Mediwelt Reisen
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hema2812,
anscheinend sieht Du dich in der Rolle eines selbsternannten Robin Hood oder Wächter der Forenregeln. So, wie Du es angehst, kommt es nicht gut an.
Bei allem Respekt, aber von Anfang an versuchst Du den "Vielschreibern" eins auszuwischen.
Wenn Du stiller Mitleser sein möchtest, gerne. Aber Beiträge die Dich nicht betreffen, musst Du nicht melden. Das übernehmen die Admins oder die Betroffenen tun dies selber.Und jetzt geht es hier weiter mit dem eigentlichen Thema.
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@Lothar Stange 15.02.21016 _ 23:10
meinerseits lieber Lothar, wünsche ich Dir, dass Deine Prognose Gestalt annimmt.
Dennoch darf ich darauf hinweisen, dass die Gesetzgebung in Sachen Insolvenz auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels verwertbaren Vermögens ablehnen kann. Dann gibt es einfach kein Insolvenzverfahren und die Reiseversicherung auch nicht.
Konsequenzen bei einer Ablehnung des InsolvenzantragsIst keine Kostenstundung möglich oder gewollt und wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen, so wird das Unternehmen in der Regel liquidiert und gelöscht (bei GmbHs ist die Liquidation und Löschung aus dem Handelsregister in diesem Fall sogar verpflichtend).
Lieber Lothar, die Frage ist einfach gestellt. Was machst Du in dem Fall ?????
Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang, noch einmal auf die von mir im vorherigen Beitrag ''Auflösung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit'' genannten Registereinträge bei den jeweils zuständigen Registergerichten zu verweisen.
Kannst es Dir ja, wenn vielleicht auch nicht gewollt, trotzdem nochmal durchlesen.
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@halett: Schon wieder eine neue "Userverunsicherung" :?
Üblicher Text in Reisesicherungsscheinen:
....soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen...Zahlungsunfähigkeit ist bei Liquidation wegen Vermögenslosigkeit gegeben.
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"Üblicher Text in Reisesicherungsscheinen:
....soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oderEröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen..."Das ist nicht nur der übliche Text, sondern die gesetzliche Vorgabe des § 651k BGB
Es müsste also auch die Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgesichert sein - also kein Grund zur Besorgnis! 
@halett
Kostenstundung ist bei Kapitalgesellschaften schon von Gesetzes wegen nicht möglich, vgl. § 4a I InsO -
Schon vor ein paar Wochen haben hier Geschädigte davon gesprochen/geschrieben, dass sie ger. Mahnverfahren eingeleitet haben. Es wäre doch jetzt mal an der Zeit, von denen zu erfahren, was daraus geworden ist.
Ein User hatte sogar mitgeteilt, dass ein Bekannter von ihm, Geld erhalten hätte?????
Habt ihr denn zumindest schon mal einen Zustellungsbescheid vom Mahngericht bekommen oder gibt es sonstige Ergebnisse?
Natürlich sind die Geschädigten stark daran interessiert. -
@halett
Schon vor Wochen wurde hier die Frage hinsichtlich der Gläubigersicherung im Falle einer Vermögenlsosigkeit beantwortet, ich empfehle dir mal die Lektüre der §§651 bevor du hier solche Schoten rauhaust. Selbstverständlich können die Inhaber eines Sicherungsscheines den Versicherer auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit in Anspruch nehmen.
Zusätzlich scheinst du dich auch nicht ausreichend in die InsO vertieft zu haben, da hat dankenswerter Weise _burton korrigiert: Die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten ist auf natürliche Personen begrenzt.Domino nennt dein Tun - von einigen zwar aushäusig gefeiert!? - "Userverunsicherung", und das trifft auf zumindest deine letzten 3 Beiträge leider zu.
Ich bekannte mich gestern dazu, dass mich dieses Verhalten tatsächlich nervt und diese ganzen Recherchen über regelmäßige Liquidationen und Neugründungen keinerlei rechtliche Relevanz für die Causa MediWelt haben (zumindest soweit keine zivilrechtliche und nicht auf der Ebene der betroffenen Verbraucher) und wiederhole das heute. Sobald man - auch niederschwellig! - Ratschläge zu einem mit Kosten verbundenen Handeln gibt, sollte man hinsichtlich der Thematik schon bombenfest im Sattel sitzen.@Lothar
Du musst evtl. leider recherchieren, wer wann einen Mahnbescheid erwirkt haben wollte und die betreffenden User direkt ansprechen. Rein gefühlsmäßig (bei einem nicht sehr ausgeprägten Zeitgefühl!) glaube ich nicht, dass da schon Ergebnisse vorliegen können.
Behauptungen bereits entschädigt worden zu sein gab´s ja schon reichlich, allein erwiesen sich diese Meldungen bislang allesamt als Enten.
Meiner Meinung nach kannst du dir übrigens erhobenen Hauptes jederzeit Änderungen deiner Ansichten erlauben - insbesondere wenn du neue Erkenntnisse gewonnen hast.

Allerdings halte ich an meinem Rat fest, dir vor jedweden rechtlichen Schritten eine fachliche Beratung zu gönnen ... -
Mittlerweile ist doch wohl "jedem hier" klar, dass dort nicht ein jahrelang erfolgreich tätiger RV mal eben in irgendwelche Schwierigkeiten geraten ist; und man sich zurücklehnen sollte nach dem Motto """ das wird schon irgendwie gut gehen , Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen an die Kundschaft seitens des RV werden schon irgendwann erfolgen.
Diese Menschen haben offensichtlich sehr viel Routine im "eröffnen bzw. im schließen" von diversen Firmen. Und ein Schlingel, der glaubt , dass die Macher dieser Praktiken mit "Minus" aus diesen Geschäften herausgehen!
Also: Wer Schläge bekommt ( und zwar mitten ins Gesicht ) , der darf , ja sogar muss sich wehren. Das nat. jeder mit seinen Möglichkeiten.
Und das in good old Germany die rechtlichen Rahmenbedingungen seeeehr viel Spielraum für "Schmutzigkeiten" lassen, ist nicht erst seit MW bekannt.
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@Sabia
Das schreibst du, nachdem die Instrumente sogar mit spezifischer Angabe ihrer rechtlichen Verankerung angegeben wurden?
Sorry, aber gelegentlich mal runterzukommen kann wohl auch nicht schaden ... :?Es spielt hinsichtlich der aktuellen Abläufe überhaupt keine Rolle, ob es sich um einen jahrelang erfolgreich agierenden Veranstalter handelt - GTI beispielsweise war in der Außenansicht jahrelang erfolgreich!? - also wem soll so eine Aussage nützen?
Zum Rest deines Beitrages enthalte ich mich jeglicher Wertung.
Du hast die Wahl, zielführend zu agieren oder eben sinnlos um dich zu schlagen - deine Entscheidung!
Zuviel Emotion is jedenfalls a nix ... :? -
Hier wurde aber im Forum mehrfach geschrieben, dass man bei namhaften Veranstaltern buchen sollte und nicht aufs Geld schauen, um ein derartiges Disaster wie mit Mediwelt zu vermeiden ... Was denn nu' Frau von Schmeling?
Jetzt spielt es dann doch keine Rolle, bei wem man bucht, weil GTI ja auch jahrelang erfolgreich war?
Das verstehe ich jetzt nicht, echt :? -
"Nach außen erfolgreich" ist was anderes als namhaft.
Aber selbst zwischen GTI und Mediwelt im laufenden Geschäft würde ich noch nen Unterschied sehen. Gebucht hätte ich persönlich bei beiden nicht. Weniger wegen der Inso-Gefahr als wegen mangelndem Vertrauen in die gesamte Abwicklung. Vor allem wenn tatsächlich mal was dramatischeres passiert als ein um 10 min verspäteter Transferbus oder eine späte Zimmerreinigung.
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Reiseamazone1970:
Was denn nu' ?
Jetzt spielt es dann doch keine Rolle, bei wem man bucht, weil GTI ja auch jahrelang erfolgreich war?
Das verstehe ich jetzt nicht, echt :?Wundert mich nicht, Reiseamazone - man müsste ggf. ein wenig vernetzt denken können um zu verstehen oder versteht eben Beiträge mühsam falsch ... nicht mein Problem!
Da dein Beitrag sachlich völlig daneben liegt belasse ich´s bei diesem Statement. -
Ein kleiner Überblick über das 'Imperium'
kommentarlos und wertfreiFirmenbezeichnungen von Cacmakli, Müjdat und Cacmakli (sonstige)
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Maximus Travel GmbH bis 06.05.2013 Cacmakli, Ferhat Firma gelöscht 06.05.2013
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Labada Travel GmbH bis 21.09.2007 Cacmakli, Ferhat Firma gelöscht 21.09.2007
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Cakmakli Dienstleistungsservice Alper Yalpan seit 16.06.2014 in Liquidation seit 12.02.2016
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Mediwelt-Reisen i.L bis 11.11.2015 in Liquidation seit 14.12.2015
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ASL Essen GmbH bis 12.03.2013 Firmenverbleib nicht bekannt
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ELA Tec & wash GmbH aktiv seit 07.01.2016
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MC Investment & Consulting GmbH aktiv seit 04.03.2015 bis 07.01.2016 Cacmakli, Sedat
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Modell Trans GmbH aktiv seit 22.09.2014 bis 22.09.2014 Cacmakli, Ferhat
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All Invest GmbH Fairsicherungen aktiv seit 28.04.2014
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cargo PLUS GmbH Prokura seit 20.10.2009
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F.O.T.Log GmbH aktiv seit 12.07.2012
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PTL Express GmbH Prokura seit 09.02.2012 GF seit 09.02.2012 Cacmakli Havva
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FHT Travel GmbH bis 07.01.2016 ab 07.01.2016 Cacmakli, Ferhat
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RFL GmbH bis 23.09.2014 ab 22.12.2014 Cacmakli, Havva
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airgenius GmbH bis 04.12.2015 aktiv seit 04.12.2015 Cakmakli, Ferhat
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Allround Logistics GMBH bis 27.08.2014 ab 27.08.2014 Halil Gürel
In Sachen Mediwelt vielleicht nicht wirklich dienlich, aber immerhin aufschlussreich, überall haben die Cacmaklis Geschäftsanteile
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Wie oft denn noch die Gurgelergebnisse?
Es hat in der Forderungsangelegenheit gegen Mediwelt Reisen, keinerlei Bedeutung.
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@ halett
Mag sein, dass ich etwas begriffstutzig bin, aber was soll uns Deine erneute Auflistung an erhellenden Fakten bringen?
Dass das Verhalten moralische höchst zweifelhaft ist, rechtlich bisher aber in unserem Fall nichts einzuwenden ist, ist sicher inzwischen allseits hier im Forum unbestritten. -
Vielleicht ist halett ja einfach nur gehässig? :?
Oder kann alternativ die Gelegenheit nutzen, aus den "Recherchen" eben nicht wertfrei und unkommentiert sondern sachlich herzuleiten, was sie/er daraus resultiert?!
Ich bin gespannt ...
Ansonsten würde ich dafür plädieren, weitere Posts kommentarlos zu tilgen - nützt nix hammer schon reichlich! -
Mediwelt Mahnbescheid Info
Hallo Leute,
habe einen Mahnbescheid gegen Mediwelt am laufen, der bereits zugestellt wurde, am 10.02.2016 bis jetzt keinerlei Reaktionen. Der Vollstreckungsbescheid wird dann nun von mir spätestens am 29.02.2016 versendet (14 Tage Widerspruchsfrist). Die Ausführung/Vollstreckung wird das Gericht übernehmen.
Hat jemand evtl. schon einen Vollstreckungsbescheid am laufen ?
Bitte dann Nachricht - danke
Grüße
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erst einmal muss die Widerspruchsfrist wirklich abgelaufen sein, heute ist erst der 23.02., Mediwelt wird nicht so dumm sein, keinen Widerspruch einzulegen, die Widerspruchsmitteilung erhälts Du von Deinem Mahngericht (falls zutreffend) oder eine Versäumnisnachricht
Danach ist erst ein Vollstreckungsantrag an das Gericht erforderlich, dann gibt es nochmal 2 Wochen Einspruchsfrist für Mediwelt.
Ohne diese Formalien funktioniert das nichtGrüße
