Flugzeitänderung vor der Reise
-
Nein, tatsächlich muss er nicht fragen, die Beschaffung einer alternative Beförderung wird von ihm verlangt zur Vertragserfüllung.
Wenn du mit der Änderung nicht einverstanden bist teilst du das mit und gut is. -
Hallo,
hoffe bin hier grob richtig, wenn ein Flug mit Zwischenlandung ist und man aussteigen muss wird daraus dann ein Umsteigeflug, bisher konnten wir immer sitzen bleiben diesmal nicht daher die Frage.
Danke für Antwort.
-
Wir haben folgendes Problem: Wir haben eine Reise nach Kreta über LMX gebucht mit Flügen Köln-Heraklion und zurück vom 6.-13.10.20 (15:05 hin mit Tuifly, 17 Uhr zurück mit Corendon). Vorgestern abend informiert uns LMX, dass unsere Flüge gestrichen wären und sie uns Alternativflüge von/nach Münster anbieten (4:30 hin, 9:50 Uhr zurück mit Corendon). Wir müssten uns bis 1.10.20 entscheiden, ob wir die Flüge annehmen oder kostenfrei stornieren wollen. Abflug ab Münster bedeutet für uns Anreise ab 18 Uhr von zu Hause, 3x umsteigen, Ankunft 23 Uhr Flughafen Münster um dann pünktlich zum CheckIn da zu sein (und das mit 2 Kindern). Auf meine Rückfrage sowohl an LMX direkt als auch über Holidaycheck, ob ein Alternativflug möglich sei (Aegan Airlines ab/bis Frankfurt mit Umstieg hinzu Thessaloniki, rückzu Athen) wurde uns heut 11:30 Uhr mitgeteilt, das sei nicht möglich, wir sollen uns bis 12:30 Uhr äußern, ob wir den Münster-Flug nehmen, ansonsten wird vom Reiseveranstalter storniert. Da das Hotel ausgebucht zu sein scheint (hatte auch nachgeschaut, ob ich alternativ neu buchen könnte) und ich auch kein vergleichbares Angebot gefunden hatte, haben wir nun zähneknirschend zugestimmt, da wir den Urlaub auf jeden Fall antreten wollen. Komischerweise ist der Tuifly-Flug ab Köln immer noch buchbar bzw. steht weiterhin bei den Abflügen da ... andere, die den gleichen Flieger haben, wurden bisher auch nicht umgebucht. Wie ist das Ganze zu werten: steht uns irgendeine Entschädigung für die ungünstige weite Anreise zu so unmöglichen Zeiten zu? Ist der Flieger überbucht und wir sind deshalb umgebucht worden? Irgendwie fühle ich mich übervorteilt ... Sorry für den langen Text und danke für Meinungen.
-
@Jess1512
Euch steht auf alle Fälle ein rail&fly Ticket zu, sonstige Ansprüche habt ihr mit der Annahme der Änderung verwirkt.
Es wäre aber auch nicht groß "was zu holen" gewesen, da die EU Fluggastrechte zur Zeit ja nur sehr eingeschränkt zur Anwendung kommen.Möglicherweise ist der Flug überbucht, was leider ebenfalls keine Wirkung auf Ansprüche entfaltet.
-
@Jess1512
Euch steht auf alle Fälle ein rail&fly Ticket zu, sonstige Ansprüche habt ihr mit der Annahme der Änderung verwirkt.
Es wäre aber auch nicht groß "was zu holen" gewesen, da die EU Fluggastrechte zur Zeit ja nur sehr eingeschränkt zur Anwendung kommen.Möglicherweise ist der Flug überbucht, was leider ebenfalls keine Wirkung auf Ansprüche entfaltet.
Hallöchen,
eine Frage, uns wurde mitgeteilt, dass unser eigentlicher Flug von Leipzig nach Dresden nach Antalya verlegt wurde, was ansich kein Problem darstellt. Allerdings haben sich die Flugzeiten sehr zu unserem Nachteil ergeben, normal wäre um 6 hin, nun 10.25 und der Rückflug eigentlich 14.50 und nun um 9. Wir hatten bei der Buchung extra mehr gezahlt, da wir mit kleinem Kind reisen und nicht extra mitten in der Nacht los wollten. Was für Möglichkeiten hätten wir jetzt? Stornieren möchten wir natürlich nicht....
Lg -
Für den Start um 6 Uhr hättest du doch aber mit dem Kleinkind "mitten in der Nacht" losschlagen müssen ... trotzdem "verschlechtert" die Änderung auf 10:25Uhr?

Es nützt nichts mehr zu bezahlen für Flugzeiten - sie sind variabel.
Du möchtest die Reise antreten und erwartest eine Reisepreisminderung?
Rechne mit einem Gutschein in Höhe von max. 50€ "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".
Weder musst du auf der Rückreise um 9 Uhr erhebliche Beeinträchtigungen der Nachtruhe hinnehmen, noch wäre dein Vortrag irgendwie logisch hinsichtlich der ursprünglichen Zeiten.
Happy holidays!
-
Die Denkweise von manchen ist schon eigenartig, der Hinflug um 06:00 Uhr d.h. um 04:00 Uhr am Flughafen zu sein und da ist die anfahrt zum Flughafen noch nicht berücksichtigt, wäre kein Problem gewesen.
Beim Rückflug der 3 Stunden später startet als der ursprüngliche Hinflug, fällt es auf einmal auf, daß man mit einem kleinem Kind reist.
So mancher User sollte sich seinen Post eher öfter vor dem posten zu Gemüte führen. -
Die Denkweise von manchen ist schon eigenartig, der Hinflug um 06:00 Uhr d.h. um 04:00 Uhr am Flughafen zu sein und da ist die anfahrt zum Flughafen noch nicht berücksichtigt, wäre kein Problem gewesen.
Beim Rückflug der 3 Stunden später startet als der ursprüngliche Hinflug, fällt es auf einmal auf, daß man mit einem kleinem Kind reist.
So mancher User sollte sich seinen Post eher öfter vor dem posten zu Gemüte führen.Normal hätten wir einen Anfahrtsweg von 10 Minuten gehabt, online Check in am Abend vorher..
Egal, ich werde keine geistreichen Fragen mehr stellen
-
Normal hätten wir einen Anfahrtsweg von 10 Minuten gehabt, online Check in am Abend vorher..
Egal, ich werde keine geistreichen Fragen mehr stellen
Trotzdem danke für Eure Antworten
Lg
-
@Heide Witzka 1
Es hat niemand behauptet, deine Frage sei "geistlos" gewesen sondern dein Argument "kleines Kind - mitten in der Nacht" hinterfragt.
3:50 Uhr ist mitten in der Nacht würde ich meinen.
Fakt ist: Die Verschiebung der Flugzeiten ist - objektiv! - zumutbar, daher wird daraus keine Reisepreisminderung resultieren.
Für die geänderte Strecke könnt ihr ein rail&fly Ticket verlangen, wenn das was bringt.
Tatsächlich ist es für die Beurteilung "zumutbar" ganz erheblich, ob man mit kleinen Kindern reist oder nicht. So wäre z.B. eine Rückreise um 6 Uhr ein Mangel - daher der Einwurf. -
Aus aktuellem Anlass benötige ich bitte eine Auskunft..
Unser Flug sollte Morgen um 6.45 Uhr nach Rhodos gehen. Soeben haben wir erfahren, dass er aufgrund eines Streiks auf Freitag 7 Uhr verschoben wurde.
Also über 24 Stunden später.
Gebucht haben wir die Pauschalreise über CHECK24, Veranstalter ist fti.
Kann ich eine Reisepreisminderung bei CHECK24 oder fti geltend machen?
Schönen Gruß aus Köln
Greg -
Aus aktuellem Anlass benötige ich bitte eine Auskunft..
Unser Flug sollte Morgen um 6.45 Uhr nach Rhodos gehen. Soeben haben wir erfahren, dass er aufgrund eines Streiks auf Freitag 7 Uhr verschoben wurde.
Also über 24 Stunden später.
Gebucht haben wir die Pauschalreise über CHECK24, Veranstalter ist fti.
Kann ich eine Reisepreisminderung bei CHECK24 oder fti geltend machen?
Schönen Gruß aus Köln
GregUnnötiges Zitat gelöscht
Geht uns auch so, Gregstar. Nur haben wir bis jetzt noch keine offizielle Information vom Reiseveranstalter erhalten (keine Mail o.Ä.), dass unser Flug morgen nicht stattfindet. Wir haben es durch einen Freund erfahren. Haben jetzt rumtelefoniert und können den Veranstalter leider nicht erreichen, keine "Öffnungszeiten" mehr. Die Notfallhotline hat gemeint, man solle eine Preisminderung direkt bei der Fluggesellschaft versuchen, über den Reiseveranstalter bekomme man kaum Geld zurück, weil der sich ach noch etwas einstreiche. Naja, ich war mit keiner der Aussagen zufrieden, wir wurden nur hin und her verwiesen, niemand fühlte sich zuständig.
-
Eine Reisepreisminderung kann nur (und wirklich nur nur nur!) vom Veranstalter gefordert werden.
Kommt man beispielsweise 24h später an muss man entsprechend den Reisepreis um 1 Tagessatz kürzen.
Es handelt sich allerdings nicht um eine Flugzeitenänderung sondern um ein außergewöhnliches Ereignis, das nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen ist.
Insofern wird ein dahingehendes Gesuch höchst wahrscheinlich ins Leere laufen.Von der Fluggesellschaft gibt´s nix, selbst wenn die Fluggastrechte nicht teilweise ausgesetzt wären.
Ich staune immer wieder auf´s Neue, wie kreativ die Veranstalterhotlines bei der Erfindung von Stuss-Informationen an ihre Kunden sind ...
-
Ja, wir wären eigentlich auch heute kurz nach Mitternacht aufgebrochen zum Flughafen. War Zufall, dass wir die Info noch bekommen haben.
Ich denke ehrlich gesagt auch, dass wir einfach Pech gehabt haben. Der Streik scheint als außergewöhnliches Ereignis durchzugehen.
Und die Infos der Personen am Telefon waren teilweise echt abenteuerlich, die habe selbst ich als Laie angezweifelt. Frage mich nur, ob eventuell der Anteil fürs Hotel zurückerstattet wird oder ob auch hier die außergewöhnliche Situation greift.Werde es beim Veranstalter versuchen, sobald alles etwas klarer ist, bzw. die Reise abgeschlossen.
-
@Anni2711
Wenn du pauschal gebucht hast musst du dein Begehren beim Veranstalter vortragen.
Der ist imho exkulpiert (wie oben erklärt), formuliere entsprechend ein Ersuchen und keine Forderung.
Ob du eine Erstattung erwirkst und in welcher Höhe lässt sich nicht seriös vorhersagen. -
Die Ursache vom Streik hier übrigens nochmal zum nachlesen : https://www.griechenland.net/nachrichten/chronik/28099-verz%C3%B6gerungen-im-flugverkehr-wegen-eines-streiks-der-fluglotsen
-
Hallo zusammen, ich habe gerade wegen unserer Flugverlegung aufgrund des Streiks in Griechenland und dem Verlust von einem Urlaubstag bei meiner ADAC Rechtsschutz Versicherung angerufen.
Mir wurde folgendes mitgeteilt :
Da es sich um eine Pauschalreise handelt, ist sie durch EU Gesetz abgesichert und eine Reisepreisminderung kann beim Veranstalter geltend gemacht werden.
Also ein Schreiben aufsetzen, die Kosten für einen Tag, der bei uns verloren geht, anhand des Reisepreises ausrechnen und diesen einfordern.
Als Frist 14 Tage setzen und per Einschreiben zum Reiseveranstalter!
Der Versuch kostet ja nichts und zur Not kommt halt nochmal der Rechtsschutz ins Spiel. -
Hallo zusammen, ich habe gerade wegen unserer Flugverlegung aufgrund des Streiks in Griechenland und dem Verlust von einem Urlaubstag bei meiner ADAC Rechtsschutz Versicherung angerufen.
Mir wurde folgendes mitgeteilt :
Da es sich um eine Pauschalreise handelt, ist sie durch EU Gesetz abgesichert und eine Reisepreisminderung kann beim Veranstalter geltend gemacht werden.
Also ein Schreiben aufsetzen, die Kosten für einen Tag, der bei uns verloren geht, anhand des Reisepreises ausrechnen und diesen einfordern.
Als Frist 14 Tage setzen und per Einschreiben zum Reiseveranstalter!
Der Versuch kostet ja nichts und zur Not kommt halt nochmal der Rechtsschutz ins Spiel.@gregstar sagte:
Der Versuch kostet ja nichts und zur Not kommt halt nochmal der Rechtsschutz ins Spiel.
zumindest das wäre mit neu - außer, du hast eine kostenlose Versicherung. Und auch einer Kündigung von Seiten der Versicherung wirst du spätestens danach ein ganzes Stück näher sein .....
