Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp/Hilfe geben.
Gebucht habe ich den Flug Köln nach Entebbe über Istanbul (also Turkish Airlines) für den 18.03.
Soeben habe ich die Info erhalten, dass der Flug ab IST vom 18.03. auf den 19.03. verschoben wird.
Nun würde ich den Flug gerne stornieren, da diese Flugverbindung für mich keinen Sinn mehr macht.
Steht uns neben der kostenlosen STornierung auch eine Kompensation zu, da nur noch 10 Tage bis zum Abflug?
Über einen Tipp würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus.@rubin9999 sagte:
Gebucht habe ich den Flug Köln nach Entebbe über Istanbul (also Turkish Airlines) für den 18.03.
Soeben habe ich die Info erhalten, dass der Flug ab IST vom 18.03. auf den 19.03. verschoben wird.Dir ist aber schon bekannt, dass Uganda Reisende aus Deutschland erst mal für 2 Wochen in Quaratäne schickt?
Deine Anreise ist somit eigentlich nicht mehr möglich, weil du dort keine Wohnung (im Sinne einer häuslichen Quarantäne) hast und die 2 Wochen "absitzen" kannst.
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@vonschmeling, geht mir nicht um sämtlichen "chichi", sondern mit der Kompensation wenigstens einigermaßen die entstandenen Kosten decken zu können.
@Candecor, ja, seit Samstag bereits bekannt, da wir in ständigen Kontakt in Uganda stehen.
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Das ist leider zuviel erwartet, Rubin9999 - die Krux einer Pauschale.
Pauschalurlauber mit Schnäppchreisen feiern häufig eine komplette Refinanzierung, bei individuell gebuchten Reisen trägt der Reisende das Risiko mit Blick auf die Unterkünfte am Ziel.
Eine oft gelesen Empfehlung: zumindest die erste Unterkunft zu einem Flextarif buchen! -
@vonschmeling, geht mir nicht um sämtlichen "chichi", sondern mit der Kompensation wenigstens einigermaßen die entstandenen Kosten decken zu können.
@Candecor, ja, seit Samstag bereits bekannt, da wir in ständigen Kontakt in Uganda stehen.
@rubin9999 sagte:
@Candecor, ja, seit Samstag bereits bekannt, da wir in ständigen Kontakt in Uganda stehen.
Dann verstehe ich allerdings nicht, worüber du dich aufregst. Wenn du fliegst, egal an welchem Tag, wirst du in Quarantäne gesteckt - deine Reise wird ganz sicher nicht so stattfinden, wie du diese geplant hast.
Nutze die Chance und storniere den Flug, dann hast du zumindest diese Kosten wieder zurück. Bei allen anderen Kosten (ich gehe davon aus, dass du keine Pauschalreise gebucht hast) kannst du nur auf Kullanz hoffen, z. B.. dass du die einzelnen Bausteine auf einen anderen Reisezeitraum verschieben kannst.
Nachtrag
Lass mich raten ... du hast von der Quarantäne in Uganda erfahren und dir so gedacht: Da könnte ich ja stornieren und die Kosten für Lodges, Transfers usw von der Turkish Airline einfordern
(Ein Schelm, wer böses dabei denkt) -
Super. Berichte bitte, wie es mit der Quarantäne gehandhabt wird.
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Unsere flugzeiten haben sich schon wieder geändert. Jetzt nicht mehr am 24.08 um 10 Uhr sondern um jetzt 13 uhr hin heim ist immernoch blöde zeit 1.20 uhr
️. Langsam reicht es hätten es so mit den Zeiten niemals gebucht. Wer weiß was bis dahin ist. -
Die rechtliche Seite war doch aber an sich schon hinreichend beleuchtet worden, GJL3?
Will sagen: Du musst hier jetzt wahrlich nicht bis August jede einzelne Änderung nachreichen - das interessiert im großen Ganzen (aka Chaos der Stunde) wirklich nicht mal periphär ...
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Die rechtliche Seite war doch aber an sich schon hinreichend beleuchtet worden, GJL3?
Will sagen: Du musst hier jetzt wahrlich nicht bis August jede einzelne Änderung nachreichen - das interessiert im großen Ganzen (aka Chaos der Stunde) wirklich nicht mal periphär ...
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Bitte.
Ich versteh ja, dass dich das wurmt - nur ist im Augenblick die elementare Durchführung deiner gebuchten Reise noch fraglich, da solltest du dich nicht an ein paar Stunden hin oder her abarbeiten.
Die Änderungen sind weitestgehend rechtlich sanktioniert, Ansprüche der Art Minderung oder Rücktritt muss man dann abwägen, wenn die Reise kurz bevorsteht. -
Huhu.
Wir haben für Mitte Juni ne Reise nach Sansibar gebucht. Mit Stopp auf Hin und Rückflug in Dubai. Mal abgesehen von der ganzen Einreise und Quarantäne Problematik ist der Rückflug nun um 26 Stunden nach hinten geschoben worden. D.h. wir benötigen einen Nacht in Dubai zusätzlich. Gibt es da Reiserechtliche Möglichkeiten was einzufordern ? -
Mein Kompliment für diese Dreistigkeit .... es macht natürlich Sinn, während die ganze Welt untergeht, im Vorfeld einer (eventuellen) Leistungserbringung schon mal Forderungen zu stellen.
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Huhu.
Wir haben für Mitte Juni ne Reise nach Sansibar gebucht. Mit Stopp auf Hin und Rückflug in Dubai. Mal abgesehen von der ganzen Einreise und Quarantäne Problematik ist der Rückflug nun um 26 Stunden nach hinten geschoben worden. D.h. wir benötigen einen Nacht in Dubai zusätzlich. Gibt es da Reiserechtliche Möglichkeiten was einzufordern ?@jlechten ......
Die Welt geht unter und du hast nichts besseres zu tun, als hier im Forum blöde, unverschämte Sprüche zu bringen ....@Shinjihahn
Ist es eine Pauschalreise? Oder habt ihr die Flüge einzeln gebucht? -
@jlechten ......
Die Welt geht unter und du hast nichts besseres zu tun, als hier im Forum blöde, unverschämte Sprüche zu bringen ....@Shinjihahn
Ist es eine Pauschalreise? Oder habt ihr die Flüge einzeln gebucht?@candecor sagte:
@jlechten ......
Die Welt geht unter und du hast nichts besseres zu tun, als hier im Forum blöde, unverschämte Sprüche zu bringen ....wie so oft in diesem Forum - du verwechselst dich mit anderen. Vielleicht eine Eigenart der Oberfranken ?
Eine theoretische Flugzeitverschiebung eines Fluges der noch zigmal (auch wieder auf die ursprüngliche Zeit) verschoben werden kann und möglicherweise garnicht stattfindet berechtigt jedenfalls nicht zu faktischen Ansprüchen. -
@candecor sagte:
@jlechten ......
Die Welt geht unter und du hast nichts besseres zu tun, als hier im Forum blöde, unverschämte Sprüche zu bringen ....wie so oft in diesem Forum - du verwechselst dich mit anderen. Vielleicht eine Eigenart der Oberfranken ?
Eine theoretische Flugzeitverschiebung eines Fluges der noch zigmal (auch wieder auf die ursprüngliche Zeit) verschoben werden kann und möglicherweise garnicht stattfindet berechtigt jedenfalls nicht zu faktischen Ansprüchen.Ach jlechten....., lass es doch einfach sein.
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Willkommen im Forum von HolidayCheck, Shinjihahn B)!
Die Ankündigung erfolgt weit im Voraus der Reise. Insofern besteht kein Anspruch auf Versorgungsleistungen (hier: Hotel) - übrigens auch nicht bei einer Pauschalreise!
Wenn ich es richtig verstehe, verschiebt sich der leg DXB - Heimat?
Warte ab, vielleicht ergibt sich bis Juli noch eine Option. Falls du den Reisevertrag kündigen willst wäre das durch die Änderung jetzt möglich. -
Es ist eine Pauschalreise.
Und es handelt sich um den Rückflug von Dubai nach Deutschland, ja.
LG -
Wie gesagt - ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter besteht nicht (unbeachtlich der Buchungsart!), evtl. lässt sich auf dem Verhandlungswege etwas bewirken.
Die Verschiebung des Rückfluges würde dich ermächtigen, vom Vertrag zurückzutreten. -
Ok.
vielen Dank für die raschen Antworten.
Lg -
Gerne ...
