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Reiserücktrittsversicherung

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  • Du_darfstD Offline
    Du_darfstD Offline
    Du_darfst
    schrieb am zuletzt editiert von
    #201

    Bei diesen Fragestellungen wendest du dich am besten an deinen Versicherer. Am Ende des Tages kannst du dich auf Aussagen hier im Forum nicht berufen.
    Erste Antworten findest du auch in den Versicherungsbedingungen. Die Regelungen dazu sind unterschiedlich. So hatte ich früher eine Reiserücktrittskostenversicherung über meine Kreditkarte. Dort war u.a. Voraussetzung, dass die Reise mit eben dieser Kreditkarte bezahlt wurde. Ansonsten bestand eben kein Versicherungsschutz.
    Üblicherweise ist aber das Ereignis versichert. Wenn du also in der Reisebestätigung genannt bist, sollte Versicherungsschutz bestehen. Unabhängig davon wer letztlich die Buchung vorgenommen hat.
    Nochmal: Frage deinen Versicherer. Damit bist du auf der sicheren Seite

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!

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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #202

      Hallo, dazu gibt es Reiserücktrittsversicherungen für Gruppen bis 4 Personen, bis 6 Personen und bis 9 Personen. Bis 6 Personen gibt es mit gegenseitigem Rücktrittsrecht.😉
      Eine Reiserücktrittsversicherung für Langzeitreisen schützt auf langen Reisen von bis zu 2 Jahren.😊

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mrelaM Offline
        mrelaM Offline
        mrela
        schrieb am zuletzt editiert von
        #203

        Hallo, wir mussten vor drei Wochen eine Reise in die Dominikanische Republik stornieren aufgrund eines Bruchs am Fuß, die Reise hätte am 15. April 22 begonnen. An dem Tag 15.04, datf aufgrund der guten Genesung dieser riesige Plastikschuhe runter und nachdem der Schuh runter ist und ich fast keine Schmerzen mehr habe, wäre es für mein Empfinden auch möglich wieder zu reisen und zu fliegen und daher überlegen wir uns am Montag nach Dubai zu Flügen. Es wäre aber quasi fast der gleiche Zeitraum wie nach Mexik, nur eben drei Tage später. Meine Frage wäre jetzt ob die Versicherung, sollte es vorher oder während der Reise zu einem Schaden kommen zum Beispiel Corona Infektion und wir die zweite Reise stornieren müssten oder abbrechen, den Schaden überhaupt übernehmen würde. Hat jemand schon mal so ein Fall gehabt? Viele Grüße

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • wukovitsW Offline
          wukovitsW Offline
          wukovits
          schrieb am zuletzt editiert von
          #204

          Hallo mrela

          Du solltest Dir von deinem behandelden Arzt deine Reisetauglichkeit schriftlich bestätigen lassen damit die Versicherung im Ernstfall keine Möglichkeit hat sich herauszuwinden.

          Gruß
          Karl

          TangomausT 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #205

            So einfach dürfte das nicht sein, mit Verlaub ...
            Ich empfehle die Versicherung zu kontaktieren - also offene Karten.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH Offline
              HABERLINGH Offline
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
              #206

              Ja genau, lass es bleiben, man kann sich doch nicht für fast den gleichen Zeitpunkt eine Bescheinigung für Flugunfähig und Flugfähig ausstellen lassen, glaubst du die Leute sind auf der Brennsuppe daher geschwommen.😳

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • wukovitsW wukovits

                Hallo mrela

                Du solltest Dir von deinem behandelden Arzt deine Reisetauglichkeit schriftlich bestätigen lassen damit die Versicherung im Ernstfall keine Möglichkeit hat sich herauszuwinden.

                Gruß
                Karl

                TangomausT Offline
                TangomausT Offline
                Tangomaus
                schrieb am zuletzt editiert von Tangomaus
                #207

                @Wukovits Das ist ja direkt eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug.

                wukovitsW 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #208

                  Nein, das ist es natürlich nicht.
                  Ich bezweifle nur, dass im Konfliktfall irgendeine Bescheinigung - hier die der wundersamen Heilung - zur Darlegung ausreicht.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • BienekindB Offline
                    BienekindB Offline
                    Bienekind
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #209

                    Außerdem stellt sich die Frage, ob die Versicherung nur für die eine Reise abgeschlossen wurde - dann erübrigen sich sämtliche Antworten. Sollte es sich um eine Jahresversicherung handeln, wäre ich vorsichtig und würde mich rückversichern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Versicherung problemlos 2x für den selben Zeitraum zahlt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #210

                      Daher ja mein Hinweis, wegen der Besonderheit selber Reisezeitraum lieber nochmal nachzufragen als auf eine Bescheinigung zu vertrauen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • TangomausT Tangomaus

                        @Wukovits Das ist ja direkt eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug.

                        wukovitsW Offline
                        wukovitsW Offline
                        wukovits
                        schrieb am zuletzt editiert von wukovits
                        #211

                        @Tangomaus

                        Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen das es ohne Belang ist wenn er oder jemand von uns glaubt das er so kurz nach seiner Verletzung schon wieder auf urlaub fahren kann. Ich habe nie an ein Gefälligkeitsatest gedacht.

                        Gruß
                        Karl

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • SlimSebi1S Offline
                          SlimSebi1S Offline
                          SlimSebi1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #212

                          Hallo zusammen
                          Ich habe eine Frage bzgl. dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

                          • Pauschal gebuchte Reise auf die Malediven für total 12.000 Euro bei Schauinsland Reisen (DE)

                          • 2 Personen (Freunde), welche nicht zusammen wohnen

                          • Person 1 (33 Jahre alt) , welche die Reise gebucht hat, ist wohnhaft in der Schweiz

                          • Person 2, (36 Jahre alt), wohnhaft in DE

                          • Es soll nur diese Reise versichert werden

                          • Gibt es eine gemeinsame Reiseversicherung, welche für beide Personen gilt (und klassische Fälle wie z.B. Krankheit abdeckt)? Ich hatte den Eindruck, dass es so etwas nicht gibt ( sondern theoretisch nur für Paare, Familien etc.)

                          • Muss ansonsten jeder eine eigene Reiseversicherung abschliessen? Wenn ja, ist dann der ganze Urlaub, also die ganzen 12.000 Euro versichert? Beispiel, Person 1 wir kurzfristig krank. Muss Person 2 dann die Reise alleine antreten oder erhalten wir den gesamten Betrag zurück?

                          Welche günstigen Versicherungen kennt ihr, die o.g. Punkte erfüllen bzw. dieses Konstrukt zulassen (gerne aus DE und CH)?
                          BG
                          Slim

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • SchneeglitzernS Offline
                            SchneeglitzernS Offline
                            Schneeglitzern
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #213

                            Hallo,
                            wie verhält sich das, wenn zwei Freundinnen verreisen ? Muss hier zwingend eine speziell für diese Reise Rücktrittsversicherung dazu gebucht werden ? Wenn ich es richtig lese, deckt eine beispielsweise vorhandene Versicherung über die Mastercard die mit reisende Freundin (keine Lebenspartnerin) nicht mit ab.
                            Was passiert im Versicherungsfall, wenn beide eine eigene Versicherung z.B. über die Mastercard haben ?
                            Gruß
                            Schneeglitzern

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • reiselillyR Offline
                              reiselillyR Offline
                              reiselilly
                              Experte Südtirol
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #214

                              Hallo Schneeglitzern,

                              ich hatte das 2018, da musste ich eine Kurzreise mit meiner Freundin stornieren, weil mein Mann im KH war und eine OP anstand. Sein Arzt hatte ein Formular der RRV ausgefüllt. Dieses habe ich bei der Versicherung eingereicht. Ich habe eine Ganzjahres-RRV. Allerdings war es auch so, dass ich die Reise beim Veranstalter bezahlt hatte (Kontoauszug) Ich habe ohne Probleme meine Kosten erstattet bekommen.

                              LG
                              reiselilly

                              Vergangenheit ist Geschichte,
                              Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Silvia LS Offline
                                Silvia LS Offline
                                Silvia L
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #215

                                Hat die Versicherung auch die Stornokosten Deiner Freundin übernommen? Und was wäre gewesen wenn nicht Dein Mann sondern Deine Freundin erkrankt wäre, hätte die Versicherung dann auch bezahlt? Ich glaube nicht. Zumindest in Meiner Vers.Police die über die Mastercard läuft steht drin dass nur der Ehe-bzw.Lebenspartner mitversichert ist.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KourionK Offline
                                  KourionK Offline
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                  #216

                                  Hallo Schneeglitzern. In den Versicherungsbedingungen der Deutschen Bank ist dazu zu lesen:

                                  "Versicherte Personen (§ 1):
                                  • Berechtigter Inhaber einer gültigen Deutsche Bank Mastercard® Travel (im Folgenden Kreditkarte genannt)

                                  Auf gemeinsamen Reisen mit dem Karteninhaber außerdem:
                                  • Partner(in) des Karteninhabers, sofern im gleichen Haushalt lebend;
                                  • minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) des Karteninhabers oder des Partners / der Partnerin;
                                  • volljährige Kinder des Karteninhabers oder des Partners / der Partnerin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden..... " -
                                  hier klicken zu den Versicherungsbedingungen / Siehe dort Seite 5

                                  Solltest du die MasterCard von einer anderen Bank haben: Dort findest du gewiss ebenfalls Versicherungsbedingungen.

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • REJBodenheimR Offline
                                    REJBodenheimR Offline
                                    REJBodenheim
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #217

                                    Mastercard bietet auch nur RRVs anderer Gesellschaften an, bei Kourions Beispiel der Allianz. Bei einer andere Bank kann es eine andere Versicherung sein.
                                    Schlußendlich hängt es davon ab, was bei dir in den AVBs steht, wer versicherte Person ist. Wichtig ist ein Passus der Art "... erstreckt sich auf alle Teilnehmer der Reise".
                                    Wenn nicht, solltet ihr eine separate Versicherung für diesen einen Urlaub abschließen, wenn ihr das Risiko abfangen wollt.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • reiselillyR Offline
                                      reiselillyR Offline
                                      reiselilly
                                      Experte Südtirol
                                      schrieb am zuletzt editiert von reiselilly
                                      #218

                                      Ich hatte damals noch beim ADAC eine Familien-RRV und ich habe die Reise gebucht und bezahlt. Meine Freundin war namentlich in der Buchung aufgeführt.
                                      LT. ADAC gelten diese Bedingungen:

                                      Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:

                                      1. Sie selbst als versicherte Person
                                      2. Familie: Die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
                                      3. Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.
                                      4. Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
                                      5. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
                                      6. Mitreisende: diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen

                                      Meine RRV hat die gesamten Stornokosten übernommen, auch für meine Freundin. Ich hatte ja auch bezahlt.

                                      Vergangenheit ist Geschichte,
                                      Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SchneeglitzernS Offline
                                        SchneeglitzernS Offline
                                        Schneeglitzern
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #219

                                        Danke für eure Antworten. Dann müssen wir evtl. eine separate Versicherung abschließen.

                                        Mich wundert es schon , dass die Versicherung des ADAC gezahlt hat. Lt. den Bedingungen hätte sie nicht zahlen müssen.

                                        Gruß
                                        Schneeglitzern

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #220

                                          Doch, siehe oben Punkt 6 ❗

                                          Vergangenheit ist Geschichte,
                                          Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                                          SchneeglitzernS 1 Antwort Letzte Antwort
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