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Mediwelt Reisen

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  • Martina MarianneM Offline
    Martina MarianneM Offline
    Martina Marianne
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1241

    Danke fūr die Info mit der Anzeige, ich werde mich dem auch anschließen und Anzeige erstatten, denn langsam ist das Verhalten von Mediwelt nicht mehr zu tolerieren. Es grenzt schon an Vera......ung und Hinhaltetaktik.  Den Mahnbescheid hatte ich ja bereits zu Beginn dieses Forums ins Auge gefasst, aber mich auch erst einmal durch die unterschiedlichen Beiträge, die zum Abwarten geraten haben,, hinhalten lassen. Genug Zeit ist nun verstrichen, jetzt muss in der Tat gehandelt werden. Bin fūr weitere Informationen sehr dankbar.

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    • SchwatteswieselS Offline
      SchwatteswieselS Offline
      Schwatteswiesel
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1242

      Firmenbeschreibung:
      Die Firma FHT Travel GmbH wird im Handelsregister beim Amtsgericht Braunschweig unter der Handelsregister-Nummer HRB 205632 geführt.

      Die Firma FHT Travel GmbH kann schriftlich über die Firmenadresse Markstr. 5 a, 38640 Goslar erreicht werden.

      Die Firma wurde am 23.12.2015 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.Handelsregister Veränderungen vom 07.01.2016
      HRB 205632: FHT Travel GmbH, Goslar, Markstr. 5 a, 38640 Goslar. Nicht mehr Geschäftsführer: Kayalioglu, Mert, WR Hoofdorp / Niederlande, *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: Cakmakli, Ferhat, Goslar, *xx.xx.xxxx.Handelsregister Neueintragungen vom 23.12.2015
      HRB 205632: FHT Travel GmbH, Goslar, Markstr. 5 a, 38640 Goslar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2012, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen HRB 24000) nach Goslar beschlossen. Geschäftsanschrift: Markstr. 5 a, 38640 Goslar. Gegenstand: Die Veranstaltung von Reisen (Reiseveranstalter); die Flugorganisation, die Organisation von Flugkontingenten und Flügen sowie von Luftfracht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Cakmakli, Müjdat, Bottrop, *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: Kayalioglu, Mert, WR Hoofdorp / Niederlande, *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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      • SchwatteswieselS Offline
        SchwatteswieselS Offline
        Schwatteswiesel
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1243

        Lest das oben durch,die gelder können sie angeblich nicht zurückzahlen,eher wollen nicht,weil man mit unseren geldern eine neue reisefirma gegründet hat.

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        • SchwatteswieselS Offline
          SchwatteswieselS Offline
          Schwatteswiesel
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1244

          die vers...... uns!!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • hema2812H Offline
            hema2812H Offline
            hema2812
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1245

            Ich hoffe, dass die letzten Beiträge, vornehmlich von Betroffenen geschrieben, nicht gelöscht werden, da alle Aktivitäten darauf abzielen, dass "mediwelt" das eingezahlte Geld nicht zurückzahlt.
            Bisher wurden ja alle Beiträge, die auf die Möglichkeit einer nicht seriösen Abwicklung hindeuteten, energisch zurückgewiesen bzw. gelöscht.
            Wenn jetzt bekannt wird, dass Einzahlungen auf ein Bottroper Konto ohne Namen erfolgen mussten, verstärkt sich der Verdacht, dass alles bei bei mediwelt nicht mit rechten Dingen zugeht.
            Was auf jetzt schon "bereinigten" 125 Seiten geschrieben wurde, und von wem, darüber kann jeder sich selbst ein Bild machen. 
            Die Stimmung ist durch das Schweigen von mediwelt gekippt.
            Jetzt melden sich die Betroffenen zu Wort, die sich im Forum angemeldet hatten, um Hilfe zu bekommen.
            Jetzt schweigen sie nicht mehr und haben auch keine Angst mehr, ihre Meinung zu sagen. Gut so !!
            Ob der Beitrag mit der "disbalance" so zielführend ist, sollte jeder für sich selbst beurteilen.
            Sprache ist ein Mittel zur Verständigung. Und in Deutsch kann man sich wunderbar unterhalten.

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1246

              Strafanzeige ist gegen die Firma zu erstatten, ausgenommen der ein oder andere GF hat euern PKW überdies mit dem Baseballschläger vermöbelt.
              :?
              Es war richtig bis jetzt stillzuhalten, Termine - das werdet ihr noch erleben! - tendieren schon mal Richtung unendlich. Damit wäre "Ende Januar" in aller Sinne gewesen.

              Leider war die Begründung jetzt so dämlich, dass ich die Nutzung aller rechtlichen Einredeoptionen inzwischen empfehle.
              Man braucht dafür kein Zeichen, jede Anzeige muss so oder so individuell aufgenommen werden.
              Masse veranlasst jedoch ein "öffentliches Interesse" an der Klärung, das ist auch bei eher schwindligen Darlegungen ein Signal zur Aufnahme von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • london1979L Offline
                london1979L Offline
                london1979
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1247

                Sorry, aber ich zweifle mittlerweile an unserer deutschen Rechtsprechung!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1248

                  Dann stelle sie bei dieser Gelegenheit auf die Probe! 😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Miriam157M Offline
                    Miriam157M Offline
                    Miriam157
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1249

                    Hallo zusammen,
                    natürlich teile ich es nicht nur Lothar mit 🙂 sondern schreibe es hier im Thread, falls es news gibt Bzgl dem ger. Mahnverfahren. 
                    wir haben zB auf eine völlig andere Bankverbindung überwiesen als die oben angegebene!. Der Polizist sagte mir auch bereits, dass aus dieser Anzeige vermutlich eine Sammelklage wird- wenn genügend geschädigte sich entsprechend bei der Polizei melden.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Mam62M Offline
                      Mam62M Offline
                      Mam62
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1250

                      Bisher ist doch noch gar kein Urteil gesprochen, @ London.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1251

                        @miriam
                        Nein, eine Sammelklage wird es sicher nicht. Vermutlich war der Beamte einfach im Nebenfach US Serienjunkie ...
                        :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • HolginhoH Offline
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                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1252

                          Miriam, eine Sammelklage in dem Sinne gibt es so in Deutschland nicht. Es wird letztlich jeder Fall einzeln bewertet.

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • SimiohneS Offline
                            SimiohneS Offline
                            Simiohne
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1253

                            Auch in Deutschland gibt es Sammelklagen. Zumindestens können sich Parteien zusammen einen Anwalt nehmen. Es wird dann für den einzelnen günstiger und ein Anwalt wird sich über eine Masse sehr freuen. Denn er kann dabei ebenfalls recht gut bei verdienen. Ich habe über diese Art von Klage nachgedacht (trotz RSV) weil ich auch denen helfen möchte.die keine RSV haben. Wie es im einzelnen ablaufen wird,da werde ich mich auf jeden Fall erkundigen. Näheres werdet ihr demnächst hier erfahren. Nun muss ich erst einmal los und mir mühsam mein Geld für den nächsten Urlaub erarbeiten.

                            Wer Rechtschreibefehler findet,darf sie gerne behalten !!!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1254

                              Nein, simiohne, gibt es nicht, zumindest nicht im soweit relevanten rechtlichen Bereich.
                              Im Verbraucherrecht liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Streitgenossenschaft bzw. für eine Prozessverbindung hier regelmäßig nicht vor. Demnach wird jeder Kläger einzeln betrachtet.
                              Speziell für Verbraucherschutzverbände, nicht aber für Privatpersonen gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Verbandsklage". Dies kommt soweit nicht infrage.

                              In bestimmten Strafrechtsfällen kann ein Staatsanwalt ein Verfahren z.B. wegen massenhaften Betrugs (§ 263 StGB) in tausenden Fällen zu einem Sammelverfahren (gemäß Nr. 25 – 27 RiStBV) bündeln. Glaubst du ernsthaft, dass das hier zutreffen könnte?
                              Ich nicht!

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Lothar StangeL Offline
                                Lothar StangeL Offline
                                Lothar Stange
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1255

                                Um eine Betrugsanzeige zu erstatten brauche ich zunächst auch keinen Anwalt, denn die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob hier ein Betrug oder eine andere Straftat z.B. Insolvenzverschleppung vorliegt und wird dann Klage erheben. Sollte auch noch ein öffentliches Interesse vorliegen, kommt es eh zu einem Prozess zu dem dann die Gäubiger als Zeugen geladen werden. In dem Fall können die Gläubiger dann als Nebenkläger, mit oder ohne Anwalt, auftreten. Ich bin kein Jurist oder Fachmann, aber so stelle ich mir das vor.
                                Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jede Anzeige dann zu einer Anklageerhebung führt, sondern der zuständige Staatsanwalt das in einem Prozess abarbeitet, sonst würde es ja, im Fall MW, zu zig Anklagen führen.
                                Habe gerade vor ein paar Tagen von einer anderen Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten, da ging es um Ebaybetrug, dass man meine Sache nicht weiter verfolgt, weil bereits  andere Verfahren wegen weiterer Straftaten anhängig wären und die zu erwartende Strafe höher ausfallen würde, als in meinem Fall. In einem solchen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, von der Erhebung der öffentl. Klage abzusehen (§154 Abs. 1 StPO).
                                Ähnlich könnte es auch hier ausgehen, kann ich mir vorstellen.
                                Außerdem werden sich die Ermittlungen wohl sehr lange hinziehen.
                                Wirkungsvoller wird da wohl ein ger. Mahnverfahren sein, weil es da ganz klare vorgegebene Fristen gibt ( mahnbescheide-Widerspruchsfrist 14 Tage seit Zustellung-Vollstreckung)und man da dann auch eher zu seinem Geld kommt.
                                Sollte ich  ich in irgendwelchen Punkten geirrt haben, bitte ich um Entschuldigng
                                und  ggf. um Klärung, denn ich will hier keine Verwirrung stiften.
                                Natürlichgibt es auch die Möglichkeit die Sache parallel laufen zu lassen, also ger. Mahnverfahren und Anzeige. Das muss aber jeder für sich entscheiden.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  HABERLINGH 1
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1256

                                  und wie sieht es aus, wenn die Leute von MW sich bereits abgesetzt haben zb. Trükei ❓

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1257

                                    Dann dauert das Strafverfahren halt noch länger, jedenfalls kann die Causa auch in der Türkei verfolgt werden, sh. Ehrenmord.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #1258

                                      Irgendwie kann ich es nicht fassen ,dass die Herren weiterhin in Ihrem Büro sitzen und eine Firma nach der anderen aufmachen....bzw das schon immer so treiben das gibt es doch nicht....ich denke ich werde auch noch zusätzlich zur Polizei gehen

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                                        HABERLING
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1259

                                        ist es nicht so, daß die Türkei türkische Staatsbürger nicht ausliefert,
                                        sondern eventuell Ihnen in der Türkei der Prozess gemacht wird ❓

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                          Mam62
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1260

                                          Woher willst Du die Staatsangehörigkeit kennen?

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