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Mediwelt Reisen

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  • Lothar StangeL Offline
    Lothar StangeL Offline
    Lothar Stange
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1881

    Ich will nicht lange mit dir darüber diskutieren. Schon mal was von einer Rechtsschutzversicherung gehört, aber die wird sicherlich nach deiner Meinung die Kosten nicht übernehmen. Hab ich schon verstanden.

    Das auf Grund der Mahnbescheide zurückgezahlte Geld kann der Insolvenzverwalter übrigens auch zurückfordern. Hast Du auch vergessen. Die dafür entstandenen Kosten können die bisher erfreutenGläubiger zur Insolvenztabelle anmelden, bekommen werden sie wohl in dem Fall nur sehr wenig.

    ....glaubst du das wirklich selber?

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    • Mam62M Offline
      Mam62M Offline
      Mam62
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1882

      Lothar lies mal die Bedingungen der gängigen Rechtsschutzversicherungen. Insolvenzverfahren sind da ausgeschloßen.

      Dass der Insolvenzverwalter gezahlte Gelder zurückfordern kann?
      Ich glaub das nicht, ich weiß das!

      Und Du wüßtest das auch, wenn Du wirklich so umfassend Informationen gesammelt hättest wie Du auf der vorangehenden Seite dargestellt hast.

      Aber Du hast sicher genau das gleiche getan, wie die meisten im "Rechtsforum" schreibenden User, Du hast nur das gelesen, was Dir in den Kram passt und nicht genauer hingesehen, ob es auch wirklich so ist und welche Sonderfälle es gibt.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Lothar StangeL Offline
        Lothar StangeL Offline
        Lothar Stange
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1883

        Vielleicht hast du ja mit deinen Ausführungen recht, aber es ist doch vollkommen sinnlos jetzt noch darüber zu diskutieren. Sachstand ist z.Z. ein ganz anderer.
        Ich bin der Überzeugung, wenn nicht am 08.03. ein Gläubiger einen Antrag beim Amtsgericht gestellt hätte, würden wir wahrscheinlich immer noch warten. Logische Folge war dann der Insolvenzantrag von MediWelt. Über kurz oder lang werden die Gläubiger ihr Geld zurück bekommen und alles ist gut. Wir wollen uns freuen, dass es jetzt soweit gekommen ist und wollen uns doch nicht mehr streiten über wenn und aber. Können wir uns darauf einigen. Mein Beitrag auf Seite 188 sollte ja auch nur mal ein Gedankenanstoß sein.

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        • Mam62M Offline
          Mam62M Offline
          Mam62
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1884

          Und ich habe meine Gedanken dazu mitgeteilt. Weiterhin habe ich Irrtümer aufgeklärt, die Du hier gepostet hast.

          Du jedoch musstest unbedingt widersprechen, statt Dich zu informieren.

          Ja, es kann noch lang dauern, bis alle Geld zurück bekommen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1885

            @Lothar
            Dein Fazit ist ein Fall von "hätte, hätte - Fahrradkette", Lothar.
            Die ersten Mahnbescheide (noch i.L.) waren ja scheinbar erfolgreich, insofern hatten die Gläubiger auch noch keinen Anlass einen Antrag auf Insolvenz gegen die MediWelt zu stellen.
            Bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid schließlich ist ein ganzer Rattenschwanz an Maßnahmen zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit nötig, der gut und gerne schon mal 2-3 Monate in Anspruch nimmt. Zudem dürfte es sich einigermaßen schwierig gestalten, mit einer Forderung von sagen wir mal 1000€ tatsächlich reinen Unwillen zu widerlegen.
            Ich vermute mal, dass das Vorhaben der Liquidation tatsächlich an etlichen Negativfaktoren in der Peripherie gescheitert ist; zudem halte ich die Vermutung, ein Reisekunde habe erfolgreich die Zahlungsunfähigkeit beschwert, für ziemlich naiv.

            Die Kosten eines Mahnverfahrens sind im Übrigen auch nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.
            Ich glaube, deine kurze und eher oberflächliche Erfahrung mit derlei Sachständen ermächtigt dich nicht zu solch abenteuerlichen Rückblicken ... sorry.

            Letztlich bringt so ein "was wäre gewesen wenn" rein gar nichts für die Ist-Situation, und leider erhebst du schon wieder unerhärtbare Vorwürfe inkriminierender Art. 
            Woher willst du wissen ob "gelogen und hingehalten" wurde?
            Beweise es oder gib endlich Ruhe! :?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Cveaty69C Offline
              Cveaty69C Offline
              Cveaty69
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1886

              Huhu ... Ist die Insolvenz inzwischen schon durch ? Und ist es richtig , dass der Sicherungsschein nur ein Jahr Gültigkeit hat ?....  Also mal ganz naiv gefragt wenn sich das alles verzögert und November ist dann habe ich Pech  und bekomme gar kein Geld mehr obwohl es mir zugestanden wäre ? Bitte einfach normal verständlich darauf antworten lg

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1887

                Ja, das Insolvenzverfahren wurde am 22.04.2016 eröffnet und die notwendigen Unterlagen dürften dann jetzt vermutlich recht kurzfristig an den Versicherer gehen.
                Der Sicherungsschein dürfte Gültigkeit behalten.

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                • Ponyhof1960P Offline
                  Ponyhof1960P Offline
                  Ponyhof1960
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1888

                  Das Insolvenzverfahren ist  eröffnet worden.
                  Lese Bitte die letzten Seiten dort steht alles genau.
                  Der Sicherungsschein deckt alle Reisen die bis zu dem eingetragenen Datum gebucht wurden ab.

                  LG Ponyhof

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1889

                    Ich habe die Info erhalten, daß man in einer fb-Gruppe (welche stark von ehemaligen HC-usern durchsetzt sein soll) davon ausgeht, daß die Betroffenen nun kurzfristig ihr Geld zurück erhalten werden. Als Begründung wird wohl u.a. angeführt, daß die letzten Insolvenzen schnell (4-8 Wochen) von den Versicherern abgewickelt wurden.
                    Letzteres entspricht zwar den Tatsachen und es kann(!) so eintreffen, aber grundsätzlich hat der Versicherer deutlich mehr Zeit zur Abwicklung und aktuell ist zu bedenken, daß die Zurich auch die Sollymar Insolvenz "abwickeln" wird.
                    Zudem ist es nicht ausgeschlossen, daß es aufgrund der aktuellen schlechten Buchungssituationen noch den ein oder anderen RV geben könnte(!) der "Probleme" bekommt. Kommt nun der Versicherer z.B. aufgrund neuer Risikobewertungen auf die "Idee" mit Auszahlungen noch abzuwarten und die Maximalfrist auszunutzen, dann erleben wir vermutlich die Fortsetzung von "Zeter und Mordio".

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Ponyhof1960P Offline
                      Ponyhof1960P Offline
                      Ponyhof1960
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1890

                      Hab selber auch eine gewisse Zeit bei Facebook mitgelesen,viele sachliche
                      zutreffende Informationen aber hier im HC Forum erhalten,da hier die kompetenteren 
                      User sind.Ich will hier jetzt nicht nachtragend sein, aber warum hast du(l.s) uns denn erst nach meiner 
                      Meldung mitgeteilt das du es morgens schon wusstest?Alle hier ,mich eingeschlossen hätten sich sehr darüber gefreut.
                      Am meisten,obwohl für Aussenstehende schwer zu verstehen ,haben mir
                      die sehr hilfreichen Informationen von von schmeling geholfen.

                      Holginho und auch ein paar andere hier,haben mir hier zum Teil auch sehr geholfen.

                      LG Ponyhof

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1891

                        @Cveaty69
                        Die Gültigkeit bedeutet:
                        Sofern dein Sicherungsschein das Datum deiner Reisezeit beinhaltet ist diese auch versichert, ganz unbeachtlich des Zeitraums der Fälligkeit irgendwelcher Erstattungen.
                        (:? Ist das verständlich???)

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Christine-KlaudiaC Offline
                          Christine-KlaudiaC Offline
                          Christine-Klaudia
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1892

                          Hallo zusammen,
                          die Schadenanzeige wurde heute ja endlich freigegeben.Meine Frage: Muss man die Nachweise (Rechnung usw.) tatsächlich im original beifügen?
                          Danke schon einmal über eine Antwort.
                           
                          Lieben Gruß....

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1893

                            Ja, muss man um weitere Nachfragen zu vermeiden.
                            Das ist auch nicht wunderlich ...

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Ponyhof1960P Offline
                              Ponyhof1960P Offline
                              Ponyhof1960
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1894

                              Komm gerade vom Meeting aus München.
                              Wenn tatsächlich das Formular schon online sein soll,müssen alle 
                              angeforderten Unterlagen an den Versicherer geschickt werden.
                              Genau,wie es bei Solymarreisen im Antrag steht.
                              LG Ponyhof

                              Info kann ich bestätigen,Original Zahlungsnachweis und komplette Buchungsbestätigung von Mediwelt

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • lui-looserL Offline
                                lui-looserL Offline
                                lui-looser
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1895

                                Hallo Zusammen, nachdem es Gott sei Dank nun endlich losgeht habe ich auch noch eine Frage:
                                Es steht immer dabei man solle alles im Original beifügen.

                                Ich habe Online gebucht, da ist doch alles zum selbst ausdrucken, da gibt es doch keine "Originale", das haben doch nur welche die im Reisebüro gebucht haben, oder sehe ich das Falsch?

                                Mit besten Grüßen und einer Last weniger auf meinen Schultern.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1896

                                  Willkommen im Forum von HolidayCheck @lui.
                                  Per Email erhaltene Dokumente kannst du ja als sollch wiederum weiterleiten  und damit ein Original vorhalten.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Cveaty69C Offline
                                    Cveaty69C Offline
                                    Cveaty69
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1897

                                    .... Dann hoffen wir mal , dass es nicht allzulange dauert mit der Überweisung seitens der Versicherung 🙂

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • lui-looserL Offline
                                      lui-looserL Offline
                                      lui-looser
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1898

                                      Hallo nochmals,  
                                      ich bin gerade am ausfüllen der Formulare.  Allerdings habe ich mit Kreditkarte bezahlt, darf ich die Kostenvoranschlag diesem  Transaktionsgeld (30€) auf den Reisepreis mit anrechnen?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Hänschenklein67H Offline
                                        Hänschenklein67H Offline
                                        Hänschenklein67
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1899

                                        Hallo,
                                        hier meldet sich ein gelegentlicher stiller Mitleser. Habe mir heute die Mails von MW ausdrucken lassen. Ich habe keinen Sicherungsschein bekommen!! Ich wurde allerdings angeschrieben, dass ich meine Forderungen geltend machen sollte. Dies habe ich per Einschreiben mit Rückschein und per Fax getätigt. Ich hoffe, dass ich trotzdem einen Anspruch habe oder??  Die Reise war schon komplett bezahlt.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • hhk-berlinH Offline
                                          hhk-berlinH Offline
                                          hhk-berlin
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1900

                                          @Hänschenklein67

                                          Du hast alles richtig gemacht, in dem Formular von Kaera steht zu den geforderten Unterlagen " Sicherungsschein falls vorhanden ". Ich denke, wenn du alle anderen Unterlagen der Schadensanzeige beigefügt hast, dürfte das kein Problem sein.
                                          Habe heute auch meine Ansprüche geltend gemacht, auch sicherheitshalber per Einschreiben. Habe auch um eine Eigangsbestätigung gebeten. So, nun heißt es abwarten und einen kühlen Kopf bewaren, es wird sich alles richten.

                                          Horst

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