Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flugzeitänderung vor der Reise
  6. Flugzeitänderung vor der Reise

Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
5.2k Beiträge 701 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

    Konkrete Zeiten liegen mit dem Erhalt der Reiseunterlagen vor. Das dürfte meist 7 - 14 Tage vor Reisebeginn sein. Und ab dann ergeben sich auch die von dir vorgetragenen Ansprüche.
    Im Übrigen ändert ein Reiseveranstalter Flugzeiten nicht nach Belieben - er richtet sich nach Verfügbarkeit durch die Airline(s).

    SSC-747S Offline
    SSC-747S Offline
    SSC-747
    schrieb am zuletzt editiert von SSC-747
    #4581

    Wenn so lange gewartet wird und sich die Zeiten erheblich verändern (wegen Stornierung z.B. durch eine neue Flugnr. ersichtlich) dann greift (Corona mal ausgenommen-ja jetzt kommts wieder;-)) EU261. Und nein - der RV kann eben nicht damit ankommen, wenn ursprünglich 22 Uhr Abflug war, dies nun auf 10 Uhr morgens zu verschieben ohne jegliche Ansprüche - dies gilt nur wenn man Reisen bucht, wo von vornerein noch keine Zeiten angegeben waren....

    miniellertM vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • SSC-747S SSC-747

      Wenn so lange gewartet wird und sich die Zeiten erheblich verändern (wegen Stornierung z.B. durch eine neue Flugnr. ersichtlich) dann greift (Corona mal ausgenommen-ja jetzt kommts wieder;-)) EU261. Und nein - der RV kann eben nicht damit ankommen, wenn ursprünglich 22 Uhr Abflug war, dies nun auf 10 Uhr morgens zu verschieben ohne jegliche Ansprüche - dies gilt nur wenn man Reisen bucht, wo von vornerein noch keine Zeiten angegeben waren....

      miniellertM Offline
      miniellertM Offline
      miniellert
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4582

      Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge, da wird vermutlich der Kunde erstmal klagenmüssen, wir hatten solche Fälle auch schon und haben es nicht getan.... und darauf spekulieren sie.
      Im Prinzip sollte man buchen ohne dass Uhrzeiten angegeben werden, dann wäre der Ärger weg - viele buchen teurere Angebote wegen besseren Flugzeiten und haben am Ende doch die Schlechten

      Ellert

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • KourionK 1
        KourionK 1
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
        #4583

        Zu deinem letzten Satz, miniellert: Es wurde hier immer und immer wieder geschrieben (seit Jahren), dass man lieber nicht in "bessere" Flugzeiten investieren sollte. 😏

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • SSC-747S SSC-747

          Die Sachlage bzgl. der Frankfurter Tabelle ist klar und kein Ahnung was er ausgegeben hat aber sagen wir mal 1000 Euro für 7 Tage, dann wären es immerhin 50 Euro. Dann kann jeder selber schaun, ob der kleine Aufwand dies Wert ist. Für den einen nennenswert, für den anderen lächerlich - es ging schlicht nur darum, was ihm zusteht....

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4584

          @ssc-747 sagte:

          Die Sachlage bzgl. der Frankfurter Tabelle ist klar

          Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
          Das ist ein Nachschlagewerk mit Empfehlungen und z.T Einzelentscheidungen, und die von dir veranschlagten 35% eines Tagessatzes sind im vorgestellten Fall reines Wunschdenken.
          Eine Abreise um 10 Uhr beeinträchtigt nicht die Nachtruhe, der letzte Hoteltag endet um 12 Uhr - wie willst du bitteschön eine Forderung von 35% eines Tagessatzes der Reise begründen? 😳

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          SSC-747S 2 Antworten Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • REJBodenheimR Offline
            REJBodenheimR Offline
            REJBodenheim
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4585

            War / ist es auch nicht so, dass Anreise- und Abreisetag nicht zum Urlaub gezählt werden?

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • SSC-747S SSC-747

              Wenn so lange gewartet wird und sich die Zeiten erheblich verändern (wegen Stornierung z.B. durch eine neue Flugnr. ersichtlich) dann greift (Corona mal ausgenommen-ja jetzt kommts wieder;-)) EU261. Und nein - der RV kann eben nicht damit ankommen, wenn ursprünglich 22 Uhr Abflug war, dies nun auf 10 Uhr morgens zu verschieben ohne jegliche Ansprüche - dies gilt nur wenn man Reisen bucht, wo von vornerein noch keine Zeiten angegeben waren....

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4586

              @ssc-747 sagte:

              Wenn so lange gewartet wird und sich die Zeiten erheblich verändern (wegen Stornierung z.B. durch eine neue Flugnr. ersichtlich) dann greift (Corona mal ausgenommen-ja jetzt kommts wieder;-)) EU261. Und nein - der RV kann eben nicht damit ankommen, wenn ursprünglich 22 Uhr Abflug war, dies nun auf 10 Uhr morgens zu verschieben ohne jegliche Ansprüche - dies gilt nur wenn man Reisen bucht, wo von vornerein noch keine Zeiten angegeben waren....

              Vollkommen abenteuerliche Behauptung.
              Der Veranstalter wird wahrheitsgemäß vortragen, dass das LVU wegen der Pandemie seine dispatches geändert hat und der Bär ist geschält.
              Ein Anspruch wegen Streichung des Fluges kommt ohnehin nur dann in Betracht, wenn die Reise nicht mehr 14 Tage in der Zukunft angetreten wird.
              Last not least: Wir haben das Pandemiegeschehen, es ist demnach vollkommen entbehrlich zu erklären, was wäre wenn dem nicht so wäre ...

              Hotel aus diesem Beitrag
              99%
              Hotel Der Bär
              Tirol/Österreich
              Zum Hotel

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • REJBodenheimR Offline
                REJBodenheimR Offline
                REJBodenheim
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4587

                Hotel Der Bär!!! Genial 😜

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4588

                  @REJBodenheim
                  Sie zählen nicht zu den sogenannten Erholungstagen, weshalb die Änderungen schon gravierend sein müssen um einen Anspruch auszulösen.
                  @miniellert
                  Good on you! Einen Rechtsstreit mit dem Ergebnis 48,50€ mit gegenseitiger Aufhebung der Kosten ist ein schon viel zu oft praktizierter Aberwitz!!!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • REJBodenheimR REJBodenheim

                    Weil die Flugzeiten als vorläufig angegeben waren?
                    @jlechtenboehmer: den Link liest doch keiner, schon gar nicht wenn es ein Urteil mit soviel Text ist...😈

                    vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4589

                    @rejbodenheim sagte:

                    Weil die Flugzeiten als vorläufig angegeben waren?
                    @jlechtenboehmer: den Link liest doch keiner, schon gar nicht wenn es ein Urteil mit soviel Text ist...😈

                    Ich kann das auswendig herunterbeten - um 4 Uhr morgens mit 1,8 Promille! 😉

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheim
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4590

                      Du bist ja auch Donna! oder Jessica? 😏😎

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @ssc-747 sagte:

                        Die Sachlage bzgl. der Frankfurter Tabelle ist klar

                        Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
                        Das ist ein Nachschlagewerk mit Empfehlungen und z.T Einzelentscheidungen, und die von dir veranschlagten 35% eines Tagessatzes sind im vorgestellten Fall reines Wunschdenken.
                        Eine Abreise um 10 Uhr beeinträchtigt nicht die Nachtruhe, der letzte Hoteltag endet um 12 Uhr - wie willst du bitteschön eine Forderung von 35% eines Tagessatzes der Reise begründen? 😳

                        SSC-747S Offline
                        SSC-747S Offline
                        SSC-747
                        schrieb am zuletzt editiert von SSC-747
                        #4591

                        Hallo:-) Also nach der Frankfurter Tabelle ist es so ziemlich egal, ob die Nachtruhe gestört wird oder nicht. Die 5% beziehen sich ab 4 Std. Verschiebung -egal ob um 2 Uhr nachts oder 14 Uhr.....
                        Es ist klar, dass die Tabelle wie es so schön heiß "nicht in Stein gemeißelt ist", was die gesetzliche Verbindlichkeit angeht, jedoch handelt es sich um eine etablierte Grundlage, die am häufigsten herangezogen wird. Wenn ich mir so Urteile ansehe, dann orientiert sich jedenfalls ein hoher Prozentsatz danach. Naja wie heißt es so schön: wer nicht wagt, der nicht gewinnt - vielleicht hat man ja Glück und der RV erstattet, falls man denn unbedingt es für nötig hält zu klagen und sich auf die Frankfurter Tabelle bezieht, dann liegen die Chancen nicht schlecht, die Erstattung durchzusetzen. Ich persönlich würde es versuchen -aber nicht wegen 50 Euro klagen, sollte der sonstige Ablauf reibungslos verlaufen. Gab es sonst noch diverse Mängel, mit dem Hotel etc. - dann würde ich aber nicht abschrecken zu klagen, sollte es der RV ignorieren.....

                        Zu dem Thema der kurzfristigen Stornierung haben wir uns ja schon geeinigt. Wie ich sagte, wenn Corona mal hoffentlich Geschichte ist, dann haben sehr kurzfristige gravierende Änderungen (-14Tage -daher auch mein Bezug zu EU261) schon Auswikungen in Bezug auf Entschädigungen.....
                        Sofern es denn mal bei der Buchung Zeiten gab, sind diese zumindest ganz grob verbindlich - auch längerfristig.....

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #4592

                          @SSC-747
                          Weißt du, ich finde es wirklich schön, dass du dich ein bisschen informiert hast.
                          Allerdings habe ich schon ein nicht unerhebliches Problem mit Teilen deiner Darlegung - beispielsweise im Bezug auf die Franfurter Tabelle und ihre Rolle für gerichtliche Entscheidungen.
                          Für dieses Werk werden nämlich ergangene Entscheidungen zusammengetragen und sollen den Betroffenen helfen eine angemessene Forderung zu beziffern. Daher sind hier die sich aus der Spruchpraxis ergebenden geringsten und höchsten Erstattungszusprüche aufgeführt.
                          Richtet man ein Reisepreisminderungsbegehren an einen Veranstalter, wird der i.a.R. deutlich nach unten korrigieren.
                          Die weit überwiegende Zahl der streitigen Einigungen enden zudem in einem Vergleich - bei dem der Kläger nicht selten auf seine gesamten Gerichtskosten in Anspruch genommen wird. Deshalb halte ich es für grundverkehrt, einem Betroffenen so einen Streit nahezulegen und die Risiken gepflegt zu unterschlagen.
                          Vermutlich hast du eine Rechtsschutzversicherung - das verringert zumeist die Hemmschwelle vor dem Klageweg.

                          Ferner hat die VO(EG)261/04 nicht etwa "Auswirkungen", sie ist ein gesetzliches Instrument mit inzwischen einigermaßen klaren Vorgaben, unter welchen Umständen welche pauschalen immateriellen Entschädigungen zu entrichten sind.
                          Dank gewisser legal techs (sind hier nicht anderes als gut aufgestellte Inkassounternehmen) ist die Forderung von Ansprüchen gem. Fluggast VO zu einem wahren Volkssport anvanciert - mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die LVU.

                          Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine Flugzeitenänderung (übrigens spielt es hinsichtlich der resultierenden Rechte keinerlei Rolle, ob vorläufige Zeiten angegeben waren oder nicht! Entgegen deiner Behauptung ... ), eine solche ist zu begründen. Falls sie den Gesamtzuschnitt der Reise wesentlich ändert oder die Reise ingesamt wertlos macht kann man in der Tat widersprechen und eigenmächtig einen passenden Flug buchen, mit guten Aussichten auf die Erstattung dieser zusätzlichen Kosten. Oder man kann vom Vertrag zurücktreten, womit der Veranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis verliert.
                          Ich glaube der Herr Hopperdietzel hat mal ein Rücktrittsrecht für eine um nur 4h verlegte Reisezeit zu Ungunsten seines Mandanten erstritten - war aber ebenfalls kein Grundsatzurteil, man sollte sich also nicht drauf verlassen.

                          Last not least hat man erst recht, wenn man ein vollstreckbares Urteil in Händen hält - insofern ist der von miniellert zitierte Spruch zumindest unpräzise.
                          Man kann glauben das Recht auf seiner Seite zu haben, könnte allerdings eines Besseren belehrt werden.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • SSC-747S Offline
                            SSC-747S Offline
                            SSC-747
                            schrieb am zuletzt editiert von SSC-747
                            #4593

                            Hallo. Naja wir reden ja nicht von 4 Stunden -das ist lächerlich -ganz klar deiner Meinung! Bei 10 Stunden kann man aber schon von einer erheblichen Beeinträchtigung sprechen.
                            Um bei den Pasus zu bleiben: Ich habe ein nicht unerhebliches Problem mit Teilen deiner Darlegung könnte ich ebenso argumentieren, dass zumindest allg. sehrwohl Rechte bestehen, die von dir und anderen Usern komplett widersprochen wurde, nämlich mit der Aussage, dass bei 10 Std. Flugverschiebung keinerlei Rechte bestehen -und diese Aussage ist nun mal schlicht falsch. Auch wenn es am Ende vielleicht nur um mögliche 50 Euro geht oder um einen geringen Betrag bei möglicher Einigung- es geht schlicht um die Info, dass er schon einen Anspruch hat. Ob er diesen bei den paar Euro und dem Aufwand durchsetzen möchte kann nur der Fragesteller entscheiden....

                            Naja also die Zeiten können am Ende angepasst werden, wenn die Zeiten von Anfang an nicht klar geregelt waren wie bei dem Urteil ein paar Seiten zuvor: Hier mal eine Zusammenfassung bei Pauschalreisen, mit bei Buchung bereits bekannten (unverbindlichen) Zeiten:
                            https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/reise/pauschalreisen-bei-flugzeiten-gibt-es-kein-pardon/9217098.html

                            miniellertM KourionK 2 Antworten Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • SSC-747S SSC-747

                              Hallo. Naja wir reden ja nicht von 4 Stunden -das ist lächerlich -ganz klar deiner Meinung! Bei 10 Stunden kann man aber schon von einer erheblichen Beeinträchtigung sprechen.
                              Um bei den Pasus zu bleiben: Ich habe ein nicht unerhebliches Problem mit Teilen deiner Darlegung könnte ich ebenso argumentieren, dass zumindest allg. sehrwohl Rechte bestehen, die von dir und anderen Usern komplett widersprochen wurde, nämlich mit der Aussage, dass bei 10 Std. Flugverschiebung keinerlei Rechte bestehen -und diese Aussage ist nun mal schlicht falsch. Auch wenn es am Ende vielleicht nur um mögliche 50 Euro geht oder um einen geringen Betrag bei möglicher Einigung- es geht schlicht um die Info, dass er schon einen Anspruch hat. Ob er diesen bei den paar Euro und dem Aufwand durchsetzen möchte kann nur der Fragesteller entscheiden....

                              Naja also die Zeiten können am Ende angepasst werden, wenn die Zeiten von Anfang an nicht klar geregelt waren wie bei dem Urteil ein paar Seiten zuvor: Hier mal eine Zusammenfassung bei Pauschalreisen, mit bei Buchung bereits bekannten (unverbindlichen) Zeiten:
                              https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/reise/pauschalreisen-bei-flugzeiten-gibt-es-kein-pardon/9217098.html

                              miniellertM Offline
                              miniellertM Offline
                              miniellert
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4594

                              Im Endeffekt ist doch immer die Frage, welcher Aufwand lohnt zu welcher Relation. Nicht immer ist auch früher weg erstrebenswert, wir hatten einen Urlaub gebucht der um ca 21 h startete, Kind und ich an dem Tag noch arbeiten mussten - dumm dass es dann vorverlegt wurde und ich keine freien Urlaubstage mehr hatte. Wegen der 50.- Euro wie als Beispiel angesprochen schreib ich mails und Briefe und lasse es am Ende doch sein wenn der VA es ignoriert, das ist vertane Lebenszeit - ich hatte auch schon Veranstalter die einsahen im Unrecht zu sein, uns traf es ja schon mehrfach mit anderen Flügen, anderen Zeiten, anderen Flugplätzen.
                              Meine Einstellung , einen Versuch ist es immer wert, eine Klage bei der Summe nicht

                              Ellert

                              SSC-747S 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • miniellertM miniellert

                                Im Endeffekt ist doch immer die Frage, welcher Aufwand lohnt zu welcher Relation. Nicht immer ist auch früher weg erstrebenswert, wir hatten einen Urlaub gebucht der um ca 21 h startete, Kind und ich an dem Tag noch arbeiten mussten - dumm dass es dann vorverlegt wurde und ich keine freien Urlaubstage mehr hatte. Wegen der 50.- Euro wie als Beispiel angesprochen schreib ich mails und Briefe und lasse es am Ende doch sein wenn der VA es ignoriert, das ist vertane Lebenszeit - ich hatte auch schon Veranstalter die einsahen im Unrecht zu sein, uns traf es ja schon mehrfach mit anderen Flügen, anderen Zeiten, anderen Flugplätzen.
                                Meine Einstellung , einen Versuch ist es immer wert, eine Klage bei der Summe nicht

                                SSC-747S Offline
                                SSC-747S Offline
                                SSC-747
                                schrieb am zuletzt editiert von SSC-747
                                #4595

                                Der Auslöser war halt einfach: nein -du hast keine Rechte......
                                Zumindest kann man mögliche Rechte aufzeigen -was der Fragesteller dann draus macht muss er alleine entscheiden....

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • SSC-747S SSC-747

                                  Hallo. Naja wir reden ja nicht von 4 Stunden -das ist lächerlich -ganz klar deiner Meinung! Bei 10 Stunden kann man aber schon von einer erheblichen Beeinträchtigung sprechen.
                                  Um bei den Pasus zu bleiben: Ich habe ein nicht unerhebliches Problem mit Teilen deiner Darlegung könnte ich ebenso argumentieren, dass zumindest allg. sehrwohl Rechte bestehen, die von dir und anderen Usern komplett widersprochen wurde, nämlich mit der Aussage, dass bei 10 Std. Flugverschiebung keinerlei Rechte bestehen -und diese Aussage ist nun mal schlicht falsch. Auch wenn es am Ende vielleicht nur um mögliche 50 Euro geht oder um einen geringen Betrag bei möglicher Einigung- es geht schlicht um die Info, dass er schon einen Anspruch hat. Ob er diesen bei den paar Euro und dem Aufwand durchsetzen möchte kann nur der Fragesteller entscheiden....

                                  Naja also die Zeiten können am Ende angepasst werden, wenn die Zeiten von Anfang an nicht klar geregelt waren wie bei dem Urteil ein paar Seiten zuvor: Hier mal eine Zusammenfassung bei Pauschalreisen, mit bei Buchung bereits bekannten (unverbindlichen) Zeiten:
                                  https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/reise/pauschalreisen-bei-flugzeiten-gibt-es-kein-pardon/9217098.html

                                  KourionK 1
                                  KourionK 1
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                  #4596

                                  @ssc-747 sagte:

                                  https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/reise/pauschalreisen-bei-flugzeiten-gibt-es-kein-pardon/9217098.html

                                  Ach ja, das Urteil von 2013 und einer dieser damaligen tollen Artikeltitel !
                                  Das Urteil in seiner Gänze hast du aber gelesen, ja ?

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  SSC-747S 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Nilsommer2012N Offline
                                    Nilsommer2012N Offline
                                    Nilsommer2012
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4597

                                    Guten Abend, etwas quergelesen habe ich hier, folgenden Fall möchte ich schildern. Heute kam eine Nachricht von Turkish Airlines, der Flug wurde auch dort gebucht. Der Hinflug verschiebt sich in der Ankunft von 19 Uhr (4.9.) auf 2.30 Uhr am 5. September. Zumutbar oder hinnehmbar sind doch Verschiebungen bis 3 oder 4 Stunden. Alles drüber hinaus (7,5 Stunden in meinem Fall) wäre also unzumutbar. Kann ich mit der Begründung bei der Fluggesellschaft kostenlos stornieren?
                                    Gruß nilsommer2012

                                    SSC-747S 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK Kourion

                                      @ssc-747 sagte:

                                      https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/reise/pauschalreisen-bei-flugzeiten-gibt-es-kein-pardon/9217098.html

                                      Ach ja, das Urteil von 2013 und einer dieser damaligen tollen Artikeltitel !
                                      Das Urteil in seiner Gänze hast du aber gelesen, ja ?

                                      SSC-747S Offline
                                      SSC-747S Offline
                                      SSC-747
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4598

                                      @kourion sagte:

                                      Ach ja, das Urteil von 2013 und einer dieser damaligen tollen Artikeltitel !
                                      Das Urteil in seiner Gänze hast du aber gelesen, ja ?

                                      Also von einer Hinnehmbarkeit von Flugzeitveränderungen wie es bei dem Fragesteller der Fall war habe ich nix gelesen!

                                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4599

                                        Nein, SSC-747 - so einfach hab ich´s mir wahrlich nicht gemacht!
                                        Nur habe ich im Gegensatz zu dir realistische Optionen aufgezeigt.
                                        Und auch bei 10h kann man nicht so mir nichts dir nichts von einer "erheblichen Beeinträchtigung" sprechen - das habe ich ja dargelegt.
                                        Ich bleibe ferner bei meiner Aussage, das in der gegenständlichen Causa das Verlangen einer Reisepreisminderung scheitern wird.
                                        Gerne kann ich auch noch etwas konkreter werden:
                                        Deine Aussagen sind in erheblichen Teilen kompletter Mumpitz - so leider auch schon wieder deine zuletzt getroffene.
                                        Es geht nur peripher um den zu beziffernden Anspruch, mir geht es darum, nicht mit eifrig zusammengeoogelten Erkenntnissen falsche Erwartungen zu befeuern.
                                        Deine Beiträge sind gespickt mit unpräzisen bis grottenfalschen Aussagen, ich erklär´s nicht nochmal.

                                        Das Motto des Forum ist die Unterstützung der Fragesteller mit fundierten Informationen / eigenen Erfahrungen - dazu passen deine abenteuerlichen Behauptungen nun einmal so gar nicht.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4600

                                          @Nilsommer
                                          Du kannst das Angebot ablehnen und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 228
                                          • 229
                                          • 230
                                          • 231
                                          • 232
                                          • 259
                                          • 260
                                          • 230 von 260
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag