Mediwelt Reisen
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Hallo Zenz1860,
Zitat vonschmeling:"... deine Forderungen solltest du daher über die vom Liquidatorbereit gestellte Emailadresse anmelden.
Sofort.
Mehr ist dazu soweit nicht zu schreiben."Da habe ich dann doch noch eine kleine, vielleicht nicht ganz unwesentliche Ergänzung:
Nach dem Anmelden deiner Forderung solltest du zum Nachweis vom Schuldner eine Empfangsbestätigung über den Eingang deiner angemeldeten Forderungen erhalten.
Dieses geschah in meinem Fall bei MW im ersten und zweiten Anlauf sagen wir mal „eher nicht“. Danach kam dann aber eine, wahrscheinlich automatisch generierte, E-Mail in der Art:„Sehr geehrte/r xxxx
wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens, in dem Sie u.a. die Erstattung der Zahlung auf den Reisepreis fordern.Aufgrund der nicht durchgeführten Reise (xxxxx) werden die von Ihnen an die xxxxx gezahlten Beträge erstattet. Soweit Sie die Reise angezahlt oder schon vollständig bezahlt haben, erhalten Sie diesen Betrag selbstverständlich zurück. Sofern Sie uns Ihre Kontodaten noch nicht mitgeteilt haben, nennen Sie uns Ihre aktuellen Bankdaten mit IBAN und Name der Hausbank, um die Zahlung an Sie vornehmen zu können….“Das sollte dir als Nachweis deiner angemeldeten Forderungen ausreichen.
Ob MW heute immer noch so eine Antwortmail automatisch schickt weiß ich nicht, wenn nicht einfach dran bleiben und nachharken.Des Weiteren kannst du dich natürlich, bevorzugt dann wenn du eine RSV ohne SB + Kostendeckungszusagefür so einen "Fall" hast, auch anwaltlich beraten lassen, oder dir die Option des ger. Mahnverfahrens mal überlegen. Denn es ist ja anscheinend nicht allen Mahnbescheiden widersprochen worden.
Aber das o. g. mit dem Nachweis deiner angemeldeten Forderungen ist erstmal wichtiger.
VG
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Hallo CaroM HH,
als Erstes sage ich danke, dass du mir so zeitnah eine Antwort hast zukommen lassen.
Meinen Forderungsanspruch habe ich bereits im Dezember 2015 per Einschreiben zum Ausdruck gebracht (Eimpfangsbestätigung habe ich erhalten). Ich möchte dir aufgrund deiner Antwort noch folgende Frage nachreichen. Gibt es aktuell keine gesetzlichen Fristen die von Liquidator der Mediwelt einzuhalten sind ?
Oder heißt dies im Umkehrschluss, dass ich ohne die Einleitung eines ger. Mahnverfahrens bzw. anwaltlicher Beratung abwarten muß, bis ich irgend eine Reaktion/Information des Liquidators erhalte (wann dies auch immer sein sollte) ?
Danke nochmals für deine Hilfestellung.
Gruß
Zenz1860 -
Ich bin zwar nicht die Caro - aber leider musst du vermutlich abwarten ... natürlich kann nicht unendlich liquidiert werden, jedoch ist der Zeitrahmen für Betroffene offenbar ziemlich strapaziös.
Möglicherweise musst du trotz Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens (das steht dir natürlich frei!) und anwaltlicher Beratung abwarten ... -
Ich melde mich auch noch mal zu Wort.
Ich hatte hier im Forum ja mitgeteilt, das mir mein Anwalt abgeraten hatte, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken.
Er hatte seine Aussage damit begründet, das es auch mit MB nicht schneller geht und dass das Liquidationsverfahren immmer noch nach den gesetzlichen Regeln läuft.Nachdem ich hier nun erfahren hatte, das es bei anderen angeblich doch schneller ging und einige auch mitteilten, das MW aufgrund des MB Rückzahlungen getätigt hat, fragte ich nochmals beim Anwalt nach.
Seine Antwort sinngemäss..... Das sollte ein Geschäft in Liquidation "normalerweise" nicht tun, da es schnell zu einem Schneeballeffekt kommen kann, und im "Normalfall" werden MB's nicht vorrangig abgewickelt.Ich könne jetzt ebenso ein MB erwirken. Eine 100%ige Sicherheit auf vorzeitige Rückzahlung ist nicht gegeben. Aber Sorgen das mein Geld verloren ist, brauche ich mir keine zu machen.
DAS kann er mir 100% versichern......lieb grüss****
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Ich sag auch mal herzlichen Dank, witwe ... vielleicht rehabilitiert mich dein ja Bericht beim ein oder andern vom Prädikat "totaler Spinner".
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Und ich sage mal herzlichen Glückwunsch zu deinem Rechtsanwalt, Witwe.
Zitat:„ … dass das Liquidationsverfahren immmer noch nach den gesetzlichen Regeln läuft…“
Mal abgesehen von der, in meinen Augen, seit dem 14.03.16 abgelaufenen Frist zur Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz. Aber vielleicht hat MW dafür ja eine Verlängerung beantragt, wenn das geht? Was dann aber wiederum für Gläubiger, schätze ich mal, mit weiterem „bitte warten…“ verbunden ist.
Zitat:„ … Aber Sorgen das mein Geld verloren ist, brauche ich mir keine zu machen. DAS kann er mir 100% versichern......“
Hast du das schriftlich und haftet er ggf. auch dafür? Z. B. wenn folgendes eintritt:
MW doch zahlungsunfähig oder insolvent ist? Ach ja dann greift ja Sicherungsschein! Dein RA kennt aber die darin enthaltene „Klausel“: “… Der Versicherer haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag im Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zudem Höchstbetrag steht. Die Erstattung fälliger Beträge erfolgt erst nach Ablauf des Jahres (01.11.- 31.10.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist…“Zugegebenermaßen nicht sehr wahrscheinlich aber m. M.n. auch nicht zu 100% auszuschließen.
Selbst wenn:" im "Normalfall" werden MB's nicht vorrangig abgewickelt..". Hier wurden sie es und die Betroffenen haben ihr Geld zurück. Ich glaube die kümmert der "Normalfall" jetzt nicht mehr.
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@Caro
Was soll das? Natürlich kennt der Anwalt die Klausel, natürlich hat er Recht, dass im Normalfall nicht vorrangig ausgezahlt wird und gibt kein Anwalt schriftliche Garantien.
Ein tadellos professionelles Vorgehen also, allein du meinst auch das in den Schmutz ziehen zu müssen? Soviel zu "wir wollen uns gegenseitig unterstützen".
Sorry, aber ich finde so ein Verhalten unterirdisch oder sagen wir doch gleich asozial.
Du machst hier gerne mal einen auf Moralapostel und gibst dich besorgt hinsichtlich der Öffentlichkeit, denk mal über deine Glaubwürdigkeit nach bevor du solch alberne Klatschen veröffentlichst!? -
Ich habe geschrieben:“ Dein RA kennt aber die darin enthaltene „Klausel““ also gar nichts anderes behauptet.
Habe auch nicht behauptet „der“ oder irgendein RA hat unrecht das im „Normalfall“, was auch immer das sein mag, nicht vorrangig ausgezahlt wird sondern nur erwähnt der dieser „Normalfall“ hier anscheinend kein in „Stein gemeißeltes Gesetz“ ist oder zumindest nicht umgesetzt wurde.Des Weiteren habe ich keinem Anwalt hier ein „unprofessionelles“ Verhalten unterstellt, „Hast Du das schriftlich und haftet er ggf. auch dafür?“ war eine rhetorische Frage!
Der eine RA rät seinem Mandanten zum MB, der andere nicht. In meinen Augen reine Ermessens Sache des jeweiligen Juristen. Ich maße mir deshalb nicht an den einen als unprofessionell und den anderen als professionell hinzustellen. Meine Schwägerin hat da aus ihrer beruflichen Sicht sicher eine ganz andere Meinung zu, aber die würde ich hier nie öffentlich kundtun.
Habe ich auf dir „rumgehackt“ als du, die sich sonst als so "professionell" hinstellt, mit folgender Äußerung: „…deine Forderungen solltest du daher über die vom Liquidator bereitgestellte Email adresse anmelden. Sofort. Mehr ist dazu soweit nicht zu schreiben.“ m. M. n. versäumt hast darauf hinzuweisen das es mit dem Anmelden eben nicht getan ist und man auch eine „Empfangsbestätigung“ braucht da man sich sonst die reine Anmeldung ggf. auch in die Haare schmieren kann? Nö, hab ich nicht sondern eine Ergänzung geschrieben. Das war für mich eine Unterstützung für „Hilfe-Suchende“, die sich meiner Erfahrung nach hier aber mittlerweile überwiegend auf die „PN Schiene“ und E-Mail verlagert hat. Nicht erst seit „gestern“. Schreibt ja kaum noch ein Betroffener öffentlich im MW Thread.
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Hallo ,
Ich bin ganz neu hier im Forum und habe eine Frage,
Also ich bin auch Geschädigter durch Mediwelt.
Und würde mal. eine Frage hier in den Raum stellen.
Ich habe im Januar oder sogar Februar vom Liquidator mitgeteilt bekommen
das bis ende März nach einem Fristablauf für eine Bilanz es zu einer Auszahlung meines Geldes kommen soll.Ich warte schon seit November darauf.
Wer weis wann ich damit evtl.rechnen kann? -
Der genannte Zeitplan ist, nennen wir es mal "mittlerweile offensichtlich überholt". Bzgl. eines benannten Fristablaufs für die "Veröffentlichung" der Bilanz gibt es "deutliche Anzeichen" dafür, daß diese durchaus auch erst im Dezember des Jahres folgen könnte.
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Das hat man mir noch nicht geschrieben.
Kriege ich da einen Brief oder eine Email? -
Also ich meinte das mir der Liquidator,das noch nicht
Zugeschickt hat.Auf der Homepage steht was davon
das es zur Verschiebung der Bilanz kommen kann wegen
Rechtsstreitigkeiten
Ich hab gerade ein paar Seiten schon gelesen
und werde da noch nicht so richtig schlau draus.
Ans Telefon bei dem Unternehmen geht auch keiner -
@Ponyhof1960
Genauer bittet der Liquidator der MediWelt GmbH darum auf gerichtliche Maßnahmen zu verzichten, da diese die Abläufe verzögern können. Ausdrücklich wird ebenfalls erklärt, eine kurzfristige Zahlung aus den Verbindlichkeiten komme nicht in Betracht.
Daher habe ich auch mit einigem Befremden zur Kenntnis genommen, dass angeblich einige Mahnbescheide erfolgreich vollstreckt worden seien.
Die Ankündigung Mitte Ende März eine Bilanz und in der Folge einen Zahlungsplan zu veröffentlichen wurde hier im Forum irgendwo wiedergegeben, ich glaube das wurde mit einer Email an die Gläubiger kommuniziert.
Rundheraus: Kommunikation ist keine Stärke der MediWelt, mit etwas mehr Augenmerk auf die Befindlichkeit der Gläubiger aus dem Endkundengeschäft hätte sie sich einiges an schlechtem Leumund ersparen können. Das Kind ist in dieser Hinsicht jedoch im Brunnen,
du solltest also die jeweiligen Unterlagen zu deiner Forderung an die MediWelt aufbewahren und vielleicht auf so hysterische Maßnahmen wie eine Strafanzeige verzichten. In Forderungsangelegenheiten muss man oftmals ein wenig mehr Geduld aufbringen als einem gerecht erscheint. -
@Caro
Es ist beachtlich wieviel Energie du in die jeweilige Rechtfertigung deiner Beiträge investierst - allein erübrigt sich die Mühe für den aufmerksamen Leser bereits mit deiner "Gratulation zum Anwalt" an die Userin witwe.
Bedaure, aber das ist einfach nur lächerlich!
Ich nehme zudem nicht an, dass Gläubiger eines Hinweises zur Dokumentation ihrer Forderungen bedürfen, mangelde Sorfalt ist sicherlich mein Ding. Das habe ich glaub ich ausreichend unter Beweis gestellt.Nicht bedauerlich finde ich hingegen die Mitteilung, Betroffene tauschten sich nur noch auf privater Ebene aus. Sie hat aber einen gewaltigen "gäääääähn" Faktor ...
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Vonschmelling
Danke für die schnelle Beantwortung.
Ich habe jetzt so die letzten ca.10 Seiten erst hier gelesen.
Die Meinungen von anderen Geschädigten sind ja sehr unterschiedlich.
Ich war schon bei einem Anwalt der sagte es wäre noch alles rein rechtlich
Okay bis ende des Monats .so wie es auf der seite vom Unternehmen steht.
Das ganze ist schon ein paar tage her,da es ein Freund meines Vaters ist,
brauchte ich auch nichts bezahlen.Hier schreiben ja die einen das über
Rechtschutzversicherung eine Mahnung per Gericht schicken soll.
Da ich so eine Versicherung nicht besitze aber jetzt gedacht habe das Geld kommt
Wohl habe ich die Befürchtung die sind schon über alle Berge.
Hier ist die Rede von unterschiedlichen
Kosten für so eine Mahnung übers Gericht.Lohnt es sich oder was kann ich am besten
MAchen.Die haben mir ja schon einmal zugesichert das ich im Januar mein Geld zurück
Bekomme.Die Argumente fand ich schon sehr verdächtig aber wie gesagt der Anwalt
Hat mich beruhigt.Er ist jetzt aber schwer krank und da will ich ihn nicht.belästigen
.Einen eigenen Anwalt der dürfte doch nicht so teuer sein,oder?
Danke für die Beantwortung
Falls Sie die nächsten tage hier sind wäre es sehr hilfreich.Weil hier fehlt
So eine fragen Antwort seite -
Hallo Ponyhof
Hier im Thread kannst Du Fragen und bekommst auch Antworten, dafür gibt es diese ja.
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@Ponyhof1960
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ein anderer Anwalt dir in der derzeitigen Situation bedeutend weiterhelfen kann.
Einen Mahnbescheid kann man auch eigenmächtig erwirken, allerdings ist das offenbar eine zumindest derzeit stumpf gewordene Waffe.
Nicht selten dauern solche Verfahren leider 12+ Monate, falls du jedoch eine Pauschalreise gebucht und einen Sicherungsschein erhalten hast dürfte ein Verlust deiner Zahlung nicht zu befürchten sein.