reise vom 15.07-29.07. nach Teneriffa gebucht mit Festgelegenten Flugzeiten.

                Nun teilte mir der Veranstalter mit das der Hinflug sich, nach meiner Wahl, verschiebt

                Option 1:
                Abflug am 17.07.
                Rücklfüg am 29.07.
                Also gesamt 2 Tage weniger Aufenthalt und einer Hotelerstattung von 108€ auf den Gesamtpreis

                Option 2:
                Abflug am 14.07.
                Rückflug am 29.07.
                Also gesamt 1 Tag länger Aufenthalt mit einem Hotelaufschlag von 82€

                Für uns fällt Option 2 definitv raus da ich noch arbeiten muss an diesen Tag und die zweite Option passt uns eigentlich auch nicht so da wir in den Festgelegeten Zeitfenster verreisen möchten und die Gesamterstattung sowieso zu niedrig ist.

                Wir sehen hier eine wesentlicher Änderung der Eigenschaften im Raum stehen da wir nicht von ein paar Stunden verzögerung sprechen sonder von Tagen, ist hiermit eine kostenfreie Stornierung der Reise möglich? Was denkt ihr?

                andi2601A Offline
                andi2601A Offline
                andi2601
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4447

                Kostenlos stornieren... nö.
                Nimm nicht das Wort in den Mund. Dein rv bietet dir 2 Alternativen an. Somit quasi neue reisen. Beide sagen euch nicht zu. Somit stimmt ihr der Änderung nicht zu. Und ihr erhaltet eure Anzahlung zurück.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • m0reXM Offline
                  m0reXM Offline
                  m0reX
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4448

                  Vielen Dank @andi2601, die Rücktrittserklärung ist gerade raus.

                  "wir sind mit dieser Änderung des Hinfluges nicht einverstanden und machen hiermit gebrauch von unserem Reiserücktrittsrechts bei erheblicher Reiseleistungsänderung durch den Veranstalter."

                  Solllte so reichen und nun warten wir mal auf die Antwort.

                  Lieben Dank

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4449

                    Willkommen im Forum von HolidayCheck, m0rex ... b)
                    Richtig, du hast soweit die Option zur Kündigung des Reisevertrages.
                    Viel Erfolg!!!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • CandecorC Offline
                      CandecorC Offline
                      Candecor
                      Bekannter Forentroll Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4450

                      Willkommen im Forum von HolidayCheck, m0rex

                      Richtig, du hast soweit die Option zur Kündigung des Reisevertrages. Aber das hast du ja schon gemacht und Andi2601 schon empfohlen,

                      Viel Erfolg!!!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • m0reXM Offline
                        m0reXM Offline
                        m0reX
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4451

                        Vielen Dank für die tolle Aufnahme und die vielen Antworten. Leider sieht der Verantstalter XFTI ganz anders, auf mein Schreiben Kündigungsschreiben hat er wie folgt reagiert.

                        XFTI:
                        Leider müssen wir mitteilen, dass eine kostenfreie Stornierung auf Grund der rechtl. Zumutbarkeit bei der Reisedauer nicht möglich ist.
                        Alternativ ist eine Neubuchung möglich, der alte Vorgang wird kostenfrei storniert.

                        Des Weiteren würden wir bei der 2. Alternative (Verlängerung) den Aufpreis erlassen.

                        14.07.20-29.07.2020
                        Hotelaufpreis 82EUR insg.(Erlassen)

                        Nun habe ich auch nie von einer Stornierung der Reise geredet sondern das ich den Vertrag kündigen möchte.
                        Ich bin der Meinung der BGH sagt das maximal 9 Stunden verschiebung zulässig... MMmmmmmh, das muss ich nochmal genauer lesen.

                        Beste Grüße
                        m0reX

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #4452

                          Nein, der BGH legt sich nicht auf eine bestimmte Anzahl von Stunden fest, vor dem LG Hannover hat eine Partei ein Urteil erwirkt, das 4h bereits als "unzumutbar" erachtet.
                          Die Verschiebung auf einen anderen Abreisetag als den gebuchten ist eine wesentliche Änderung (mal abgesehen von einer Verschiebung von 23:30 auf 0:05 ...), nur nützt all das nichts, wenn sich XFTI querstellt.
                          In diesem Fall musst du ggf. nämlich deinerseits eine streitige Einigung herbeiführen, ohne Rechtschutz ein teures und nicht risikoloses Unterfangen ...
                          Ob du nun von Stornierung oder Kündigung sprichst ändert nichts Wesentliches am Ungemach.
                          Mein Rat: Versuche deinen Urlaub zu verschieben.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • andi2601A Offline
                            andi2601A Offline
                            andi2601
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4453

                            Lies doch mal selbst was fti schreibt. ......fti bietet eine neu buchung an und schreibt die alte Reise wird kostenlos storniert.....

                            Du willst doch nicht neu buchen... Ich würde fti das mal so schildern. Und drauf bestehen

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #4454

                              So einfach ist das nicht.
                              Offenbar stellt sich XFTI auf den Standpunkt, bei ihrem Angebot handle es sich nicht um einen neuen Vertrag mit neuen Bedingungen und beruft sich auf eine "zumutbare Änderung" der Reiseparameter.
                              Ich betrachte allerdings die Verschiebung der Reisetage nicht als "Änderung", m.E. handelt es sich dabei bereits um einen neuen Vertrag, den der Betroffene annehmen oder ablehnen kann. Insofern ist das Angebot der "Neubuchung mit kostenneutraler Stornierung" genau das, was sie bereits präsentieren. Der Vertrag wird nicht erfüllt, demnach ist er hinfällig.
                              m0reX könnte demnach auf Erfüllung bestehen oder aber eben auf Rückabwicklung wegen wesentlicher Änderungen der Vertragsinhalte.

                              Nicht unwahrscheinlich, dass XFTI bei seiner ablehnenden Haltung bleibt (wenngleich regelmäßige Rechtsprechung zu anderen Erkenntnissen gelangt und von "Zumutbarkeit" bei einer Abweichung von 2 Tagen wahrlich nicht mehr die Rede sein kann?!).

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • sswitiS Offline
                                sswitiS Offline
                                sswiti
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4455

                                Hallo.
                                Es wurde eine Pauschalreise bei fti gebucht.
                                Nach 1 Woche kam eine Mail, dass der Umstieg statt 3 Stunden 18 Stunden ist.
                                Man kommt somit nicht am Sonntag an, sondern am nächsten Tag in Deutschland.
                                Fti sagt Storno geht nicht, der Flug ist ausgebucht. Man muss es so akzeptieren.
                                Was kann man da machen, welchen Schadenersatz verlangen.
                                Sie bieten 100 Euro an. Der umstieg ist in Kanada, schon alleine essen und hotel liegt über 100 Euro für 2 Personen. Vom Verdienstausfall nicht mal die Rede. (weil man 1 Tag länger jetzt Urlaub nehmen muss)

                                Das war mein Fall.
                                Danach als die Reise nicht bezahlt wurde, haben sie mir einen neuen Flug mit 3 Stunden umsteigezeit angeboten.
                                Ich habe zugestimmt es bezahlt.
                                Ein Tag später, es ist wieder nicht möglich. Nur mit 18 Stunden umsteigezeit und erst 1 Tag später in Deutschland ankommen.

                                Wie sieht es auch wenn ich andere Airline vorschlagen würde? Wie stehen da meine Chancen.
                                Weil langsam fühle ich mich verarscht.

                                derschonwiederD 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4456

                                  Es steht dir natürlich frei alternative Vorschläge zu unterbreiten.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • sswitiS sswiti

                                    Hallo.
                                    Es wurde eine Pauschalreise bei fti gebucht.
                                    Nach 1 Woche kam eine Mail, dass der Umstieg statt 3 Stunden 18 Stunden ist.
                                    Man kommt somit nicht am Sonntag an, sondern am nächsten Tag in Deutschland.
                                    Fti sagt Storno geht nicht, der Flug ist ausgebucht. Man muss es so akzeptieren.
                                    Was kann man da machen, welchen Schadenersatz verlangen.
                                    Sie bieten 100 Euro an. Der umstieg ist in Kanada, schon alleine essen und hotel liegt über 100 Euro für 2 Personen. Vom Verdienstausfall nicht mal die Rede. (weil man 1 Tag länger jetzt Urlaub nehmen muss)

                                    Das war mein Fall.
                                    Danach als die Reise nicht bezahlt wurde, haben sie mir einen neuen Flug mit 3 Stunden umsteigezeit angeboten.
                                    Ich habe zugestimmt es bezahlt.
                                    Ein Tag später, es ist wieder nicht möglich. Nur mit 18 Stunden umsteigezeit und erst 1 Tag später in Deutschland ankommen.

                                    Wie sieht es auch wenn ich andere Airline vorschlagen würde? Wie stehen da meine Chancen.
                                    Weil langsam fühle ich mich verarscht.

                                    derschonwiederD Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4457

                                    @sswiti sagte:

                                    Verdienstausfall nicht mal die Rede. (weil man 1 Tag länger jetzt Urlaub nehmen muss)

                                    Bitte nicht Übertreiben.
                                    Bei Urlaub entsteht doch kein Verdienstausfall.

                                    sswitiS 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • derschonwiederD derschonwieder

                                      @sswiti sagte:

                                      Verdienstausfall nicht mal die Rede. (weil man 1 Tag länger jetzt Urlaub nehmen muss)

                                      Bitte nicht Übertreiben.
                                      Bei Urlaub entsteht doch kein Verdienstausfall.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                      #4458

                                      XXXZitat-ist doch unnötig, daher entferntXX

                                      Naja, man muss 1 Tag länger Urlaub nehmen.
                                      Dann fehlt woanders 1 Tag und man muss sich dann wahrscheinlich unbezahlt frei nehmen, wenn man den restlichen Urlaub schon verplant hat.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4459

                                        Das ändert aber nichts daran, das hierfür kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter / dem LVU geltend gemacht werden kann.

                                        Ich habe schon erlebt, dass Klienten die Kosten für die Hundepension einklagen wollten, oder die des Haussitters ... grundsätzlich vergebens!
                                        Die Reise beginnt am Flughafen und endet dort. Alle Kosten, die durch die Organisation der Reise entstehen - auch wenn sie durch eine Änderung erheblich höher geraten! - sind Sache des Reisenden.

                                        Ausnahme ist die Verlegung des Start- oder Ankunftsflughafens, in diesem Fall können gewöhnliche Anreisekosten zur Erstattung kommen.

                                        Ferner brauchst du nicht zu zitieren, wenn du direkt auf einen Beitrag antwortest sswiti. Das macht den Thread unübersichtlich und sollte beachtet werden.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #4460

                                          Die haben 100 Euro Gutschein vorgeschlagen, aber das deckt nichtmal hotel kosten in Kanada. Und so ein 18 Stunden Aufenthalt, da muss man mehr als 1 mal essen.
                                          Wenigstens die Kisten decken, nichtmal dafür sind sie bereit.

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