Mediwelt Reisen
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@DaaBabe:
"Neuer" oder "alter" RV ist bei solchen Vorgängen völlig unerheblich und erhöht bzw. verringert keinerlei Wahrscheinlichkeiten. Ich erinnere in diesem Zuge z.B. an die Insolvenz von GTI.
Wann Du was zu zahlst obliegt zudem nicht Dir, sondern wird Dir vorgegeben. Folgst Du dem nicht, wirst Du auch nicht verreisen - egal bei welchem RV! -
Und da es jetzt ohnehin sehr lange dauern wird ....habe ich es meinem Anwalt übergeben damit ich einfach nichts verpasse. ich kümmere mich nicht mehr darum....wir warten nächste Woche noch ab was sich tut ansonsten hat er es in der Hand.... Da ich jetzt glücklicherweise ab morgen doch im Urlaub bin.und ob ich jetzt dann auf einem Stapel nach unten Rutsche ist jetzt auch voll egal
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Hallo zusammen,
Im August haben mein Lebensgefährte und ich über das Portal Check24 eine Reise nach Lanzarote (Hin 01.12.2015, Zurück 08.12.2015)gebucht, die durch den RV MediWelt Reisen GmbH erfolgen sollte.
Die Anzahlung in Höhe von 370,-€ (auf der RG ausgewiesen!) erfolgte nach Erhalt der Unterlagen und des Sicherungsscheins (Unterlagen via Mail!). Ende Oktober haben wir den restl. Betrag, der etwa bei 670,- € liegt (laut RG spätestens 30 Tage vor Reiseantritt!), an MediWelt Reisen GmbH überwiesen, damit zum 01. bzw. 02.11.2015 die Reise komplett bezahlt ist.Am 03.11.2015 habe ich bei dem RV angerufen, da ich keinerlei Bestätigung über den Zahlungseingang erhalten habe und Angst hatte, dass das Geld versehentlich woanders gelandet sei. Dort versicherte man mir, dass alles Reibungslos geklappt hat und ich in KW 47 meine Reiseunterlagen erhalten soll, genauer gesagt, etwa zwischen dem 16.11.2015 und 20.11.2015.
Dann habe ich am 17.11.2015 per Mail erfahren, dass der RV MediWelt Reisen GmbH zum genannten Datum den Betrieb einstellt. Im Anhang erhielt ich die GS zu der RG und eine Storno-RG zu RG, in der folgender Text steht (Zitat):
'Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Sie heute darüber informieren, dass die MediWelt Reisen GmbH mit heutigem Datum keine Reisebuchungen annimmt.
Bestehende Reiseverträge werden von uns gekündigt.
MediWelt Reisen wird zeitnah einen Liquidator bekannt geben, der dann die weitere Kommunikation veranlassen wird. Bezüglich Rückzahlung der eingezahlten Gelder wird der Liquidator die Prozesse steuern.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser sich auch einen Überblick verschaffen muß und innerhalb der nächsten Woche eine Aussage bezüglich Zahlungstermine treffen kann. Bitte leisten Sie keine Zahlungen mehr .
Wir bedauern, Ihnen diese Umstände zu bereiten.
HochachtungsvollIhre MediWelt Reisen GmbH'
Dieser findet sich auch auf deren Homepage wieder und wird als Telefondurchsage geschaltet.
Nachdem ich diese Nachricht erhielt habe ich mich sofort mit der auf dem Sicherungsschein angegebenen Versicherung (Zurich Insurance) in Verbindung gesetzt und meinen Fall geschildert. Dort teilte man mir mit, dass die Versicherung bereits darüber in Kenntnis gesetzt wurde und riet mir dazu abzuwarten, was der Liquidator mitteilt.
Am 18.11.2015 rief mich ein MA von Check24 an und entschuldigte sich für diesen Vorfall, wobei dieser nur als Vermittler, soneganntes Reisebüro fungiert und keinerlei Schuld an der Situation hat. Allerdings, muss ich sagen, eine sehr nette Geste dererseits.
In den letzten Tagen habe ich intensiv die Unterlagen "studiert" und bin leider über etwas gestolpert, was mich bezüglich der Rückerstattung des Reisepreises, ängstlich stimmt.
Auf dem Sicherungsschein ist ganz unten als Wichtiger Hinweis vermerkt:'Mit dem Reiseveranstalter ist vereinbart, dass er vom Reisenden weder eine höhere Anzahlung als 35% des Reisepreises, max. 350,- €, noch eine Restzahlung auf den Reisepreis früher als 30 Tage vor Reisebeginn fordert und/oder annimmt'
Da wir ja jetzt 370,- € angezahlt und etwa 33 Tage vor Reiseantritt den Restbetrag überwiesen haben, stelle ich mir die Frage, ob es für uns jetzt ggf. einen Nachteil geben kann bei der Reisepreiserstattung.
Da ich nicht Rechtschutzversichert bin wächst meine Angst von Tag zu Tag, ob ich jemals mein Geld wiedersehen werde. Mein Lebensgefährte hat seinen Anwalt zurate gezogen, der allerdings jegliche Hoffnung zerschlug, indem er mitteilte, dass er nur ihn vertreten könne, da alles in meinem Namen gelaufen ist und er, in dem Fall, nur die Reisebegleitung ist.
Meine Arbeitskollegin riet mir der Versicherung ein Schreiben zukommen zu lassen, in dem ich meinen Anspruch auf Reisepreiserstattung geltend machen soll. Zu meiner Absicherung.
Denn fraglich ist für mich, ob der genannte Liquidator tatsächlich kommende Woche Auskünfte erteilen wird, oder das nur zur Beruhigung angegeben wurde und ob es tatsächlich Auszahlungen geben wird.Ich bitte um Tipps, Ratschläge, Hilfe und Auskunft (evtl. eines weiteren Betroffenen) was ich tun könnte bzw. möglichst unterlassen sollte, um meine Chancen auf Reisepreiserstattung zu "erhöhen".
Ich muss dazu noch sagen, es war meine allererste Reisebuchung überhaupt und via Internet. Und dann leider so ein Reinfall.

Dankeschön.
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Ich dachte bis jetzt auch immer , es ist so wichtig einen Sicherungschein zu haben um damit abgesichert zu sein .aber selbst das ist es ja wohl nicht ... Und es ist doch logisch dass wenn da steht : spätestens 30 Tage davor Zahlen ... Dass man man das evtl paar Tage früher macht ..und nicht exact bis zum 30. Tag wartet..... Es kommt mir vor wie eine Falle !
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Leut, Ihr macht Euch wieder völlig unnötig verrückt.
Bei dem Passus auf dem Sicherungsschein gehts nicht um die zwei, drei Tage vor dem Fälligkeitstermin an denen man die Überweisung macht, damit das Geld pünktlich eintrifft.
Es geht darum, dass man nicht für eine im Januar gebuchte Reise im Oktober den ganzen Beitrag überweisen soll, weil DANN die Versicherung nicht für den Gesamtbetrag, sondern nur für die Anzahlung einsteht.
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Mam62:
Leut, Ihr macht Euch wieder völlig unnötig verrückt.Bei dem Passus auf dem Sicherungsschein gehts nicht um die zwei, drei Tage vor dem Fälligkeitstermin an denen man die Überweisung macht, damit das Geld pünktlich eintrifft.
Es geht darum, dass man nicht für eine im Januar gebuchte Reise im Oktober den ganzen Beitrag überweisen soll, weil DANN die Versicherung nicht für den Gesamtbetrag, sondern nur für die Anzahlung einsteht.
Und wo wird angefangen .... Ich habe statt dem 18.10 am 7.10 überwiesen ....
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Da wird auch nicht angefangen. Denkt doch bitte mal nach.
Nur wenn zwischen der Anzahlung und dem Termin für die Restzahlung die Insolvenz eintritt, dann bekommen die vorzeitigen Komplettzahler nur die Anzahlung zurück.
Die Insolvenz ist doch bisher noch gar nicht eingetreten.
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@Cveaty
Der Unterschied den am 18. fälligen Restpreis für eine Reise bereits am 07. Oktober und einen erst im Januar fälligen Restpreis bereits um die 3 Monate vorher im Oktober zu überweisen erschliesst sich dir nicht ...?! -
bernhard707:
@Cveaty
Der Unterschied den am 18. fälligen Restpreis für eine Reise bereits am 07. Oktober und einen erst im Januar fälligen Restpreis bereits um die 3 Monate vorher im Oktober zu überweisen erschliesst sich dir nicht ...?!Doch ... aber wenn es um das Zahlen seitens der versicherund geht , denke ich schon , dass diese das ausnutzen bzw für sich verwenden kann ..
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Abwarten @Cveaty, aktuell ist jetzt erst mal die Liquidation und zu einer eventuell möglichen Insolvenz noch ein Stück hin.
Edit:
Nutze doch bitte zum Antworten den Button 'Beitrag verfassen' unten rechts, ich weiss was ich geschrieben habe! -
Auch die Versicherungen unterliegen entsprechenden Verpflichtungen und Regularien!
@MinkaNanna:
Lies Dich mal durch die letzten Seiten...dann hast Du alle Antworten! -
'Lies Dich mal durch die letzten Seiten...dann hast Du alle Antworten!'
Ich schnupper mal.
Danke. -
Neben den Ausführungen von Mam62 bezüglich der "Versicherungsgeschichte", welche, um es nochmal deutlich zu sagen, eh nur im Insolvenzfalle zum Zuge käme, möchte ich nochmal diesen Beitrag zitieren:
"Dirk Karl" wrote:
So, nun habe ich heute auch eine Mail mit dem Text der Homepage erhalten. Von Stornierung ist der beigefügten Rechnung zwar nicht die Rede, aber die Beträge werden als (-minus) angezeigt und im Briefkopf steht etwas von "Gutschrift zu". Nach dem objektiven Empfängerhorizont ist diese Willenserklärung dann wohl als Kündigung auszulegen.Was die Züricher zur Anzahlung im Sicherungsschein schreibt, entspricht meines Erachtens nicht den Regelungen des §651k BGB. Wenn die Züricher mit MediWelt tatsächlich eine wirksame Vereinbarung über einen etwaigen Maximalbetrag der Anzahlung getroffen hat, so entfaltet diese ja keine Wirkung auf das Verhältnis Kunde zu MediWelt. Letztlich kann im Fall der Insolvenz dann auch nicht die Versicherung gegenüber dem Endkunden den überschüssigen Betrag einbehalten.
Das wäre nicht im Einklang mit dem Gesetzestext zu bringen. Wenn wir dies weiterspinnen, könnte sich doch jeder Rückversicherer mit so einer Regelung schön vom Acker machen. Man stelle sich nur vor dort stünden nicht 350,00€, sondern nur 20,00€. Insofern bin ich mir ziemlich sicher, dass dies von vornherein keiner gerichtlichen Prüfung standhält.
Das wird die Versicherung mit Sicherheit auch wissen.
welchen ich genauso sehe.
Der Sicherungsschein wurde zur Kundengeldabsicherung eingeführt und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Absprachen zwischen dem Veranstalter und Versicherer hier Vorrang gegenüber dem ursprünglich angedachten Sinn bekämen.
In meinen Augen wären deshalb alle geleisteten Zahlungen abgesichert, sollte der Insolvenzfall eintreten.
Nein, ich bin selbst nicht betroffen, war es aber schonmal in einem anderen Fall und sehr überrascht, wie zügig, korrekt und beanstandungslos der Versicherer regulierte!
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Hallo zusammen,
weiß jemand wie es mit Rückerstattung aussieht?
Waren diesen August in der Türkei und haben diverse
Reisemängel (Umbuchung in eine niedrigere Klasse, etc.)Habe dann auch direkt Rückerstattung beantragt und wurde immer
wieder vertröstet. Lohnt es sich da n Anwalt ein zu schalten?
Oder meint ihr da wirds eh nie was geben?LG
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Hallo Doc3366,
weißt du denn noch, welcher Versicherer das damals war? -
herzlich willkommen hier im HC Forum,
dein Beitrag ist hier besser aufgehoben click mich
oder schau mal hier nach -
Hallo,
habe mal weiter im Internet recherchiert und folgenden Beitrag gefunden, der vielleicht einige Gemüter beruhigt, vor allem die, die schon mit Polizei, Betrugsanzeigen ect. drohen.MediWelt
ist nach eigenen Angaben nicht insolvent, soll aber aufgelöstwerden. Dies bestätigte Geschäftsführer Müjdat Cakmakli gegenüber touristikaktuell. Es sei das Ziel, „Mediwelt Reisen ordentlich zu liquidieren“. Wie das funktionieren soll, ist allerdings offen: Für Reisebüros und Kunden istder Anbieter derzeit weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen. Inverschiedenen Internet-Foren und auf Facebook berichten Reisebüros und Kundenvon geplatzten Hotelbuchungen, kurzfristigen Stornierungen und unseriösenGeschäftspraktiken. Über die Gründe für das Mediwelt-Aus will Cakmakli in der nächsten Wocheinformieren. Sie dürften ähnlich wie bei WTA-X Travel sein: Der zunehmendeKonkurrenzkampf im Geschäft mit dynamisch paketierten Pauschalreisen ließ dieMargen zuletzt deutlich schrumpfen. Mediwelt Reisen wurde im September 2014 gegründet und bietet Pauschalreisennach Spanien, Portugal, Bulgarien, Ägypten, Tunesien, Griechenland und in dieTürkei an. Der Veranstalter verfügt nach eigenen Angaben über eine eigeneIncoming-Agentur und ist Mitglied im DRV. Erst Ende März dieses Jahres war dasStammkapital der GmbH von 50.000 auf 200.000 Euro erhöht worden.
Vielleicht ist es ja wirklich so, dass die Firma wegen geringer Margen von selbst eingesehen hat, dass ein Weitermachen keinen Sinn macht.
Ich glaube in der nächsten Woche werden wir alle etwas schlauer ein.
In diesem Sinne allen Geschädigten oder auch nicht, ein schönes Wochenende. -
Es ist richtig, der Artikel stammt vom 11. Nov. 15 von Touristik aktuell.

Wenn es "touristikaktuell" sein sollte, bitte expressis verbis auch so benennen.