Flugzeitänderung vor der Reise
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Die Mitteilung ist Pflicht, die Bestätigung hingegen eher eine Absicherung, dass du nicht erst um 4 Uhr am Flughafen erscheinst und sagst "Wusste ich ja nicht ..."

Es könnte jedoch sein, dass diese doch recht deutliche Änderung der Zustimmung zu einem neuen Vertrag bedarf, ob andernfalls der bestehende seine Gültigkeit verliert müsste in der Mitteilung stehen.
Mit der Bitte um Alternativen hast du ja bereits den Erhalt konkludent bestätigt, aber noch nicht in einen neuen Vertrag eingewilligt. Lass es erst einmal laufen. Nach einer Zustimmung wird es schwierig mit der Durchsetzung einer Reisepreisminderung, also ist abwarten jetzt m.E. das Beste. -
Hallo in die Runde, wir haben im Oktober 2025 eine Pauschalreise für Oktober 2026 gebucht. Reiseveranstalter ist Coraltravel.ch. Nun wurden wir am Samstag informiert, dass sich die Flugzeiten ändern. Ich weiss - mit sowas muss man immer rechnen. Nun ist es aber so, dass wir gebucht haben: Basel - Antalya - Basel. Nach Änderung soll die Reise wie folgt aussehen: Basel - Antalya - Stuttgart. Das ist für uns natürlich kaum machbar. 4 Personen und wir fahren mit dem Auto zum Airport. Da ist es natürlich maximal bescheiden an einen anderen Flughafen zurückzukehren.
Klar kann ich jetzt sicherlich von der Reise zurücktreten - hab dann aber das Problem, dass ich bei einer Neubuchung weder die "guten" Preise vom Oktober 2025 erziele und zudem das Hotel in unserem Zeitraum zwischenzeitlich ausgebucht ist.Kann ich darauf bestehen, dass die Reise von/nach zum gleichen Airport durchgeführt wird? Ich hätte auch kein Problem mit einem anderen Startflughafen, nur sollte am Ende der Reise eben auch wieder der gleiche Zielflughafen stehen.
Vielen Dank schon mal für die ein oder andere Meinung.
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Hallo, da der Flughafen wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist, musst du die Änderungen nicht akzeptieren und jetzt kommt das Problem mit deinen Möglichkeiten:
- du kannst auf die ursprünglichen Flüge bestehen, sofern noch verfügbar.
- Kostenlose Stornierung und Rückerstattung des vollen Reisepreises.
- Umbuchung auf eine gleichwertige, andere Reise (ohne Mehrkosten).
- Annahme der Änderung bei gleichzeitigem Anspruch auf Minderung des Reisepreises, sofern die Änderung Nachteile bringt. -
Hallo, da der Flughafen wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist, musst du die Änderungen nicht akzeptieren und jetzt kommt das Problem mit deinen Möglichkeiten:
- du kannst auf die ursprünglichen Flüge bestehen, sofern noch verfügbar.
- Kostenlose Stornierung und Rückerstattung des vollen Reisepreises.
- Umbuchung auf eine gleichwertige, andere Reise (ohne Mehrkosten).
- Annahme der Änderung bei gleichzeitigem Anspruch auf Minderung des Reisepreises, sofern die Änderung Nachteile bringt. -
Ein Anspruch auf die ursprünglich gebuchten Leistungen / Wiederherstellung oder Kompensation besteht nicht, da der Reiseantritt ja sehr lange in der Zukunft liegt.
Auch eine Reisepreisminderung kommen m.E. nicht in Betracht bei Einwilligung - darauf wird sich der Anbieter nicht einlassen. -
Es gibt im Oktober täglich zwischen 3 und 4 Direktflüge ab Basel nach Antalya und zurück, da wird es dem Reiseveranstalter wohl möglich sein dem Kunden eine Alternative anzubieten. Das Vorgehen ist mehr als merkwürdig und aus meiner Sicht inakzeptabel.
LG
Vadder -
Mir ist bekannt das in den AGBs auf die Möglichkeit einer Flughafenänderung hingewiesen wird.
Es wundert mich jedoch das ein Rückflughafen in einem anderen Land Legal sein soll.
Aus meiner Sicht ist die Zuweisung eines Rückflughafen in einem anderen Land eine ziemliche Frechheit.Gruß
Karl -
Ich gebe mal noch ne Rückmeldung wie es jetzt gelaufen ist... Vorneweg bin ich auch der gleichen Meinung wie die meisten hier. Find das Vorgehen schon ziemlich "schlecht". Ich buche 2-3 mal im Jahr Flugreisen. Mind. eine davon in die Türkei und sowas ist bisher noch nie vorgekommen...
Ich habe jedenfalls reklamiert und mitgeteilt, dass ich auf jeden Fall den gleichen Zielflughafen haben möchte. Ausserdem habe ich mich im Zuge der Diskussion dazu bereit erklärt auch beide Flüge ab/bis Stuttgart zu akzeptieren. Daraufhin erhielt ich zwei Angebote.
- Von/bis Stuttgart mit sehr schlechten Flugzeiten auf dem Hinflug / Preis bleibt gleich wie bisher
- Von/bis Stuttgart mit guten/vergleichbaren Flugzeiten wie ursprünglich / Aufpreis 110 EUR insgesamt; also knapp 30 EUR pro Person
Nach weiteren zwei Telefonaten hat dann das Reisebüro aus Kulanz 50 EUR von den 110 EUR übernommen. Der Reiseanbieter war nicht bereit da entgegenzukommen.
Mehrpreis pro Person jetzt bei 15 EUR und eben Stuttgart anstatt Basel. Damit kann ich leben.
Und ja - mir ist bewusst, dass die Flugzeiten auch jetzt nicht in Stein gemeißelt sind.
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Respekt vor dem Handeln des Reisebüro`s, es setzt seine karge Vermittlungsprovision ein um einen "zufriedenen Kunden" zu erreichen.
Der Reiseveranstalter verhält sich mehr als schäbig um einen Kunden mit fragwürdigen Praktiken aus einem günstigen Reisevertrag zu drücken. Es gibt massenhaft Flüge von und nach Basel im Oktober 26.LG
Vadder -
Herrjeh Vadder ... verzichte doch bitte auf deine inkriminierenden Unterstellungen - du hast echt keine Ahnung aber immer eine Keule!?!
Kein - aber wirklich so gar kein!!! - Veranstalter hat ein Interesse an / einen Vorteil von solchen Änderungen. Schon gar nicht wird ein Kunde "aus einer günstigen Buchung gedrückt".
Das ist eine denkbar unrealistische Betrachtungsweise, es langweilt mich zu Tode!
Ich bestreite keineswegs den Missmut über die Handhabe, aber keineswegs "opfert" das Reisebüro seine "magere Marge" noch feiert der Veranstalter einen "Big Deal"!?!
Komm doch mal bitte aus deiner Welt handgeklöppelter Reisegestaltung im Hier und Jetzt an. Die Abläufe sind weitestgehend automatisiert, zudem hat der Veranstalter eben ggf. nicht beliebig Zugriff auf vorhandene Flugverbindungen und muss sich (mit seiner mageren Marge!) irgendwie behelfen.Fazit: Befriedigender Ausgang für Wuehli78!, nett gefragt ist fett gewonnen!
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Das Reisebüro dürfte um die 10% Provision vom Veranstalter für die Vermittlung bekommen, das ist alles andere als eine karge Vermttlingsprovision.
Für das Reisebüro sind die als Zuschuß genannten 50,-- Euro sicher die bessere Lösung-- bevor man die vom Kunden gebuchte Leistung- provisionstechnisch komplett verlieren würde. Da die Reise im Oktober stattfindet und wir es wohl mit mindestens 2 Reiseteilnehmer zu tun haben- wäre der Reisepreis interesssant, um die Relation der 50,-- Euro zur fälligen Provision insgesamt zu bewerten.. Die Billigreisezeit ist das nämlich (noch )nicht!Ein Veranstalter hat - da unterscheiden sich die Marktteilnehmer kaum- wenn es gut läuft-- eine Rendite von um die 3% an so einer Reise. .Das ist dann aber schon ein sehr guter Wert. Die Konkurrenz schläft nicht, die Renditen im VA -Geschäft sind nicht sehr hoch. Es herrscht ein gnadenloser Preiskampf! Somit bleibt also nicht viel Spielraum für alternative Flugkapazitäten- die es irgendwo von Basel aus geben könnte... Zumindest kein preislich in die Kalkulation passender Spielraum. Wir reden hier sogar von Veranstalter-Tarifen bei Airlines, die ohnehin günstiger für die VA sind.
Im Zweifel verzichtet man dann eher auf das komplette Geschäft. Wobei die zunächst angebotene "alternative Flugroute "für den Rückflug wirklich skurril war, keine Frage..Aber es gab ja dann ab STR ganz ordentliche Lösungen.Ohne Aufpreis, aber eben zu wenig angenehmen Flugzeiten. -
Verstehe ich, Wuehli78!
Danke für die Nennung des Reisepreises.Dann können wir die Provision auch besser einordnen (10 % davon sind dann rd 430,-- Provision )
Und davon --karg würde ich das jetzt nicht nennen
---hat dann das RB (professionell gemacht wie ich finde) 50,-- zum teilweisen Ausgleich der Mehrkosten von 110,-- gesponsert.Und es bleiben dennoch 380,- in dessen Kasse, wofür es ja auch gearbeitet hat...
Schön dass es dann so geklapppt hat -- Der Oktober ist in vielen Hotels in der Türkei immer schnell ausgebucht, weil es eine total angenehme Reisezeit ist. Also alles richtig gemacht
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@Günter
Mich hat gewundert das ein Rückflughafen in einem ander Land grundsätzlich Legal ist.
Ich hatte angenommen das der Veranstalter verpflichtet wäre im selben Land zu bleiben.Gruß
Karl@wukovits sagte:
Mich hat gewundert das ein Rückflughafen in einem ander Land grundsätzlich Legal ist.
Ich hatte angenommen das der Veranstalter verpflichtet wäre im selben Land zu bleiben.Natürlich ist das "legal", es ist ja nur ein Angebot. Im aktuellen Fall hat der Wuehli ja nun STR akzeptiert, also ein "anderes Land" als Start- und Zielflughafen.
@Günter
Danke, dass du nach Details gefragt und (mal wieder!) einige klare Infos geteilt hast. Dadurch ist schon mal glasklar, dass die gierigen Veranstalter nicht etwa einen Kunden "aus einer günstigen Buchung drücken" wollten, bzw. das Reisebüro buchstäblich sein letztes Hemd in den Ring geworfen hat.
Zudem sind es ja die Airlines, die Streichungen vornehmen, und der Veranstalter hat dann den Driss mit den Alternativen.
Das tut sich niemand freiwillig an, schon gar nicht in der Absicht, in irgend einer Form davon zu profitieren. -
Da für mich eine Fahrt nach Deutschland keine Option wäre hätte der Veranstalter mit seinem "Angebot" meinen Urlaub gekillt.
Daher bin ich der Meinung das das Angebot für einen Rückflughafen in einem anderen Land eben nicht Legal sein sollte.
Aber solange niemand dewegen klagt und ein Gericht diese Vorgehensweise verbietet machen die Firmen natürlich was für sie und nicht was für die Kunde am besten ist.Gruß
Karl -
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Kann man so pauschal doch nicht sagen.... Wäre das Empfinden gleich, wenn es statt nach VIA nach BTS gegangen wäre? ist ja schließlich dann auch "in einem anderen Land"...
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@wukovits
Nochmal: Ein geplanter Flug / Leg steht nicht mehr zur Verfügung. Der Veranstalter muss eine Alternative anbieten. Wenn diese für dich nicht in Betracht kommt musst du eigenmächtig neu planen, alles vollkommen "legal". Da kannst du klagen bis du schwarz wirst, kein Gericht wird entscheiden, dass der RV gefälligst einen Jet least und dir die Wunschbeförderung zu Füßen legt.
Natürlich ist es ausgesprochen unkomfortabel, wenn man verschiedene Abflug- und Rückkehrorte angeboten bekommt, "legal" ist es aber allemal!