Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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@Bulgarienfan1
Allem voran muss so eine Anfechtung plausibel begründet sein. Ich habe schon einige Beispiele genannt.
Nun unterstellen wir mal, du gibst irrtümlich das Reisedatum 7.6. an möchtest aber am 6.7. erst reisen. Bevor du deine verbindliche Buchungsanfrage stellst (= dein Angebot unterbreitest) wirst du x-mal aufgefordert, deine Angaben zu überprüfen.
Das ist nun mal was ganz anderes als das Überspielen von 10 000den Reisedaten und womöglich einem Bug in der Software, durch den Bestandteile der Reise kostenmäßig nicht berücksichtigt werden.
Daher: Plausibel hergeleitet kannst auch du dich auf einen Erklärungsirrtum berufen. -
Siehst du, dass ist eine vernünftige Antwort so wie ich es mag Danke @vonschmeling,
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Das freut uns aber, das Du die Antwort magst
Nun geht es hier aber ausschließlich um die Anfechtung wegen Irrtums durch den Veranstalter. -
Richtig, und die Anfechtung durch den Verbraucher wurde hier schon einmal thematisiert.
Dennoch wollte ich auf die Frage eingehen und damit der landläufigen Einschätzung entgegentreten, die Veranstalter nähmen sich alles Recht und der Verbraucher stünde auf verlorenem Posten. Ein User formulierte das in etwa so "Langsam scheint mir, die Veranstalter können machen was sie wollen und ich habe das Nachsehen".
Solche Vorbehalte sind wirklich omnipräsent im Forum, ständig fühlen sich Reisegäste übervorteilt oder gar betrogen, obwohl sie einfach nur nicht genau die Vertragsbedingungen eingesehen haben. Das dürfte ein off topic "light" rechtfertigen?!Grundsätzlich gilt das BGB ja für alle, und die §§119 sind keine exklusiven Bestimmungen zu Gunsten der "Reisemafia".
Wichtig zu wissen ist für den Betroffenen:- Der Anfechtende muss die Gründe / die Art des Irrtums plausibilisieren
- Hat er sich z.B. verrechnet / den Preis falsch ermittelt und veröffentlicht ist keine Grundlage für eine Anfechtung geben, da der Fehler zum Zeitpunkt der Willensbildung und nicht zum Zeitpunkt der Willensäußerung entstand
- Deshalb ja mein Rat hierzu genau nachzufragen
Ich weiß, es ist immer eine derbe Enttäuschung, wenn man eine error fare für ein super Schnäppchen hält und schließlich in die Röhre guckt. Aufklärung darüber ist deshalb wichtig, gut informiert kann man sich mental vorbereiten auf die Risiken.
Last not least mal ein Beispiel von (Erklärungs) Irrtum, wie er quasi jedem passieren kann:
Man bietet irgendwo online einen Artikel an, vertippt sich bei der Preiseingabe und weil die 0 klemmte stehen da dann 13 anstelle der gewünschten 130€. Wie blöd wäre es in dieser Konstellation, wenn der Käufer auf den Abschluss des Vertrages zum ausgelobten Preis bestehen könnte?
Nichts anderes ist eine error fare für Reisen!
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Vor 4 Tagen gab es für ein Hotel in Washington ein unglaublich günstigen Preis bzw. Tarif "Discover DC" (inkl. Frühstück und Metro Karten direkt auf der Hotelhomepage) für eine Hotelübernachtung welcher nach ein paar Std wieder verschwunden war. Nicht nur der Preis war sehr gut sondern für jede Zimmerkategorie hatte dieser Tarif gegolten. Nach der Buchung (mit bester Zimmerkategorie) habe ich nach Eingabe der Kreditkartendaten eine Reservierungsbestätigung erhalten die auch noch aktiv ist.
Soll ich vorab nochmal mit dem Hotel "sprechen" oder hoffen das vor Ort alles gut geht. Theoretisch könnten sie mir dann im August auch mitteilen das sie "ausgebucht" sind. Eine Nachricht vom Hotel zu diesem Thema ist nicht gekommen. Wie sieht es rechtlich aus? -
Vielleicht nennst Du mal den Preis und das Hotel

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Hallo,
ich würde gerne eure Meinung dazu wissen:
Mein Mann hat für uns und unsere drei Kinder eine Pauschalreise gebucht in die Türkei. Für neun Tage acht Nächte haben wir ein super Angebot bekommen 2800 €.
Am 26.6.2025 haben wir die Buchungsbestätigung erhalten eine Anzahlung geleistet und am 8.7.2025 erhielten wir vom Veranstalter eine E-Mail, dass unsere Reise storniert wird wegen eines Preisfehlers Sie beziehen sich auf den Paragraphen 119. Wir sollten uns bis zum 9. Juli entscheiden, ob wir die Reise für den Preis von 5100 € antreten wollen. Laut meiner Recherche ist es nicht rechtens. 2800 € ist auch eine Menge Geld und sich dazu vertippen und es dann anfechten zu wollen Nach zwölf Tagen finde ich fraglich, da unsere Bekannten mit drei Personen am selben Tag gebucht haben für den Preis von 1800 € und bei denen kam die selbe E-Mail an. Was haltet ihr davon? -
@jule258
Hallo. Nun ja, wenn ein Preis so niedrig ist, dass er unrealistisch erscheint... kann man natürlich buchen, klar. Und hoffen, dass da nichts nachkommt. Hier ist es dem Veranstalter recht schnell aufgefallen. So ist das und wie du siehst, ist euer Fall kein Einzelfall. Der Thread hat 87 Seiten.
Um welches Hotel handelt es sich denn ? -
Liest du ein wenig zurück in diesem Thread wirst du feststellen, dass das Vorgehen durchaus rechtens ist. Der Veranstalter beruft sich auf einen Erklärungsirrtum, es wurde eine irrtümliche Preisangabe gemacht. Rechtlich habt ihr keinen Anspruch auf die Durchführung zu einem anderen als dem inzwischen korrigiertem Preis, Widerspruch ist zwecklos.
Sehr vereinzelt hat man mal Erfolg mit der Buchung solcher sogenannten error fares, in eurem Fall ist es nun aber leider aufgefallen und der Vertragspartner nimmt seine Rechte wahr.
Tatsächlich sind 2800 € für 5 Personen nicht sonderlich plausibel!
§ 119 BGB
Würde mich interessieren wo du recherchiert hast um zum Ergebnis mangelnder Rechtmäßigkeit zu gelangen???