Flughafen geändert - Mehrkosten/Aufwand zahlt wer?
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Nicht wenn die Reise schon angetreten wurde und der Rückflug obligatorisch für den Zweck derselben ist .
(oder auch einfach so nur gebucht ... ) -
Mhh die Nachricht als wir schon da waren, kam ja von unserem Veranstalter. Die Airline hatte uns ja einen Tag davor informiert weil ich dir Plätze dort reserviert hätte. Sonst hätte ich das natürlich erst mit bekommen als wir da waren.
Ich überlege gerade wie ich das am besten alles formuliere.
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Beschränke dich auf die Angaben Fluggäste, Flugdaten, Verspätung.
Den Rest überlasse denjenigen, die sich ggf. exkulpieren wollen. -
Entgegen offenbar vorherrschender Wahrnehmung muss nicht etwa der Reisende darlegen hinsichtlich der Verspätung, er darf sich auf reine Datenlage beschränken.
Im Streitfall muss nämlich das Luftverkehrsunternehmen begründen, weshalb es von einer Ausgleichszahlung entbunden zu werden begehrt ... -
Hast Du hier schon mal gelesen?
"raushandeln" wirst Du nichts können. Du kriegst ein Alternativangebot, welches Du annehmen kannst oder nicht.Ich würde den Post mal da rein kopieren, da wir viel über Germania geschrieben, und Du wirst auch ein paar Antworten finden.
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Hast Du hier schon mal gelesen?
"raushandeln" wirst Du nichts können. Du kriegst ein Alternativangebot, welches Du annehmen kannst oder nicht.Ich würde den Post mal da rein kopieren, da wir viel über Germania geschrieben, und Du wirst auch ein paar Antworten finden.
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Wieso das denn?
Es handelt sich um ein Geschehen im Jahr 2017?!
Wenn bobby bislang versäumt hat eine Beschwerde zu führen ist jetzt dä Bär geschält und braucht auch nix mehr verschoben zu werden. -
Hallo,
ich wurde gebeten meine Frage in diesen Thread zu posten, was ich als Neuling natürlich gerne mache:ich brauche mal Hilfe und hoffe hier welche zu bekommen.
Meine Familie und ich haben bereits vergangenen September eine Pauschalreise nach Hurghada gebucht.
Inzwischen haben wir ca 4 Flugzeitänderungen und Änderungen der Fluggesellschaften bekommen. (Jede ohne Änderung des Reisepreises)
Heute nun haben wir vom Veranstalter LMX eine Mail bekommen, dass der Flug gestrichen wurde und wir als einzige Alternative auf einen ca 150km weiter entfernten Flughafen ausweichen könnten. Einen Kostenersatz für die weitere Anreise oder sonstiges gibt es nicht. Ansonsten könnten wir kostenfrei stornieren.
Das kann doch so nicht sein. Eine gleichwertige Reise (so kurzfristig) kostet etwa das doppelte.
Mit den Flugzeiten können wir keine öffentlichen Verkehrmittel nehmen. Wir reisen mit 2 Kindern und müssten am Vorabend anreisen und bei der Rückkehr dann noch weitere 4 Std am Flughafen oder wahlweise Bahnhof auf eine erste Verbindung warten.
Mit dem Auto können wir aber auch nicht anreisen, wir müssen ja jetzt an unterschiedlichen Flughäfen starten und landen.
Wir haben niemanden, der uns mal eben so 300 km einfache Strecke zum Flughafen bringen kann.
Kann mir jemand sagen, an wen ich mich wenden kann um überhaupt zu erfahren, welche Rechte im Detail ich habe.
Wir wollen gerne in den Urlaub. Aber die Umstände sind extrem unangenehm. Wir haben uns absolut rechtzeitig um alles gekümmert und ich verstehe nicht, warum jetzt ich in der Pflicht bin. Eine neue Buchung für den doppelten Preis können wir uns nicht leisten.
Wir haben leider scheinbar beim Falschen gebucht, denn das Buchungsportal check24 kümmert sich überhaupt nicht um uns.Kurz noch einmal die wichtigsten Fakten dazu:
1.Uuns geht ein Urlaubstag flöten - Abflug gebucht: MUC 08:30 - Ankunft im Hotel ca 15:00 Uhr am Sonntag, jetzt Abflug Montag Nürnberg (01:30 Uhr) und Ankunft im Hotel ebenfalls Montag (wird dann wohl so 08:00). Damit fehlt eine Übernachtung.
Zweitens: Eine Kostenübernahme, um zum Flughafen zu kommen, ist von LMX bisher nicht akzeptiert.
Drittens: Wir können nicht selbst anreisen zum Flughafen, weil Abflug und Rückflug-Ankunft nicht mehr am gleichen Flughafen ist.
Viertens: Die neuen Anreise-Zeiten sind spät nachts, mit Kleinkind sehr beschwerlich. Zugverbindungen gibt es zu diesen Zeiten überhaupt nicht. Eine Anreise müsste somit am Vortag nachmittags erfolgen.
Fünftens: es gibt freie Kapazitäten am ursprünglichen Flughafen zu gleichen Zeiten (+-2 Std zum gebuchten Flug).
Sechstens: in einer ersten Reiseänderung wurden wir von einer m.E. etablierten Fluggesellschaft auf eine total unbekannte Gesellschaft umgebucht. Aktuell gibt es nur noch Flüge mit meistens etablierten Gesellschaften, die zugegebenermaßen teurer sind.
Siebtens: Der Flug mit der Nummer ... findet so nicht mehr statt. Der Slot am Flughafen wurde aber identisch wiederbesetzt. Es handelt sich um eine andere Fluggesellschaft, aber zu dieser Abflug-Zeit wurde wieder ein Flug mit identischem Ziel am Flughafen angesetzt. Dieser ist auch noch buchbar - allerdings wiederum teuerer.Im Endeffekt weist m.E. aktuell alles darauf hin, dass die Riese überbucht ist oder aktuell gerne noch einmal teurer verkauft werden soll.
In beiden Fällen kann das doch nicht auf unseren Kosten passieren.
Der Reiseveranstalter kommuniziert nicht mit uns. er bietet ein "kostenfreies Storno" an oder die Änderung so hinzunehmen wie sie jetzt eben ist.
Die Rückmeldung müssen wir jetzt innerhalb von 24h treffen (das endet heute Nachmittag). Daher bin ich auf der Suche nach Hilfe.
Gerne auch Empfehlungen für Rechtsanwälte usw. die sich auf solche Themen spezialisiert haben. Hat da jemand Erfahrungen? -
Leider sind die Möglichkeiten ad hoc sehr beschränkt, tatsächlich "muss" der Veranstalter zunächst einmal nicht die Kosten der Anreise übernehmen, er bietet euch einen neuen Reisevertrag an mit den Optionen Akzeptanz oder Ablehnung. Die Reise beginnt am Start- und endet am Zielflughafen, wie ihr dort hingelangt ist nicht Sache des Veranstalters.
Man kann natürlich einen Anwalt einschalten (Empfehlungen werden hier nicht gegeben!) und hoffen, dass der trotz der Kurzfristigkeit noch ein besseres Angebot verhandeln kann, kostet aber ebenfalls und ist keine Garantie für einen Erfolg.
Kluger Rat fällt also schwer ...
Ich würde auf jeden Fall dem Veranstalter mitteilen lassen, dass ihr auf die Erfüllung des Vertrages (ab MUC) besteht und ankündigen, ansonsten eigenmächtig einen Flug von dort zu buchen und LMX auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen wegen Vereitelung der Reise.
Das könntet ihr tatsächlich und hättet durchaus reele Chancen, bei einer streitigen Klärung Recht zu bekommen.
Nur ist das natürlich erst einmal mit Vorleistung verbunden - und sich den Ersatz nachher zu erstreiten kostet auch wieder Zeit und Geld.Übrigens ist es korrekt, dass die Kommunikation über das Reisebüro abgewickelt wird und nicht direkt zwischen Veranstalter und Kunden. Darauf wurde hier schon vielfach hingewiesen, auch wenn man immer wieder andere "Tipps" streut.
Also - klare Ansage an Check24 zur sofortigen Weiterleitung an LMX:
Vereitelung - Schadenersatz im Falle einer Kündigung, eigenmächtige Abhilfe mit Forderung an LMX für den neuen Flug im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages. -
Leider sind die Möglichkeiten ad hoc sehr beschränkt, tatsächlich "muss" der Veranstalter zunächst einmal nicht die Kosten der Anreise übernehmen, er bietet euch einen neuen Reisevertrag an mit den Optionen Akzeptanz oder Ablehnung. Die Reise beginnt am Start- und endet am Zielflughafen, wie ihr dort hingelangt ist nicht Sache des Veranstalters.
Man kann natürlich einen Anwalt einschalten (Empfehlungen werden hier nicht gegeben!) und hoffen, dass der trotz der Kurzfristigkeit noch ein besseres Angebot verhandeln kann, kostet aber ebenfalls und ist keine Garantie für einen Erfolg.
Kluger Rat fällt also schwer ...
Ich würde auf jeden Fall dem Veranstalter mitteilen lassen, dass ihr auf die Erfüllung des Vertrages (ab MUC) besteht und ankündigen, ansonsten eigenmächtig einen Flug von dort zu buchen und LMX auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen wegen Vereitelung der Reise.
Das könntet ihr tatsächlich und hättet durchaus reele Chancen, bei einer streitigen Klärung Recht zu bekommen.
Nur ist das natürlich erst einmal mit Vorleistung verbunden - und sich den Ersatz nachher zu erstreiten kostet auch wieder Zeit und Geld.Übrigens ist es korrekt, dass die Kommunikation über das Reisebüro abgewickelt wird und nicht direkt zwischen Veranstalter und Kunden. Darauf wurde hier schon vielfach hingewiesen, auch wenn man immer wieder andere "Tipps" streut.
Also - klare Ansage an Check24 zur sofortigen Weiterleitung an LMX:
Vereitelung - Schadenersatz im Falle einer Kündigung, eigenmächtige Abhilfe mit Forderung an LMX für den neuen Flug im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages.Hallo vonschmeling,
vielen Danke für deine schnelle Rückmeldung.
Genauso haben wir es gemacht. Wir haben (via Reisevermittler) den Reiseveranstalter darauf hingewiesen, dass wir eine Reise ab-/bis München gebucht haben und darauf auch bestehen.
Wir haben geschrieben, dass wir keinesfalls ein Storno akzeptieren.Ich bin nicht auf Kohle an der Stelle aus, ich will einen unbeschwerten Urlaub. So würde ich mich z.B. nicht querstellen, wenn der Veranstalter uns
a) den entgangenen Tag entschädigen
b) die Anreise nach Nürnberg (statt München) übernehmen
c) und die Rückreise von München tragen würdeIch würde meinen, dass das nicht zu gierig ist.
Aber der Veranstalter sperrt sich einfach gegen jede Kommunikation. Auf lange Mails unsererseits kommen 2-Zeiler zurück. Immer mit dem gleichen Inhalt: Sie dürfen ja jetzt kostenfrei stornieren, das ist doch eine gute Alternative zu der vorgenommenen Änderung. Ein weiteres Entgegenkommen o.ä. gibt es einfach nicht.Ich denke, dass wir die von LMX geschickte Änderung zähneknirschend akzeptieren werden (müssen). Wir alle freuen uns schon sehr auf unseren Urlaub, denn nur so können wir überhaupt (mit unserem Budget) in diesen Urlaub fliegen. Dann werden wir die Auflistung a)-c) aus eigener Kasse zahlen (müssen) und im Nachgang zurückfordern (müssen).
Darauf spekulieren, dass wir im Nachgang juristisch Recht bekommen und eine eigens gebuchte Reise (mit selben Parametern nur ohne die Mängel) erstattet bekommen, birgt m.E. zum einen ein Risiko und zum anderen ist das Thema, das diese Reise erst einmal finanziert werden müsste. Den Transfer bekommen wir notfalls gestemmt -sowohl in der Finanzierung, als auch im Falle, dass eine juristische Auseinandersetzung nichts einbringt. (Der Transfer nach Nürnberg wird wohl auch so ca. 350 Euro machen. Der Transfer von München nach Hause kosten ca 120 Euro. Der Ausfall des Tages ist mit 1/14*3000= 215 Euro anzusetzen. - In Summe ginge es also um einen Streitwert von 550 bzw. 675 Euro - je nachdem ob man die Rückreise München bis nach Hause ebenfalls als Teil des Streitwert sähe.)Aber muss ich denn dann jetzt irgendwas beachten wenn ich diese Änderung bestätige? Kann ich die in einer Form bestätigen, die irgendwie aussagt, dass ich das so nicht möchte aber annehme, weil ich keine Alternative sehe? Oder wird eine Annahme dieser Änderung automatisch als Akzeptanz der Änderung interpretiert? Wie kann ich an dieser Stelle klar machen, dass ich die Änderung akzeptieren würde, falls oben genannte Punkte a-c gelöst sind.
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Hallo vonschmeling,
vielen Danke für deine schnelle Rückmeldung.
Genauso haben wir es gemacht. Wir haben (via Reisevermittler) den Reiseveranstalter darauf hingewiesen, dass wir eine Reise ab-/bis München gebucht haben und darauf auch bestehen.
Wir haben geschrieben, dass wir keinesfalls ein Storno akzeptieren.Ich bin nicht auf Kohle an der Stelle aus, ich will einen unbeschwerten Urlaub. So würde ich mich z.B. nicht querstellen, wenn der Veranstalter uns
a) den entgangenen Tag entschädigen
b) die Anreise nach Nürnberg (statt München) übernehmen
c) und die Rückreise von München tragen würdeIch würde meinen, dass das nicht zu gierig ist.
Aber der Veranstalter sperrt sich einfach gegen jede Kommunikation. Auf lange Mails unsererseits kommen 2-Zeiler zurück. Immer mit dem gleichen Inhalt: Sie dürfen ja jetzt kostenfrei stornieren, das ist doch eine gute Alternative zu der vorgenommenen Änderung. Ein weiteres Entgegenkommen o.ä. gibt es einfach nicht.Ich denke, dass wir die von LMX geschickte Änderung zähneknirschend akzeptieren werden (müssen). Wir alle freuen uns schon sehr auf unseren Urlaub, denn nur so können wir überhaupt (mit unserem Budget) in diesen Urlaub fliegen. Dann werden wir die Auflistung a)-c) aus eigener Kasse zahlen (müssen) und im Nachgang zurückfordern (müssen).
Darauf spekulieren, dass wir im Nachgang juristisch Recht bekommen und eine eigens gebuchte Reise (mit selben Parametern nur ohne die Mängel) erstattet bekommen, birgt m.E. zum einen ein Risiko und zum anderen ist das Thema, das diese Reise erst einmal finanziert werden müsste. Den Transfer bekommen wir notfalls gestemmt -sowohl in der Finanzierung, als auch im Falle, dass eine juristische Auseinandersetzung nichts einbringt. (Der Transfer nach Nürnberg wird wohl auch so ca. 350 Euro machen. Der Transfer von München nach Hause kosten ca 120 Euro. Der Ausfall des Tages ist mit 1/14*3000= 215 Euro anzusetzen. - In Summe ginge es also um einen Streitwert von 550 bzw. 675 Euro - je nachdem ob man die Rückreise München bis nach Hause ebenfalls als Teil des Streitwert sähe.)Aber muss ich denn dann jetzt irgendwas beachten wenn ich diese Änderung bestätige? Kann ich die in einer Form bestätigen, die irgendwie aussagt, dass ich das so nicht möchte aber annehme, weil ich keine Alternative sehe? Oder wird eine Annahme dieser Änderung automatisch als Akzeptanz der Änderung interpretiert? Wie kann ich an dieser Stelle klar machen, dass ich die Änderung akzeptieren würde, falls oben genannte Punkte a-c gelöst sind.
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Wann ist denn der genaue Reisetermin?
Vielleicht findet Ihr ja jemand im Freundes-Bekannten oder Arbeitskollegenkreis, der Euch nach Nürnberg hinbringen und von München wieder abholen kann. 350 EUR bzw. 120 EUR Transferkosten müsste ja schon Taxitarif sein, da kann man eher einen Einweg-Mietwagen für 3h von München nach Nürnberg nehmen und den dort am Flughafen abgeben mit Kosten unter 100 EUR oder jemandem fürs Fahren mit 100 EUR entschädigen.
Alternativ würde ich schauen, was es aktuell für die besagten 3000 EUR für Urlaubsalternativen gibt, die jetzt vielleicht nicht dasselbe Hotel beinhalten, aber trotzdem einen schönen Urlaub versprechen. -
@bollo84
Hier wird häufiger der Rat erteilt den Vertrag vorbehaltlich einer späteren Mängelrüge anzunehmen, das ist allerdings nicht probat. Die vertraglichen Bedingungen sind ja definiert, also kannst du entweder annehmen oder ablehnen. "Wasch mich aber mach mich nicht nass" funktioniert nicht.Auf alle Fälle müsste dir der fehlende Tag gutgeschrieben werden, darauf würde ich jetzt im Vorwege noch bestehen.
Ich würde gegenüber dem Veranstalter schon den Begriff der Vereitelung benutzen, von einem unterirdischen Niveau der Dienstleistung braucht man nicht zu sprechen - das erkennt ein Blinder mit Krückstock.
Schade auch, dass sich Check24 nicht im Sinne des Kunden einsetzt - zwar sind deren Möglichkeiten endlich, aber die reine Wiedergabe der abschlägigen Bescheide ist auch wenig befriedigend.
Auf die Kosten der Heimfahrt ab MUC kannst du den Veranstalter nicht in Anspruch nehmen, wie gesagt:
Die Reise beginnt am Start- und endet am Zielflughafen, der Rest ist dein Bier.
Tatsächlich sind bei Schlamasseln wie Flugstreichungen auffallend häufig die Frühbucher mit tollen Reisepreisen die Gelackmeierten.
Ein Schelm der Böses dabei denkt ...
Natürlich beabsichtigt der Veranstalter einen teureren Wiederverkauf des Angebotes, der Kunde wiederum steht buchstäblich mit dem Rücken zur Wand und hat nur sehr eingeschränkte Handhaben. -
@bollo84
Hier wird häufiger der Rat erteilt den Vertrag vorbehaltlich einer späteren Mängelrüge anzunehmen, das ist allerdings nicht probat. Die vertraglichen Bedingungen sind ja definiert, also kannst du entweder annehmen oder ablehnen. "Wasch mich aber mach mich nicht nass" funktioniert nicht.Auf alle Fälle müsste dir der fehlende Tag gutgeschrieben werden, darauf würde ich jetzt im Vorwege noch bestehen.
Ich würde gegenüber dem Veranstalter schon den Begriff der Vereitelung benutzen, von einem unterirdischen Niveau der Dienstleistung braucht man nicht zu sprechen - das erkennt ein Blinder mit Krückstock.
Schade auch, dass sich Check24 nicht im Sinne des Kunden einsetzt - zwar sind deren Möglichkeiten endlich, aber die reine Wiedergabe der abschlägigen Bescheide ist auch wenig befriedigend.
Auf die Kosten der Heimfahrt ab MUC kannst du den Veranstalter nicht in Anspruch nehmen, wie gesagt:
Die Reise beginnt am Start- und endet am Zielflughafen, der Rest ist dein Bier.
Tatsächlich sind bei Schlamasseln wie Flugstreichungen auffallend häufig die Frühbucher mit tollen Reisepreisen die Gelackmeierten.
Ein Schelm der Böses dabei denkt ...
Natürlich beabsichtigt der Veranstalter einen teureren Wiederverkauf des Angebotes, der Kunde wiederum steht buchstäblich mit dem Rücken zur Wand und hat nur sehr eingeschränkte Handhaben.So ich gebe euch mal die aktuelle Rückmeldung.
Wir hatten gestern ein längeres Gespräch mit einem Fachanwalt für Reiserecht. Die schnelle Vermittlung unserer Rechtsschutzversicherung war hier super.
Auch dieser Anwalt hat uns als Möglichkeit den Weg des vorbehaltlichen Reiseantritts (nicht den Vertrag annehmen, sondern dem Reiseveranstalter mitteilen, dass man die Reise unter Vorbehalt antreten gedenkt), der oben genannt wurde als möglichen Ausweg genannt. Allerdings nicht einfach nur vorbehaltlich antreten, sondern inklusive Auflistung aller nicht akzeptabler Änderungen. dabei geht es jetzt natürlich im Wesentlichen um die Thematik der Anreise und des fehlenden Urlaubstages.Ich persönlich habe leider mit unserem Rechtsstaat und dem Thema "Gerechtigkeit und (juristisch) Recht bekommen" nur schlechte Erfahrungen gemacht. Daher werden wir keine Lösung anstreben, die bei nicht-positiven Ausgang uns vor finanzielle Probleme stellen kann.
Damit zum Thema Ersatzreise: Unter dem Faktor 2, also unter 6000 Euro bekommt man aktuell kein Hotel mit unseren Minimalanforderungen. Will man ein gleichwertiges Hotel, muss man lange suchen um eines im 4-stelligen Bereich zu finden. Das hat check24 für uns bereits gemacht. Stand gestern Abend kann man unser Hotel auch buchen, mit Direktflug liegt man dann bei 2800 Euro -pro Person (also für uns 4 Personen --> rund 12'200 Euro)
Der Flughafentransfer hat das Problem, dass er nun rund 300 km einfache Strecke Sonntag nachts zu fahren hat (Flugtermin ist jetzt: Mo 15.April 01:30 Uhr ). Auch hat er keine realistische Möglichkeit die Leerfahrt auf dem Rückweg zu kompensieren. (Falls zufällig jemand Sonntag 14.April ab ca 22:00 von Nürnberg nach Schongau o.ä. möchte, bitte melden. Dann könnten wir die Kosten tatsächlich teilen.)
Taxi (Großraumtaxi zum Transport von 4 Personen mit Kinderwagen, 4 Koffern, Taucherausrüstung usw.) kostet (hab ich ebenfalls angefragt) ca. 500 Euro. Fragt man jemand aus dem Freundes oder Bekanntenkreis, kann diese Person normalerweise keine Rechnung stellen. Die Anzahl derer, die die komplette Nacht von Sonntag auf Montag (normaler Arbeitstag) diese rund 600 km quer durch Bayern fahren möchten, hält sich in meinem Bekannten und Verwandtenkreis in Grenzen. Und diejenigen, die sich überreden lassen würden, denen möchte ich das nicht zumuten.Die Rückreise von München nach Hause werden wir jetzt privat organisieren, hoffen wir, dass wir hier nicht noch umgebucht werden.
Positiv gestern war vor allem der Auftritt der Rechtsschutzversicherung, die uns volle Kostenübernahme für einen juristischen Streit zugesichert hat. Wie gesagt, wir haben ein Fachanwalt hier jetzt eingeschaltet und werden 1. alles was wir unternehmen vorab mit diesem abstimmen und 2. den Streit bis zum Ende führen (bzw. den Anwalt den Streit führen lassen)
Der Anbieter LMX hat in der Tat herausragend unfreundlich und extrem unsachlich argumentiert.
Mein Highlight gestern, als Anekdote am Ende: Uns wurde erklärt, dass der ursprüngliche Flug am Sonntag ja um 13:30 planmäßig gelandet wäre, wir das Hotel aber erst ab 14:00 Uhr hätten beziehen dürfen. Wir sollten doch als positiv sehen, dass wir jetzt nach Ankunft (am Montag Vormittag) gleich auf unser Hotelzimmer könnten. Und auch das wäre nur im Rahmen einer Kulanzleistung des Reiseanbieters möglich. (Und da wir dann ja bereits Vormittag das Zimmer beziehen würden, würde uns keine Entschädigung für einen Reisetag zustehen.)Für alle anderen, die ähnliche Probleme haben: Der Anwalt sagte uns unter keinen Umständen "stornieren" sagen. Falls man in dieser Situation die Reise nicht antreten möchte unbedingt das Wort "Rücktritt" verwenden. Dadurch entstünde ein juristischer Unterschied in der späteren juristischen Aufarbeitung.
So jetzt hoffe ich mal, dass wir jetzt einen schönen Urlaub haben und bedanke mich vielmals um eure Rückmeldungen.
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Das hättest du auch im Forum nachlesen können, bollo84 ...

Und einen "Fachanwalt für Reiserecht" gibt´s noch immer nicht. -
Das hättest du auch im Forum nachlesen können, bollo84 ...

Und einen "Fachanwalt für Reiserecht" gibt´s noch immer nicht.naja die korrekte Bezeichung wäre wohl den Anwalt, der sich bei einer großen Anwaltskanzlei auf das Thema Reiserecht spezialisiert hat.
Du hast Recht, ich habe von dem nichts großartig Neues erfahren.
Aber- die Rechtsschutzversicherung hat das bezahlt (kulanter Weise sogar ohne Selbstbeteiligung).
- wenn ein Anwalt einer großen Kanzlei mit seinem Namen dafür einsteht, fühlt sich das auch immer noch einmal sicherer an, wie die Tipps im Forum.
- Der soll ja auch den weiteren Streitfall übernehmen.
Aber: Die Tipps haben mir sehr geholfen und ich Danke allen, die sich daran beteiligt haben. An dieser Stelle natürlich insbesondere "vonschmeling".
Und noch eine abschließende Fortführung: Inzwischen hat sich die Fluggesellschaft gemeldet. Kulanterweise würde man uns 4 Personen eine Verrechnung für den ausgefallenen Reisetag und die problematische Anreise in Gesamthöhe von 75 Euro anbieten. Natürlich gäbe es keinen Fehler seitens des Veranstalters, immerhin habe man uns ja diese Alternative angeboten oder eben das kostenfreie Stornieren.