Mediwelt Reisen
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Ich will nicht lange mit dir darüber diskutieren. Schon mal was von einer Rechtsschutzversicherung gehört, aber die wird sicherlich nach deiner Meinung die Kosten nicht übernehmen. Hab ich schon verstanden.
Das auf Grund der Mahnbescheide zurückgezahlte Geld kann der Insolvenzverwalter übrigens auch zurückfordern. Hast Du auch vergessen. Die dafür entstandenen Kosten können die bisher erfreutenGläubiger zur Insolvenztabelle anmelden, bekommen werden sie wohl in dem Fall nur sehr wenig.
....glaubst du das wirklich selber?
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Lothar lies mal die Bedingungen der gängigen Rechtsschutzversicherungen. Insolvenzverfahren sind da ausgeschloßen.
Dass der Insolvenzverwalter gezahlte Gelder zurückfordern kann?
Ich glaub das nicht, ich weiß das!Und Du wüßtest das auch, wenn Du wirklich so umfassend Informationen gesammelt hättest wie Du auf der vorangehenden Seite dargestellt hast.
Aber Du hast sicher genau das gleiche getan, wie die meisten im "Rechtsforum" schreibenden User, Du hast nur das gelesen, was Dir in den Kram passt und nicht genauer hingesehen, ob es auch wirklich so ist und welche Sonderfälle es gibt.
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Vielleicht hast du ja mit deinen Ausführungen recht, aber es ist doch vollkommen sinnlos jetzt noch darüber zu diskutieren. Sachstand ist z.Z. ein ganz anderer.
Ich bin der Überzeugung, wenn nicht am 08.03. ein Gläubiger einen Antrag beim Amtsgericht gestellt hätte, würden wir wahrscheinlich immer noch warten. Logische Folge war dann der Insolvenzantrag von MediWelt. Über kurz oder lang werden die Gläubiger ihr Geld zurück bekommen und alles ist gut. Wir wollen uns freuen, dass es jetzt soweit gekommen ist und wollen uns doch nicht mehr streiten über wenn und aber. Können wir uns darauf einigen. Mein Beitrag auf Seite 188 sollte ja auch nur mal ein Gedankenanstoß sein. -
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@Lothar
Dein Fazit ist ein Fall von "hätte, hätte - Fahrradkette", Lothar.
Die ersten Mahnbescheide (noch i.L.) waren ja scheinbar erfolgreich, insofern hatten die Gläubiger auch noch keinen Anlass einen Antrag auf Insolvenz gegen die MediWelt zu stellen.
Bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid schließlich ist ein ganzer Rattenschwanz an Maßnahmen zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit nötig, der gut und gerne schon mal 2-3 Monate in Anspruch nimmt. Zudem dürfte es sich einigermaßen schwierig gestalten, mit einer Forderung von sagen wir mal 1000€ tatsächlich reinen Unwillen zu widerlegen.
Ich vermute mal, dass das Vorhaben der Liquidation tatsächlich an etlichen Negativfaktoren in der Peripherie gescheitert ist; zudem halte ich die Vermutung, ein Reisekunde habe erfolgreich die Zahlungsunfähigkeit beschwert, für ziemlich naiv.Die Kosten eines Mahnverfahrens sind im Übrigen auch nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Ich glaube, deine kurze und eher oberflächliche Erfahrung mit derlei Sachständen ermächtigt dich nicht zu solch abenteuerlichen Rückblicken ... sorry.Letztlich bringt so ein "was wäre gewesen wenn" rein gar nichts für die Ist-Situation, und leider erhebst du schon wieder unerhärtbare Vorwürfe inkriminierender Art.
Woher willst du wissen ob "gelogen und hingehalten" wurde?
Beweise es oder gib endlich Ruhe! :? -
Huhu ... Ist die Insolvenz inzwischen schon durch ? Und ist es richtig , dass der Sicherungsschein nur ein Jahr Gültigkeit hat ?.... Also mal ganz naiv gefragt wenn sich das alles verzögert und November ist dann habe ich Pech und bekomme gar kein Geld mehr obwohl es mir zugestanden wäre ? Bitte einfach normal verständlich darauf antworten lg
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Das Insolvenzverfahren ist eröffnet worden.
Lese Bitte die letzten Seiten dort steht alles genau.
Der Sicherungsschein deckt alle Reisen die bis zu dem eingetragenen Datum gebucht wurden ab.LG Ponyhof
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Ich habe die Info erhalten, daß man in einer fb-Gruppe (welche stark von ehemaligen HC-usern durchsetzt sein soll) davon ausgeht, daß die Betroffenen nun kurzfristig ihr Geld zurück erhalten werden. Als Begründung wird wohl u.a. angeführt, daß die letzten Insolvenzen schnell (4-8 Wochen) von den Versicherern abgewickelt wurden.
Letzteres entspricht zwar den Tatsachen und es kann(!) so eintreffen, aber grundsätzlich hat der Versicherer deutlich mehr Zeit zur Abwicklung und aktuell ist zu bedenken, daß die Zurich auch die Sollymar Insolvenz "abwickeln" wird.
Zudem ist es nicht ausgeschlossen, daß es aufgrund der aktuellen schlechten Buchungssituationen noch den ein oder anderen RV geben könnte(!) der "Probleme" bekommt. Kommt nun der Versicherer z.B. aufgrund neuer Risikobewertungen auf die "Idee" mit Auszahlungen noch abzuwarten und die Maximalfrist auszunutzen, dann erleben wir vermutlich die Fortsetzung von "Zeter und Mordio". -
Hab selber auch eine gewisse Zeit bei Facebook mitgelesen,viele sachliche
zutreffende Informationen aber hier im HC Forum erhalten,da hier die kompetenteren
User sind.Ich will hier jetzt nicht nachtragend sein, aber warum hast du(l.s) uns denn erst nach meiner
Meldung mitgeteilt das du es morgens schon wusstest?Alle hier ,mich eingeschlossen hätten sich sehr darüber gefreut.
Am meisten,obwohl für Aussenstehende schwer zu verstehen ,haben mir
die sehr hilfreichen Informationen von von schmeling geholfen.Holginho und auch ein paar andere hier,haben mir hier zum Teil auch sehr geholfen.
LG Ponyhof
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@Cveaty69
Die Gültigkeit bedeutet:
Sofern dein Sicherungsschein das Datum deiner Reisezeit beinhaltet ist diese auch versichert, ganz unbeachtlich des Zeitraums der Fälligkeit irgendwelcher Erstattungen.
(:? Ist das verständlich???) -
Hallo zusammen,
die Schadenanzeige wurde heute ja endlich freigegeben.Meine Frage: Muss man die Nachweise (Rechnung usw.) tatsächlich im original beifügen?
Danke schon einmal über eine Antwort.
Lieben Gruß.... -
Ja, muss man um weitere Nachfragen zu vermeiden.
Das ist auch nicht wunderlich ... -
Komm gerade vom Meeting aus München.
Wenn tatsächlich das Formular schon online sein soll,müssen alle
angeforderten Unterlagen an den Versicherer geschickt werden.
Genau,wie es bei Solymarreisen im Antrag steht.
LG PonyhofInfo kann ich bestätigen,Original Zahlungsnachweis und komplette Buchungsbestätigung von Mediwelt
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Hallo Zusammen, nachdem es Gott sei Dank nun endlich losgeht habe ich auch noch eine Frage:
Es steht immer dabei man solle alles im Original beifügen.Ich habe Online gebucht, da ist doch alles zum selbst ausdrucken, da gibt es doch keine "Originale", das haben doch nur welche die im Reisebüro gebucht haben, oder sehe ich das Falsch?
Mit besten Grüßen und einer Last weniger auf meinen Schultern.
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Hallo nochmals,
ich bin gerade am ausfüllen der Formulare. Allerdings habe ich mit Kreditkarte bezahlt, darf ich die Kostenvoranschlag diesem Transaktionsgeld (30€) auf den Reisepreis mit anrechnen? -
Hallo,
hier meldet sich ein gelegentlicher stiller Mitleser. Habe mir heute die Mails von MW ausdrucken lassen. Ich habe keinen Sicherungsschein bekommen!! Ich wurde allerdings angeschrieben, dass ich meine Forderungen geltend machen sollte. Dies habe ich per Einschreiben mit Rückschein und per Fax getätigt. Ich hoffe, dass ich trotzdem einen Anspruch habe oder?? Die Reise war schon komplett bezahlt. -
@Hänschenklein67
Du hast alles richtig gemacht, in dem Formular von Kaera steht zu den geforderten Unterlagen " Sicherungsschein falls vorhanden ". Ich denke, wenn du alle anderen Unterlagen der Schadensanzeige beigefügt hast, dürfte das kein Problem sein.
Habe heute auch meine Ansprüche geltend gemacht, auch sicherheitshalber per Einschreiben. Habe auch um eine Eigangsbestätigung gebeten. So, nun heißt es abwarten und einen kühlen Kopf bewaren, es wird sich alles richten.Horst
