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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • onurbwbO Offline
    onurbwbO Offline
    onurbwb
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5121

    Frage zu einer Flugbuchung direkt bei der Airline Austrian:
    Ich habe einen Hinflug am 6.3.2024 und Rückflug am 27.3.2024 in der BC gebucht. Hinflug war problemlos, der Rückflug war jedoch problematisch. Gebucht war am 27.3.2024 von MIA über FRA nach VIE. Ankunft wäre am 28.3.2024 um 7:45 in Frankfurt mit LH gewesen und Weiterflug mit Austrian um 9:20 (und Ankunft in Wien um 10:45) gewesen. Da das Bordpersonal von Austrian ja am 28.3. ganztägig und am 29.3. vormittags gestreikt haben wurde dieser Weiterflug von der Airline gestrichen. Ich hatte vorher schon ordnungsgemäß für beide Flüge eingecheckt gehabt, ohne Probleme. Später habe ich zufällig in der App gesehen dass eben der Flug von FRA nach VIE einfach gestrichen wurde. Ohne eine Verständigung weder per Mail noch SMS, obwohl auf der Austrian Homepage berichtet wurde dass alle betroffenen Passagiere benachrichtigt wurden. Da ich zu der Zeit gerade auf einer Kreuzfahrt war konnte ich selbst keinen direkten Anruf bei der Airline tätigen (wegen der enormen Kosten auf einem Schiff). Habe daher meinen Sohn über Whatsapp verständigt. Dieser hat bei der Hotline angerufen, und nach 5-stündiger Warteschleife die Information bekommen dass auch mein Flug von MIA nach FRA gestrichen wurde. Statt dessen wurde ein Flug von MIA nach MUC eingebucht. Von MUC nach VIE gabe es eben keinen Flug mehr (auch über LH waren natürlich alle Flüge schon ausgebucht). Ich solle mir selbst einen Flug, oder andere Transportmöglichkeit buchen, und soll diese Kosten dann bei der Airline einreichen. Ich habe dann über Internet einen Zug von München nach Wien gebucht, mit Ankunft in Wien um 19:32.
    Jetzt meine Frage:
    Was steht mir gegenüber der Airline zu.
    2 x 600,-- für die zu späte Ankunft in Wien ?
    Flugersatzkosten in der BC von FRA nach VIE, und wie werden diese berechnet ? Die gesamten Flugkosten waren über 6.700,--, und die Kosten des Fluges von FRA nach VIE ja nicht extra aufgelistet.
    Oder nur die Zugkosten von München nach Wien (ca. 267,--), über die Taxikosten vom Flughafen zum Hbf habe ich leider keine Rechnung.
    Wie reiche ich meine Forderungen bei der Airline ein ?
    Danke für eure Hilfe

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5122

      Da du ja einen alternativen Flug erhalten hast kommt eine Ticketrückerstattung für den ersten leg nicht in Betracht. Also über die Website der AUA Kompensation gem. VO(EG)261/04 beantragen.
      Für den gestrichen leg (FRA-VIE) Ticket Rückerstattung (hier klicken) verlangen. Die Kosten für das Zugticket würde ich auch einreichen, könnte allerdings sein, dass die Erstattung verweigert wird wegen der Kompensationszahlung / ticket refund.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • onurbwbO Offline
        onurbwbO Offline
        onurbwb
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5123

        Danke vs für deine Antwort. Da ich ja einen Flug von MIA nach VIE gebucht habe und in Wien dann erst um 19:32 statt um 10:45 war steht mir dann 600,-- pro Person (2 Personen) zu ?
        Eine Ticketrückerstattung von MIA nach MUC war auch nicht angedacht, sondern vielmehr nur eine von FRA nach VIE.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5124

          Soweit von dir geschildert müsste die VO(EG) 261/04 zur Anwendung kommen.
          Streik ist ja stets ein Sonderthema, allerdings betraf es in deinem Fall ja das Airline Personal und entfalten sich dadurch keine Auswirkungen auf deinen Anspruch.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • melljayyM Offline
            melljayyM Offline
            melljayy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5125

            --Sehr geehrte Damen und Herren ich habe bei ab in den Urlaub einen Urlaub gebucht der Reiseveranstalter heißt öger Tours die Reise nach Tunesien habe ich Anfang April getätigt die Reiseunterlagen kamen ca 12Tage vorher per Mail es stand alles drauf nun zum Problem wie fuhren zum Flughafen weil unser Flug ging laut Reiseunterlagen um 16:45 wir waren ca 15 Uhr am Flughafen und suchten an den Bildschirmen wo wir hin müssen unser Flug stand nicht drauf somit gingen wir zu eine Service Schalter und die Mitarbeiterin sagte der ist schon um 13: 45 geflogen

            Ich sagte darauf hin zu meinem Freund warum wir keine Mail oder so beckommen haben darauf sagte er schaut nochmals nach und tatsächlich ich bekam eine Mail am 4 Juni einen Tag vor Abflug dass sich die Flugzeit geänderte haben somit standen wir am Flughafen und mussten wieder nach Hause fahren wir haben noch am gleichen Tag öger geschrieben als wir am Flughafen standen eine Antwort bekamen wir erst am 3 Juli wir Bedauern aber wir können ihnen keine Ansprüche auszahlen denn wie habe sie informiert über die Flugänderung aber ist das rechtens dass der Reiseveranstalter mich einen Tag vorher informiert ich finde das tu spät und ich habe auch die Fluglinie angeschrieben wegen einer Entschädigung die sagten wir müssen uns an den Veranstalter melden .Wir wissen einfach nicht weiter denn laut OGH ist es nicht rechtens dass der Veranstalter so spät die Flugzeiten ände
            rn

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            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
              #5126

              Hallo melljayy.
              Nur zur Info: Dein Ansprechpartner im Rahmen einer Pauschalreise ist der Vermittler = Ab-in-den Urlaub, nicht der Veranstalter und schon gar nicht Fluggesellschaft.
              Zu der Sache an sich... Wenn du von der Änderung der Uhrzeit per Mail einen Tag vor Abflug vom Veranstalter benachrichtigt wurdest, so befürchte ich, dass du keinen Anspruch auf Entschädigung hast. Lasse mich aber gerne berichtigen.

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #5127

                Es ist so - es besteht keinerlei Anspruch auf Erstattung, weder gegenüber der Fluggesellschaft noch dem Veranstalter.
                In den AGB nachzulesen: Flugzeiten immer auch eigenmächtig "bestätigen" (= kontrollieren), ansonsten p.P. wenn man wegen einer Änderung den Flug versäumt. Das kann oft sehr kurzfristig geschehen, ist nichts Ungewöhnliches. Der Veranstalter muss lediglich darauf hinweisen unverzüglich nachdem er selbst die Information von der Airline erhalten hat.
                Dies ist in diesem Fall geschehen, weshalb Forderungen ins Leere gehen. Im Übrigen kann auch OHG (?) nichts anderes aussagen!?!

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Sonnenfan04S Offline
                  Sonnenfan04S Offline
                  Sonnenfan04
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #5128

                  Wahrscheinlich wurde dies schon gefragt, aber hunderte von Seiten durchblättern…..daher was wäre denn wenn ich einen Direktflug gebucht habe und der wird dann in einen Umsteigeflug umgeändert muss ich das dann auch so akzeptieren?
                  Das umsteigen ist gesundheitlich betrachtet echtes Problem für uns, besonders weil wir wenn in Istanbul umsteigen und beide Flughäfen sind die Hölle aufgrund der Menschenmassen auf engstenRaum.

                  Danke für Antworten.

                  LG

                  Ingo

                  Es ist einfacher ein Atom zu spalten, als ein menschliches Vorurteil ( Albert Einstein )

                  vonGallensteinV vonschmelingV wukovitsW 3 Antworten Letzte Antwort
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                  • HABERLINGH Offline
                    HABERLINGH Offline
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #5129

                    Hallo, bei einem Direktflug musst du nicht das Flugzeug wechseln und hast nur eine Flugnummer.
                    Sollte der Hin- und der Rückflug betroffen sein so ist eine Minderung des Tagesreisepreises in Höhe von jeweils 10 Prozent für angemessen.
                    (AG Rostock, Urteil v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10)

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                    • Sonnenfan04S Sonnenfan04

                      Wahrscheinlich wurde dies schon gefragt, aber hunderte von Seiten durchblättern…..daher was wäre denn wenn ich einen Direktflug gebucht habe und der wird dann in einen Umsteigeflug umgeändert muss ich das dann auch so akzeptieren?
                      Das umsteigen ist gesundheitlich betrachtet echtes Problem für uns, besonders weil wir wenn in Istanbul umsteigen und beide Flughäfen sind die Hölle aufgrund der Menschenmassen auf engstenRaum.

                      Danke für Antworten.

                      LG

                      Ingo

                      vonGallensteinV Offline
                      vonGallensteinV Offline
                      vonGallenstein
                      schrieb am zuletzt editiert von vonGallenstein
                      #5130

                      @Sonnenfan04

                      Mit dem Suchbegriff "direktflug" in diesem Thread wären nur noch 28 Seiten statt 513 Seiten mit zu lesenden Beiträgen gewesen. Aber natürlich ist das Silbertablett sehr viel bequemer. 😏
                      Dass dadurch dem Faden hier weitere unnötige Beiträge (ja, wie für manchen sicher auch meiner) hinzugefügt werden (die neue Suchende dann ebenfalls zu durchblättern hätten): Wen stört das schon. Hauptsache Du hast mit minimalem Aufwand maximalen Ertrag erzielt. Gratuliere!
                      Du kannst Dich glücklich schätzen, dass @HABERLING eine Antwort gegeben hat – wenn auch keine, die Deine Frage konkret beantwortet hat. Aber vielleicht wirst Du ja in den Suchergebnissen zum Begriff "direktflug" fündig? Mein Silbertablett ist jedenfalls gerade zur Politur und daher nicht verfügbar.

                      Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Sonnenfan04S Sonnenfan04

                        Wahrscheinlich wurde dies schon gefragt, aber hunderte von Seiten durchblättern…..daher was wäre denn wenn ich einen Direktflug gebucht habe und der wird dann in einen Umsteigeflug umgeändert muss ich das dann auch so akzeptieren?
                        Das umsteigen ist gesundheitlich betrachtet echtes Problem für uns, besonders weil wir wenn in Istanbul umsteigen und beide Flughäfen sind die Hölle aufgrund der Menschenmassen auf engstenRaum.

                        Danke für Antworten.

                        LG

                        Ingo

                        vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5131

                        @sonnenfan04 sagte:

                        ...daher was wäre denn wenn ich einen Direktflug gebucht habe und der wird dann in einen Umsteigeflug umgeändert muss ich das dann auch so akzeptieren?

                        Ja, denn ein Direktflug kann per definitionem auch eine bis mehrere Zwischenlandungen enthalten und ist eben kein Non-Stopp Flug.
                        Ob sich aus den Änderungen irgendwelche anderen rechtlichen Ansprüche ergeben lässt sich aus den bislang beigetragenen Angaben nicht herleiten.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Sonnenfan04S Offline
                          Sonnenfan04S Offline
                          Sonnenfan04
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #5132

                          Sorry, verstanden

                          Es ist einfacher ein Atom zu spalten, als ein menschliches Vorurteil ( Albert Einstein )

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                          • HABERLINGH Offline
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                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5133

                            Ja, aber keinen Flugzeugwechsel, d.h. ihr müsst nicht aussteigen, sodann ist es nämlich kein Direktflug mehr. 😉

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #5134

                              Das stimmt so leider nicht HABERLING. Es kann aus verschiedenen Gründen durchaus ein Ausstieg erforderlich werden, sogar der Wechsel in ein anderes Gerät - und trotzdem bleibt es ein Direktflug rein rechtlich.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Sonnenfan04S Sonnenfan04

                                Wahrscheinlich wurde dies schon gefragt, aber hunderte von Seiten durchblättern…..daher was wäre denn wenn ich einen Direktflug gebucht habe und der wird dann in einen Umsteigeflug umgeändert muss ich das dann auch so akzeptieren?
                                Das umsteigen ist gesundheitlich betrachtet echtes Problem für uns, besonders weil wir wenn in Istanbul umsteigen und beide Flughäfen sind die Hölle aufgrund der Menschenmassen auf engstenRaum.

                                Danke für Antworten.

                                LG

                                Ingo

                                wukovitsW Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von wukovits
                                #5135

                                @Sonnenfan04

                                Wie Haberling geschrieben hat bedeutet ein Direktflug eine Zwischenlandung.
                                Der springende Punkt ist ob die Passagiere die weiterfliegen sitzenbleiben dürfen.
                                Wenn ich mit EVA Air nach Bangkok fliege müßen dort alle austeigen. Am Gate wartet dann schon eine Groundhostes mit einem Schild auf dem steht bei welchem Gate die Passagiere welche nach Taipee weiterfliegen ihr Boarding haben da der Flieger in der Zwischenzeit nicht nur gereinigt sondern auch umgesetzt wird.
                                Solltet Ihr ein Mobilitätsproblem haben dann solltet Ihr den ensprechenden Service in Anspruch nehmen,

                                Gruß
                                Karl

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5136

                                  @Haberling

                                  Muß ich das Urteil so verstehen das ich es hinnehmen muß wenn nur auf einem Flug etwas geändert wird?

                                  Gruß
                                  Karl

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                                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                    #5137

                                    Hallo, nein Hin und Rückflug sind gesondert zu betrachten. Das ausschlaggebende ist was ursprünglich gebucht war, ein Direktflug kann mehrere Zwischenlandungen enthalten, bei dem das Fluggerät nicht gewechselt wird, das andere wäre ein Umsteigeflug, also raus aus den Flieger und wieder rein in einen Flieger. Das kann womöglich der selbe Flieger sein, aber mit einer anderen Flugnummer.

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #5138

                                      Nochmal: Auch wenn man aussteigen muss aus diversen Gründen vernichtet das nicht die Eigenschaft "Direktflug".
                                      Hier auch nochmal das entsprechende Urteil, hinsichtlich der Ausgangsfrage ("gesundheitliche Belastung") nützt das leider gar nix.
                                      Es ging nicht um eine Kompensation, sondern um die Hinnahme der Zwischenlandung bei der Begrifflichkeit Direktflug.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        #5139

                                        @vonschmeling

                                        Ich habe mir das Urteil angesehen und auf Grund der Länge der Flugunterbrechung ist das Urteil verständlich.
                                        Ich glaube jedoch nicht das das Gericht bei einer kurzen Umsteigezeit wie in meinem Beispiel das gleiche entscheiden wird.

                                        Gruß
                                        Karl

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #5140

                                          In der aktuellen Frage ging es nicht um die Dauer der Unterbrechung, insofern ist das Urteil m.E. nicht sonderlich relevant.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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