Flughafen geändert - Mehrkosten/Aufwand zahlt wer?
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Hallo! Folgendes haben wir am 28.10.2018 über HC bei FTI gebucht!
Sa. 20.04.2019 (nonstop) 12:50 Leipzig/Halle (LEJ)⁞XG 4759●17:25 Hurghada (HRG)
Di. 30.04.2019 (nonstop) 09:00 Hurghada (HRG)⁞BGH 6811●14:05 Leipzig/Halle (LEJ)
Am 27.11.2018 bekamen wir folgende Mail (ist ok, kein Problem für uns):
H: LEJ-HRG 20.04.2019 ab 12:50 Uhr 20.04.2019 an 17:25 Uhr XG 4759
R: HRG-LEJ 30.04.2019 ab 10:00 Uhr 30.04.2019 an 15:05 Uhr 8H 6811Am 04.02.2019 bekamen wir die Mitteilung, dass der Flug nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Als Alternative (bei gleichen Kosten!):
H: MUC-HRG 20.04.2019 ab 12:00 Uhr 20.04.2019 an 16:15 Uhr DEG0386
R: HRG-MUC 30.04.2019 ab 11:55 Uhr 30.04.2019 an 16:30 Uhr LHG2781Am 05.02. erhielten wir folgendes Angebot (alles zum selben Preis!):
H DRS-HRG-A 21.04.2019 DRS-HRG-A CXI7918 SO 11:30 16:00
R HRG-DRS-A 01.05.2019 HRG-DRS-A CXI3917 MI 06:00 10:45Am Ende (nach langen Telefonaten mit HC und vielen E-Mails) haben wir die Reise kostenlos (erst auf Nachfrage) storniert und bei einem anderen Anbieter etwas anderes gefunden. Dabei müssen wir aber 2d mehr Urlaub nehmen und ein Kind 2d von der Schule freistellen.
Bekommt man für die 2d mehr Urlaub Entschädigung von FTI?
Laut Flugsuche gibt es aber am 20.04. Flüge von Leipzig nach HUR, nur wurde uns nichts von Leipzig aus angeboten!
Als wir gebucht haben, waren die Preise von MUC deutlich günstiger als von Leipzig, daher empfinden wir es als Frechheit, dass wir von MUC zum selben Preis aus fliegen sollen.Vielen Dank!
Lenny -
Verstehe ich es richtig : du hast auf eigenen Wunsch storniert, der RV hat Dir keine Stornokosten berechnet, und du erwartest Schadenersatz weil du woanders zu anderem Termin gebucht hast ?
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Um´s kurz zu machen:
Es besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz, da der Reisevertrag einvernehmlich aufgehoben wurde. -
Danke für die Antworten! Wie hätten wir vorgehen sollen?
Was hätten wir machen sollen? Wir hatten 11 Tage Zeit uns zu entscheiden. Da wurde uns nichts weiter gesagt. Man musste alles erfragen und durch die Germania-Pleite hatten wir teilweise lange Wartezeiten, bis wir eine Antwort bekamen. Auch wurden Fragen nicht beantwortet, z.B. wie und wann soll ich nach MUC/DRS kommen?
Na ja, nun ist es ja zu spät! Und FTI werden wir definitiv meiden.
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Schon klar, dass du keine großen Optionen hattest, aber das musst du nicht FTI anlasten - viele andere verweigern sogar die Kündigung!
Und wie du zum Flughafen kommst ist nun mal bei allen Reiseveranstaltern gleichermßen erst einmal dein Problem.
Langer Rede kurzer Sinn:
In der ganzen Galaxie ist mir kein Veranstalter bekannt, der sich auf Kompensation bei einer vom Kunden abgesagten Reise in Anspruch nehmen ließe - bedaure! -
Hallo zusammen,
wir haben ab dem 07.06. eine Woche Urlaub auf Djerba gebucht und hatten dafür für uns günstige Flüge ab München gewählt. Die Reiseunterlagen dafür hatten wir auch schon bekommen. Gestern Abend haben wir von Thomas Cook erfahren, dass nun der Hinflug von der Airline (Tunis Air) gestrichen wurde und uns der Reiseveranstalter ab Frankfurt eingebucht hat. Der Rückflug bleibt gleich.Ursprungsflug ab München: 17.45 Uhr
Neuer Flug ab Frankfurt: 19.00 UhrDie Änderung hat für uns die Folge, dass ich wegen der Anreise nach Frankfurt einen zusätzlichen Urlaubstag benötige und meine Freundin sich vom Dienst (unbezahlt) freistellen lassen muss. Außerdem kommen wir natürlich auch noch später an.
Wir haben also wesentlich mehr Aufwand, indirekte Kosten, längere Anreise und weniger Zeit vor Ort. Außerdem ist der Reisetag der Freitag vor Pfingsten und dementsprechend voll sind die Züge. Ohne Sitzplatzreservierung (=Kosten für uns) möchte man da nicht reisen.
Zu guter Letzt wäre die Reise ab Frankfurt von Anfang an günstiger gewesen, aber wir wollten aus genannten Gründen ab München fliegen.Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Wie sieht es hier mit rechtlichen Ansprüchen aus?
Liebe Grüße
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Ich nehme an es handelt sich um eine Pauschalreise?
In dem Fall den Veranstalter um die Erstattung der Zugtickets bitten.
Anspruch darauf besteht nicht, i.d.R. lassen die RV aber mit sich reden.
Da eure Reise mehr als 14 Tage in der Zukunt liegt bestehen keine Ansprüche auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04. -
Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe über Holidaycheck eine Pauschalreise mit Neckermann Reisen gebucht und leider wieder ein kleines Problem und hoffe Ihr könnt mir behilflich sein.
Gebucht wurden folgendes Angebot:
H: LEJ-MIR 20.09.2019 ab 20:35 Uhr 20.09.2019 an 22:10 Uhr BJ 2527
R: MIR-LEJ 01.10.2019 ab 11:26 Uhr 01.10.2019 an 15:10 Uhr BJ 2290Nun wurde der Rückflug wie folgt geändert (Berlin statt Leipzig).
R: MIR-TXL 01.10.2019 ab 11:15 Uhr 01.10.2019 an 15:10 Uhr BJ 2290
Ich wohne direkt am Flughafen Leipzig/Halle, habe deshalb auch diesen Flughafen gebucht.
Nun bin ich 3 Std. länger unterwegs, worauf ich eigentlich keine Lust habe.
Wir verreisen mit einen 2-jähigen Kind und sind genau so länge mit der Bahn unterwegs wie mit dem Flieger.Ich habe bereits Neckermann angeschrieben, diese können mir keine Alternative anbieten.
Welche Möglichkeiten habe ich hier?Vielen Dank.
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Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe über Holidaycheck eine Pauschalreise mit Neckermann Reisen gebucht und leider wieder ein kleines Problem und hoffe Ihr könnt mir behilflich sein.
Gebucht wurden folgendes Angebot:
H: LEJ-MIR 20.09.2019 ab 20:35 Uhr 20.09.2019 an 22:10 Uhr BJ 2527
R: MIR-LEJ 01.10.2019 ab 11:26 Uhr 01.10.2019 an 15:10 Uhr BJ 2290Nun wurde der Rückflug wie folgt geändert (Berlin statt Leipzig).
R: MIR-TXL 01.10.2019 ab 11:15 Uhr 01.10.2019 an 15:10 Uhr BJ 2290
Ich wohne direkt am Flughafen Leipzig/Halle, habe deshalb auch diesen Flughafen gebucht.
Nun bin ich 3 Std. länger unterwegs, worauf ich eigentlich keine Lust habe.
Wir verreisen mit einen 2-jähigen Kind und sind genau so länge mit der Bahn unterwegs wie mit dem Flieger.Ich habe bereits Neckermann angeschrieben, diese können mir keine Alternative anbieten.
Welche Möglichkeiten habe ich hier?Vielen Dank.
Hallo! Offensichtlich gibt es den Flug am 1.10. nach Leipzig nicht (mehr). Daher bleibt dir nur die Möglichkeit, Txl zu akzeptieren, oder die Reise zu kündigen. Evtl. musst du dich im Falle einer Kündigung streitig einigen. Da es aber am 1. Oktober scheinbar keinen anderen Flug von MIR nach LEJ gibt, sehe ich keine weiteren Optionen.
Mehrkosten entstehen dir ja vermutlich nicht wg. Zug zum Flug, oder? -
Hallo Bienekind, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich dachte, dass ich beim Falle einer Flughafenänderung das Recht auf eine kostenfreie Stornierung habe. Ich habe zwar eine Rechtsschutz, aber dachte man kann sich auch so einigen.
Mehrkosten entstehen mir nicht (aufgrund Zug zum Flug).
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Da denkst du absolut richtig, jedoch ist eine Weigerung des Veranstalters leider keine Seltenheit.
In diesem Fall - so wird das auch das Bienekind gemeint haben!? - müsstest du dich streitig einigen. -
Da denkst du absolut richtig, jedoch ist eine Weigerung des Veranstalters leider keine Seltenheit.
In diesem Fall - so wird das auch das Bienekind gemeint haben!? - müsstest du dich streitig einigen. -
Hallo Zusammen
leider hat uns der Reiseveranstalter auch mitgeteilt dass die Rückflug Daten sich geändert haben. Neuer ruckflughafen ist jetzt Nürnberg ( 11 Std Zug fährt und 4-5 mal umsteigen ) und vorher Stuttgart ( haben das so gebucht wegen der Entfernung mit Zug 3 Std und 1 mal umsteigen ) und mit kleinen Kind unzumutbar. Reiseveranstalter prüft jetzt was möglich ist..was kann ich tun bzw wie soll ich mich verhalten wenn zb ein Alternativ Flug nach Stuttgart,Frankfurt nicht möglich ist ? Darf ich kostenlos stornieren oder könnte ich beim Reiseveranstalter eine Alternative reise verlangen? Ursprünglich würden am 25.7Fliegen und so kurzfristig finden wir für das Geld keine Reise -
Du kannst kündigen, (= Erstattung aller geleisteten Zahlungen) choppi85 - aber warte doch erst mal die Alternativen ab.
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Also von dem Reiseveranstalter gibts nur diesen Flug und er wäre zumutbar da wir ja Zug zum Flug haben
aber das haben wir nicht so geplant! Wir wären 20 Std unterwegs und das mit kleinen Kind dabei.! Reiseveranstalter bietet Alternativ Flug am gleich Tag nach Stuttgart aber mit 300€ Aufpreis da es eine fremd Fluggesellschaft handelt
️ Stornieren würde nur gegen Gebühr gehen..ich bin mit dem ganzen ende und weiß nicht was ich machen soll -
Nein, bei abweichenden Flughäfen spielt die "Zumutbarkeit" keine Rolle, chopi85.
Ihr habt ganz klar ein Kündigungsrecht mit Anspruch auf vollständige Erstattung.
Ich hab grad keine Zeit zu suchen, aber ich hab im Forum schon entsprechende Rechtsprechung zur Verfügung gestellt.
Stell dich auf die Hinterbeine und lass dich dabei vom Vermittler unterstützen.
