Flugzeitänderung vor der Reise
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Nur um das mal klarzustellen: "Nichtig" sind die Klauseln keineswegs, sie halten einer gerichtlichen Überprüfung durchaus stand!
Ferner sind es eben nicht - wie vielfach irrtümlich angenommen! - die Flugzeiten, die den Preisunterschied ausmachen, da spielen verschiedenste Parameter mit hinein.
Tatsächlich gibt es die berühmten "begehrten" Flugzeiten gar nicht - bei Nur-Flug Angeboten sind bei typischen Urlaubsstrecken häufig die Nachmittags- und Abendflüge teurer als die am frühen Morgen.
Und falls ein LVU einen Flug ändert / streicht (was sehr oft passiert!), muss der Veranstalter mit tun oder eine Alternative anbieten können, daher sind gewisse Freiräume in der Gestaltung eben hinzunehmen bei Pauschalreisen.
Quid pro quo - der Pauschalreisende hat gewisse Sicherheiten und muss dafür eine recht stark reglementierte Flexibilität aufbieten. -
Nur um das mal klarzustellen: "Nichtig" sind die Klauseln keineswegs, sie halten einer gerichtlichen Überprüfung durchaus stand!
Ferner sind es eben nicht - wie vielfach irrtümlich angenommen! - die Flugzeiten, die den Preisunterschied ausmachen, da spielen verschiedenste Parameter mit hinein.
Tatsächlich gibt es die berühmten "begehrten" Flugzeiten gar nicht - bei Nur-Flug Angeboten sind bei typischen Urlaubsstrecken häufig die Nachmittags- und Abendflüge teurer als die am frühen Morgen.
Und falls ein LVU einen Flug ändert / streicht (was sehr oft passiert!), muss der Veranstalter mit tun oder eine Alternative anbieten können, daher sind gewisse Freiräume in der Gestaltung eben hinzunehmen bei Pauschalreisen.
Quid pro quo - der Pauschalreisende hat gewisse Sicherheiten und muss dafür eine recht stark reglementierte Flexibilität aufbieten.@vonschmeling sagte:
Nur um das mal klarzustellen: "Nichtig" sind die Klauseln keineswegs, sie halten einer gerichtlichen Überprüfung durchaus stand!
Ferner sind es eben nicht - wie vielfach irrtümlich angenommen! - die Flugzeiten, die den Preisunterschied ausmachen, da spielen verschiedenste Parameter mit hinein.
Tatsächlich gibt es die berühmten "begehrten" Flugzeiten gar nicht - bei Nur-Flug Angeboten sind bei typischen Urlaubsstrecken häufig die Nachmittags- und Abendflüge teurer als die am frühen Morgen.der kunde bekommt das aber anders praesentiert
er sieht ein reiseangebot, und dazu entsprechende flugzeiten mit unterschiedlichen preisen im angebot dargestellt
nun passen ihm die flugzeiten tagsueber besser, dadurch wird das reisenagebot aber beispielsweise 100 euro pro person teurer
er waehlt dieses angebot aus, in der annahme, das er diese flugzeiten fuer den hoeheren reiesepreis auch verbindlich sind.
er bucht, und irgendwann vor abflug bekommt er ploetzlich die abendfluege in seiner buchung praesentiert
er hat aber bei der auswahl gesehen, das diese 100 euro biliger waren
das er sich dann veraeppelt vorkommt, ist doch nachvollziehbar, oder nicht ?
und der kunde plant ja auch langfristig, wuerde er abends fliegen brauechte er sich unter umstaenden fuer den abflugtag gar keinen urlaub nehmen
oder einen anderen zug zum flug auswaehlen...das flugzeiten immer "unverbindlich" sind, ist mir durchaus bekannt
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Natürlich ist der Flugpreis ein Parameter und beeinflusst die Gesamtkalkulation, mit ein Grund weshalb hier einige gebetsmühlenhaft wiederholen, dass die Wahl einer höherpreisigen Pauschalreise "mit XY Flug um Z Uhr" mit gewissen Risiken behaftet ist.
Der Veranstalter trägt aber eben auch Risiken - das muss noch nichtmal eine saftige Airlineinsolvenz sein! - und muss ggf. einen Ausfall zu hohen Kosten ersetzen.
Ich rate immer nachzusehen, ob desprünglich angegeben Flug noch in anderen Angeboten erscheint (was auf jenen 12:02-12:03 vermutlich nicht zutrifft?!), willkürlich ändern darf der RV nämlich nicht.
Man kann ja auch - gerade bei X Veranstaltern wie im gegenständlichen Fall! - spezifische Flüge zu spezifischen Preisen wählen (da macht dann das Ticket den Unterschied) und hat damit etwas mehr Planungssicherheit.
Last not least sorgen auch die tagesaktuellen Preis nach wie vor für Irritation beim Verbraucher, das wird sich wohl auch in 10 Jahren nicht ändern.
Hochkomplexe Thematik, ich weiß.
Um auf die tatsächlichen Möglichkeiten zu fokussieren:
Bei einer gravierenden Änderung kann man die Kündigung verlangen. Im Falle einer Verweigerung muss man sich entscheiden - das Durchfechten ist leider harter Tobak, auch wenn die Spruchpraxis pro Verbraucher tendiert.
Es geht bei der neuen Regelung gem. §§651 BGB ja nicht zuletzt auch gerade darum, so schwammige Formulierungen wie "zumutbar" zu umgehen. -
Natürlich ist der Flugpreis ein Parameter und beeinflusst die Gesamtkalkulation, mit ein Grund weshalb hier einige gebetsmühlenhaft wiederholen, dass die Wahl einer höherpreisigen Pauschalreise "mit XY Flug um Z Uhr" mit gewissen Risiken behaftet ist.
Der Veranstalter trägt aber eben auch Risiken - das muss noch nichtmal eine saftige Airlineinsolvenz sein! - und muss ggf. einen Ausfall zu hohen Kosten ersetzen.
Ich rate immer nachzusehen, ob desprünglich angegeben Flug noch in anderen Angeboten erscheint (was auf jenen 12:02-12:03 vermutlich nicht zutrifft?!), willkürlich ändern darf der RV nämlich nicht.
Man kann ja auch - gerade bei X Veranstaltern wie im gegenständlichen Fall! - spezifische Flüge zu spezifischen Preisen wählen (da macht dann das Ticket den Unterschied) und hat damit etwas mehr Planungssicherheit.
Last not least sorgen auch die tagesaktuellen Preis nach wie vor für Irritation beim Verbraucher, das wird sich wohl auch in 10 Jahren nicht ändern.
Hochkomplexe Thematik, ich weiß.
Um auf die tatsächlichen Möglichkeiten zu fokussieren:
Bei einer gravierenden Änderung kann man die Kündigung verlangen. Im Falle einer Verweigerung muss man sich entscheiden - das Durchfechten ist leider harter Tobak, auch wenn die Spruchpraxis pro Verbraucher tendiert.
Es geht bei der neuen Regelung gem. §§651 BGB ja nicht zuletzt auch gerade darum, so schwammige Formulierungen wie "zumutbar" zu umgehen.Ich hoffe es ist ok, wenn ich hierzu mal eine Verlinkung poste
https://passagierrechte.org/Flug%C3%A4nderung
Hier sind einige wie ich finde doch recht interessante Punkte aufgeführt, die ggf. einen RV auch zum umdenken seiner Ansichten bewegen könnten...
@admins: Sollte der Link nicht ok sein, bitte den Post löschen
Grüße Matz
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Nichts Neues, Matz - das Dilemma entsteht, wenn die RV eben nicht "umdenken".
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp/Hilfe geben.
Gebucht habe ich den Flug Köln nach Entebbe über Istanbul (also Turkish Airlines) für den 18.03.
Soeben habe ich die Info erhalten, dass der Flug ab IST vom 18.03. auf den 19.03. verschoben wird.
Nun würde ich den Flug gerne stornieren, da diese Flugverbindung für mich keinen Sinn mehr macht.
Steht uns neben der kostenlosen STornierung auch eine Kompensation zu, da nur noch 10 Tage bis zum Abflug?
Über einen Tipp würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus. -
Wenn die Strecke täglich geflogen wird ist es eine Streichung und keine Verschiebung.
Um einen Anspruch abschließend zu bewerten liegen keine ausreichenden Informationen vor. -
Erst einmal Danke für deine Antwort.
Der Flug IST-EBB wurde demnach gestrichen. Ursprünglich TK606 und jetzt einen Tag später TK612. Am 18.03. findet ansonsten kein Flug IST-EBB statt.
Der Flug CGN-IST am 18.03. besteht weiterhin. Dies macht natürlich für mich keinen Sinn und wenn sollte auch dieser Flug auf den 19.03. verschoben werden. Dies wäre lt. Flugplan möglich.
Gebucht habe ich alles auf einem Ticket direkt bei TK. -
Okay, demnach ist TK606 gestrichen und könnte dem Grunde nach ein Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 bestehen sofern sich das Luftverkehrsunternehmen nicht auf außergewöhnliche Umstände wirksam beruft.
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Nein, natürlich nicht ...

Schon mal was von dem Begriff der Überkompensation gehört? -
Also ich kann nur wählen, ob ich den Flug kostenlos storniere oder fie Kompensation nehme?
1 Tag später anzureisen macht für uns keinen Sinn und da Transfer ab EBB und die Lodge für die erste Nacht schon über 600,- € betragen, haben wir somit die A-Karte gezogen. Überkompensation ist für uns daher eher eine "Lachnummer". Die Information kommt schließlich erst 10 Tage vor Abflug. Und dass "nur" der Flug IST-EBB nicht aber CGN-IST verschoben wird, ist eh schon merkwürdig. Schließlich ist alles auf einem Ticket gebucht -
Im Sinne der Fluggastrechteverordnung wäre die doppelte Erstattung eine Überkompensation.
Das Kostenrisiko hinsichtlich fernerer Reiseplanung trägst leider Gottes du selbst, das ist nicht Angelegenheit des LFU.
Fazit: Du kannst in diesem Fall die Ticketkosten verlangen (geht blitzschnell!) oder eine pauschale Kompensation - bei der noch nicht recht entschieden ist, ob sie denn für Recht erkannt wird. -
Und wenn ich den Flug einen Tag später annehme, gibt es also keine Kompensation, ob mir definitiv Kosten entstanden sind? Verstehe ich nicht. Hätte ich die Information 5 Wochen vor Antritt erhalten, hätte ich ebenso kostenlos stornieren können. Wofür also die 14-Tage-Regelung?
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Wenn du fliegst hast du u.U. Anspruch auf Kompensation aber eben nicht auf die Ticketkosten.
An sich ist das ziemlich logisch, die LVU können doch nicht noch einen ganzen Lämmerschwanz von Lodges, Touren und sonstigem Chichi am Urlaubsort mit kompensieren, wie kommt man bloß auf so eine Idee??? -
Hallo Rubin9999,
wir buchen auch meist Flüge und Unterkünfte getrennt - aber dann muss man auch damit rechnen, dass sich speziell bei den Flügen schnell was ändern kann. (Hilft dir jetzt zwar nicht, aber vielleicht für künftige Buchungen : die erste Nacht buchen wir möglichst immer kostenfrei stornierbar und in Flughafennähe, falls eben wie bei dir was dazwischen kommt.)
Könntest du denn evtl. einen Tag früher fliegen ? Wenn ja, dann frag das doch mal bei der Airline an. Wenn nicht, würde ich wohl den alternativen Flug ablehnen (gegen Kostenerstattung) und versuchen, bei der jetztigen Flaute im Reisesektor einen anderen günstigen Last-Minute-Flug zu buchen (bzw. besser vielleicht erst den Alternativ-Flug buchen und dann ablehnen
).
LG SarahSofia -
Eigenartiger Ratschlag ...
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Eigenartiger Ratschlag ...
@vonschmeling sagte:
Eigenartiger Ratschlag ...
Was ist eigenartig ? Der Ratschlag, einen Tag früher zu fliegen? Rubin9999 hat relativ deutlich geschrieben, dass ein Flug einen Tag später für ihn keinen Sinn macht.
Oder dass man - zumindest bei Langstreckenflügen - eine Art Puffernacht einbaut ? Hat sich bei unseren Reisen bisher schon manchmal bewährt... -
Ich bezog mich auf deinen Schlusssatz im gegenständlichen Beitrag um 22:10 heute.
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Ich bezog mich auf deinen Schlusssatz im gegenständlichen Beitrag um 22:10 heute.
Dass man versuchen kann, mit einer anderen Airline zu fliegen, wenn einem die vorgeschlagene Änderung nicht passt ?
Wie du selbst schriebst, hätte Rubin9999 Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten bei TK.
Allerdings würde ich tatsächlich erst mal die anderen Optionen checken ( z.B. Flug mit Eurowings/Ethiopian Airlines), und nur neu buchen, wenn das preislich und logistisch in Frage kommt.