Was darf ich aus der Türkei ausführen
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Alle Antworten zu Zollfragen findet man auf der Website des Zolls - da wird alles beantwortet. Anrufen beim Zoll und sich was bestätigen lassen? Was sollen die denn bestätigen? Dass die üblichen Regeln für alle gelten, würde ich sagen, mehr ist nicht drin, und Sonderabsprachen gibts nicht. Wir sind in einem Rechtsstaat und nicht in einen B.....republik, auch wenn es sich manchmal anders anfühlt *g*.
AUSFÜHREN darf man an Parfum und Lederjacken ganze Paletten aus der Türkei, da hat niemand etwas dagegen. Nur bei der EINFUHR in der EU wirds problematisch. Und da gilt wie schon erwähnt die aktuelle Liste für Waren von außerhalb der EU. Und man braucht gar nicht erst versuchen zu tricksen, nach dem Motto "Diese zwanzig Flaschen Parfum (alle randvoll) hatte ich von zu Haus dabei, weil ich jeden Tag einen anderen Duft trage." Wenn es nach Schmuggel AUSSIEHT, dann reicht das schon und man verlangt Rechnungen für den Kauf in Deutschland. Und wenn nichts beigebracht wird, dann wird geschätzt, und das zum Nachteil des Reisenden und dann wirds teuer. Übrigens: die Zöllner haben Erfahrung und sehen es den Schmugglern an der Nasenspitze an, das was im Busch ist. Lieber nicht versuchen.
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... nicht, dass das so oder ähnlich schon unzählige Male kommuniziert wurde!?
Es ging hier um eine spezifische Substanz, die allerdings recht unspezifisch beschrieben wurde.
Aber herbstlichen Dank für eine neue Folge der Serie: "Fragen Sie tancarino, wenn Sie absolut nichts erfahren wollen!" ...
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Was schreiben sich eigentlich einige die Finger wund, wenn der Fragesteller es nicht für nötig hält, einmal die ganze Sache aufzuklären?
Was ist denn das Zeug?
Wofür wird es gebraucht?Besonders die Frage, ob es dies nicht auch in Deutschland (DACH) zu vergleichbaren Preisen gibt?
Die ganze Sache kommt mir irgend wie komisch vor!
Uwe
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In gewisser Weise stimme ich dir ja zu, vpuwe ... nur ist das hier ja kein Frage-Antwort System sondern eben ein Forum ...

Jedenfalls wissen jetzt zahlreiche geneigte Mitleser, dass sie fast grenzenlos Puddingpulver aus- und auch wieder einführen dürfen, sofern es für den persönlichen Bedarf gedacht ist.
Übrigens noch zu Tankarino: Wenn es mir gefällt, 20 Fakeparfüms à 20 Tacken mitzubringen hat der deutsche Zoll überhaupt nichts dagegen sofern ich einen Kaufbeleg vorweisen kann. -
tancarino hat vollkommen richtig geantwortet.
Und wann ich 20 x Parfüm auch mit Beleg nach D einführe, hat der Zoll ggf. doch etwas dagegen, weil er die Frage klären wird, ob ich mit Erlaubnis ein Gewerbe betreibe. Und wenn sich zusätzlich noch herausstellt, dass dem Zoll von einzelnen Herstellern der Originalware entsprechende Rechtsersuchen wegen Markenpiraterie vorliegen, helfen die Belege auch nicht mehr! -
Ganz offensichtlich hast du die Eingangsfrage entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, ansonsten hätte dir aufgehen müssen, dass tancarinos Antwort eben mal so überhaupt nichts damit zu tun hat ... !?
Es ging um eine unspezifisch beschriebene spezifische Substanz (Pulver) und nicht um Parfüm oder Markenpiraterie.
Außerdem ist dein Beitrag auch inhaltlich völliger Mumpitz, zu einer Begründung sehe ich mich nicht veranlasst.
Der t.o. hat sich seitdem nämlich in keinster Weise um Aufklärung bemüht womit auch dein vermeintliches Licht hier keinen Weg aus der Schwärze weist ... -
Ganz offensichtlich hast du die Eingangsfrage entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, ansonsten hätte dir aufgehen müssen, dass tancarinos Antwort eben mal so überhaupt nichts damit zu tun hat ... !?
Es ging um eine unspezifisch beschriebene spezifische Substanz (Pulver) und nicht um Parfüm oder Markenpiraterie.
Außerdem ist dein Beitrag auch inhaltlich völliger Mumpitz, zu einer Begründung sehe ich mich nicht veranlasst.
Der t.o. hat sich seitdem nämlich in keinster Weise um Aufklärung bemüht womit auch dein vermeintliches Licht hier keinen Weg aus der Schwärze weist ..."Übrigens noch zu Tankarino: Wenn es mir gefällt, 20 Fakeparfüms à 20 Tacken mitzubringen hat der deutsche Zoll überhaupt nichts dagegen sofern ich einen Kaufbeleg vorweisen kann."
Der Text stammt von "vonschmeling"! Muss dann wohl 2 hier geben!
Dann hat dieser User also damit auch ganz konkret zur Substanz gantwortet, obwohl es kein Parfüm ist?Und wer rechtliche Aspekte als "Mumpitz" bezeichnet, sollte sich zum Thema besser gar nicht einlassen.
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Nur für´s Protokoll:
- Hier ging es um Pulver und nicht um Parfüm / Fakes
- Ich habe an meiner Aussage hinsichtlich des Zollinteresses an meinen 20 Pullen Armanj ode Moshino nichts zu korrigieren.
- Du nervst.
Ende der Durchsage.
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"Übrigens noch zu Tankarino: Wenn es mir gefällt, 20 Fakeparfüms à 20 Tacken mitzubringen hat der deutsche Zoll überhaupt nichts dagegen sofern ich einen Kaufbeleg vorweisen kann."
Der Text stammt von "vonschmeling"! Muss dann wohl 2 hier geben!
Dann hat dieser User also damit auch ganz konkret zur Substanz gantwortet, obwohl es kein Parfüm ist?Und wer rechtliche Aspekte als "Mumpitz" bezeichnet, sollte sich zum Thema besser gar nicht einlassen.
@ulrich5 sagte:
Und wer rechtliche Aspekte als "Mumpitz" bezeichnet, sollte sich zum Thema besser gar nicht einlassen.
Der war gut!

Jetzt aber schnell wieder zurück zum Thema – oder auch nicht, da der TO es eh nicht als nötig erachtet, weitere Infos zu den Inhaltsstoffen preiszugeben (was ich allerdings nachvollziehen kann).
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Exakt, Malini - inzwischen hat sich weder der Initiator der Frage noch sonst ein Interessent gemeldet - aber wir haben die zwölfunneunzigste Erinnerung von tancarino an den Zoll samt jubilierendem Beifall von Ulrich5 erleben dürfen ... es reicht!
Ich würde sagen: Time to say goodbye -
......gönnen wir uns alle mal eine Pause von weiteren Endlosschleifen

Bei Bedarf kann man hier wieder entsperren.