Flughafen geändert - Mehrkosten/Aufwand zahlt wer?
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Hallo ihr Lieben,
erst einmal vielen Dank für die freundliche und liebe Begrüßung bzw. Aufnahme g
Ich war heute im Reisebüro um eine Lösung zu finden und musste etwas Druck machen.
Es kam mir so vor, als hätten wir uns um alles alleine kümmern müssen. Unsere Zuständige Mitarbeiterin hat heute und morgen frei, daher waren wir bei einer anderen die aber bescheid wusste.
Sie hat uns erklärt, dass von Berlin nach Tunesien eigentlich 3x die Woche ein Flug stattfindet, da aber sehr wenige Menschen gebucht haben wurde nun der Dienstag für ganz Juli gestrichen. Andere Tage waren komplett voll (sahen wir am Comupter)Nach langen hin und her haben wir aber endlich eine Lösung gefunden.
Habe darauf bestanden das beim Reiseveranstallter angerufen wird und meinen Vorschlag für eine frühere Anreise in LE vorzuschlagen.
Der Reiseveranstallter war zum Glück einverstanden und übernimmt die Kosten der Unterkunft für eine Nacht im Hotel.
Da wir kein Auto haben müssen mit dem Zugfahren, aber das ist ja nun keine große Sache mehr
Beim erwähnen das uns ein Tag genommen wird, pochte der RV natülich auf die unverbindliche Zeiten. Da wir aber definitiv am 08.08. zum Rückflug abgeholt werden, statt 09.08. müssen wir uns wohl nach dem Urlaub nochmal rumschlagen.
Daran mag ich noch gar nicht denken.
Ich hoffe jetzt nur noch, das nichts neues hinzu kommt und wir am Ende irgendwo in Leipzig hängen bleiben...Jetzt warten wir gespannt auf unsere ganzen Tickets und dann kann die Reise nach Tunesien endlich losgehen.
Nochmals danke für's "zuhören"

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So jetzt bin ich auch dabei. Rückflug von Fuerteventura statt nachts 23.00 Uhr in Stuttgart ankommen 23.00 Uhr in Frankfurt. Ankunft zu Hause dann 8.00 Uhr (280km statt 60km). Der Rückflug nach Stuttgart war bereits bestätigt samt Sitzplatzreservierung.
Das ist doch nicht zumutbar. -
Willkommen im Forum von HolidayCheck, @ballonpower.
Ich empfehle dir die Einrede direkt bei der Fluggesellschaft gem. VO(EG)261/04 mit der Forderung nach streckenadäquater Entschädigung in Höhe von 400€ pro Ticket durch eine Verspätung von >3h bei der Ankunft am Zielflughafen.
Der passende Thread ist hier übrigens am Anfang der Seite festgetackert ...
Viel Erfolg! -
Willkommen im Forum von HolidayCheck, @ballonpower.
Ich empfehle dir die Einrede direkt bei der Fluggesellschaft gem. VO(EG)261/04 mit der Forderung nach streckenadäquater Entschädigung in Höhe von 400€ pro Ticket durch eine Verspätung von >3h bei der Ankunft am Zielflughafen.
Der passende Thread ist hier übrigens am Anfang der Seite festgetackert ...
Viel Erfolg!Hallo,
nun hat es uns auch getroffen.
Unsere Reise nach Hurghada findet, nicht wie vom RV bereit bestätigt ab Düsseldorf statt, sondern ab Frankfurt.
Statt 40 KM Fahrt sind es nun 260 km. Da wir geplant erst um 22.45 landen, erreichen wir keine ordentliche Zugverbindung von Frankfurt aus und sind erst am nächsten Morgen um 8 Uhr Zuhause. Von Düsseldorf aus wäre die Heimreise kein Problem.
Leider sind wir darauf angewiesen, noch in derselben Nacht wieder zuhause anzukommen.Sollte doch nach §651 c kein Problem sein, die Reise dann kostenfrei zu stornieren, da es ein unverhältnismäßiger Mehraufwand ist, oder?
Im Schreiben vom RV steht aber auch vermerkt, dass es sich um eine durchaus zumutbare Änderung handelt, weshalb eine kostenfreie Stornierung nicht möglich ist.
Wie komme ich hier am Besten raus?
Viele Grüße
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Die Änderung des Abflughafens ist eine wesentliche Vertragsänderung. Da der Vertrag wie gebucht seitens des RV nicht erfüllt werden kann berechtigt dies zur kostenlosen Stornierung. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt sein, entscheidend ist ob es ein alternatives kurzfristig buchbares und einem genehmes Angebot z.B. bei einem anderen Veranstalter gibt falls man den Urlaub nicht zu Hause verbringen will.
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Klar, ist schön, wenn man umgehend eine andere und ähnliche Reise buchen kann. Aber wenn aus welchen Gründen auch immer der neue Flughafen so gar nicht passt, passt's halt nicht.
Somit habe auch ich aufgrund einer Flughafenänderung einmal stornieren müssen und ohne jegliche Einwände seitens des Veranstalters auch kostenfrei.
Ärgerlich dennoch, da keine unmitttelbare Alternative in Sicht. War aber in diesem Fall nicht zu umgehen. -
Reisende299, erstmal herzlich willkommen bei HC!
Grundsätzlich sehe ich es genauso wie Armin und deute sowohl die §en so, als auch die dazu ergangenen Urteile und Handhabung der meisten Veranstalter in der Vergangenheit.
Nur scheinen sich einige Veranstalter ob der schwierigen Pauschalreise/Flugsituation der letzten Jahre dort inzwischen ein wenig quer zu stellen und diese so nicht mehr anerkennen zu wollen, bzw. dieses erstmal abzustreiten, so in Richtung "die Masse macht es schon und viele werden es einfach so hinnehmen."
Wer ist denn Dein Veranstalter?
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Eine solche Änderung gilt unbeachtlich des Aufwandes als wesentlich und berechtigt den Betroffenen zu einem kostenneutralen Rücktritt vom Vertrag. Dabei spielt es keine Rolle, was den Reisenden bewegt hat, auch ggf. einen weit von seinem Wohnort gelegenen Flughafen zu optieren.
Ab- und Anreisedestination sind maßgebliche Vertragsbestandteile und bedürfen bei Änderung der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners.
Die abweichende Vereinbarung kann nicht mehr sein als die Unterbreitung eines neuen Angebots - zur Annahme oder Ablehung.
Allein entscheidend ist der Betroffene. Entscheidet er sich gegen das neue Angebot ist alles Erlangte zu erstatten und ggf. sogar (z.B. bei Kurzfristigkeit) darüber hinaus noch Schaden auszugleichen.
Der Hinweis des Veranstalters widerspricht demnach den Bestimmungen des BGB und ist nicht rechtmäßig.
Heraus kommt man mit einem einfachen Widerspruch und dem Verlangen auf umgehende Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. -
@ Reisende299
Vielleicht einen Versuch wert: Ihr kombiniert das Festhalten an eurer Reisebuchung gegenüber dem Veranstalter mit dessen Zusage, dass er die Kosten für 2x 260 Straßenkilometer (je 20 Cent) und die Kosten für den Frankfurter Travellerparkplatz übernimmt. Dann nehmt ihr das Auto zum geänderten Airport statt der Bahn. -
... vorausgesetzt, dass die Betroffenen bereit sind, sich diesen Mehraufwand prinzipiell anzutun ...
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Bevor ich gar keine oder bei Umbuchung eine teurere Reise ab nahem Airport habe, setze ich mich zähneknirschend ins Auto. Es sei denn, ich habe kein Auto, keinen Führerschein oder reduziertes Nachtsehvermögen.
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Genau, du ...

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Hallo, mich hat es auch mal wieder erwischt.
Mein Flug von Zürich nach Antalya am 5.2. wurde gestrichen und ich wurde auf den Flughafen Basel umgebucht. Der Flughafen ist 220 Kilometer von meinem Wohnort weg und 100 weiter wie der gebuchte Flughafen. Mit dem Auto kann ich nicht fahren, da der Rückflug wie gebucht wieder nach Zürich geht.
Der Flug geht schon um 9.45 Uhr ab Basel und damit ich diesen überhaupt erreiche, muss ich mit dem ersten Zug um 5.38 Uhr fahren und bin auf ein Taxi von meinem Wohnort zum Bahnhof angewiesen. Als Entschädigung hat man mir Euro 30.00 angeboten oder eine kostenlose Stornierung.
Das Zugticket nach Basel kostet CHF 65.00 und das Taxi von meinem Wohnort zum Bahnhof CHF 60.00. Über diese Kosten habe ich den Reiseveranstalter informiert und daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass sie nur die Zugkosten vom ursprünglich gebuchten Flughafen zum geänderten Flughafen zahlen würden. Anscheinend haben sie im Internet einen Preis für das Zugticket rausgesucht, wo gar nicht stimmt. Die Euro 30.00 Entschädigung decken bei Weitem nicht meine Auslagen betr. dieser Umbuchung.
Am liebsten würde ich stornieren und neu buchen, aber leider ist derzeit kein vergleichbares Angebot vorhanden. Habe ich sonst noch eine Möglichkeit?
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Dann fahr doch mit dem Auto zum Bahnhof, denn rückwärts nach Landung in Zürich wirst du auch bis dort Bahn fahren müssen.
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Ich schlage vor du teilst dem Veranstalter den korrekten Bahnpreis mit und verlangst eine Entschädigung in entsprechender Höhe. Das sollte an sich kein Problem sein.
Die Taxikosten bzw. Parkgebühren am Bahnhof werden können nicht verlangt werden, es sind keine spezifischen Kosten der Änderung.
So kurzfristig zu stornieren halte ich auch nicht für sehr sinnvoll, vermutlich sind die Flüge allesamt nicht gut ausgelastet und würdest du denselben Schlamassel evtl. auch bei einer erneuten Buchung an den Hacken haben. -
Danke für eure Antworten. Das Parken am Bahnhof für eine Woche kostet fast gleich viel, wie ein Taxi. In der Schweiz/Liechtenstein sind die Preise für alle Dienstleistungen um einiges höher als in Deutschland.
Ich habe dem Veranstalter bereits die korrekten Ticketpreise mitgeteilt und habe dies als Antwort erhalten.
"Bei Akzeptanz des Hinfluges ab Basel haben unsere Kunden die Möglichkeiten die Unkosten, welche über die angebotenen 30.- € hinaus entstehen nach der Reise anhand von Belegen zur Prüfung auf Erstattung einzureichen.
Wir bitten um Verständnis, dass im Vorfeld keine höhere Gutschrift angeboten werden kann, dies im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller betroffenen Kunden und die Unverbindlichkeit der Flugzeiten"Wahrscheinlich gibt das aber auch wieder Probleme, weil ich ja dann nur das Ticket von Sargans nach Basel vorweisen kann und nicht wie verlangt das Ticket vom Flughafen Zürich nach Basel.
Ich werde also die Euro 30.00 aktzepieren müssen oder zu Hause bleiben.
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Es geht hierbei nicht um die Unverbindlichkeit von Reisezeiten sondern um den durchaus verbindlichen Vertragsbestandteil Abflughafen.
Meiner Ansicht nach muss der Veranstalter dir spätestens im Nachgang die realen Ticketkosten von Flughafen zu Flughafen erstatten, ggf. eben abzüglich derer von Sargans nach Kloten.
Man kann sich aber auch anstellen ...
(damit meine ich natürlich den Veranstalter!)Edit: In meinem letzten Beitrag ist ein "werden" überflüssig - darf bei ebay weiterverkauft werden!

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Hallo Zusammen,
uns hat es jetzt auch getroffen. Wir buchten Anfang des Jahres eine Pauschalreise von Bremen nach Antalya vom 18.05 - 01.06.2017. Ich reservierte direkt bei der Airline Sitzplätze. Einen Tag vor dem Abflug am 17.05 erhielt ich von der Airline eine E-Mail, das der Rückflug am 01.06 nach Bremen Ersatzlos gestrichen worden ist. Wir wurden auf einen Rückflug nach Hannover umgebucht wo wir am 02.06 gegen 3 Uhr gelandet wären. Da wir mit unserem 2 jährigen Sohn Reisen ist das für uns nicht akzeptabel. Ich rief am 17.05 noch unseren Reiseveranstalter an, welcher von der Flugstreichung noch nichts wusste. Ich sollte die Email von der Airline an den Reiseveranstalter weiterleiten. Wir sind dann am nächsten Tag nach Bremen mit dem PKW gefahren und nach Antalya geflogen. Am 18.05 Abends erhielt ich dann eine Email von unserem Reiseveranstalter das der Flug gestrichen wurde und uns eine Alternative nach Hannover angeboten wird. Als Entschädigung bietet man uns 25 Euro pro Person an. Ich antwortete direkt das wir das nicht akzeptieren, da wir dadurch 24 Stunden später wieder zu Hause sind als gebucht und es mit einem 2 jährigen Sohn eine reine Tortur ist. Mal abgesehen davon das man vom Hannover für 25 Euro nicht nach Bremen kommt, wo ja unser PKW im Parkhaus steht. Da am selben Tag noch ein Flug nach Bremen mit einer anderen Airline statt findet, machte ich den Gegen Vorschlag uns auf diese Maschine umzubuchen damit wir unsere gebuchte Leistung erhalten. Die Rückantwort vom Reiseveranstalter war, das dieses möglich ist, jedoch nur gegen die Zahlung von 111 Euro.
Hatte jemand schon mal so einem ähnlichen Fall? Wie ist das ganze ausgegangen? Wie sehen die Chancen auf dem rechtlichen Wege aus, das Geld wieder zu bekommen.
Vielen Dank und Gruss aus der Türkei
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In diesem Fall ist die Fluggesellschaft in Anspruch zu nehmen, die den Flug nach Bremen gestrichen hat, und zwar für eine pauschale Entschädigung in Höhe von 400€ pro Ticket, gem. der VO(EG)261/04. Die Frist zur Einrede beträgt 3 Jahre.
Einige Fluggesellschaften bieten bereits auf Ihrer Website ein Beschwerdeformular an, ansonsten kann man formlos unter den Angaben der Passagier- und Flugdaten die entsprechende Entschädigung verlangen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich eines der einschlägig bekannten Inkassounternehmen zu bedienen, die eine Erfolgsprovision von ca. 30% verlangen. Je nachdem um welche Airline es sich handelt ist dies mehr oder weniger sinnvoll.