Flughafen geändert - Mehrkosten/Aufwand zahlt wer?
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Schau mal hier im Germania - Thread . Dort hat vonschmeling jede Menge Tipps und Hilfestellung zu diesem Thema gegeben.
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Ich habe jetzt grad mal gegoogelt.
Zugfahrt von Nürnberg nach Stuttgart = ca. 3.5 Std + die eingeplanten 3 Std. macht bei mir 6,5 Std und nicht 11 Std wie angegeben.
Vielleicht kannst du eine Entschädigung für den zusätzlichen Zeitaufwand rausschlagen.
Das ist jetzt allerdings meine Meinung ohne irgendwelche rechtlichen Kenntnisse.
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@malini sagte:
Hab‘ mich gerade schon gefragt, woher jw703 weiß, wohin choppi nach dem Urlaub fährt...

Ja hab es jetzt deswegen glaub ich feuriger Formuliert.. also Saarbrücken-Stuttgart und Stuttgart-Saarbrücken sind 3 Std aber nicht Nürnberg-Saarbrücken
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@malini sagte:
Hab‘ mich gerade schon gefragt, woher jw703 weiß, wohin choppi nach dem Urlaub fährt...

Ja hab es jetzt deswegen glaub ich feuriger Formuliert.. also Saarbrücken-Stuttgart und Stuttgart-Saarbrücken sind 3 Std aber nicht Nürnberg-Saarbrücken
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Es spielt keine Rolle, wer von wo nach wo wielang unterwegs ist, maßgeblich ist der gebuchte Flughafen, auf dem der Reisevertrag basiert.
Die Zumutbarkeit ist in diesem Fall kein Aspekt.
Angenommen ich komme aus München und buche aber von HAM, sagt der RV bei der Umbuchung nach MUC "freu dich doch, ist doch zumutbar!", ich muss aber den Bello bei Tante Trude in Buxtehude abgeben und daher von und nach HAM fliegen.
Die Vertragsbestandteile Reisetag und Abflughafen sind nicht fakultativ, eine Änderung berechtigt immer zur Kündigung mit Anspruch auf Erstattung des Erlangten.
@chopi85
Schreib bloß keine Neueinsteigermail (was immer damit gemeint ist, es klingt nicht gut!).
Du musst keinesfalls mit der Reisezeit darlegen, mit dem Ziel NUE ist der Vertrag nicht erfüllt. Punkt.
Selbst wenn du von CGN anstatt von DUS fliegen müsstest ist das ein Kündigungsgrund. -
War auch nicht an dich gerichtet, Malini, sondern an jw703 - und choppi85.
Letztere(r) braucht überhaupt nicht zu erklären, wieviel länger sie/er unterwegs ist, NUE ist nicht STR - und aus die Maus.Ich könnte immer fuchsteufelswild werden, wenn RV etwas anderes behaupten, von Zumutbarkeit faseln und dem Reisegast den Zugang zu seinen Rechten verwehren wollen.
M.E. sollte das Reisebüro da eingreifen und mal ganz deutlich sagen wo der Frosch die Locken hat ...
An sich ist das hier der falsche Thread für choppis Thema, da ja eine Kostenübernahme für die Zugfahrt zugesichert wurde.
Hier geht´s vielmehr um das Recht auf Kündigung wegen erheblicher Änderungen des Reisevertrages. -
Hallo zusammen, wurde gestern von der Airline informiert, dass ich im Dezember statt von München nun von Stuttgart aus nach Madeira fliege. Habe direkt bei TUIfly gebucht. Jetzt kann ich bestätigen oder stornieren. In den AGBs finde ich nix zu dem Thema. Stornierung ist keine Option, da andere Flüge ab München mittlerweile zwei- bis dreimal so teuer sind wie bei meiner Buchung im März. Weiss hier jemand, welche Ansprüche ich ggf. geltend machen kann? Die Airline hat mir nix angeboten. Danke allen (Viel- und Über-)Fliegern. VG Rubicat
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Die Airline hat dir nix angeboten weil dir nix zusteht - entweder akzeptierst du die Änderung oder du trittst vom Vertrag zurück.
Ein Zugticket sollte verhandelbar sein, das wäre dann aber auch schon das Ende der rechtlichen Fahnenstange. -
Irgendwie ist die rechtliche Situation aber doch auch unbefriedigend oder?
Ich buche frühzeitig bei einer Airline, bezahle sofort, die Airline hat das Geld also sofort zur Verfügung und kann doch einfach stornieren. Ich selbst habe diese Möglichkeit jedoch nur gegen einen relativ hohen Aufpreis. Am Ende bin ich dann wohl doch mit einer Pauschalreise eher auf der sicheren Seite, oder? Eigentlich schade, denn uns gefällt unser individueller Urlaub in einer Fewo auf Teneriffa gut. Kann mir aber ja z.B. im November noch gut passieren, dass Eurowings durch Sparmaßnahmen alle meine Planungen umschmeißt.
Gibt es reiserechtlich eine sichere Variante?
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Bei einer Pauschalreise ist das nichts anderes - nur eben dass du sie in Tranchen bezahlts.
Was meinst du mit "rechtssicher"? Beide Varianten sind "rechtlich abgesichert", du kannst ja kündigen. -
Naja, wenn bei einer Pauschalreise der Abflughafen geändert wird, kann ich kostenfrei stornieren und zwar alles.
Bei nur Flug Buchungen kann ich bei einer Änderung des Abflughafens auch nein sagen, bleibe aber dann auf den Kosten für die Stornierung der Fewo/Hotel sitzen oder bezahle ein oft deutlich teureres Ticket vom gewünschten Abflughafen aus.
Buche ich ein flexibles Ticket ist das ja meist sehr viel teurer, Airlines dürfen aber ändern. Ich weiß, dass ich die AGB‘s so akzeptiert habe, so richtig gerecht finde ich es halt nicht.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass keine Airline das mal eben so macht, sondern schon versucht den ursprünglichen Flugplan einzuhalten, sie aber wohl immer öfter aus wirtschaftlichen Gründen keine andere Möglichkeit haben.
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Ich sag´s ja immer: Pauschalreisen sind besser als ihr Ruf!

Nicht von ungefähr stehen einige Merkmale der Nur-Flug Buchung in der Kritik, sei es die Vorauszahlung oder die fehlende Absicherung bei Insolvenz.
Es muss aber auch allen klar sein, dass sich jede Restriktive wiederum in den Preisen niederschlagen wird - zwangsläufig.
PMI Tickets für 59€ sind einem gnadenlosen Konkurrenzkampf geschuldet, mehr Absicherung wird Verteuerung bedeuten.
Man kann nicht immer mehr erwarten und glauben, preislich würde sich nicht ändern. -
Mein Reden schon immer, insbesondere da aus der Beitreibung hier bei uns ein neuer Geschäftszweig entstanden ist.
Diese Inkassodienstleister erzeugen einen enormen Druck auf die Airlines, immer gestützt auf die Behauptung, berechtigte Forderungen würden zum überwiegenden Teil zu Unrecht abgeleht und daher müsse Causa um Causa vor Gericht gebracht werden.
Ich hab neulich sogar die Anregung gelesen, LVU strafrechtlich zu belangen im Falle einer Kompensationsablehnung mit vorgeblich "eindeutiger" Sachlage zu Gunsten des Fluggastes.Tatsächlich glaube ich, dass nur ein geringer Teil der Betroffenen überhaupt eine Kompensation anstreben würde, wäre nicht die scheinbar komfortable Möglichkeit über die Beitreiber geboten.
Im Endeffekt sind diese übertriebenen volkssportlichen Forderungsolympiaden schlichterdings Preistreiber, der Einzelne jedoch beruft sich auf sein "gutes Recht". So klöppelt Fluggast X noch auf dem Vorfeld um 10:30 "Wir sitzen in der Maschine nach Timbuktu, planmäßig hätten wir um 10 Uhr starten sollen. Kann man da was rausholen?" ...Alles ziemlich kurzsichtig, zudem ist er angebliche Zweck (die Erhöhung der Pünktlichkeitsquote) gewaltig verfehlt worden.
Alles was man "rausholt" muss man halt auch wieder reinholen, und so drehen alle an der Auslastungsschraube. Für den Fluggast bedeutet das nichts anderes als Planungsunsicherheit, da quid pro quo ein Bestehen im knallharten Wettbewerb erkämpft wird.Was ist denn mit solchen Fällen, in welchen ein LVU einfach eine Forderung nach Erstattung von Sitzplatzreservierungen trotz Flugstreichung einfach nicht erstattet? Dafür gibt´s dann kein smartes Inkasso, ist ja nicht lukrativ.
Kurzum gibt es in dem Bereich erhebliches Verbesserungspotenzial, ein angemessener Ausgleich (=Ticketpreiserstattung) würde viel Budget für plausible Absicherungen schaffen.
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Hallo,
hoffe ich bekomme eine Antwort auf meine Frage:
Wir haben am 11.05.2021 für unsere Pauschalreise am 10.06.2021 eine Änderung des Flugtages bekommen. Dies haben wir akzeptiert...Nun haben wir eine Flughafenänderung (statt Hamburg jetzt Düsseldorf) bekommen, gleiche Fluggesellschaft(Condor).
Wäre auch ok aber 300 Euro Aufpreis sollen wir zahlen. Obwohl der Flugpreis der gleiche ist...
Ich würde ja die Flughafenänderung akzeptieren, aber 300 Euro mehr geht garnicht. -
Und was genau ist deine Frage?
Du kannst das Angebot ablehnen. Ich jedenfalls würde mich erst einmal an den Veranstalter wenden mit der Frage, ob es nicht eine kostenneutrale Alternative gibt.
Rechtlich betrachtet bietet man dir einen neuen Vertrag an, da man den bestehenden offenbar nicht erfüllen kann.
Da die Änderung mehr als 14 Tage vor der Abreise erfolgt ist, bestehen leider keine Ansprüche gegen einen der Leistungsträger. -
Guten Abend, ich habe einmal folgende Frage und Sachverhalt:
Bekannte von uns haben wie wir eine Reise über ab-in-den-Urlaub und FTI als Veranstalter gebucht. Wir wollten vom 8.3. -13.3. vom FMO nach Antalya fliegen. Unsere Bekannten ab 06.03. -13.3. ab FMO nach Antalya. Beide Reisen pauschal mit Hotel. Sunexpress hat wohl die Flüge am 13.03. ersatzlos gestrichen. uns wurde über ab-in-den-Urlaub eine Änderung nach Hannover vorgeschlagen. Dieser Vorschlag kam per Mail. Wir haben diesen auch akzeptiert.
Unseren Bekannten hingegen wurde keine Alternative per Mail oder Ähnliches angeboten. Sie riefen bei ab in den Urlaub an und fragten, was mit Ihrer Buchung sei. Da kam dann die Info das auch sie eine Änderung nach Hannover angeboten bekommen haben sollen. Dies erfolgte aber nicht. Unsere Bekannten haben sich dann dazu entschlossen, per Telefon mit ab in den Urlaub und Bandaufzeichnung zu stornieren ( Hinweis vorab des Mitarbeiters: dies geht kostenlos da Flughafenänderung ). Nach ca. 1 Woche und diverser Anrufe, bei ab-in-den-Urlaub kam gestern die Info das FTI die Stornierung ablehnt. Die momentan existierenden Reiseunterlagen beziehen sich immer noch auf den Flug ab FMO (Hin und Rückflug nicht existent. XQ255 ). Wir haben gestern eine Mail an FTI gesendet mit Bitte um Stornierung, da aidu nichts machen kann ( laut Telefon). meine Frage nun, da keine Änderung schriftlich eingegangen ist und somit keine Leistung im vollem Umfang erbracht werden kann, besteht doch die Storno Möglichkeit ( kostenlos) oder? Vielen Dank im Voraus über eine Info.