Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo Zusammen
Ich wollte mal in die Runde fragen. Folgendes Problem:3 Wochen vor Abflug erreicht uns die Meldung, dass unser Hinflug nicht stattfindet (Das weiß ich schon seit Monaten, da bereits seit Monaten der Flug nicht mehr angeboten wird aber bisher immer beteuert wurde: Findet statt). Anstatt dass man uns auf einen anderen Flug bei der gleichen Airline am gleichen Tag umbucht (Kapazitäten sind vorhanden, aber lt. Reiseveranstalter geht es nicht), will man uns nun auf exakt diesen Flug am Folgetag buchen.
Uns geht also ein kompletter Urlaubstag flöten. Die eine entfallene Übernachtung würde man uns erstatten. Aber nur in Höhe von 66% des Reisetagespreises (Pauschalreisepreis geteilt durch Übernachtungen).
Wie seht ihr das? Ich habe mal in der Kemptener Tabelle nachgeschaut, finde da aber nix zu Urteilen bzgl. Verschiebungen von kompletten Tagen, nur dass bei allem ab 4 Stunden 5% des Reisetagespreises pro Stunde anzusetzen ist. Rein von den Stunden gerechnet sind es 15h30min Differenz.
Ich bin allerdings der Meinung, dass uns bei diesem Mangel eine Erstattung eines kompletten Reisetages zusteht, da wir erst 1 Tag später anreisen, uns damit ein kompletter Urlaubstag flöten geht und der Anreise/Abreisetag ja sowieso nicht als "Reisetag" gilt egal wie lange er geht. Alternativ gibt es dutzende Verbindungen anderer Airlines (Etihad, Qatar, Emirates, Lufthansa bedienen die Strecke) am gleichen Tag. Diese sind laut Reiseveranstalter aber nicht in den "passenden Buchungsklassen" oder können warum auch immer nicht gebucht werden . Immerhin EIN gleichwertiger Flug bei einer anderen "arabischen" Airline wäre zwar möglich, würde uns aber über 500€ Aufpreis kosten - Das sehe ich nicht ein, zumal es keine Verbesserung wäre (z.B. Direktflug statt Flug mit Stopover in Abu Dhabi/Dubai). Eine kostenneutrale Umbuchung auf diesen Flug wurde abgelehnt.
Mehr könne man nicht für uns tun. Man stellt uns zudem ein sehr kurzes Ultimatum zum zustimmen. Angenommen ich würde das nicht tun, droht wohl eine Stornierung?
Hallo Cudalicious,
ist bei Euch inzwischen etwas rausgekommen?
Ich habe genau das gleiche Problem
Unser Hinflug wurde um einen ganzen Tag verschoben... Reiseverstalter bietet uns die Hälfte des Reisepreises für einen Tag an.
Wäre interessant für mich, was bei Euch ist.
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Dagmar -
Hi, ja ich wollte noch mal kurz Feedback geben... Ich habe nach meiner Mail am Telefon noch mal bestimmt aber sachlich die Lage und Optionen von meiner Seite aus auf den Tisch gelegt. Das ganze ging dann, wie ich bereits erahnt hatte, eine Entscheidungsebene höher. Als Endresultat kam 1 Tag später per Mail, dass man mir einen kompletten Reisetagespreis erstatten würde.
Meine zweite Option wäre eine Buchung auf einen vergleichbaren Emirates Flug am ursprünglichen Tag gewesen. Aber nicht für ~750€ wie angeboten sondern maximal 200€ - und da kam ich denen ja auch schon entgegen. Darauf ist man aber nicht eingegangen, das andere war wohl aus Veranstaltersicht günstiger

Mit der Tagesreisepreiserstattung kann ich aber leben, auch wenn ich die Reise viel lieber so antreten würde, wie auch gebucht.
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Hi, ja ich wollte noch mal kurz Feedback geben... Ich habe nach meiner Mail am Telefon noch mal bestimmt aber sachlich die Lage und Optionen von meiner Seite aus auf den Tisch gelegt. Das ganze ging dann, wie ich bereits erahnt hatte, eine Entscheidungsebene höher. Als Endresultat kam 1 Tag später per Mail, dass man mir einen kompletten Reisetagespreis erstatten würde.
Meine zweite Option wäre eine Buchung auf einen vergleichbaren Emirates Flug am ursprünglichen Tag gewesen. Aber nicht für ~750€ wie angeboten sondern maximal 200€ - und da kam ich denen ja auch schon entgegen. Darauf ist man aber nicht eingegangen, das andere war wohl aus Veranstaltersicht günstiger

Mit der Tagesreisepreiserstattung kann ich aber leben, auch wenn ich die Reise viel lieber so antreten würde, wie auch gebucht.
Hallo,
das ist gut zu hören. Freut mich, dass sie darauf eingegangen sind.
Ich bin gespannt, wie es bei uns wird. Die erste Mail kam gestern abend, die zweite heute. Soll eine Bestätigung bis 03.04. schicken. Bisher sind sie auf meine Antwort nicht eingegangen..
Liebe Grüße -
@schwanke
Da in solchen Fällen auf jedes Detail zu achten ist, solltest du aus der Erfahrung von Cudalicious nicht unbedingt etwas für dich ableiten.
Wichtig:
Es ist keine banale Änderung, denn wenn sich der Reisetag ändert handelt es sich um ein neues Angebot / einen neuen Vertrag. Daher ist auch deine Zustimmung erforderlich.
Die verbreitete Argumentation: An- und Abreisetage sind keine sog. Erholungstage, demnach gehe dem Reisegast trotz der Verlegung kein kompletter Reisetag verloren und müsse auch nicht komplett erstattet werden. -
Hallo,
wir fliegen am 17.05. 22 nach Hurghada. Abflug von Frankfurt. Haben jetzt für den Rückflug eine Flugzeitänderung für die Rückreise bekommen.
Ursprünglich sollten wir am 26.05.22 um 17:30 von Hurghada nach Frankfurt zurück fliegen. nun sollen wir zu der gleichen Zeit vun Hurghada nach Düsseldorf fliegen. Ankunft um 22:40 Uhr. müssen dann noch schauen, wie wir mitten in der Navht noch nach Frankfurt kommen.
Frage: Was muss der Reiseveranstalter tun? Ich denke er muss uns eine Möglichkeit aufzeigen, wie wir nach Frankfurt kommen und dieses auch bezahlen. der Veranstalter hat bis jetzt auf meine Mail nicht reagiert. -
Herzlich willkommen im Forum von HoldidayCheck, toledo1954!

Es handelt sich nicht um eine Flugzeiten - sondern um eine Routenänderung.
Der Veranstalter ist vertraglich verpflichtet, euch bis zum gebuchten Endziel zu befördern ohne Kosten.
Ansprechpartner ist jedoch dein Reisebüro / deine OTA - der Veranstalter hat möglicherweise noch nicht mal Einsicht in deine Buchung und du wartest u.U. bis Sanktnimmerlein auf eine Antwort. -
Mich würde einfach mal interessieren--welcher VA sowas produziert.?
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Könnte auch in der Sphäre der Airline liegen, Günter ...
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Möglich, möglich, Haberling oder--- Involatus, Fluggeber, denkbar sind auch unrentable Flüge/Blockcharter (was mich bei Ägypten momentan nicht so wundern würde..)-- da wären vs Du und ich wieder beim Thema Airline.
Eine Pauschalreise produziert aber immer noch ein VA-- hier scheint was an der Kommunikation zu hapern. Das geht so aber nicht.
Daher auch meine Frage welcher VA - sowas interessiert mich dann schon.
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Warten wir auf die Lösung

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Warten wir ab, was toledo1954 zurückmeldet.
Ich tippe: Flug gestrichen (weshalb auch immer?), Alternative gesucht, nur DUS gefunden ...
Grade auf Strecken, die nicht grade unter bomben Nachfrage/Angebot ächzen passiert es häufiger, dass Abreise- und Ankunftsflughafen unterschiedlich sind.Trotzdem nochmal mein Hinweis: Buchungsstelle kontaktieren, wenn man nicht direkt beim Vertrieb des RV gebucht hat hilft die Nachfrage bei diesem i.d.R. nicht weiter.
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur mehrmaligen Fluganullierung.
Unser Flug sollte am Dienstag morgen gehen. Montag Abend kam die Nachricht, dass der Flug anulliert wurde. Innerhalb von 30 min wurde uns ein Alternativflug einen ganzen Tag später (heute, also Mittwoch morgends) angeboten. Diese Umbuchung haben wir angenommen. Dienstag Abend erreichte uns dann die Nachricht, dass auch dieser Flug anulliert wurde. Wieder wurden wir auf einen Tag später (morgen) umgebucht. Auch für diesen Flug kam nun eben die Anullierung mit Umbuchung auf Freitag. Demnach wurden insgesamt 3 Anullierungen durchgeführt.
Nun werden unsere Urlaubstage immer weniger. Der Mietwagen vor Ort, welcher eigentlich gestern hätte abgeholt werden sollen kann leider nicht auf uns warten, unsere Unterkunft für die ersten zwei Nächte hat sich damit ebenfalls erledigt.Nun die Frage(n): Wie sieht es mit dem Anspruch auf Entschädigung (Ausgleichzahlung) aus. Wird diese für jede Anullierung einzeln fällig (also in diesem Falle 3x)?
Und wie stehen die Chancen des Schadensersatzes für den gebuchten Mietwagen und die Unterkuft von Seiten der Airline? Bleiben wir auf den Kosten sitzen oder gibt es da eine Möglichkeit diese geltend zu machen?
Können wir diese auch geltend machen, wenn wir die Umbuchung auf Freitag nicht wahrnehmen und um die Rückerstattung des Flugpreises bitten?Und wie sieht es mit dem Rückflug aus, welcher gemeinsam mit dem Hinflug gebucht wurde?
Danke schon einmal für die Hilfe und Infos.
P.S. es handelt sich nicht um eine Pauschalreise. Der Flug wurde einzeln gebucht. Es handelt sich um einen Flug aus der EU mit Sitz der Fluggesellschaft in der EU (Deutschland).
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Willkommen im Forum von HolidayCheck, Travfran!

Ganz blöde Sache das ...!
Da es sich nur um eine Buchung handelt kann auch nur einmal die pauschale Entschädigung gem. VO(EG)261/04 beansprucht werden.
Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein als der pauschale Anspruch kannst du diese mit Nachweis zur Erstattung geltend machen.
Alternativ käme also auch eine Erstattung des Flugpreises insgesamt in Betracht, nämlich falls ihr keine der Alternative auswählt und die Reise gar nicht antretet. In diesem Fall wäre das LFU dann auch auf die Erstattung der Kosten für nicht genutzte Leistungen am Zielort in Anspruch zu nehmen. -
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Ganz blöde Sache das ...!
Da es sich nur um eine Buchung handelt kann auch nur einmal die pauschale Entschädigung gem. VO(EG)261/04 beansprucht werden.
Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein als der pauschale Anspruch kannst du diese mit Nachweis zur Erstattung geltend machen.
Alternativ käme also auch eine Erstattung des Flugpreises insgesamt in Betracht, nämlich falls ihr keine der Alternative auswählt und die Reise gar nicht antretet. In diesem Fall wäre das LFU dann auch auf die Erstattung der Kosten für nicht genutzte Leistungen am Zielort in Anspruch zu nehmen.Danke für die schnelle Antwort.
Das heißt, wenn wir nun den Flug nicht antreten wollen und uns die Kosten der Flugtickets erstatten lassen, haben wir dennoch Anspruch auf die pauschale Entschädigung, bzw. die Erstattung der tatsächlichen Kosten (die bei uns leider deutlich höher als die pauschale Entschädigung sind)?
Oder verlieren wir bei der Erstattung der Flugtickets den Anspruch auf die pauschale Entschädigung bzw. der tatsächlichen Kosten? -
Ja, entweder pauschale oder spezifische Erstattung. Ihr müsst das evaluieren hinsichtlich der Risiken ....
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur mehrmaligen Fluganullierung.
Unser Flug sollte am Dienstag morgen gehen. Montag Abend kam die Nachricht, dass der Flug anulliert wurde. Innerhalb von 30 min wurde uns ein Alternativflug einen ganzen Tag später (heute, also Mittwoch morgends) angeboten. Diese Umbuchung haben wir angenommen. Dienstag Abend erreichte uns dann die Nachricht, dass auch dieser Flug anulliert wurde. Wieder wurden wir auf einen Tag später (morgen) umgebucht. Auch für diesen Flug kam nun eben die Anullierung mit Umbuchung auf Freitag. Demnach wurden insgesamt 3 Anullierungen durchgeführt.
Nun werden unsere Urlaubstage immer weniger. Der Mietwagen vor Ort, welcher eigentlich gestern hätte abgeholt werden sollen kann leider nicht auf uns warten, unsere Unterkunft für die ersten zwei Nächte hat sich damit ebenfalls erledigt.Nun die Frage(n): Wie sieht es mit dem Anspruch auf Entschädigung (Ausgleichzahlung) aus. Wird diese für jede Anullierung einzeln fällig (also in diesem Falle 3x)?
Und wie stehen die Chancen des Schadensersatzes für den gebuchten Mietwagen und die Unterkuft von Seiten der Airline? Bleiben wir auf den Kosten sitzen oder gibt es da eine Möglichkeit diese geltend zu machen?
Können wir diese auch geltend machen, wenn wir die Umbuchung auf Freitag nicht wahrnehmen und um die Rückerstattung des Flugpreises bitten?Und wie sieht es mit dem Rückflug aus, welcher gemeinsam mit dem Hinflug gebucht wurde?
Danke schon einmal für die Hilfe und Infos.
P.S. es handelt sich nicht um eine Pauschalreise. Der Flug wurde einzeln gebucht. Es handelt sich um einen Flug aus der EU mit Sitz der Fluggesellschaft in der EU (Deutschland).
@travfran sagte:
Nun die Frage(n): Wie sieht es mit dem Anspruch auf Entschädigung (Ausgleichzahlung) aus. Wird diese für jede Anullierung einzeln fällig (also in diesem Falle 3x)?
Ja, sofern keine höhere Gewalt (außergewöhnliche Umstände) vorliegt, theoretisch 3x Ausgleichszahlungen. Ansonsten würde sich das bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinziehen ohne weitere Folgen für die Airline.
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Diese Aussage bestreite ich. Eine Überkompensation ist in der VO nicht vorgesehen.
Vielleicht wäre es auch mal ganz interessant zu erfahren, um welches LFU und um welche Strecke es sich handelt. Immerhin kann das ausführende LFU die Beförderung auch einem anderen überlassen, was wunderlicher Weise hier gar nicht in Rede zu stehen scheint?

