Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo, habe nun auch mal eine Frage zum Thema Flugstreichung.
Bekannte von uns haben für Ende Dezember Flüge gebucht. Nun wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Flüge ersatzlos gestrichen wurden weil die Airline die gebuchte Strecke (zumindest zeitweise) nicht mehr anbietet. Eine Alternative wurde nicht angeboten. Klar, keine Entschädigung, da Benachrichtigung mehr als 14 Tage vorher. Aber wie sieht es, ausser der Erstattung der bereits geleisteten Zahlung, aus? Könnte man von der Airline auch eine zeitnahe Ersatzbeförderung mit einem anderen Carrier verlangen?Gruß Taurus64
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Hallo Haberling,
mit "zeitnahe Ersatzbeförderung" meine ich nach Möglichkeit am gleichen Tag oder +/- einem Tag zum ursprünglichen Reisedatum und die (für den Fluggast kostenlose) Beförderung mit einer anderen Airline da die gebuchte Gesellschaft die Flugstrecke in dem Zeitraum nicht mehr bedient.
Und was ich damit will? Ich garnichts, es handelt sich wie anfangs erwähnt um Bekannte von uns. Und die möchten gerne Ende Dezember für ein paar Wochen ihren Urlaub in einem separat gebuchten Ferienhaus auf den Kanaren verbringen. -
Hallo Haberling,
mit "zeitnahe Ersatzbeförderung" meine ich nach Möglichkeit am gleichen Tag oder +/- einem Tag zum ursprünglichen Reisedatum und die (für den Fluggast kostenlose) Beförderung mit einer anderen Airline da die gebuchte Gesellschaft die Flugstrecke in dem Zeitraum nicht mehr bedient.
Und was ich damit will? Ich garnichts, es handelt sich wie anfangs erwähnt um Bekannte von uns. Und die möchten gerne Ende Dezember für ein paar Wochen ihren Urlaub in einem separat gebuchten Ferienhaus auf den Kanaren verbringen.@Taurus64
HJallo, das ist der Nachteil bei der getrennten Buchung. Wenn der Flug entfällt oder das Hotel frühzeitig schließt oder was weiß ich, muss man sich selbst um Ersatz bemühen.
Anders bei der Pauschalreise, da "kümmert" sich der Veranstalter. -
Das ist richtig. Gegenüber der Fluggesellschaft besteht keinerlei Anspruch auf eine ersatzweise Beförderung. Ein solcher käme nur dann in betracht, wenn die Absage kurzfrisig erfolgt.
Deine Bekannten werden wohl oder übel neu buchen müssen. -
Das ist richtig. Gegenüber der Fluggesellschaft besteht keinerlei Anspruch auf eine ersatzweise Beförderung. Ein solcher käme nur dann in betracht, wenn die Absage kurzfrisig erfolgt.
Deine Bekannten werden wohl oder übel neu buchen müssen.@vs
Ja, ich sehe das auch so wie ihr.
Aber unsere Bekannten hatten mir nicht geglaubt und meinten die Airline müsse für Ersatz sorgen. Auch wenn sie dazu auf Flüge einer anderen Gesellschaft zugreifen müsste.@Kourion
Richtig, das ist eben das Risiko bei getrennter Buchung der einzelnen Leistungen.Gruß Taurus64
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@vs
Ja, ich sehe das auch so wie ihr.
Aber unsere Bekannten hatten mir nicht geglaubt und meinten die Airline müsse für Ersatz sorgen. Auch wenn sie dazu auf Flüge einer anderen Gesellschaft zugreifen müsste.@Kourion
Richtig, das ist eben das Risiko bei getrennter Buchung der einzelnen Leistungen.Gruß Taurus64
@taurus64 sagte:
... meinten die Airline müsse für Ersatz sorgen. Auch wenn sie dazu auf Flüge einer anderen Gesellschaft zugreifen müsste.
Das trifft nur dann zu, wenn das Operating kurzfristig abgesagt wird, also 14 Tage oder weniger vorher.
Lass sie doch einfach mal beim LFU vorsprechen ...
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@ Taurus64 : Um welche Airline und Strecke handelt es sich denn überhaupt?
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@taurus64 sagte:
... meinten die Airline müsse für Ersatz sorgen. Auch wenn sie dazu auf Flüge einer anderen Gesellschaft zugreifen müsste.
Das trifft nur dann zu, wenn das Operating kurzfristig abgesagt wird, also 14 Tage oder weniger vorher.
Lass sie doch einfach mal beim LFU vorsprechen ...
@taurus64 sagte:
... meinten die Airline müsse für Ersatz sorgen. Auch wenn sie dazu auf Flüge einer anderen Gesellschaft zugreifen müsste.@vonschmeling sagte:
Das trifft nur dann zu, wenn das Operating kurzfristig abgesagt wird, also 14 Tage oder weniger vorher.
Lass sie doch einfach mal beim LFU vorsprechen ...
@ VS: Wo hast du denn diese Sage ausgegraben?
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Moment.... ich hole mein Popcorn....


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Moment.... ich hole mein Popcorn....


Kannst du wegpacken wenn EU261 anwendbar ist -da gilt zeitunabhängig der Anspruch auf Ersatzbeförderung -da beißt auch nicht die Maus auf der hinterletzten Karibikinsel den Faden ab;-)
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Das stimmt, holt trotzdem Popcorn, passt doch immer ...

Sorry, Taurus - ich habe Mumpitz erzählt, deine Bekannten können tatsächlich eine Ersatzbeförderung verlangen, notfalls auch eine mit einem anderen LFU.
Hierzu entweder aktiv Wunschflüge vorschlagen oder einfach eine Beförderung zum nächstliegenden Termin verlangen. -
@ Taurus64 : Um welche Airline und Strecke handelt es sich denn überhaupt?
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Ist irrelevant da ab FMO zweifellos VO(EG)261/04 anzuwenden ist.
Allerdings müssten deine Bekannten ggf. einen abweichenden Flughafen akzeptieren (FMO Thema seit eeewig!), wobei die Beförderungskosten dorthin und von dort weg wiederum vom LFU geschuldet sein können. -
@_aqua_sports_
Soviel ich weiß wollten sie von FMO nach LPA, wit welcher Airline müsste ich nochmal nachfragen. -
Nee, Haberling, das wusste ich nicht. Die Sache mit der Ausgleichzahlung - ja. Ist ja auch mehr als bekannt.
Aber dass mir die Airline einen anderen EU-Flug zur Verfügung stellen muss, wenn ich das wünsche, auch wenn sie mich Monate (!) zuvor von der Streichung unterrichtet... nein.


