Mediwelt Reisen
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CaroM HH hat die beiden wahrscheinlichsten Varianten recht anschaulich dargestellt, sieht man mal davon ab, dass es liquide heißt ist dem nicht viel hinzuzufügen.
Ein Mahnbescheid ist zumindest ein "gefühltes" Druckmittel, die evtl. Risiken (Aussetzung der Vollstreckbarkeit im Insolvenzfalle, kein Eintreten der Versicherung für die Kosten) sind schon vor x Seiten benannt worden - und auch ich halte sie für überschaubar.
Im Übrigen ist mir seit der Verpflichtung zur Ausgabe eines Sicherungsscheines keine Causa bekannt, bei der die Betroffenen im Insolvenzfalle eines RV unisono leer ausgingen, sofern nicht noch ein Betrugsdelikt (Fälschung von Sicherungsscheinen, da tatsächlich keine Versicherung abgeschlossen wurde) dazu kam.
Weshalb sich also immer wieder User mit Sternchenkopftuch und Glaskugel ausstatten und sich an wahrlich haarsträubenden Vorhersagen üben ist mir ein Rätsel. Mit Ratio hat das nichts gemein - weder willkürliche Auslegung von Handelsregistereintragungen noch ein mutmaßlicher Totalverlust bringen irgend jemanden weiter.
Wem also nach der Erwirkung eines Mahnbescheides ist mag ihn erwirken, wer eher weniger Bock auf den Driss hat, wird jedenfalls nicht schlechter dastehen. Übrigens hat die Versicherung bis zu einem Jahr Zeit mit der Auszahlung, ist durch die schiere Vorlage einer nicht erfolgreichen Vollstreckung nicht zur Leistung verpflichtet und somit ist eine beschleunigende Wirkung tatwahrhaftig eine theoretische Größe.Ganz daneben ist jedoch die Bemerkung von baumwunder, die Vermittler trügen eine irgendwie geartete Mitverantwortung. Alle zu Gebote stehenden Maßnahmen hinsichtlich der Prüfung der Liquidität eines Veranstalters werden selbstverständlich ausgeschöpft, beim geringsten Hinweis wird die vermittelnde Tätigkeit ausgesetzt.
Derartige Anschuldigungen entbehren also nicht nur jeder Grundlage, der Autor sollte ebenfalls gewahr sein, dass sie durchaus zu sehr ernsten rechtlichen Konsequenzen führen können sofern man sie nicht beweisbelastbar erhärten kann.Letztlich gerät scheinbar immer wieder in Vergessenheit, dass es kaum einen besser abgesicherten Gläubiger gibt als den Pauschalreisenden - sofern er sich an die Empfehlungen hält und nicht grad den gesamten Reisepreis entrichtet, obwohl der Sicherungsschein eingrenzt oder zum Reisetermin nicht mehr gültig ist ... (alles schon dagewesen!).
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@baumwunder:
Was genau stellst Du denn beim Lesen meiner Kommentare fest?
Eine gewisse Emotionalität (welche zwar verständlich, in solchen Dingen allerdings nur selten förderlich ist) billige ich Dir als Betroffenem sogar zu, was aber gar nicht geht, sind aktuell völlig schwachsinnige Behauptungen und "Verschwörungstheorien" die niemandem weiterhelfen...am wenigsten den anderen hier mitlesenden Betroffenen (für die Du als ja ebenfalls Betroffener eigentlich größtmögliche Dir mögliche Unterstützung leisten solltest).Edit:
Darauf, daß Foren kein rechtsfreien Räume sind, hat @Ahotep bereits hingewiesen. Dabei sollte jedem bewußt sein, daß hier mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit jedwede(!) Betroffenen mitlesen. Sehr viele Unternehmen und/oder deren Rechtsbeistände/-Vertretungen lesen hier im Form mit. -
Ich ziehe grad mal den Hut vor dem User Schwatteswiesel:
Erst WTravel, dann MediWelt - zuweilen ist das Schicksal grausam!
Trotzdem postet sie/er hier mit einer gewissen Entspanntheit - und komm mir bloß keiner mit "wenn man´s hat ..."
Zudem scheint keiner in der Lage, den Nick korrekt zu buchstabieren - ich nehme an, es handelt sich um ein mundartlich verfremdetes schwarzes Wiesel? - und wünsche ich bestes Gelingen bei JT Touristik (für mich eines der beeindruckendsten Unternehmen in Händen einer Gründerin mit migrantischem Hintergrund!).
Frau Taylor residiert übrigens in einer Villa in Berlin, die sie sich sauer erarbeitet hat.
So einen Dreck wie "... der hat schon längst eine Bude in Istanbul von unserem Geld errichtet!" möchte ich bestenfalls nicht mehr lesen und appelliere wiederholt an die Admins hier etwas konsequenter den Kehrwagen zu bedienen.
:?
Oder einfach mal abmahnen ... -
was wäre wenn ich meine Reise nicht über einen Internetanbieter ,sondern in einem Reisebüro vor Ort gebucht hätte ?Und der RV wäre in Liquidation?müsste ich mich dann auch selbst darum kümmern wie ich wieder an mein Geld komme?
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Selbstverständlich müsstest du das.
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Hallo Josef,
wenn du Glück hast,dann bekommst du vielleicht noch ein Entschuldigungsschreiben von deinen Reisebüro, aber kümmern mußt du dich selber. Ich habe über ein Reisebüro gebucht, die schütteln nur mit dem Kopf und wissen auch nicht mehr als wir, im Gegenteil eher noch weniger.
Gruss
Lothar -
Ich habe gerade mal einen Gebührenrechner bemüht. Vom Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid kommt bei mir Folgendes heraus:
Kostenberechnung im Mahnverfahren,
Gebühren ab 01.08.2013
Gebühren im Mahnverfahren,
Streitwert: 460,00 EUR
Betrag Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1100 32,00 EUR
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (1 Mandant) 45,00 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RV 9,00 EUR
-----------------------------------------------Summe Kosten:86,00 EURweitere Gebühren des Rechtsanwalts für den Vollstreckungsbescheid
Streitwert: 460,00 EURBetrag
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308 RVG 22,50 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG 4,50 EUR
-----------------------------------------------Summe weitere Kosten:27,00 EURQuelle: http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm
Meine Rechtschutzversicherung hat eine SB von 150 EUR. Also warte ich noch ein wenig ab. Vielleicht geht es ja doch gut. Sonst investiere ich das natürlich. Besser einen Teil erhalten, als gar nichts. -
@kreutzi
Mach keinen Denkfehler:
Wenn die Vollstreckung erfolgreich ist trägt der Schuldner ihre Kosten.
Wenn die Vollstreckung keinen Erfolg hat ist der Veranstalter zahlungsunfähig und tritt die Versicherung ein.
Dabei wird immer ein Titel für die gesamte Forderung erwirkt, "ein Teil" bleibt dir also nur im Hinblick auf die möglicherweise unnütz verauslagten Vollstreckungskosten / Selbstbehalt. -
@ kreutzi85
... wobei du dir die Kosten für den Rechtsanwalt zunächst einmal sparen kannst. Einen ger. Mahnbescheid kannst du auch online beim Gericht beantragen, das wird dann erheblich billiger (siehe deine Kostenberechnung).
Sicherlich haben diesen Weg mit einem ger. Mahnverfahren schon einige Gläubiger beschritten (vielleicht auch einige stille Leser). Schade nur, dass sich keiner hier meldet und berichtet, wie die Angelegenheit gelaufen ist. Man könnte sich dann doch ein Bild machen, ob so eine Aktion wirklich z.Zt. erfolgsversprechend ist oder ob sich so manch einer das Geld sparen könnte.
Also nur Mut, schreibt uns eure Erfahrung, wir sind euch dankbar dafür!!! -
vonschmeling:
@Lothar
Ich bezweifle deine Vermutung hinsichtlich häufiger und erfolgreicher Mahnverfahren ohne Rückmeldung.Von häufigen und erfolgreichen Mahnverfahren hatte ich auch niemals geträumt.
Es hätte ja sein können, dass es schon mal einer versucht hat auf diesem Wege etwas zu erreichen und dann wär es ja schön zu erfahren, was dabei herausgekommen ist.
Aber, still ruht der See. -
In Anbetracht der logischerweise eher nicht so ausgeprägten Kompetenz der überwiegenden Zahl der Betroffenen halte ich die "Investition" in eine/n Bevollmächtigte/n für ratsam.
Weniger wahrscheinlich sind wohl zahlreiche Vollstreckungsverfahren - geschweige denn solche mit Erfolg ... -
Lothar Stange:
Sicherlich haben diesen Weg mit einem ger. Mahnverfahren schon einige Gläubiger beschritten (vielleicht auch einige stille Leser)Das glaube ich eben nicht.
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... und wenn es nur ein oder zwei Gläubiger sind, wäre es doch interessant zu erfahren,
ob und was man mit einem ger. Mahnverfahren erreicht hat oder auch nicht. Und sollte man nichts erreicht haben wäre auch das eine wichtige Information.
Für mich stellt sich dabei immer wieder die Fragen, kann man mit einem ger. Mahnverfahren gegenüber einer GmbH , die sich in Liquidation befindet, überhaupt etwas erreichen, oder wird so ein Mahnverfahren vom Mahngericht erst einmal autom. auf eine Warteliste geschoben. Für mich als Laien werfen sich da immer wieder neue Fragen auf. Kann ich eine GmbH i.L. überhaupt mit einem ger. Mahnverfahren belangen? -
Einen Mahnbescheid kannst du grundsätzlich für jede berechtigte Forderung erwirken, die Frage ist die nach den Erfolgssaussichten.
Ist der Schuldner zahlungsunfähig bleibst du als Gläubiger auf dem Verzugsschaden (z.B. Beitreibungskosten) sitzen.
Hatte ich aber glaub ich schon elwunneunzichmal erläutert ...?! -
von schmeling
...deine Antwort ist schon ok und es ist schon klar mit den Forderungen.
Meine Frage ist aber speziel auf eine GmbH**i.L.**gemünzt. Kann ich eine Gesellschaft i.L. mit einem ger. Mahnverfahren belegen oder wird dieses Verfahren bis zum Abschluss der L. eventuell vom Mahngericht auf Eis gelegt, denn in aller Regel ist ja eine Geellschaft i.L. bereit den Forderungen der Gläubiger nachzukommen, braucht dafür aber doch Zeit. -
Ich verstehe nicht was du nicht verstanden hast ... ich hab die möglichen Einschränkungen doch wiederholt benannt?
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@Lothar Stange
Erst bei Insolvenz wird der Mahnbescheid auf Eis gelegt. Bei i.L. noch nicht.
Im November/Dezember einen Mahnscheid gegen Mediwelt zu veranlassen wäre die möglicherweise bessere Entscheidung gewesen (Mehrkosten ohne mögliche Erstattung akzeptierend) um mehr Klarheit in die Abwicklung zu erhalten. Denk immer dran was dir die Experten vonschmeling und Holginho schreiben: Du bist abgesichert und brauchst nichts zu befürchten! -
Das ist jedenfalls nicht ganz verkehrt, wobei ich hinsichtlich der Auswirkung "mehr Klarheit" nicht so zuversichtlich bin - allein schon wegen des zeitlichen Rahmens.
Ist aber so oder so hätte hätte Fahrradkette ...
Und ja, ich denke kein Gläubiger ist besser gestellt als die Inhaber eines gültigen Sicherungsscheins.