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Flughafen geändert - Mehrkosten/Aufwand zahlt wer?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Expert#1E Offline
    Expert#1E Offline
    Expert#1
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #341
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    • Lenny_0815L Offline
      Lenny_0815L Offline
      Lenny_0815
      schrieb am zuletzt editiert von
      #342

      Hallo! Folgendes haben wir am 28.10.2018 über HC bei FTI gebucht!

      Sa. 20.04.2019 (nonstop) 12:50 Leipzig/Halle (LEJ)⁞XG 4759●17:25 Hurghada (HRG)

      Di. 30.04.2019 (nonstop) 09:00 Hurghada (HRG)⁞BGH 6811●14:05 Leipzig/Halle (LEJ)

      Am 27.11.2018 bekamen wir folgende Mail (ist ok, kein Problem für uns):

      H: LEJ-HRG 20.04.2019 ab 12:50 Uhr 20.04.2019 an 17:25 Uhr XG 4759
      R: HRG-LEJ 30.04.2019 ab 10:00 Uhr 30.04.2019 an 15:05 Uhr 8H 6811

      Am 04.02.2019 bekamen wir die Mitteilung, dass der Flug nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Als Alternative (bei gleichen Kosten!):

      H: MUC-HRG 20.04.2019 ab 12:00 Uhr 20.04.2019 an 16:15 Uhr DEG0386
      R: HRG-MUC 30.04.2019 ab 11:55 Uhr 30.04.2019 an 16:30 Uhr LHG2781

      Am 05.02. erhielten wir folgendes Angebot (alles zum selben Preis!):

      H DRS-HRG-A 21.04.2019 DRS-HRG-A CXI7918 SO 11:30 16:00
      R HRG-DRS-A 01.05.2019 HRG-DRS-A CXI3917 MI 06:00 10:45

      Am Ende (nach langen Telefonaten mit HC und vielen E-Mails) haben wir die Reise kostenlos (erst auf Nachfrage) storniert und bei einem anderen Anbieter etwas anderes gefunden. Dabei müssen wir aber 2d mehr Urlaub nehmen und ein Kind 2d von der Schule freistellen.

      Bekommt man für die 2d mehr Urlaub Entschädigung von FTI?
      Laut Flugsuche gibt es aber am 20.04. Flüge von Leipzig nach HUR, nur wurde uns nichts von Leipzig aus angeboten!
      Als wir gebucht haben, waren die Preise von MUC deutlich günstiger als von Leipzig, daher empfinden wir es als Frechheit, dass wir von MUC zum selben Preis aus fliegen sollen.

      Vielen Dank!
      Lenny

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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #343

        Verstehe ich es richtig : du hast auf eigenen Wunsch storniert, der RV hat Dir keine Stornokosten berechnet, und du erwartest Schadenersatz weil du woanders zu anderem Termin gebucht hast ?

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #344

          Um´s kurz zu machen:
          Es besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz, da der Reisevertrag einvernehmlich aufgehoben wurde.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Lenny_0815L Offline
            Lenny_0815L Offline
            Lenny_0815
            schrieb am zuletzt editiert von
            #345

            Danke für die Antworten! Wie hätten wir vorgehen sollen?

            Was hätten wir machen sollen? Wir hatten 11 Tage Zeit uns zu entscheiden. Da wurde uns nichts weiter gesagt. Man musste alles erfragen und durch die Germania-Pleite hatten wir teilweise lange Wartezeiten, bis wir eine Antwort bekamen. Auch wurden Fragen nicht beantwortet, z.B. wie und wann soll ich nach MUC/DRS kommen?

            Na ja, nun ist es ja zu spät! Und FTI werden wir definitiv meiden.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #346

              Schon klar, dass du keine großen Optionen hattest, aber das musst du nicht FTI anlasten - viele andere verweigern sogar die Kündigung!
              Und wie du zum Flughafen kommst ist nun mal bei allen Reiseveranstaltern gleichermßen erst einmal dein Problem.
              Langer Rede kurzer Sinn:
              In der ganzen Galaxie ist mir kein Veranstalter bekannt, der sich auf Kompensation bei einer vom Kunden abgesagten Reise in Anspruch nehmen ließe - bedaure!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Juez90J Offline
                Juez90J Offline
                Juez90
                schrieb am zuletzt editiert von
                #347

                Hallo zusammen,
                wir haben ab dem 07.06. eine Woche Urlaub auf Djerba gebucht und hatten dafür für uns günstige Flüge ab München gewählt. Die Reiseunterlagen dafür hatten wir auch schon bekommen. Gestern Abend haben wir von Thomas Cook erfahren, dass nun der Hinflug von der Airline (Tunis Air) gestrichen wurde und uns der Reiseveranstalter ab Frankfurt eingebucht hat. Der Rückflug bleibt gleich.

                Ursprungsflug ab München: 17.45 Uhr
                Neuer Flug ab Frankfurt: 19.00 Uhr

                Die Änderung hat für uns die Folge, dass ich wegen der Anreise nach Frankfurt einen zusätzlichen Urlaubstag benötige und meine Freundin sich vom Dienst (unbezahlt) freistellen lassen muss. Außerdem kommen wir natürlich auch noch später an.
                Wir haben also wesentlich mehr Aufwand, indirekte Kosten, längere Anreise und weniger Zeit vor Ort. Außerdem ist der Reisetag der Freitag vor Pfingsten und dementsprechend voll sind die Züge. Ohne Sitzplatzreservierung (=Kosten für uns) möchte man da nicht reisen.
                Zu guter Letzt wäre die Reise ab Frankfurt von Anfang an günstiger gewesen, aber wir wollten aus genannten Gründen ab München fliegen.

                Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Wie sieht es hier mit rechtlichen Ansprüchen aus?

                Liebe Grüße

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #348

                  Ich nehme an es handelt sich um eine Pauschalreise?
                  In dem Fall den Veranstalter um die Erstattung der Zugtickets bitten.
                  Anspruch darauf besteht nicht, i.d.R. lassen die RV aber mit sich reden.
                  Da eure Reise mehr als 14 Tage in der Zukunt liegt bestehen keine Ansprüche auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • utipepeU Offline
                    utipepeU Offline
                    utipepe
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #349

                    Hallo liebe Forengemeinde,

                    ich habe über Holidaycheck eine Pauschalreise mit Neckermann Reisen gebucht und leider wieder ein kleines Problem und hoffe Ihr könnt mir behilflich sein.

                    Gebucht wurden folgendes Angebot:

                    H: LEJ-MIR 20.09.2019 ab 20:35 Uhr 20.09.2019 an 22:10 Uhr BJ 2527
                    R: MIR-LEJ 01.10.2019 ab 11:26 Uhr 01.10.2019 an 15:10 Uhr BJ 2290

                    Nun wurde der Rückflug wie folgt geändert (Berlin statt Leipzig).

                    R: MIR-TXL 01.10.2019 ab 11:15 Uhr 01.10.2019 an 15:10 Uhr BJ 2290

                    Ich wohne direkt am Flughafen Leipzig/Halle, habe deshalb auch diesen Flughafen gebucht.
                    Nun bin ich 3 Std. länger unterwegs, worauf ich eigentlich keine Lust habe.
                    Wir verreisen mit einen 2-jähigen Kind und sind genau so länge mit der Bahn unterwegs wie mit dem Flieger.

                    Ich habe bereits Neckermann angeschrieben, diese können mir keine Alternative anbieten.
                    Welche Möglichkeiten habe ich hier?

                    Vielen Dank.

                    BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • utipepeU utipepe

                      Hallo liebe Forengemeinde,

                      ich habe über Holidaycheck eine Pauschalreise mit Neckermann Reisen gebucht und leider wieder ein kleines Problem und hoffe Ihr könnt mir behilflich sein.

                      Gebucht wurden folgendes Angebot:

                      H: LEJ-MIR 20.09.2019 ab 20:35 Uhr 20.09.2019 an 22:10 Uhr BJ 2527
                      R: MIR-LEJ 01.10.2019 ab 11:26 Uhr 01.10.2019 an 15:10 Uhr BJ 2290

                      Nun wurde der Rückflug wie folgt geändert (Berlin statt Leipzig).

                      R: MIR-TXL 01.10.2019 ab 11:15 Uhr 01.10.2019 an 15:10 Uhr BJ 2290

                      Ich wohne direkt am Flughafen Leipzig/Halle, habe deshalb auch diesen Flughafen gebucht.
                      Nun bin ich 3 Std. länger unterwegs, worauf ich eigentlich keine Lust habe.
                      Wir verreisen mit einen 2-jähigen Kind und sind genau so länge mit der Bahn unterwegs wie mit dem Flieger.

                      Ich habe bereits Neckermann angeschrieben, diese können mir keine Alternative anbieten.
                      Welche Möglichkeiten habe ich hier?

                      Vielen Dank.

                      BienekindB Offline
                      BienekindB Offline
                      Bienekind
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #350

                      Hallo! Offensichtlich gibt es den Flug am 1.10. nach Leipzig nicht (mehr). Daher bleibt dir nur die Möglichkeit, Txl zu akzeptieren, oder die Reise zu kündigen. Evtl. musst du dich im Falle einer Kündigung streitig einigen. Da es aber am 1. Oktober scheinbar keinen anderen Flug von MIR nach LEJ gibt, sehe ich keine weiteren Optionen. 😏 Mehrkosten entstehen dir ja vermutlich nicht wg. Zug zum Flug, oder?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • utipepeU Offline
                        utipepeU Offline
                        utipepe
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #351

                        Hallo Bienekind, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich dachte, dass ich beim Falle einer Flughafenänderung das Recht auf eine kostenfreie Stornierung habe. Ich habe zwar eine Rechtsschutz, aber dachte man kann sich auch so einigen.

                        Mehrkosten entstehen mir nicht (aufgrund Zug zum Flug).

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #352

                          Da denkst du absolut richtig, jedoch ist eine Weigerung des Veranstalters leider keine Seltenheit.
                          In diesem Fall - so wird das auch das Bienekind gemeint haben!? - müsstest du dich streitig einigen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV vonschmeling

                            Da denkst du absolut richtig, jedoch ist eine Weigerung des Veranstalters leider keine Seltenheit.
                            In diesem Fall - so wird das auch das Bienekind gemeint haben!? - müsstest du dich streitig einigen.

                            BienekindB Offline
                            BienekindB Offline
                            Bienekind
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #353

                            Exakt so war es gemeint😃

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • choppi85C Offline
                              choppi85C Offline
                              choppi85
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #354

                              Hallo Zusammen
                              leider hat uns der Reiseveranstalter auch mitgeteilt dass die Rückflug Daten sich geändert haben. Neuer ruckflughafen ist jetzt Nürnberg ( 11 Std Zug fährt und 4-5 mal umsteigen ) und vorher Stuttgart ( haben das so gebucht wegen der Entfernung mit Zug 3 Std und 1 mal umsteigen ) und mit kleinen Kind unzumutbar. Reiseveranstalter prüft jetzt was möglich ist..was kann ich tun bzw wie soll ich mich verhalten wenn zb ein Alternativ Flug nach Stuttgart,Frankfurt nicht möglich ist ? Darf ich kostenlos stornieren oder könnte ich beim Reiseveranstalter eine Alternative reise verlangen? Ursprünglich würden am 25.7Fliegen und so kurzfristig finden wir für das Geld keine Reise

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LanzafanL Offline
                                LanzafanL Offline
                                Lanzafan
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #355

                                Das ist unzumutbar, choppi85. Ich habe in einem ähnlichen Fall - allerdings mit weniger weit entferntem Flughafen - einen Flughafenshuttle vom Reiseveranstalter bekommen (= Sammeltaxi).

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #356

                                  Du kannst kündigen, (= Erstattung aller geleisteten Zahlungen) choppi85 - aber warte doch erst mal die Alternativen ab.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • choppi85C Offline
                                    choppi85C Offline
                                    choppi85
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #357

                                    Vielen Dank für eure hilfreichen Tipps. Ich warte jetzt bis morgen mal ab und hoffe das was dabei rauskommt

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      choppi85C Offline
                                      choppi85
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #358

                                      Also von dem Reiseveranstalter gibts nur diesen Flug und er wäre zumutbar da wir ja Zug zum Flug haben 😡 aber das haben wir nicht so geplant! Wir wären 20 Std unterwegs und das mit kleinen Kind dabei.! Reiseveranstalter bietet Alternativ Flug am gleich Tag nach Stuttgart aber mit 300€ Aufpreis da es eine fremd Fluggesellschaft handelt 🤷‍♀️ Stornieren würde nur gegen Gebühr gehen..ich bin mit dem ganzen ende und weiß nicht was ich machen soll

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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #359

                                        Nein, bei abweichenden Flughäfen spielt die "Zumutbarkeit" keine Rolle, chopi85.
                                        Ihr habt ganz klar ein Kündigungsrecht mit Anspruch auf vollständige Erstattung.
                                        Ich hab grad keine Zeit zu suchen, aber ich hab im Forum schon entsprechende Rechtsprechung zur Verfügung gestellt.
                                        Stell dich auf die Hinterbeine und lass dich dabei vom Vermittler unterstützen.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #360

                                          Vielen Dank! Ja der Reiseveranstalter schreibt uns ha die ganze Zeit es wäre zumutbar und zu akzeptieren! Dann werde ich das so im Neueinsteiger Mail mitteilen dass es auch ein reise Mängel ist.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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