Flugzeitänderung vor der Reise
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Die Kernaussage vom ADAC ist hier richtig. Allerdings ist ein nicht in der Einflußspäre des Veranstalters stehender Streik ein Ereignis höherer Gewalt welches er nicht zu vertreten hat. Ein Schadenersatz dürfte so nicht berechtigt sein, höchstens evtl. eine auf den verlorenen Tag berechnete Reisepreisminderung. Für diese anzumelden hat man sogar eine Frist von 1 Monat ab Reiseende, sie ist direkt an den RV und nicht an den Vermittler zu richten. Im Fall von @Gregstar halte ich das für etwas zuviel Kanonendonner, die Reisepreisminderung wäre auch ohne Anwalt durchzusetzen. Auf Grund der Ausnahmesituation würde ich dem RV auf jeden Fall eine großzügige Regulierungsfrist einräumen.
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Hatte ich an sich ja alles schon geschrieben - Reisepreisminderung vom Veranstalter, der dürfte allerdings wegen des außergewöhnlichen Ereignisses exkulpiert sein, was dir (@Gregstar) der "kostenlose" Anwalt auch mitteilen wird.
Von daher ist die Kernaussage des ADAC eben nicht korrekt, vermutlich wird die Versicherung nach Kenntnis der Sachlage eine Kostendeckung für einen Rechtsstreit ablehnen - aber Hauptsache man hat mal wieder für "sein (vermeintliches!) Recht gekämpft" ... :neckbeard:
Ja, versuchen kann man´s mal, man kann sich aber auch eine Semmel an den Schlips klöppeln. -
Ich schrieb doch dass man selber ein Schreiben aufsetzen soll, von Anwalt habe ich doch gar nichts geschrieben...und natürlich geht es hier um eine Reisepreisminderung.
Falls sich der RV nicht meldet kann man immer noch seine Rechtsschutz Versicherung bemühen, dafür hat man sie ja und ich glaube auch nicht dass man sofort nach Inanspruchnahme rausgeschmissen wird, warum soll man nicht erstmal optimistisch sein! -
Und nochmal: Das hatte ich alles bereits geschrieben, bevor du beim ADAC angerufen und eine unvollständige Auskunft erhalten hast.
Die Ursache für die Verlegung ist ein Streik im Zielland, ergo ein außergewöhnliches Ereignis, das nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen ist. Dieser wird dir also mit einer Ablehnung des Gesuchs anworten, und daran wird auch ein Rechtsanwalt - sofern deine Versicherung überhaupt einen bemüht bei dem Sachstand? - nichts ändern.
Insofern ist die Auskunft man "soll" schreiben unsinnig, richtig wäre man kann.
Vielleicht hat der Veranstalter trotz seiner vermutlich prekären Gesamtsituation ein Herz und schenkt dir einen Gutschein in Höhe von 50 Tacken - selbstverständlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Übrigens kann der Veranstalter auch seine Erfüllungsgehilfen um eine Erstattung bitten, die werden allerdings ebenfalls abwinken. -
Ich werde es versuchen, über das Ergebnis hier gerne berichten und dann kann ja jeder selber beurteilen ob er es versucht oder nicht...
... ich wollte hier nur berichten was mir ein Fachanwalt für Reiserecht, nachdem ich ihm vom Streik!!! mitgeteilt habe, geraten hat...
Besten Dank trotzdem für die Hinweise und schöne Grüße aus Köln. -
Es gibt keinen "Fachanwalt für Reiserecht.
Über das Motiv dieser unzureichenden Aussage will ich mal lieber nicht spekulieren.
Ferner hattest du ja angeblich gar nichts von einem Anwalt geschrieben ... aha.Fakt ist, dass du keinen Anspruch hast - rechtlich gesehen.
Wem du das schreibst und womit du deine Versicherung belämmerst bleibt selbstverständlich dir überlassen.
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Hallo, heute muß ich mal dumm fragen. Habe soeben eine Flugzeitänderung (14 Tage vor Abflug) auf Grund das es den ursprünglich gebuchten Flug wohl nicht mehr gibt erhalten, von 0:35 auf 17:50, 17 Std nach hinten finde ich schon heavy. Ist bitter denn bis gestern 17 :00 hätte ich kostenfrei umbuchen können und bis eben war der Flug auch noch so hinterlegt in meinen HC Buchung. Gibts da irgendeine Möglichkeit auf eine Entschädigung/Minderung oder so etwas?
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Evtl. Minderung in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten ab der 5. Stunde.
Mach dir aber mal keine großen Hoffnungen ... -
Du kannst die Forderung ja einfach mal raushauen, dabei geht nicht sofort ein Fass auf!

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Uns wurde der Rückflug vorverlegt inkl. Wechsel von Turkish Airline auf Sunexpress. In der ursprünglichen Buchung war das Freigepäck mit 30Kg angegeben und nun auf 20Kg reduziert worden. Für die Flugzeitänderung können wir theoretisch eine Minderung geltend machen, aber was ist mit dem reduzierten Gepäck?
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Pauschalreise nehme ich an?
Falls ja umfasst dein vertraglicher Anspruch weder ein bestimmtes LVU noch weniger jedoch ein Freigepäck.
Damit ist also genau nix. -
Ich weiß, die Flugzeiten sind angeblich "unverbindlich". Trotzdem ist es mir unverständlich, dass dem RV alles erlaubt ist. Wozu werden verschieden Flüge angeboten, außer zur Gewinnmaximierung, wenn man dann wieder umgebucht wird ohne Preisreduzierung.
Um auf das Gepäck zurück zu kommen. Der RV darf mich also auch von TA 30kg auf TUIfly 15kg umbuchen? Oder gar auf Basic ohne Freigpäck? -
Einem Reiseveranstalter ist durchaus nicht alles erlaubt. Allerdings muss er sich aus verständlichen Gründen an die Flugzeiten der Airlines halten. Und auch die Begrifflichkeit „unverbindlich“ ist ja nicht schwer zu verstehen. Sie beinhaltet nun mal die Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung nach vorn wie auch nach hinten.
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Einem Reiseveranstalter ist durchaus nicht alles erlaubt. Allerdings muss er sich aus verständlichen Gründen an die Flugzeiten der Airlines halten. Und auch die Begrifflichkeit „unverbindlich“ ist ja nicht schwer zu verstehen. Sie beinhaltet nun mal die Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung nach vorn wie auch nach hinten.
Ich glaube es geht ums Gepäck... braucht Ihr denn so viel Freigepäck ?
Wir hatten ja mal das Problem dass wir vor der Reise die Fluggesellschaft anfragten wegen Reisen mit Behinderung und dann die Fluglinie doch sich änderte und die Neue das Übergepäck (behindertenbedingt mit Attest ) nicht kostenfrei mitnehmen wollten,da habe ich viel Nerven gelassen. -
@BenB229
Steht irgendwo in deinem Reisevertrag eine verbindliche Angabe zur Freigepäckmenge?
Natürlich kannst du beim Zweck Urlaubsreise nicht mir nichts dir nichts auf zero luggage downgegradet werden, das wäre ein Reisemangel, der einen Anspruch auf Minderung auslöst.
Du kannst ja mal eine Präzendenz schaffen, indem du für den Aufpreis von 10kg den Veranstalter auf Schadenersatz in Anspruch nimmst.
Wäre sicherlich ein Schmankerl! -
Guten Morgen,
mein Fall ist folgender:
Direkte Flugbuchung bei TAP von Hamburg nach Lissabon.
26.08. TAP 563 Flug um 17:30 Uhr wurde "umgebucht" auf TAP 567 Flug um 06:00 Uhr.Ich habe keine Mail von TAP mit der Info erhalten, sondern erst gestern beim einloggen gesehen das wir umgebucht wurden.
Den ursprünglichen Flug um 17:30 Uhr gibt es gar nicht mehr.Problem ist natürlich das ich nun den Tag zusätzlich Urlaub nehmen muss, aber das in Lissabon auch der gebuchte Mietwagen von der Anmietzeit nicht mehr passt.
Bei Flugverspätungen steht einem eine Entschädigung zu. Was ist mit vorverlegten Flügen? Immerhin geht es um 11,5 Stunden.
Kann mir jemand hier einen Tipp geben ob ich das einfach so hinnehmen muss? Stornieren des Fluges kommt übrigens nicht in Frage.
Liebe Admins: Wenn ich im falschen Thread bin, bitte im richtigen platzieren. Dankeschön!
Viele Grüße aus Hamburg,
sun4ever -
Ich würde sagen hier kommt ebenfalls Art. 7 Abs. 2 der VO 261/04 zur Anwendung und es besteht ein Anspruch auf Kompensation.
Einfach Verspätung durch Verlegung ersetzen. -
Ich würde sagen hier kommt ebenfalls Art. 7 Abs. 2 der VO 261/04 zur Anwendung und es besteht ein Anspruch auf Kompensation.
Einfach Verspätung durch Verlegung ersetzen.@vonschmeling sagte:
Einfach Verspätung durch Verlegung ersetzen.
Das wäre wahrlich eine interessante Auslegung, die mir erlaubt, nach Belieben Begrifflichkeiten in Verordnungen und Gesetzen so auszutauschen wie es mir genehm wäre.