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Emirates Airline Teil II

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  • DerMarkusD DerMarkus

    Kurz mal was aktuelles: Wir wären am 28.03. mit Emirates nach Dubai geflogen (Saver/Special-Tarif), haben die Flüge einzeln gebucht. Nachdem die VAE nun alle Visas canceln würde ich erwarten, dass unsere Flüge kostenfrei storniert würden. Wenn ich die Bestimmen aktuell allerdings richtig lese, soll Stornierung aber nur nach Tarif möglich sein oder Gutscheine für 12 Monate ab Ausstellungsdatum möglich sein. Ist das so?

    tinchen78T Offline
    tinchen78T Offline
    tinchen78
    schrieb am zuletzt editiert von tinchen78
    #1661

    @dermarkus sagte:
    Wenn ich die Bestimmen aktuell allerdings richtig lese, soll Stornierung aber nur nach Tarif möglich sein oder Gutscheine für 12 Monate ab Ausstellungsdatum möglich sein. Ist das so?

    .....................

    Aktuell wurde auf der Webseite der Hinweis aktualisiert. Man kann die Tickets gegen einen Gutschein einlösen. Dieser ist 12 Monate gültig, kann aber bei Bedarf um weitere 12 Monate verlängert werden.
    Das halte ich für eine gute Lösung.

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    • wukovitsW Offline
      wukovitsW Offline
      wukovits
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1662

      Hallo

      ich verstehe nicht warum die LVU die Gutscheine nicht gleich ohne Ablaufdatum ausstellen. Dann würden Sie sich eine ganze Menge Kundenbeschwerden ersparen.

      Gruß
      Karl

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      • tinchen78T Offline
        tinchen78T Offline
        tinchen78
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1663

        Das wird zum einen den Aspekt der Planungssicherheit haben. Und eventuell auch noch einen rechtlichen Aspekt. So wie es ja auch in Deutschland zb nicht gestattet ist, eine Garantie lebenslang zu gewähren. Das muss ja für solch internationale Unternehmen auch für alle Regionen rechtens sein.
        Aber konkret wissen tu ich es auch nicht.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • derschonwiederD Offline
          derschonwiederD Offline
          derschonwieder
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1664

          Unsere Regierung will ja selbst, das es anstatt einer Erstattung Gutscheine gibt.
          So geht man alleine bis Ende April von fast 5 Milliarden EUEO an Erstgattungsgeldern aus.
          Da ist die Gutscheinvariante für die Allgemeinheit die bessere Variante, obwohl es der individuelle immer anders sieht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KSchneider84K Offline
            KSchneider84K Offline
            KSchneider84
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1665

            Guten Abend allerseits,
            wir haben eben gerade eine E-Mail von Emirates bekommen - unser Flug nach Mauritius am 10.06. wurde storniert.
            Weitere Infos stehen natürlich nicht in der E-Mail drin. Auf der Webseite haben wir nun herausgefunden, dass es anscheinend nur die Möglichkeit dieser "Travel vouchers" gibt. Weiß jemand, was passiert, wenn wir aus verschiedenen Gründen einfach nicht die Möglichkeit haben, an einem anderen Zeitpunkt in den nächsten 12 Monaten ab Ausstellung des Vouchers die Reise anzutreten? Gibt es da gar keine Möglichkeit einer Rückerstattung?

            vonschmelingV Vive la FranceV 2 Antworten Letzte Antwort
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            • tinchen78T Offline
              tinchen78T Offline
              tinchen78
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1666

              Irgendwo auf der Seite, wo man den Voucher beantragen kann, steht, dass der auch verlängert werden kann um weitere 12 Monate.
              Wir haben erst für Juli gebucht, haben aber auch nicht mehr sooo viel Hoffnung. Binnen 2 Jahren gehe ich aber davon aus, dass wir da schon irgendwann und irgendwie die Chance hätten, den Gutschein einzulösen.

              Nach der aktuellen Flugrechtsverordnung könnte man theoretisch auf der Auszahlung bestehen, weil der Flug ja in der EU starten sollte. Im Zweifel aber dann über den Klageweg. Und wie das in dieser Ausnahmesituation ausgeht, ist ja doch etwas ungewiss.
              Ich würde bei Emirates anrufen und konkret nachfragen. Die sind eigentlich sehr hilfsbereit. Die deutsche Hotline soll aktuell wohl schlecht erreichbar sein. Die englische etwas besser, wenn ihr da fit genug seid.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KSchneider84K KSchneider84

                Guten Abend allerseits,
                wir haben eben gerade eine E-Mail von Emirates bekommen - unser Flug nach Mauritius am 10.06. wurde storniert.
                Weitere Infos stehen natürlich nicht in der E-Mail drin. Auf der Webseite haben wir nun herausgefunden, dass es anscheinend nur die Möglichkeit dieser "Travel vouchers" gibt. Weiß jemand, was passiert, wenn wir aus verschiedenen Gründen einfach nicht die Möglichkeit haben, an einem anderen Zeitpunkt in den nächsten 12 Monaten ab Ausstellung des Vouchers die Reise anzutreten? Gibt es da gar keine Möglichkeit einer Rückerstattung?

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                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1667

                @kschneider84 sagte:

                Weiß jemand, was passiert, wenn wir aus verschiedenen Gründen einfach nicht die Möglichkeit haben, an einem anderen Zeitpunkt in den nächsten 12 Monaten ab Ausstellung des Vouchers die Reise anzutreten? Gibt es da gar keine Möglichkeit einer Rückerstattung?

                Auch wenn ein Voucher nicht eingelöst werden kann darf sein Wert nicht einfach verfallen.
                Nach Ablauf seiner Gültigkeit muss der Aussteller die Leistung zwar nicht mehr erbringen, den Gutscheinbetrag jedoch erstatten - ggf. abzüglich eines entgangenen Gewinns.
                Vielleicht ist das für die Betroffenen eine gewisse Beruhigung, auch wenn es sich leider nicht auf ihren unmittelbaren "cashflow" auswirkt? 😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                tinchen78T 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @kschneider84 sagte:

                  Weiß jemand, was passiert, wenn wir aus verschiedenen Gründen einfach nicht die Möglichkeit haben, an einem anderen Zeitpunkt in den nächsten 12 Monaten ab Ausstellung des Vouchers die Reise anzutreten? Gibt es da gar keine Möglichkeit einer Rückerstattung?

                  Auch wenn ein Voucher nicht eingelöst werden kann darf sein Wert nicht einfach verfallen.
                  Nach Ablauf seiner Gültigkeit muss der Aussteller die Leistung zwar nicht mehr erbringen, den Gutscheinbetrag jedoch erstatten - ggf. abzüglich eines entgangenen Gewinns.
                  Vielleicht ist das für die Betroffenen eine gewisse Beruhigung, auch wenn es sich leider nicht auf ihren unmittelbaren "cashflow" auswirkt? 😉

                  tinchen78T Offline
                  tinchen78T Offline
                  tinchen78
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1668

                  @vonschmeling sagte:

                  Vielleicht ist das für die Betroffenen eine gewisse Beruhigung, auch wenn es sich leider nicht auf ihren unmittelbaren "cashflow" auswirkt? 😉

                  Wenn jeder jetzt sofort sein Geld möchte, ist es mit dem Cashflow der Reiseunternehmen auch ziemlich bald Asche. Und das ist dann für alle Beteiligten genauso blöd. Weil ja für die, die erst weiter hinten in der Reihe stehen, nichts mehr übrig ist.

                  VIELEN DANK für deine steten Bemühungen, das sachlich und rechtlich korrekt zu erklären. 👍

                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • tinchen78T tinchen78

                    @vonschmeling sagte:

                    Vielleicht ist das für die Betroffenen eine gewisse Beruhigung, auch wenn es sich leider nicht auf ihren unmittelbaren "cashflow" auswirkt? 😉

                    Wenn jeder jetzt sofort sein Geld möchte, ist es mit dem Cashflow der Reiseunternehmen auch ziemlich bald Asche. Und das ist dann für alle Beteiligten genauso blöd. Weil ja für die, die erst weiter hinten in der Reihe stehen, nichts mehr übrig ist.

                    VIELEN DANK für deine steten Bemühungen, das sachlich und rechtlich korrekt zu erklären. 👍

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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1669

                    @tinchen78 sagte:

                    Wenn jeder jetzt sofort sein Geld möchte, ist es mit dem Cashflow der Reiseunternehmen auch ziemlich bald Asche. Und das ist dann für alle Beteiligten genauso blöd.

                    Absolut richtig, daher "werbe" ich ja so heftig darum, in solchen Ausnahmesituationen einfach mal über den Rand des eigenen Küchentischs hinauszusehen.
                    Wenn der ein oder anderen Hinweis dient, einer vermeintlich doofen Sache einen Teil ihres Schreckens zu nehmen werte ich das als Erfolg ☺

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • KSchneider84K Offline
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                      KSchneider84
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1670

                      Herzlichen Dank für die Antworten!

                      Dass der Voucher nach Ablauf von 12 Monaten ggf. nochmal weitere 12 Monate verlängert werden kann und das nach Ablauf der weiteren 12 Monate ggf. dann doch der Gutscheinwert zurückgezahlt wird, ist ja schon mal etwas (auch wenn man nicht weiß, ob es die Airline dann noch gibt ...).
                      Ich frage mich halt, bei wem die Beweislast liegt: Muss ich - um mein Geld zurück zu bekommen - irgendwie beweisen, dass es mir nicht möglich ist, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten oder muss Emirates - um das Geld gerade nicht zurückzahlen zu müssen - beweisen, dass ein Reiseantritt möglich wäre.

                      Wahrscheinlich ist es am besten, die Emirates-Hotline mal direkt zu bemühen.

                      Grundsätzlich ist mir auch schon klar, dass es in der derzeitigen Situation für die Wirtschaft alles andere als förderlich ist, wenn jetzt alle auf eine Rückerstattung pochen. Aber die Lebensumstände jedes Einzelnen können sich halt schon insoweit ändern, dass eine Fernreise innerhalb der nächsten 12 (oder 24) Monate einfach nicht mehr machbar ist.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1671

                        Nein, du musst nichts "beweisen", die Tatsache, dass du die Leistung nicht in Anspruch genommen hast reicht i.d.R. aus.
                        Ich denke auch, dass das im Blick auf die Gesamtsituation eine nicht ganz unkomfortable Lösung ist, der man durchaus nähertreten kann.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • KSchneider84K KSchneider84

                          Guten Abend allerseits,
                          wir haben eben gerade eine E-Mail von Emirates bekommen - unser Flug nach Mauritius am 10.06. wurde storniert.
                          Weitere Infos stehen natürlich nicht in der E-Mail drin. Auf der Webseite haben wir nun herausgefunden, dass es anscheinend nur die Möglichkeit dieser "Travel vouchers" gibt. Weiß jemand, was passiert, wenn wir aus verschiedenen Gründen einfach nicht die Möglichkeit haben, an einem anderen Zeitpunkt in den nächsten 12 Monaten ab Ausstellung des Vouchers die Reise anzutreten? Gibt es da gar keine Möglichkeit einer Rückerstattung?

                          Vive la FranceV Offline
                          Vive la FranceV Offline
                          Vive la France
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1672

                          Hallo,
                          Bitte verzeih mein Deutsch ich bin Französin!
                          Ich sollte mit Mann und Enkel Frankfurt Dubai Bangkok und zurück fliegen. Relativ teure Flug, wir hatten Business gebucht.
                          Ich hab mit die Englisch Hotline telefoniert, Versucht zu eruieren ob ich nicht eine Kosten Erstattung haben könnte mit die übliche Argumentation (Flug nicht von mir storniert, etc.) aber sie waren zwar sehr freundlich aber auch sehr bestimmt dass es nicht ging.

                          Was soll man da machen mit dem Fuß auf dem Boden stampfen? Es würde mir zwei Möglichkeiten geboten, eine Reise Gutschein gültig für ein Jahr und eventuell für ein weiteres Jahr verlängerbar oder aber die Tickets für zwei Jahre open zu lassen, sprich die ETickets Nummer bleiben bestehen.
                          Der unterschied zu der Reise Gutschein ist (O-Ton mein Gesprächspartner) das bei eine re Booking, es entstehen mir keine Zusatzkosten wenn mein Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist. Das ist nicht der Fall bei der Reise Gutschein.
                          ob es so kommt werde ich zu gegebener Zeit sehen.
                          Ich finde es nicht ideal aber was ist zur Zeit ideal?
                          Ich hatte diese Posten übrigens schon unter „ Covid 19 Thailand“ gepostet, weiß aber nicht ob es nicht hier besser passt.
                          Bleib gesund

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • wukovitsW Offline
                            wukovitsW Offline
                            wukovits
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1673

                            @ vonschmeling

                            Wenn die Regierungen die bestehenden Gesetze auf Grund der Lage dahingehend abändern das Gutscheine OK sind spricht doch nichts dagegen wenn Sie in die Gesetzesänerung hineinschreiben das der Gutschein kein Ablaufdatum haben darf. Die Firmen haben doch keinen Schaden wenn der Gutschein erst nach einigen Jahren einglöst wird. Es könnte natürlich auch sein das die Firmen fest damit rechnen das ein Teil der Kundschaft z.B. wegen Arbeitplatzverlust nicht in der Lage sein wird den Gutschein innerhalb des vorgegebenen Zeitraums einzulösen.
                            Ich mußte mich selbst 2009 und 2012 da ich mit Arbeitsplatzsuche beschäftigt war jeweils auf einen Kurzurlaub (FR - Mo) in beiden Jahren beschränken.

                            Gruß
                            Karl

                            CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1674

                              Wie ich bereits sagte - wenn der Gutschein nach Ablauf nicht eingelöst wurde braucht der Aussteller zwar nicht mehr die Leistung zu erbringen muss dann aber das Geld zurückgeben.
                              Daher wird es nicht passieren, dass Gutscheine per Gesetzgebung plötzlich unbegrenzt gültig werden.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • wukovitsW wukovits

                                @ vonschmeling

                                Wenn die Regierungen die bestehenden Gesetze auf Grund der Lage dahingehend abändern das Gutscheine OK sind spricht doch nichts dagegen wenn Sie in die Gesetzesänerung hineinschreiben das der Gutschein kein Ablaufdatum haben darf. Die Firmen haben doch keinen Schaden wenn der Gutschein erst nach einigen Jahren einglöst wird. Es könnte natürlich auch sein das die Firmen fest damit rechnen das ein Teil der Kundschaft z.B. wegen Arbeitplatzverlust nicht in der Lage sein wird den Gutschein innerhalb des vorgegebenen Zeitraums einzulösen.
                                Ich mußte mich selbst 2009 und 2012 da ich mit Arbeitsplatzsuche beschäftigt war jeweils auf einen Kurzurlaub (FR - Mo) in beiden Jahren beschränken.

                                Gruß
                                Karl

                                CandecorC Offline
                                CandecorC Offline
                                Candecor
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1675

                                @wukovits sagte:

                                Wenn die Regierungen die bestehenden Gesetze auf Grund der Lage dahingehend abändern das Gutscheine ....

                                Bisher ist es ein nachvollziehbarer Wunsch der Reiseindustrie, auf eine Gutscheinlösung zu kommen ... das wird noch lange dauern und ist für die derzeitige Krise unrelevant, denn für die bereits gebuchten Reisen gilt die derzeitige Gesetzeslage und Gutscheine müssen nur auf freiwilliger Basis akzeptiert werden.

                                Du kannst aber deinen Vorschlag nach Brüssel schicken .... die Adresse der EU findest du im Internet 🙂

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Wie ich bereits sagte - wenn der Gutschein nach Ablauf nicht eingelöst wurde braucht der Aussteller zwar nicht mehr die Leistung zu erbringen muss dann aber das Geld zurückgeben.
                                  Daher wird es nicht passieren, dass Gutscheine per Gesetzgebung plötzlich unbegrenzt gültig werden.

                                  Vive la FranceV Offline
                                  Vive la FranceV Offline
                                  Vive la France
                                  schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
                                  #1676

                                  Hallo,
                                  Laut mein Gesprächspartner an die Hotline habe ich keinen Reise Gutschein sondern behalte ich einfach meine Tickets, Wie ich vorher erwähnte besteht laut mein Gesprächspartner die Unterschied daran dass mein Ticket nicht storniert wird sondern nach wie vor existiert und das ich es innerhalb zwei Jahren benutzen kann ohne zusätzliche Kosten zu haben für die Umbuchung selbst wenn der Tarif dass ich ursprüngliche gekauft hatte nicht mehr verfügbar sei für meinen neuen Flug.
                                  Sollte es eine korrekte Information, und das glaube ich weil der Herrn am anderen Ende der Leitung schien wirklich Bescheid zu wissen, hat es gegenüber der Reisegutschein der Vorteil dass ich, sollte innerhalb zwei Jahren die Flüge teuer geworden sind und wie vorher geschrieben der Tarif nicht mehr frei sein, kein Cent zusätzlich blezahlen muss gegenüber ein Reisegutschein die immer nur eine Summe darstellt.
                                  So oder so, hätte ich natürlich lieber das Geld zurück auf mein Kreditkartenkonto! Zumal das sind knapp 8000 € die da in der Luft sind. Dazu sehe ich aber zur Zeit keine Chance
                                  Macht es Sinn?
                                  Danke für eure Mühe und überhaupt für euer Hilfe

                                  SchneeglitzernS 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1677

                                    Dir herzlichen Dank für die Info, Vive la France - das wäre ja wirklich eine äußerst patente Lösung!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • DürenD Offline
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                                      Düren
                                      schrieb am zuletzt editiert von Düren
                                      #1678

                                      Ich bin hier in diesem Fred schon lange stiller Mitleser, möchte mich jetzt aber mal zu Wort melden.

                                      Ich finde das Angebot von Emirates auch super. Es wird auch eine Zeit nach Corona geben und dann ist der - zugegebenermaßen kleine - Vorteil dass Vive La France dann kein Geld mehr auf den Tisch legen muss. Ist betriebswirtschaftlich zwar unsinn, aber die Psyche mags.

                                      Ich hatte im Thailand Forum schon dafür plädiert ein wenig über den Tellerrand hinauszugucken, wurde aber von den Leuten die einfach nur ihr Geld zurückhaben wollen niedergebrüllt. Ich finde es auch erfrischend und guttuend wie konstruktiv es hier im Emirates Forum zugeht - es nützt doch niemandem wenn die Airline wegen der Rückzahlungen pleite geht.
                                      Ein wenig Verständnis "für alle" tut gut in dieser aussergewöhnlichen Situation. Zusammenhalten und nicht nur an sich selber denken .

                                      Vive La Frances positive Art tat schon im Thailand Forum gut. Hier geht es sehr konstruktiv zu und vonschmelings jahrelang schon zur Verfügung gestellte Fachkenntnis tut einfach allen gut!

                                      Danke an Euch alle!

                                      Sie beobachten Dich.........

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Vive la FranceV Vive la France

                                        Hallo,
                                        Laut mein Gesprächspartner an die Hotline habe ich keinen Reise Gutschein sondern behalte ich einfach meine Tickets, Wie ich vorher erwähnte besteht laut mein Gesprächspartner die Unterschied daran dass mein Ticket nicht storniert wird sondern nach wie vor existiert und das ich es innerhalb zwei Jahren benutzen kann ohne zusätzliche Kosten zu haben für die Umbuchung selbst wenn der Tarif dass ich ursprüngliche gekauft hatte nicht mehr verfügbar sei für meinen neuen Flug.
                                        Sollte es eine korrekte Information, und das glaube ich weil der Herrn am anderen Ende der Leitung schien wirklich Bescheid zu wissen, hat es gegenüber der Reisegutschein der Vorteil dass ich, sollte innerhalb zwei Jahren die Flüge teuer geworden sind und wie vorher geschrieben der Tarif nicht mehr frei sein, kein Cent zusätzlich blezahlen muss gegenüber ein Reisegutschein die immer nur eine Summe darstellt.
                                        So oder so, hätte ich natürlich lieber das Geld zurück auf mein Kreditkartenkonto! Zumal das sind knapp 8000 € die da in der Luft sind. Dazu sehe ich aber zur Zeit keine Chance
                                        Macht es Sinn?
                                        Danke für eure Mühe und überhaupt für euer Hilfe

                                        SchneeglitzernS Offline
                                        SchneeglitzernS Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                        #1679

                                        @vive-la-france
                                        XXXZitat entfernt--unnötig

                                        Das hört sich ganz vernünftig an. Ich habe Flüge für Juli nach Bangkok gebucht. Wäre es dann also auch möglich in den Weihnachtsferien zu fliegen. Die Tickets kosten dann ca. das dreifache.
                                        Irgendwie macht doch aus Sicht der Fluggesellschaft wenig Sinn.

                                        Oder habe ich etwas fallsch verstanden ?

                                        Gruß
                                        Schneeglitzern

                                        Vive la FranceV CandecorC 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        • SchneeglitzernS Schneeglitzern

                                          @vive-la-france
                                          XXXZitat entfernt--unnötig

                                          Das hört sich ganz vernünftig an. Ich habe Flüge für Juli nach Bangkok gebucht. Wäre es dann also auch möglich in den Weihnachtsferien zu fliegen. Die Tickets kosten dann ca. das dreifache.
                                          Irgendwie macht doch aus Sicht der Fluggesellschaft wenig Sinn.

                                          Oder habe ich etwas fallsch verstanden ?

                                          Gruß
                                          Schneeglitzern

                                          Vive la FranceV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
                                          #1680

                                          Hallo Schneeglitzern,

                                          1. das steht auf die Emirates Homepage:

                                          Berechtigung zu Umbuchungen und Reisegutscheinen:

                                          • Reisegutschein in Höhe des Ticketwertes mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum.

                                          • Kunden mit Flugbuchungen für Reisen am oder vor dem 30. Juni 2020 können ihre Flüge zu einem beliebigen Emirates-Ziel in derselben Region ohne Umbuchungsgebühr oder Zahlung einer Preisdifferenz umbuchen.

                                          2. Ich habe mit Emirates telefoniert +4969945192000, Hotline sagt direkt dass wenn man mit einer englisch sprechenden Mitarbeiter spricht, man schneller rankommt. Ok für mich, ich spreche besser englisch als deutsch. Dann ob man Skyward Mitglied ist, ja bin ich, dann kam ein Dame am Telefon die mir mit viel Geduld erklärte dass ich kein Erstattung bekommt könnte, sie verbindete mich mit ein Kolleg der es mir besser erklären könnte. Wieder ein ruhige , freundliche Filipino (ich habe ihm gefragt wo sein nette Akzent t kam😎 ) er wiederholte dass egal was die Gesetzte sagen es gäbe keine Erstattung weil nicht Emirates.die Flüge storniert hätte sondern die Vereinigte Arabische Emiraten das Land geschlossen haben (stimmt nicht ganz!) sollte ich ein Erstattung dennoch wünschen ginge es nach mein. Tarif , in mein Fall hätte ich 700€ pro Ticket bekommen vs ca 2.500 die ich bezahlt habe...

                                          ok was soll man machen??? Ich weiß dass es viele die meinen dass man klagen soll, jeder wie er meint, es ist nicht mein Ding.

                                          Dann erklärte er mich das ich zwei Möglichkeit hätte die eine war die Gutschein über die von mir bezahlten Preis für die Tickets oder die Möglichkeit die Ticket so zu behalten, sie hätten ein Gültigkeit von zwei Jahren, ticket Nummer bleibt bestehen und ich kann jederzeit buchen, in meinem Fall Business, ohne Umbuchunggebühren und besonders wichtig ohne Zuschlag falls der Ticket teuer wäre. Der Mann war wie gesagt freundlich und ich fragte ihm was er besser fand und er sagte ohne Zweifel die Tickets so behalten.

                                          Das wär’s, du kannst gerne versuchen anzurufen um zu checken ob das funktioniert für Weihnachten.

                                          ich hab jeden Fall vertrauen weil es auf der Homepage geschrieben ist und weil der Mann einfach ruhig und angenehm war, ich war übrigens auch nicht aufgeregt und wie heißt es ist in Deutsch der Ton macht die Musik. Ich hatte keinen Grund der Mann an zu machen dass ich kein Erstattung bekommen, dafür kann er natürlich nicht.

                                          schönen Abend noch und nicht vergessen schön Hände waschen!

                                          DerMarkusD 1 Antwort Letzte Antwort
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