Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Ich glaube schon, wobei du das neue Angebot ja nicht annehmen musst und die Reise dann eben noch einmal für 300-400€ mehr buchen kannst.
Eine falsche Preiseingabe ist geradezu die Königsdisziplin der Erklärungsirrtümer und eine Anfechtung aus diesem Grunde zumeist rechtens.
Um ermessen zu können, was du mit "nicht die billigste" meinst müsstest du genauere Angaben zur Reise machen.
Grundsätzliches dazu findest du ja schon im Verlauf dieses Thread.
Als erste Maßnahmen kannst du eine Spezifikation des "Eingabefehlers" verlangen. Recht häufig wird eine Komponente (Flug oder Hotel) bei der Erstellung des Angebots vergessen, aber auch Zahlendreher oder dergleichen kommen vor. Wegen der Häufigkeit solcher irrtümlicher Eingaben haben die meisten Veranstalter eine maschinelle Plausibilitätsüberprüfung eingeführt, damit fallen Fehler schneller und zuverlässiger auf.
Tatsächlich sind deine Erfolgsaussichten bei Widerspruch eher gering einzuschätzen. Mein Rat wäre daher sich nicht zu streiten und stattdessen wacker das günstigere Angebot zu buchen.
Last not least stehen Flugzeiten auf tönernen Füßen und ändern sich häufiger als Kim Kardashians Haarfarbe ...
Um ermessen zu können, was du mit "nicht die billigste" meinst müsstest du genauere Angaben zur Reise machen.
Die Reise war im im selben Preisniveau wie andere Anbieter, es gab keine extreme Unterschiede, diese lag bei 3600, es gab aber auch welche für 3500-3800, es passte halt alles bei der angebotenen.
hätte es ja verstanden von Sie vor der Bestätigung was geschrieben hätten, aber nicht nach der Erstellung der Rechnung und Zahlung der Anzahlung.
aktuell wegen der täglichen Schwankungen kostet die Reise 4300, und das sehe ich nicht ein. -
Wenn sie vor der Bestätigung nichts gemerkt haben können sie dir nicht schreiben!

Es nützt nichts die damalige Situation zu beschreiben, du solltest schon Ross und Reiter nennen um eine Einschätzung zu ermöglichen.
Das wäre beispielsweise das Hotel aber auch die Reisezeit.
Wie gesagt, stelle Fragen zur genauen Art des Eingabefehlers, du hast hier Anspruch auf präzise Erklärung. Wenn überhaupt etwas Aufmerksamkeit für dein Anliegen auf sich zieht dann so eine Nachfrage!
Auf die Durchführung zum Buchungspreis kannst du nicht bestehen und hast auch darüber hinaus keine nennenswerten Optionen. -
Wenn sie vor der Bestätigung nichts gemerkt haben können sie dir nicht schreiben!

Es nützt nichts die damalige Situation zu beschreiben, du solltest schon Ross und Reiter nennen um eine Einschätzung zu ermöglichen.
Das wäre beispielsweise das Hotel aber auch die Reisezeit.
Wie gesagt, stelle Fragen zur genauen Art des Eingabefehlers, du hast hier Anspruch auf präzise Erklärung. Wenn überhaupt etwas Aufmerksamkeit für dein Anliegen auf sich zieht dann so eine Nachfrage!
Auf die Durchführung zum Buchungspreis kannst du nicht bestehen und hast auch darüber hinaus keine nennenswerten Optionen.@vonschmeling sagte:
.Wie gesagt, stelle Fragen zur genauen Art des Eingabefehlers, du hast hier Anspruch auf präzise Erklärung.
wie müss der Veranstalter denn diesen „Eingabefehler“ nachweisen ? Kann ja nicht sein das er einfach sagen kann das z.b. der Flug nicht berechnet war, dann gäbe es ja 0 Verbraucherschutz.
lg
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Ja, er muss erklären, wie der Fehler zustande kam. Handelt es sich beispielsweise um einen Kalkulationsirrtum hat er keine Recht zur Ablehnung der Buchung.
Du kannst dich ja vorsorglich noch an den Verbraucherschutz wenden, vermute allerdings die können dir auch nicht mehr sagen. -
Nun ja, offenbar machen die Veranstalter was Sie wollen, habe eine Erklärung gefordert und ein Nachweis, beides hat es nicht gegeben, Sie haben den Vertrag gekündigt und die Anzahlung zurück erstattet. Was man davon halten soll, schwierig. Kann nur vor Coral Traval warnen, so was hab ich in 30 Jahren noch nicht erlebt.
lg
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Warnen muss man bestimmt nicht vor Coral Travel

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@vonschmeling sagte:
.Wie gesagt, stelle Fragen zur genauen Art des Eingabefehlers, du hast hier Anspruch auf präzise Erklärung.
wie müss der Veranstalter denn diesen „Eingabefehler“ nachweisen ? Kann ja nicht sein das er einfach sagen kann das z.b. der Flug nicht berechnet war, dann gäbe es ja 0 Verbraucherschutz.
lg
@krissaw71
Nee, lass mal die Warnerei.
Lies ein paar Seiten hier im Thread oder besser lies viele Seiten. Dann wirst du feststellen, dass das keine Spezialität von Coral Travel ist. Dieser Irrtum ist schon so einigen VA unterlaufen. Einfach mal hier lesen. -
Jetzt ist die Anzahlung ja recht zügig wieder da, da würde ich wieder neu buchen. Welches Hotel war es denn?
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Darüber schweigt der Beschwerdeführer ja konsequent, trotz mehrfachen Hinweises.
Im Zweifel muss er sich eben an den Verbraucherschutz wenden (war ja erwogen worden) oder auch an einen Anwalt.
Vermutlich schien das nach der Schilderung des Sachstandes / der Aussichten auf Erfolg nicht sonderlich naheliegend, also haut man halt mal eine Warnung raus?!
Ausgesprochen unreflektierte Herangehensweise meiner Meinung nach
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Ich würde mich da gar nicht mehr rumärgern sondern auf meinen neuen Urlaub konzentrieren. Bringt doch eh nichts.
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Richtig guter Rat kann soooo preiswert sein!

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Frage: Kann ich auch nach einer Buchung den Vertrag anfechten wegen eines Erklaerungsirrtumes von mir?
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Das ist doch was anderes. Du als Kundekannst eine Reise stornieren, meist sogar mit Flex Tarif, also kostenlos.
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@Bulgarienfan1
Grundsätzlich steht das Mittel Erklärungsirrtum jedem zur Verfügung. -
@Ahotep
Wieso ist es etwas Anderes, ob ich einen Erklärungsirrtum geltend mache oder der Va?
@von Schmeling,
Da der Va beim Erklärungsirrtum kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann , gehe ich davon aus, ich auch, auch ohne Flexibilität Option. -
Das kommt sehr auf deine vertraglichen Vereinbarungen an, ist aber nicht ausgeschlossen.
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Die ausweichende Antwort einer Juristin?
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Sag mal möchtest Du nur stänkern und hast Dich dafür angemeldet? Oder hast Du aktuell ein ähnliches Problem?
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Ist das deine Art nicht zu Antworten?
Um auf deine Frage zu Antworten, ich habe gefragt aus Interresse. -
Dann lese mal ein wenig in diesem Thread, das gibt schon mal Aufschluss.