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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4921

    Eine Pauschlreise ist genau so eine Kombi ... 😉
    @harryy
    Besonders kritisch ist ja der Rückflug. Evtl. nur diesen ändern, ich würde mal abwarten, was von FTI kommt.
    Erfahrungsgemäß kann das allerdings dauern ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    harryyH 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Taurus64T Offline
      Taurus64T Offline
      Taurus64
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4922

      Hallo, habe nun auch mal eine Frage zum Thema Flugstreichung.
      Bekannte von uns haben für Ende Dezember Flüge gebucht. Nun wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Flüge ersatzlos gestrichen wurden weil die Airline die gebuchte Strecke (zumindest zeitweise) nicht mehr anbietet. Eine Alternative wurde nicht angeboten. Klar, keine Entschädigung, da Benachrichtigung mehr als 14 Tage vorher. Aber wie sieht es, ausser der Erstattung der bereits geleisteten Zahlung, aus? Könnte man von der Airline auch eine zeitnahe Ersatzbeförderung mit einem anderen Carrier verlangen?

      Gruß Taurus64

      Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH 1
        HABERLINGH 1
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
        #4923

        Hallo, nein und was willst du mit einer, „zeitnahe Ersatzbeförderung“😳

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        Taurus64T 1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH HABERLING

          Hallo, nein und was willst du mit einer, „zeitnahe Ersatzbeförderung“😳

          Taurus64T Offline
          Taurus64T Offline
          Taurus64
          schrieb am zuletzt editiert von Taurus64
          #4924

          Hallo Haberling,
          mit "zeitnahe Ersatzbeförderung" meine ich nach Möglichkeit am gleichen Tag oder +/- einem Tag zum ursprünglichen Reisedatum und die (für den Fluggast kostenlose) Beförderung mit einer anderen Airline da die gebuchte Gesellschaft die Flugstrecke in dem Zeitraum nicht mehr bedient.
          Und was ich damit will? Ich garnichts, es handelt sich wie anfangs erwähnt um Bekannte von uns. Und die möchten gerne Ende Dezember für ein paar Wochen ihren Urlaub in einem separat gebuchten Ferienhaus auf den Kanaren verbringen.

          Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

          KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
            #4925

            Es bleibt beim nein, darum auch die Info mehr als 14 Tage vor Abreise und unter zeitnah verstehe ich etwas anderes.😉

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Taurus64T Taurus64

              Hallo Haberling,
              mit "zeitnahe Ersatzbeförderung" meine ich nach Möglichkeit am gleichen Tag oder +/- einem Tag zum ursprünglichen Reisedatum und die (für den Fluggast kostenlose) Beförderung mit einer anderen Airline da die gebuchte Gesellschaft die Flugstrecke in dem Zeitraum nicht mehr bedient.
              Und was ich damit will? Ich garnichts, es handelt sich wie anfangs erwähnt um Bekannte von uns. Und die möchten gerne Ende Dezember für ein paar Wochen ihren Urlaub in einem separat gebuchten Ferienhaus auf den Kanaren verbringen.

              KourionK 1
              KourionK 1
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
              #4926

              @Taurus64
              HJallo, das ist der Nachteil bei der getrennten Buchung. Wenn der Flug entfällt oder das Hotel frühzeitig schließt oder was weiß ich, muss man sich selbst um Ersatz bemühen.
              Anders bei der Pauschalreise, da "kümmert" sich der Veranstalter.

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #4927

                Das ist richtig. Gegenüber der Fluggesellschaft besteht keinerlei Anspruch auf eine ersatzweise Beförderung. Ein solcher käme nur dann in betracht, wenn die Absage kurzfrisig erfolgt.
                Deine Bekannten werden wohl oder übel neu buchen müssen.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                Taurus64T 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Das ist richtig. Gegenüber der Fluggesellschaft besteht keinerlei Anspruch auf eine ersatzweise Beförderung. Ein solcher käme nur dann in betracht, wenn die Absage kurzfrisig erfolgt.
                  Deine Bekannten werden wohl oder übel neu buchen müssen.

                  Taurus64T Offline
                  Taurus64T Offline
                  Taurus64
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4928

                  @vs
                  Ja, ich sehe das auch so wie ihr.
                  Aber unsere Bekannten hatten mir nicht geglaubt und meinten die Airline müsse für Ersatz sorgen. Auch wenn sie dazu auf Flüge einer anderen Gesellschaft zugreifen müsste.

                  @Kourion
                  Richtig, das ist eben das Risiko bei getrennter Buchung der einzelnen Leistungen.

                  Gruß Taurus64

                  Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Taurus64T Taurus64

                    @vs
                    Ja, ich sehe das auch so wie ihr.
                    Aber unsere Bekannten hatten mir nicht geglaubt und meinten die Airline müsse für Ersatz sorgen. Auch wenn sie dazu auf Flüge einer anderen Gesellschaft zugreifen müsste.

                    @Kourion
                    Richtig, das ist eben das Risiko bei getrennter Buchung der einzelnen Leistungen.

                    Gruß Taurus64

                    vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4929

                    @taurus64 sagte:

                    ... meinten die Airline müsse für Ersatz sorgen. Auch wenn sie dazu auf Flüge einer anderen Gesellschaft zugreifen müsste.

                    Das trifft nur dann zu, wenn das Operating kurzfristig abgesagt wird, also 14 Tage oder weniger vorher.
                    Lass sie doch einfach mal beim LFU vorsprechen ... 😌

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • _aqua_sports__ Offline
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                      _aqua_sports_
                      Verwarnt
                      schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                      #4930

                      @ Taurus64 : Um welche Airline und Strecke handelt es sich denn überhaupt?

                      Taurus64T 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @taurus64 sagte:

                        ... meinten die Airline müsse für Ersatz sorgen. Auch wenn sie dazu auf Flüge einer anderen Gesellschaft zugreifen müsste.

                        Das trifft nur dann zu, wenn das Operating kurzfristig abgesagt wird, also 14 Tage oder weniger vorher.
                        Lass sie doch einfach mal beim LFU vorsprechen ... 😌

                        _aqua_sports__ Offline
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                        _aqua_sports_
                        Verwarnt
                        schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                        #4931

                        @taurus64 sagte:
                        ... meinten die Airline müsse für Ersatz sorgen. Auch wenn sie dazu auf Flüge einer anderen Gesellschaft zugreifen müsste.

                        @vonschmeling sagte:

                        Das trifft nur dann zu, wenn das Operating kurzfristig abgesagt wird, also 14 Tage oder weniger vorher.
                        Lass sie doch einfach mal beim LFU vorsprechen ... 😌

                        @ VS: Wo hast du denn diese Sage ausgegraben?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • REJBodenheimR Offline
                          REJBodenheimR Offline
                          REJBodenheim
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4932

                          Moment.... ich hole mein Popcorn....
                          😱😂

                          _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • REJBodenheimR REJBodenheim

                            Moment.... ich hole mein Popcorn....
                            😱😂

                            _aqua_sports__ Offline
                            _aqua_sports__ Offline
                            _aqua_sports_
                            Verwarnt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4933

                            Kannst du wegpacken wenn EU261 anwendbar ist -da gilt zeitunabhängig der Anspruch auf Ersatzbeförderung -da beißt auch nicht die Maus auf der hinterletzten Karibikinsel den Faden ab;-)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #4934

                              Das stimmt, holt trotzdem Popcorn, passt doch immer ... 😉
                              Sorry, Taurus - ich habe Mumpitz erzählt, deine Bekannten können tatsächlich eine Ersatzbeförderung verlangen, notfalls auch eine mit einem anderen LFU.
                              Hierzu entweder aktiv Wunschflüge vorschlagen oder einfach eine Beförderung zum nächstliegenden Termin verlangen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • _aqua_sports__ _aqua_sports_

                                @ Taurus64 : Um welche Airline und Strecke handelt es sich denn überhaupt?

                                Taurus64T Offline
                                Taurus64T Offline
                                Taurus64
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4935

                                @_aqua_sports_
                                Soviel ich weiß wollten sie von FMO nach LPA, wit welcher Airline müsste ich nochmal nachfragen.

                                Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

                                Taurus64T 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
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                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #4936

                                  Ist irrelevant da ab FMO zweifellos VO(EG)261/04 anzuwenden ist.
                                  Allerdings müssten deine Bekannten ggf. einen abweichenden Flughafen akzeptieren (FMO Thema seit eeewig!), wobei die Beförderungskosten dorthin und von dort weg wiederum vom LFU geschuldet sein können.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Taurus64T Taurus64

                                    @_aqua_sports_
                                    Soviel ich weiß wollten sie von FMO nach LPA, wit welcher Airline müsste ich nochmal nachfragen.

                                    Taurus64T Offline
                                    Taurus64T Offline
                                    Taurus64
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4937

                                    @all
                                    Danke für die Aufklärung, da war ich dann auch auf dem Holzweg.

                                    Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK 1
                                      KourionK 1
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                      #4938

                                      Ich auch... 😔
                                      Nachzulesen auch hier beim ADAC unter "EU-Flug: Ersatzflug oder Ticketpreis" - hier klicken

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HABERLINGH 1
                                        HABERLINGH 1
                                        HABERLING
                                        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                        #4939

                                        Den Holzweg hab somit ich produziert, siehe Kourions Link, Danke...😘

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK 1
                                          KourionK 1
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4940

                                          Nee, Haberling, das wusste ich nicht. Die Sache mit der Ausgleichzahlung - ja. Ist ja auch mehr als bekannt.
                                          Aber dass mir die Airline einen anderen EU-Flug zur Verfügung stellen muss, wenn ich das wünsche, auch wenn sie mich Monate (!) zuvor von der Streichung unterrichtet... nein.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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