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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HABERLINGH Offline
    HABERLINGH Offline
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4541

    Es wird aber mit ziemlicher sicherheit kein Nonstopflug sondern ein Direktflug im Angebot stehen.😉

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4542

      Trotzdem könnte eine Reisepreisminderung in Betracht kommen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Trotzdem könnte eine Reisepreisminderung in Betracht kommen.

        altlöwin63A Offline
        altlöwin63A Offline
        altlöwin63
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4543

        Verstehe ich jetzt nicht liebe von schmeling. Flugzeiten sind doch immer voraussichtlich, und ein Nonstop-Flug wie Haberling schon anmerkte wurde sicher nicht gebucht. Gestörte Nachtruhe ist auch nicht. Evtl. weil sich die Reisezeit um 3 Std. verlängert? Danke Dir für die Aufklärung.

        "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
        (Zitat Horst Seehofer-2015)

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4544

          @altlöwin63
          Auch bei einem Direktflug kann ein Zwischenstop mit einer erheblichen Verlängerung der An/Abreisedauer zu einer Reispreisminderung führen.
          (AG Rostock, Urteil v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10)

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmer
            schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
            #4545

            Nicht schlecht .... 10 % eines Tagessatzes..... wird sicher genug geben die sich dann für fünf Euro den Aufwand an die Backe nageln - denn dem RV was kampflos überlassen geht ja garnicht !
            Wobei für mich allerdings die Aussage „ der gebuchte Direktflug ist durch eine Zwischenlandung unterbrochen worden und somit nicht wie vertraglich vereinbart durchgeführt worden“ nicht so ganz verständlich ist . Eine Zwischenlandung ist ja nun mal eine mögliche Konstellation eines Direktfluges .....
            Sollte dieses Urteil womöglich aus einer Zeit stammen, in der die Definition „Direktflug“ noch eine andere war und somit heutzutage garnicht mehr anwendbar sein ? Ist ja immerhin fast zehn Jahre alt .....

            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #4546

              Ja klar, jl - ich bin ja stets verführt, meine Argumentation auf längst überholte Spruchpraxis zu stützen und Verbraucher in fruchtlose rechtliche Auseinandersetzungen zu scheuchen ... 😏
              Im Falle des Fragestellers dürfte sich ein ein Anspruch auf Reisepreisminderung schon allein deshalb nicht ergeben, weil man ja trotz der längeren Reisezeit nicht später am Urlaubsort anlangt.
              Wir befinden uns ja aber nicht in Dialogen, demnach sollte es statthaft sein, mögliche Entscheigungsvarianten hier zu erwähnen, zumal die Antwort "Nee, is nun mal ein Direktflug" einfach nicht so ganz befriedigend ist.
              Charakteristisch für einen Direktflug ist übrigens, dass die Unterbrechung i.d.R. nur kurz dauert und dieselbe Flugnummer für alle legs beibehalten wird.
              Andernfalls ist von einer Umsteigeverbindung die Rede - ich denke im Rahmen der Kulanz sollte der Fragesteller daher jedenfalls eine Verpflegungsleistung für den Zwischenaufenthalt beanspruchen können.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • HABERLINGH Offline
                HABERLINGH Offline
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4547

                Im Gegenteil, so manche wollen vom VA eine Kompensation bei verfrühter Rückreise.😁

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • xXNANAXxX xXNANAXx

                  Hallöchen 😃
                  Unser Flug wurde von 17:25 Uhr auf 12:15 Uhr verschoben, leider nun mit Zwischenstopp, sodass wir nun 5:35h statt 2:25h unterwegs sind.
                  Es sind noch 10 Tage bis zu unserem Urlaub.

                  Kann man da denn was wegen Preisminderung machen?

                  SSC-747S Offline
                  SSC-747S Offline
                  SSC-747
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4548

                  @xxnanaxx sagte:

                  Hallöchen 😃
                  Unser Flug wurde von 17:25 Uhr auf 12:15 Uhr verschoben, leider nun mit Zwischenstopp, sodass wir nun 5:35h statt 2:25h unterwegs sind.
                  Es sind noch 10 Tage bis zu unserem Urlaub.

                  Kann man da denn was wegen Preisminderung machen?

                  Hallo:-) Normalerweise sollte hier aufgrund der Frist von weniger als 14 Tagen EU261 greifen! Viel Glück!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HABERLINGH Offline
                    HABERLINGH Offline
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                    #4549

                    man kann es auch übertreiben...
                    übriges zielt EU261 auf Verspätungen ab, wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet am Endziel Ankommt und nicht verfrüht.😳
                    ich glaube mein pfeift

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • UnglaeubigerU Offline
                      UnglaeubigerU Offline
                      Unglaeubiger
                      Verwarnt Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4550

                      Das ganze Theater wegen ein paar Euros oder einer Wurschtsemmel ? Kannst du dir nicht ausdenken.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • SSC-747S Offline
                        SSC-747S Offline
                        SSC-747
                        schrieb am zuletzt editiert von SSC-747
                        #4551

                        Guten Morgen. Naja sollte es sich um eine Annullierung handeln - und dazu gibt es Indizien , dann besteht schon ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen von je nach Flugstrecke mind. 125 Euro in diesem Fall (50% Kürzung weil nicht später als je nach Flugstrecke 2, 3, 4 Std. angekommen wird)
                        Man müsste die ursprünglichen Flugnummer(n) haben und nun gucken ob eine Annullierung vorliegt oder nicht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4552

                          @SSC-747
                          Sofern eine Annullierung vorliegt musst du dich an das LVU wenden, das sie vorgenommen hat.
                          Es wird sich auf außergewöhnliche Umstände (Pandemie) berufen und damit exkulpieren.
                          Anders ausgedrückt: Keine Chance! 😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • SSC-747S Offline
                            SSC-747S Offline
                            SSC-747
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4553

                            Guten Morgen. Ja klar an das auszuführende Luftfahrtunternehmen natürlich. Gibt es dazu (außergewöhnliche Umstände) schon Gerichtsurteile oder dergleichen auf die du dich berufst? Etwas unfair würde ich sagen (ich weiß zählt nicht😉) Im Extremfall bedeutet dass, man wird z.B. 24 Std. vorher unterrichtet, dass der Flug "wegen Corona" gestrichen wird und nun z.B. 4 Stunden eher geht ganz ohne Konsequenzen für die Airlines? Wäre ja ein Freifahrtschein für Umbuchungen fast jeglicher Art.....
                            Also wenn eine Airline mehr als 14 Tage vorher damit ankommt - klar, wie wir wissen kein Recht auf Kompensationszahlungen! Ich kann mir auch gut vorstellen, dass auch etwaige Schadensersatzansprüche -unabhängig von EU261 aufgrund von Corona verloren gehen -aber auch sehr kurzfristige Veränderungen? Bin ich gespannt wie damit Gerichte umgehen werden.....

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4554

                              Es gibt natürlich noch keine Spruchpraxis, und ja - es ist gewissermaßen ein Freifahrtschein.
                              Frag dich einfach mal ganz selbstkritisch, wie du den Anspruch auf eine immaterielle Entschädigung unter den gegenwärtigen Bedingungen für die LVU siehst ...
                              Ein materieller Schaden entsteht dir nämlich nicht - stattdessen kommst du trotz verlängerter Anreise noch früher am Ziel an als geplant.

                              Man muss sich bei solchen Ansprüchen immer mal etwas über den eigenen Tellerrand hinaus bewegen, SSC-747 - kommt auch besser an als ein Geeier um 10% eines Tagessatzes oder die vom Ungläubigen so schön zitierte Wurschtsemmel.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              SSC-747S 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Es gibt natürlich noch keine Spruchpraxis, und ja - es ist gewissermaßen ein Freifahrtschein.
                                Frag dich einfach mal ganz selbstkritisch, wie du den Anspruch auf eine immaterielle Entschädigung unter den gegenwärtigen Bedingungen für die LVU siehst ...
                                Ein materieller Schaden entsteht dir nämlich nicht - stattdessen kommst du trotz verlängerter Anreise noch früher am Ziel an als geplant.

                                Man muss sich bei solchen Ansprüchen immer mal etwas über den eigenen Tellerrand hinaus bewegen, SSC-747 - kommt auch besser an als ein Geeier um 10% eines Tagessatzes oder die vom Ungläubigen so schön zitierte Wurschtsemmel.

                                SSC-747S Offline
                                SSC-747S Offline
                                SSC-747
                                schrieb am zuletzt editiert von SSC-747
                                #4555

                                Ja klar ist es für die einen vorteilhaft eher anzukommen -für andere ist es aber auch ggf. mit Mehraufwand/höheren Kosten etc. verbunden.
                                In diesem Fall bin ich nicht betroffen - ich habe auch nur erklärt, was theoretisch nach EU261 möglich wäre. Wenn erzählt wird, dir steht absolut nix zu, dann stimmt das nicht so ganz......Es geht hier auch nicht darum, alles mögliche auszunutzen! Da bin ich auch dagegen- es sei denn die Airline meldet sich nicht und durch Zufall kriegt man erst 9 Tage vorher durch eigene Recherche mit, dass sich die Flugzeiten und der Abflugort geändert haben.....und muss mich nun selbst um alles kümmern -da hört Verständnis für mich nunmal auf.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • TangomausT Offline
                                  TangomausT Offline
                                  Tangomaus
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4556

                                  Ich meine mal gelesen zu haben, dass es nicht nur eine Bringschuld - sondern auf eine Holschuld gibt. Sprich - der Reisende sollte auch von sich aus mal Erkundigungen einziehen, speziell in Zeiten wie diesen.

                                  SSC-747S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • TangomausT Tangomaus

                                    Ich meine mal gelesen zu haben, dass es nicht nur eine Bringschuld - sondern auf eine Holschuld gibt. Sprich - der Reisende sollte auch von sich aus mal Erkundigungen einziehen, speziell in Zeiten wie diesen.

                                    SSC-747S Offline
                                    SSC-747S Offline
                                    SSC-747
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4557

                                    Mag ja hilfreich sein z.B. für den RV-wie in meinem Fall, ihn darauf aufmerksam zu machen, dass die Flüge sich nach eigenen Recherchen geändert haben und dadurch Abhilfe geschaffen wird -aber ich glaube kaum, dass man zu Schadensersatz verpflchtet ist, wenn man nicht (ständig) aktiv recherchiert.....

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #4558

                                      Kosten, die dir nachweislich entstehen können ja verlangt werden, SSC-747.
                                      Und nein - auch theoretisch steht dir keine immaterielle Entschädigung zu, ebenso wenig habe ich behauptet, es gäbe grundsätzlich keinen Anspruch.
                                      Die behördlichen Anordnungen ändern sich quasi stündlich, mit einer Flut von Folgen für die Luftfahrtunternehmen. Auch deshalb hat die EU Kommission beschlossen, mittels eingeschränkter Anwendung der VO(EG)261/2004 eine Entlastung zu schaffen.

                                      Unter den gegebenen Umständen mutet es schon sehr erbsenzählerisch an von "theoretischen Ansprüchen" zu fabulieren und nach Möglichkeiten der "Entschädigung" zu fahnden.
                                      Die Änderung hätte der Veranstalter deinem Reisebüro mitteilen müssen zur Weitergabe an dich. Das ist nicht die Obliegenheit des LVU.
                                      Edit:
                                      Setzt an die Stelle "Du" die Nana, denn wie ich gerade bemerke handelt es sich ja nicht um deinen Sachverhalt ... 😏

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SSC-747S Offline
                                        SSC-747S Offline
                                        SSC-747
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4559

                                        Ja genau - hier hat ein anderes Mitglied gefragt wie die Sachlage aussieht....
                                        Naja warten wir alle einfach ab, wie die Rechtsprechungen aussehen werden - dann sind wir alle schlauer und die Spekulationen hoffentlich beendet:-).

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4560

                                          Moment - die Einschränkungen der VO(EG)261/04 sind keine "Spekulation" sondern Fakt.
                                          Zudem wird es sich immer um Einzelfallentscheidungen handeln, das Ergebnis einer Abwägung vieler einzelner Aspekte.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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