Flugzeitänderung vor der Reise
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@_aqua_sports_
So isses - wenige Fakten aber dicke Hose?
Die Quellen finden wir hier schon auch recht zuverlässig, vertrau´ mal.Daher der Verweis - einfach mal eruieren und nicht schon gleich die Anspruchskeule auspacken.
Das habe ich dir schon mehrfach und freundlich geraten, und ich bin auch nicht wütend sondern genervt von deiner Ignoranz meiner eindeutigen Hinweise.Du musst dich hier nicht auf Gedeih und Verderb profilieren.
Deine plakativen und auf unzureichenden Angaben basierenden Ausrufe stören schlichterdings den Forenfrieden anstatt im Sinne des Forenmottos zu supporten.Was heißt dicke Hose? Es geht nicht um irgend ein LG sondern um Düsseldorf die sich schon massig mit zig tausend Fluggastrechten auseinandergesetzt haben.
Ich bin wirklich der Letzte, der hier provozieren möchte. Also alle bitte etwas beruhigen. Schönes Wochenende. -
Du hast offensichtlich nicht verstanden, wo das Problem liegt, besser: die Probleme liegen.
Problem 1: Das LG Düsseldorf kann sich schon mit zigtausend Fluggastrechtsfällen befasst haben. So lange wir nicht wissen, ob die 14-Tages-Frist tatsächlich eingehalten wurde (sprich: wann genau die Information rausging) oder nicht, ist das LG Düsseldorf ebenso unerheblich wie der platzende **** Reis in China.
Problem 2 ist Dein nassforsches Auftreten, das nicht nur der geschätzten Foristin vonschmeling gehörig auf den Zeiger geht. Wenn Du behauptest, Du wolltest nicht provozieren, dass wäre es meiner Einschätzung nach an Dir, mindestens einen Gang runterzuschalten und bis zur exakten Klärung des zugrundeliegenden Sachverhalts auf Mutmaßungen (mehr ist das nämlich sonst nicht) zu verzichten.
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Du hast offensichtlich nicht verstanden, wo das Problem liegt, besser: die Probleme liegen.
Problem 1: Das LG Düsseldorf kann sich schon mit zigtausend Fluggastrechtsfällen befasst haben. So lange wir nicht wissen, ob die 14-Tages-Frist tatsächlich eingehalten wurde (sprich: wann genau die Information rausging) oder nicht, ist das LG Düsseldorf ebenso unerheblich wie der platzende **** Reis in China.
Problem 2 ist Dein nassforsches Auftreten, das nicht nur der geschätzten Foristin vonschmeling gehörig auf den Zeiger geht. Wenn Du behauptest, Du wolltest nicht provozieren, dass wäre es meiner Einschätzung nach an Dir, mindestens einen Gang runterzuschalten und bis zur exakten Klärung des zugrundeliegenden Sachverhalts auf Mutmaßungen (mehr ist das nämlich sonst nicht) zu verzichten.
Jetzt beruhigt euch mal - meine Güte dann entschuldige ich mich bei allen. So war es ehrlich nicht gemeint. Sorry!
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Danke, vonGallenstein - dein Hinweis trifft genau die sensiblen Punkte!
Nebenbei gehen im Theaterdonner die an sich wichtigen und korrekten Hinweise (z.B. zur Bemessung der 14 Tage) restlos unter, weil ohne konkrete Datenlage fieberhaft diverse Entscheidungen angeschleppt werden, gerne mit dem Ausdruck der Sorge verbunden, hier wären alle auf der Brennsuppen dahergeschwommen und bedürften dringend _aqua_sportlicher_ Maßnahmen gegen ihre Unterbelichtung.
Soweit ist in der gegenständlichen Causa nämlich nix anderes festzustellen, als die Zweifel an einem Anspruch wegen der Einhaltung der Frist.
Neulich durften wir ja eines weiteren Erhellers teilhaftig werden, der die Existenz von Fristen gänzlich in Abrede stellte und zudem keine Ahnung hatte, an wen welche Ansprüche zu richten wären. Ebensfalls nassforsch vorgetragen, das kann schon mal gewaltig nerven.
Der umtriebige Advokat hat sich hier ja auch schon selbst an der Akquise potenzieller Klienten versucht und ist krachend gescheitert - das wird hoffentlich auch künftig so bleiben.
@_aqua_sports_
Wie es "gemeint" war spielt keine Rolle, wenn du trotz zahlreicher Hinweise immer wieder glaubst den Erwecker geben zu müssen.
Im Übrigen bin ich tiefenentspannt und muss mich sicher nicht "beruhigen"!Last not least sollte man die Kirche im Dorf lassen, offensichtlich will der Betroffene ja die um einen Tag verschobene Reise antreten.
Selbst bei Überschreitung der Frist käme eine sehr überschaubare Minderung in Betracht - imho viel Radau um Peanuts. -
Danke, vonGallenstein - dein Hinweis trifft genau die sensiblen Punkte!
Nebenbei gehen im Theaterdonner die an sich wichtigen und korrekten Hinweise (z.B. zur Bemessung der 14 Tage) restlos unter, weil ohne konkrete Datenlage fieberhaft diverse Entscheidungen angeschleppt werden, gerne mit dem Ausdruck der Sorge verbunden, hier wären alle auf der Brennsuppen dahergeschwommen und bedürften dringend _aqua_sportlicher_ Maßnahmen gegen ihre Unterbelichtung.
Soweit ist in der gegenständlichen Causa nämlich nix anderes festzustellen, als die Zweifel an einem Anspruch wegen der Einhaltung der Frist.
Neulich durften wir ja eines weiteren Erhellers teilhaftig werden, der die Existenz von Fristen gänzlich in Abrede stellte und zudem keine Ahnung hatte, an wen welche Ansprüche zu richten wären. Ebensfalls nassforsch vorgetragen, das kann schon mal gewaltig nerven.
Der umtriebige Advokat hat sich hier ja auch schon selbst an der Akquise potenzieller Klienten versucht und ist krachend gescheitert - das wird hoffentlich auch künftig so bleiben.
@_aqua_sports_
Wie es "gemeint" war spielt keine Rolle, wenn du trotz zahlreicher Hinweise immer wieder glaubst den Erwecker geben zu müssen.
Im Übrigen bin ich tiefenentspannt und muss mich sicher nicht "beruhigen"!Last not least sollte man die Kirche im Dorf lassen, offensichtlich will der Betroffene ja die um einen Tag verschobene Reise antreten.
Selbst bei Überschreitung der Frist käme eine sehr überschaubare Minderung in Betracht - imho viel Radau um Peanuts.@vs bitte verunglimpfe meinen Namen hier nicht bzw diesen noch"durch den Kakao ziehen". Für konstruktive Kritik bin ich sehr gern bereit - aber bitte doch einigermaßen sachlich -wenn von der einen Seite etwas verlangt wird, dann erwarte ich das ebenso von der anderen Seite. Vielen herzlichen Dank dafür!
Darüber hinaus wurde doch mitgeteilt, wann die Mitteilung erfolgte.
Sehr überschaubare Minderung? Interessant wie dieser Begriff definiert werden kann. -
Es kommt exakt darauf an, wann die Mitteilung an den Betroffenen erging, "heute" ist da zu unspezifisch.
Ferner wurde überhaupt nicht darauf eingegangen, ob eine Flugstreichung ursächlich ist oder die Änderung in die Sphäre des Veranstalters fällt.
Last not least will man die Reise antreten und fragt nach einem Kompensationsanspruch für den zusätzlichen Urlaubstag, den man bei der neuen Konstellation nehmen muss. Ein solcher ist für mich nicht erkennbar.
Ob andere Ansprüche evtl. bestehen lässt sich erst feststellen, wenn die bisher eher unspezifischen Angaben zum Geschehen präzisiert werden können. Bis dahin bitte ich um Zurückhaltung bezüglich der Hinweise auf die Taube auf dem Dach - was ist daran so schwer zu verstehen? -
Es kommt exakt darauf an, wann die Mitteilung an den Betroffenen erging, "heute" ist da zu unspezifisch.
Ferner wurde überhaupt nicht darauf eingegangen, ob eine Flugstreichung ursächlich ist oder die Änderung in die Sphäre des Veranstalters fällt.
Last not least will man die Reise antreten und fragt nach einem Kompensationsanspruch für den zusätzlichen Urlaubstag, den man bei der neuen Konstellation nehmen muss. Ein solcher ist für mich nicht erkennbar.
Ob andere Ansprüche evtl. bestehen lässt sich erst feststellen, wenn die bisher eher unspezifischen Angaben zum Geschehen präzisiert werden können. Bis dahin bitte ich um Zurückhaltung bezüglich der Hinweise auf die Taube auf dem Dach - was ist daran so schwer zu verstehen?Ich habe nur die Antwort kommentiert mit der Aussage, die Frist wurde eingehalten. Es reicht da schon "heute" egal ob um 00.00 oder gegen 19 Uhr als die Frage gestellt wurde - die Frist wäre nur eingehalten worden, wenn es " gestern" gehießen hätte. Um mehr ging es auch nicht. Daraus wird dann eine riesen Geschichte gestrickt. Schade.
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Ein letztes Mal: "Heute bekommen" kann ebenso bedeuten, "heute gelesen" und tatsächlich eben schon vor 0 Uhr am Vortag übermittelt.
Der Betroffene weiß worauf er achten muss und kann ggf. nochmal nachfragen.
Bis dahin wäre ich dankbar für ein Ende dieser Debatte ... -
Ein letztes Mal: "Heute bekommen" kann ebenso bedeuten, "heute gelesen" und tatsächlich eben schon vor 0 Uhr am Vortag übermittelt.
Der Betroffene weiß worauf er achten muss und kann ggf. nochmal nachfragen.
Bis dahin wäre ich dankbar für ein Ende dieser Debatte ...Wie dem auch sei - die bloße Behauptung Frist wurde eingehalten war so unzutreffend.Darauf habe ich geantwortet. Nicht mehr und nicht weniger.
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geht das hier jetzt seitenlang, quasi als Fortsetzungsroman?
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Nein natürlich nicht. Für mich ist die Sache erledigt. Vielleicht antwortet die der Fragesteller ja nochmal.
Ansonsten schönen Samstag allen! -
Ich habe nur die Antwort kommentiert mit der Aussage, die Frist wurde eingehalten. Es reicht da schon "heute" egal ob um 00.00 oder gegen 19 Uhr als die Frage gestellt wurde - die Frist wäre nur eingehalten worden, wenn es " gestern" gehießen hätte. Um mehr ging es auch nicht. Daraus wird dann eine riesen Geschichte gestrickt. Schade.
Sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
Hier nochmal die genauen Daten mit Uhrzeiten wann was passiert ist bzw. geplant war:
Hinflug geplant: 01.09. 20:45 Uhr
Hinflug neu: 02.09. 11:30 Uhr
Info von Reiseveranstalter FTI an unser Reisebüro:
18.08. 12:30 Uhr
mein RB hat mich 5 min später informiert, somit Info bei mir 18.08. 12:35 Uhr.
Laut @aqua_sports war die Info somit 1 Tag zu spät oder? -
Sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
Hier nochmal die genauen Daten mit Uhrzeiten wann was passiert ist bzw. geplant war:
Hinflug geplant: 01.09. 20:45 Uhr
Hinflug neu: 02.09. 11:30 Uhr
Info von Reiseveranstalter FTI an unser Reisebüro:
18.08. 12:30 Uhr
mein RB hat mich 5 min später informiert, somit Info bei mir 18.08. 12:35 Uhr.
Laut @aqua_sports war die Info somit 1 Tag zu spät oder?Ja, war sie. Allg. Grundlage zu Fristen: § 188 Absatz 1 BGB
Der 1.9 wird nicht mitgezählt. Die Rückwärtsfrist endet zurück gerechnet am 18.8. Allerdings "endigt"in Analogie zu §188 die in zeitlicher Richtung umgekehrt gedachte Frist nicht mit Ablauf des 18.8 sondern eben mit seinem Anfang! Ergebnis: Mitteilung hätte somit fristgerecht bis Mittwoch, 17.8. 23:59 erfolgen müssen!
Aber Airlines reden sich immer mal wieder gerne raus (und bleiben hier vermutlich hartnäckig) und leider nehmen das dann viele so auch hin und glauben es am Ende, auch weil es auf den ersten Blick logisch klingt mit den gerechneten 14x24 Std. als Fristsetzung.
Auch aufgrund der Tatsache, dass so ein Fall dazu eher selten eintritt, ist diese Regel der Rückwärtsfrist auch eher unbekannt. Ein Selbstläufer wird´s daher vermutlich nicht werden. Viel Glück! -
Ja, war sie. Allg. Grundlage zu Fristen: § 188 Absatz 1 BGB
Der 1.9 wird nicht mitgezählt. Die Rückwärtsfrist endet zurück gerechnet am 18.8. Allerdings "endigt"in Analogie zu §188 die in zeitlicher Richtung umgekehrt gedachte Frist nicht mit Ablauf des 18.8 sondern eben mit seinem Anfang! Ergebnis: Mitteilung hätte somit fristgerecht bis Mittwoch, 17.8. 23:59 erfolgen müssen!
Aber Airlines reden sich immer mal wieder gerne raus (und bleiben hier vermutlich hartnäckig) und leider nehmen das dann viele so auch hin und glauben es am Ende, auch weil es auf den ersten Blick logisch klingt mit den gerechneten 14x24 Std. als Fristsetzung.
Auch aufgrund der Tatsache, dass so ein Fall dazu eher selten eintritt, ist diese Regel der Rückwärtsfrist auch eher unbekannt. Ein Selbstläufer wird´s daher vermutlich nicht werden. Viel Glück!Ok vielen Dank für die Info und sorry nochmal dass es durch mein Problem so hochgekocht ist.
Ich habe schon eine Mail an den RV geschickt, dass ich die Änderung akzeptiere um in Urlaub fahren zu können, aber die Verschiebung um einen Tag Folgen hat, die negativ für mich sind und ich dementsprechend eine Erstattung erwarte.
Je nachdem wie die Reaktion bis zum Urlaub ausfällt, bekommt es der Reiseleiter vor Ort auch nochmal zum Weitergeben und nach dem Urlaub geht es weiter.
wenn ich nicht weiterkomme, geht es zur Not über einen Anwalt. Für was hat man denn eine Rechtschutzversicherung? -
Ja genau;-) Hast ja lange Zeit um den Sachverhalt hinterher zu klären! Erstmal aber schönen Urlaub:)
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Ihr schreibt aneinander vorbei ...
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Ihr schreibt aneinander vorbei ...
Geklärt

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?
@joker54
Seitens des Veranstalters entsteht allenfalls ein Anspruch auf Reisepreisminderung - im gegenständlichen Fall etwa ein Betrag von 50€.
Ich gehe davon aus, dass von FTI - wenn überhaupt! - ein kleiner Reisegutschein angeboten wird.
Anders verhält sich das für den Fall einer Flugstreichung als Ursache für die Verlegung - in dem Fall könnte ein Fristverstoß mit Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Betracht kommen.
Hierüber ist bislang allerdings nichts bekannt, auch nicht, wann das ursprünglich geplante LFU von der Streichung informiert hat.
Für die Geltendmachung gegenüber dem LFU stünde dir die behagliche Einredefrist von 3 Jahren zur Verfügung - beim Veranstalter solltest du (hast du ja!) umgehend reklamieren.
Tatsächlich vermute ich, dass diese deutlich vor dem 17.8. 23:59 geschah. In diesem Fall wäre die Beschwerde nicht nur kein "Selbstläufer" sondern ein Rohrkrepierer. -
Nicht unbedingt, wie dieses Urteil des AG Nürnberg aus 2019 zeigt.
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Nicht unbedingt, wie dieses Urteil des AG Nürnberg aus 2019 zeigt.