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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4481

    Nur um das mal klarzustellen: "Nichtig" sind die Klauseln keineswegs, sie halten einer gerichtlichen Überprüfung durchaus stand!
    Ferner sind es eben nicht - wie vielfach irrtümlich angenommen! - die Flugzeiten, die den Preisunterschied ausmachen, da spielen verschiedenste Parameter mit hinein.
    Tatsächlich gibt es die berühmten "begehrten" Flugzeiten gar nicht - bei Nur-Flug Angeboten sind bei typischen Urlaubsstrecken häufig die Nachmittags- und Abendflüge teurer als die am frühen Morgen.
    Und falls ein LVU einen Flug ändert / streicht (was sehr oft passiert!), muss der Veranstalter mit tun oder eine Alternative anbieten können, daher sind gewisse Freiräume in der Gestaltung eben hinzunehmen bei Pauschalreisen.
    Quid pro quo - der Pauschalreisende hat gewisse Sicherheiten und muss dafür eine recht stark reglementierte Flexibilität aufbieten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    HC-Mitglied2162603H 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      Nur um das mal klarzustellen: "Nichtig" sind die Klauseln keineswegs, sie halten einer gerichtlichen Überprüfung durchaus stand!
      Ferner sind es eben nicht - wie vielfach irrtümlich angenommen! - die Flugzeiten, die den Preisunterschied ausmachen, da spielen verschiedenste Parameter mit hinein.
      Tatsächlich gibt es die berühmten "begehrten" Flugzeiten gar nicht - bei Nur-Flug Angeboten sind bei typischen Urlaubsstrecken häufig die Nachmittags- und Abendflüge teurer als die am frühen Morgen.
      Und falls ein LVU einen Flug ändert / streicht (was sehr oft passiert!), muss der Veranstalter mit tun oder eine Alternative anbieten können, daher sind gewisse Freiräume in der Gestaltung eben hinzunehmen bei Pauschalreisen.
      Quid pro quo - der Pauschalreisende hat gewisse Sicherheiten und muss dafür eine recht stark reglementierte Flexibilität aufbieten.

      HC-Mitglied2162603H Offline
      HC-Mitglied2162603H Offline
      HC-Mitglied2162603
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603
      #4482

      @vonschmeling sagte:

      Nur um das mal klarzustellen: "Nichtig" sind die Klauseln keineswegs, sie halten einer gerichtlichen Überprüfung durchaus stand!
      Ferner sind es eben nicht - wie vielfach irrtümlich angenommen! - die Flugzeiten, die den Preisunterschied ausmachen, da spielen verschiedenste Parameter mit hinein.
      Tatsächlich gibt es die berühmten "begehrten" Flugzeiten gar nicht - bei Nur-Flug Angeboten sind bei typischen Urlaubsstrecken häufig die Nachmittags- und Abendflüge teurer als die am frühen Morgen.

      der kunde bekommt das aber anders praesentiert
      er sieht ein reiseangebot, und dazu entsprechende flugzeiten mit unterschiedlichen preisen im angebot dargestellt
      nun passen ihm die flugzeiten tagsueber besser, dadurch wird das reisenagebot aber beispielsweise 100 euro pro person teurer
      er waehlt dieses angebot aus, in der annahme, das er diese flugzeiten fuer den hoeheren reiesepreis auch verbindlich sind.
      er bucht, und irgendwann vor abflug bekommt er ploetzlich die abendfluege in seiner buchung praesentiert
      er hat aber bei der auswahl gesehen, das diese 100 euro biliger waren
      das er sich dann veraeppelt vorkommt, ist doch nachvollziehbar, oder nicht ?
      und der kunde plant ja auch langfristig, wuerde er abends fliegen brauechte er sich unter umstaenden fuer den abflugtag gar keinen urlaub nehmen
      oder einen anderen zug zum flug auswaehlen...

      das flugzeiten immer "unverbindlich" sind, ist mir durchaus bekannt

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4483

        Natürlich ist der Flugpreis ein Parameter und beeinflusst die Gesamtkalkulation, mit ein Grund weshalb hier einige gebetsmühlenhaft wiederholen, dass die Wahl einer höherpreisigen Pauschalreise "mit XY Flug um Z Uhr" mit gewissen Risiken behaftet ist.
        Der Veranstalter trägt aber eben auch Risiken - das muss noch nichtmal eine saftige Airlineinsolvenz sein! - und muss ggf. einen Ausfall zu hohen Kosten ersetzen.
        Ich rate immer nachzusehen, ob desprünglich angegeben Flug noch in anderen Angeboten erscheint (was auf jenen 12:02-12:03 vermutlich nicht zutrifft?!), willkürlich ändern darf der RV nämlich nicht.
        Man kann ja auch - gerade bei X Veranstaltern wie im gegenständlichen Fall! - spezifische Flüge zu spezifischen Preisen wählen (da macht dann das Ticket den Unterschied) und hat damit etwas mehr Planungssicherheit.
        Last not least sorgen auch die tagesaktuellen Preis nach wie vor für Irritation beim Verbraucher, das wird sich wohl auch in 10 Jahren nicht ändern.
        Hochkomplexe Thematik, ich weiß.
        Um auf die tatsächlichen Möglichkeiten zu fokussieren:
        Bei einer gravierenden Änderung kann man die Kündigung verlangen. Im Falle einer Verweigerung muss man sich entscheiden - das Durchfechten ist leider harter Tobak, auch wenn die Spruchpraxis pro Verbraucher tendiert.
        Es geht bei der neuen Regelung gem. §§651 BGB ja nicht zuletzt auch gerade darum, so schwammige Formulierungen wie "zumutbar" zu umgehen.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        MKlumpM 1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV vonschmeling

          Natürlich ist der Flugpreis ein Parameter und beeinflusst die Gesamtkalkulation, mit ein Grund weshalb hier einige gebetsmühlenhaft wiederholen, dass die Wahl einer höherpreisigen Pauschalreise "mit XY Flug um Z Uhr" mit gewissen Risiken behaftet ist.
          Der Veranstalter trägt aber eben auch Risiken - das muss noch nichtmal eine saftige Airlineinsolvenz sein! - und muss ggf. einen Ausfall zu hohen Kosten ersetzen.
          Ich rate immer nachzusehen, ob desprünglich angegeben Flug noch in anderen Angeboten erscheint (was auf jenen 12:02-12:03 vermutlich nicht zutrifft?!), willkürlich ändern darf der RV nämlich nicht.
          Man kann ja auch - gerade bei X Veranstaltern wie im gegenständlichen Fall! - spezifische Flüge zu spezifischen Preisen wählen (da macht dann das Ticket den Unterschied) und hat damit etwas mehr Planungssicherheit.
          Last not least sorgen auch die tagesaktuellen Preis nach wie vor für Irritation beim Verbraucher, das wird sich wohl auch in 10 Jahren nicht ändern.
          Hochkomplexe Thematik, ich weiß.
          Um auf die tatsächlichen Möglichkeiten zu fokussieren:
          Bei einer gravierenden Änderung kann man die Kündigung verlangen. Im Falle einer Verweigerung muss man sich entscheiden - das Durchfechten ist leider harter Tobak, auch wenn die Spruchpraxis pro Verbraucher tendiert.
          Es geht bei der neuen Regelung gem. §§651 BGB ja nicht zuletzt auch gerade darum, so schwammige Formulierungen wie "zumutbar" zu umgehen.

          MKlumpM Offline
          MKlumpM Offline
          MKlump
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4484

          Ich hoffe es ist ok, wenn ich hierzu mal eine Verlinkung poste

          https://passagierrechte.org/Flug%C3%A4nderung

          Hier sind einige wie ich finde doch recht interessante Punkte aufgeführt, die ggf. einen RV auch zum umdenken seiner Ansichten bewegen könnten...

          @admins: Sollte der Link nicht ok sein, bitte den Post löschen

          Grüße Matz

          Die Leute meinen immer, die Zeiten werden schlimmer.
          Die Zeiten bleiben immer, die Leute werden schlimmer.

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4485

            Nichts Neues, Matz - das Dilemma entsteht, wenn die RV eben nicht "umdenken".

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            • Rubin9999R Offline
              Rubin9999R Offline
              Rubin9999
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4486

              Hallo zusammen,

              vielleicht kann mir jemand einen Tipp/Hilfe geben.

              Gebucht habe ich den Flug Köln nach Entebbe über Istanbul (also Turkish Airlines) für den 18.03.
              Soeben habe ich die Info erhalten, dass der Flug ab IST vom 18.03. auf den 19.03. verschoben wird.
              Nun würde ich den Flug gerne stornieren, da diese Flugverbindung für mich keinen Sinn mehr macht.
              Steht uns neben der kostenlosen STornierung auch eine Kompensation zu, da nur noch 10 Tage bis zum Abflug?
              Über einen Tipp würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus.

              CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4487

                Wenn die Strecke täglich geflogen wird ist es eine Streichung und keine Verschiebung.
                Um einen Anspruch abschließend zu bewerten liegen keine ausreichenden Informationen vor.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Rubin9999R Offline
                  Rubin9999R Offline
                  Rubin9999
                  schrieb am zuletzt editiert von Rubin9999
                  #4488

                  Erst einmal Danke für deine Antwort.

                  Der Flug IST-EBB wurde demnach gestrichen. Ursprünglich TK606 und jetzt einen Tag später TK612. Am 18.03. findet ansonsten kein Flug IST-EBB statt.
                  Der Flug CGN-IST am 18.03. besteht weiterhin. Dies macht natürlich für mich keinen Sinn und wenn sollte auch dieser Flug auf den 19.03. verschoben werden. Dies wäre lt. Flugplan möglich.
                  Gebucht habe ich alles auf einem Ticket direkt bei TK.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4489

                    Okay, demnach ist TK606 gestrichen und könnte dem Grunde nach ein Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 bestehen sofern sich das Luftverkehrsunternehmen nicht auf außergewöhnliche Umstände wirksam beruft.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • Rubin9999R Offline
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                      Rubin9999
                      schrieb am zuletzt editiert von Rubin9999
                      #4490

                      D. h. ich könnte sowohl den Flugpreis und eine Kompensation erhalten?
                      Außergewöhnliche Umstände dürften ja nicht die geringe Flugauslastung auf Grund Corona-Virus sein?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #4491

                        Nein, natürlich nicht ... 😳
                        Schon mal was von dem Begriff der Überkompensation gehört?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Rubin9999R Offline
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                          Rubin9999
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4492

                          Also ich kann nur wählen, ob ich den Flug kostenlos storniere oder fie Kompensation nehme?
                          1 Tag später anzureisen macht für uns keinen Sinn und da Transfer ab EBB und die Lodge für die erste Nacht schon über 600,- € betragen, haben wir somit die A-Karte gezogen. Überkompensation ist für uns daher eher eine "Lachnummer". Die Information kommt schließlich erst 10 Tage vor Abflug. Und dass "nur" der Flug IST-EBB nicht aber CGN-IST verschoben wird, ist eh schon merkwürdig. Schließlich ist alles auf einem Ticket gebucht

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4493

                            Im Sinne der Fluggastrechteverordnung wäre die doppelte Erstattung eine Überkompensation.
                            Das Kostenrisiko hinsichtlich fernerer Reiseplanung trägst leider Gottes du selbst, das ist nicht Angelegenheit des LFU.
                            Fazit: Du kannst in diesem Fall die Ticketkosten verlangen (geht blitzschnell!) oder eine pauschale Kompensation - bei der noch nicht recht entschieden ist, ob sie denn für Recht erkannt wird.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                              Rubin9999
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4494

                              Und wenn ich den Flug einen Tag später annehme, gibt es also keine Kompensation, ob mir definitiv Kosten entstanden sind? Verstehe ich nicht. Hätte ich die Information 5 Wochen vor Antritt erhalten, hätte ich ebenso kostenlos stornieren können. Wofür also die 14-Tage-Regelung?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4495

                                Wenn du fliegst hast du u.U. Anspruch auf Kompensation aber eben nicht auf die Ticketkosten.
                                An sich ist das ziemlich logisch, die LVU können doch nicht noch einen ganzen Lämmerschwanz von Lodges, Touren und sonstigem Chichi am Urlaubsort mit kompensieren, wie kommt man bloß auf so eine Idee???

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4496

                                  Hallo Rubin9999,
                                  wir buchen auch meist Flüge und Unterkünfte getrennt - aber dann muss man auch damit rechnen, dass sich speziell bei den Flügen schnell was ändern kann. (Hilft dir jetzt zwar nicht, aber vielleicht für künftige Buchungen : die erste Nacht buchen wir möglichst immer kostenfrei stornierbar und in Flughafennähe, falls eben wie bei dir was dazwischen kommt.)
                                  Könntest du denn evtl. einen Tag früher fliegen ? Wenn ja, dann frag das doch mal bei der Airline an. Wenn nicht, würde ich wohl den alternativen Flug ablehnen (gegen Kostenerstattung) und versuchen, bei der jetztigen Flaute im Reisesektor einen anderen günstigen Last-Minute-Flug zu buchen (bzw. besser vielleicht erst den Alternativ-Flug buchen und dann ablehnen😏).
                                  LG SarahSofia

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4497

                                    Eigenartiger Ratschlag ...

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4498

                                      @vonschmeling sagte:

                                      Eigenartiger Ratschlag ...

                                      Was ist eigenartig ? Der Ratschlag, einen Tag früher zu fliegen? Rubin9999 hat relativ deutlich geschrieben, dass ein Flug einen Tag später für ihn keinen Sinn macht.
                                      Oder dass man - zumindest bei Langstreckenflügen - eine Art Puffernacht einbaut ? Hat sich bei unseren Reisen bisher schon manchmal bewährt...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4499

                                        Ich bezog mich auf deinen Schlusssatz im gegenständlichen Beitrag um 22:10 heute.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        HC-Mitglied2670260H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Ich bezog mich auf deinen Schlusssatz im gegenständlichen Beitrag um 22:10 heute.

                                          HC-Mitglied2670260H Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4500

                                          Dass man versuchen kann, mit einer anderen Airline zu fliegen, wenn einem die vorgeschlagene Änderung nicht passt ?
                                          Wie du selbst schriebst, hätte Rubin9999 Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten bei TK.
                                          Allerdings würde ich tatsächlich erst mal die anderen Optionen checken ( z.B. Flug mit Eurowings/Ethiopian Airlines), und nur neu buchen, wenn das preislich und logistisch in Frage kommt.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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