Eurowings
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"Eurowings: Film-Flat für 3,90 Euro pro Flug"
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kiotari:
"Eurowings: Film-Flat für 3,90 Euro pro Flug"Der Preis von 3,90€ bezieht sich auf die Kurztreckenflotte. Der Preis für die Langstrecke bleibt weiterhin bei 9,90€.
Ab sofort können Fluggäste von ](http://www.teltarif.de/eurowings-wings-entertain-unterhaltung-boardconnect-portable/news/64933.html)Eurowings[per BoardConnect Portable Unterhaltung auf dem eigenen Endgerät genießen. Mehr als 70 Flugzeuge - fast die gesamte A320-Flotte der Eurowings - wurden bereits mit BoardConnect Portable ausgerüstet. Die restlichen Flieger sollen zur Mitte des Monats folgen.
](http://www.teltarif.de/eurowings-wings-entertain-unterhaltung-boardconnect-portable/news/64933.html)
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Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob es hier die richtige Kategorie ist, aber ich versuche es mal.
Wir waren ein paar Tage in Londonm und hatten CGN-LHR-CGN mit Germanwings gebucht.
Gestern Abend als wir zum Rückflug am Londoner Flughafen kamen, stand da das unser Flug nach Köln ausfallen würde. Wir sind dann zum Check Inn und man eröffnete uns das man uns nach Düsseldorffliegen würde und dann zum kölner Flughafen transportieren würde.
Das haben wir dann so angenommen.
Als wir in Düsseldorf ankamen, war es gegen 23 Uhr. Am Gepäckband stand niemand mit einem Schild, so verließen wir den Zollbereich. Ausserhalb stand auch niemand und Erkundigungen führten unsletztlich zu einer Information. Die haben dann rumtelefoniert und konnten in Erfahrung bringen das Eurowings sich um keinen Weitertransport gekümmert hat. Ausserdem hätten die nun Feierabend gemachtund man müsse selber gucken wie man von Düsseldorf zum Kölner Flughafen käme.
Problem war ich die PIN der EC Karte vergessen hatte und das wir nicht mehr die Geldmittel hatten um weiterzukommen. Letztlich haben wir durch Fragen am Taxipoint dann einen netten Herrn gefunden derein Taxi zum Kölner Flughafen buchte und uns mitgenommen hat, nachdem wir ihm unsere Situation erklärt haben.
Ein finanzieller Schaden ist uns so nicht entstanden, aber wenn der Herr uns nicht mitgenommen hätte, hätten wir wohl die Nacht am Flughafen verbringen müssen.Das das eine ziemlich schlechte Situation war, ist denke ich unstrittig. Wie ist denn hier die Rechtslage? Ein Taxi konnte ich nicht bezahlen, Züge gingen nicht mehr. Kann es echt sein das dieMitarbeiter nach Hause gehen und niemand mehr zuständig ist? So die Aussage am Infoschalter. Ich kann ja auch nicht einfach in ein Hotel gehen wenn ich kein Geld habe.
Es war eine ziemlich fürchterliche Situation - zumal mit Kind dabei.
Am Infoschalter wollten man uns nicht mal schriftlich bestätigen das Eurowings nichts organisiert hätte, obwohl man diese Auskunft telefonisch in Erfahrung gebracht hat.Was hättet ihr da gemacht? Wir waren dann gegen 3 Uhr letztlich zu Hause. Auto stand am Kölner Flughafen, wo die Parkgebürht auch auslief und wir deswegen auch unbedingt das Auto wegbringenmussten.
Bitte verzichtet auf Kommentare wie das man genug Geld haben muss. Das hilft in der Situation recht wenig.
Es muss auch andere Fluggäste gegeben haben, die in der gleichen Situation waren. Die haben wir aber nicht mehr gesehen. Ich hatte in London extra gefragt wie die Verfahrensweise in Düsseldorf wäreund man sagte uns wir sollen uns keine Sorgen machen, da Eurowings sich um alles kümmern würde.
Grüße
DN -
Als Nachtrag noch: Ich will hier kein Bashing betreiben und wie gesagt am Ende haben wir ja auch keinen finanziellen Schaden erlitten, aber es kann ja auch nicht sein das eine Airline ungestraft soverfahren kann.
Ich wollte erst einen Beschwerdebrief schreiben, aber nachdem man bei meiner damalig letzten Mail 14 Monate für eine Antwort benötigte, denke ich das das nicht der richtige Weg ist. Also, was würdet ihr machen?
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Vielleicht noch eine Anschlußfrage. Das so eine Situation entstehen kann, habe ich bisher nicht für möglich gehalten.
Als wir beim check Inn in London bemerkten, das es nicht so toll ist, spätabends noch nach Düsseldorf zu fleigen und dann nach Köln gefahren zu werden, meinte der (freundliche) Mitarbeiter am Deskdas wir froh sein könnten noch auf die Maschne nach Düsseldorf gebucht zu werden, da wir sonst bis zum nächsten Tag in London bleinben müssten. Haben wir dann auch so gesehen.Rückblickend wäre es doch so (bitte um Bestätigung oder Aufklärung):
- Eurowings hätte uns eine Überanchtung in London arrangieren uun dbezahlen müssen
- Eurowings hätte für den Transport zum und vom Hotel aufkommen müssen
- Eurowings hätte uns kostenfrei am nächsten Tag nach Köln fliegen müssen (sofern Plätze in einer Maschine verfügbar sind)
- Eurowings hätte uns wegen der dann entstehenden enormen Verspätung noch finanziell entschädigen müssen
Das ist doch so, oder? Dieser Flug hier ist nun mal so verlaufen wie geschldert, aber hätte ich in künftigen Fällen das Recht einen Flug nach Düsseldorf abzulehnen und auf einen Flug nach Köln zubestehen? Im Zweifelsfall am nächsten Tag? So würde ich sicher gehen das mir so ein Verhalten der Airline, dem ich schutzlos aufgeliefert war, nicht mehr passiert. Ich würde den Spieß dochumdrehen.
Übrigens ist uns das nun schon zum driten Mal passiert. Nur gabs die ersten 2 Male einen orgenisierten Bustransport, der aber auch nicht vergnügungssteuerpflichtig war.
Also, kann ich in dem Fall auf einen Flug nach Köln bestehen? -
@Düren
Dir steht auf jden Fall eine Entschädigung von 250€ p.P. zu (wegen Flugstreichung/außer "Höher Gewalt"- was zu beweisen wäre!), da der CGN Flug gestrichen wurde, zusätzlich würde ich die Taxikosten zurückverlangen -alles ggfs. per Anwalt.
Hättest Du auf CGN bestehen können? Wohl eher NEIN. Die Airline ist verpflichtet Dir eine Alternative bei Flugstreichungen/Überbuchungen anzubieten um Dich zum Endpunkt Deiner Reise zu bringen. Das hat EW mit DUS und Transport getan.
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jaykayham:
@Düren
Dir steht auf jden Fall eine Entschädigung von 250€ p.P. zuIch glaube nicht das die Airline da "auf jeden Fall" freiwillig was rausrückt - schließlich wurde ihr Alternativangebot von @Düren angenommen und wurde noch am gleichen Abend durchgeführt (also keine erwähnenswerte zeitliche Verzögerung ??) - und Taxikosten einfordern ????
Welche
, es sind doch gar keine entstanden, geschweige durch ihn nachweisbar. -
Sind die 250 Euro eine Pauschale ohne weitere Bearbeitung? Das wären in unserem Fall immerhin 750 Euro.
Normal wäre es mir egal, aber es kann nicht sein das man Fluggäste nachts an einem ggf. unbekannten Flughafen absetzt und dann Feierabend macht, ohne sich weiter zu kümmern.
Die Leistung wird doch dann nicht erbracht.
Taxiskosten sind uns nicht entstanden, da ein anderer Taxigast die 165 Euro aus eigener Tasche bezahlt hat. Das war aber ja nur seiner Großzügligkeit zu verdanken. -
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Danke!
Das ist ja jetzt interessant. Der Flieger kam UNGEFÄHR zu der Zeit in Düsseldorf an, zu der der ursprünglich gebuchte Flieger in Köln ankommen sollte. Ab der Ankunft in Düsseldorf begann ja die letztlich erfolglose Suche zum Weitertransport nach Köln. Letztliche Ankunft in Köln war dann mehr als 2 Stunden später. Was zählt denn dann?
Den Nachweis das wir so spät ankamen, kann ich ja erbringen, da meine Frau das bezeugen kann. Zur Not natürlich auch der Mann der uns im Taxi mitgenommen hat.Mir gehts ja gar nicht ums Geld, aber die Airline muss doch lernen das sie so nicht mit Kunden umspringen kann.
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Die Bordkarten haben wir nun auch schon weggeschmissen, aber die Airline muss uns ja als Fluggäste aufgeführt haben.
Noch mal zur Grundsatzfrage. Sagen wir mal wir hätten nun nicht den Herrn gefunden (oder uns nicht darum bemüht), der uns kostenlos mit nach Köln genommen hat. Der Eurowingsschalter hatte ja bereits Feierabend und wir hätten normalerweise bis zum nächsten Morgen am Flughafen warten müssen, bin ein Mitarbeiter erscheint und uns den Transport zum Kölner Flughafen organisiert.
Dann wäre wir 10-15 Stunden verspätet angekommen. Hätte uns dann auch die Entschädigung für die 10-15 Stunden zugestanden?Das interessiert mich nun grundsätzlich. Niemand kann verlangen das man genug Geld für den Weitertransport dabei hat oder eine Kreditkarte. Dann ist man ja auf die Airline, bei der man schließlic eine Leistung gebucht hat, angewiesen.
Für diesmal werde ich sie wohl davonkommen lassen, da der ganze Nachweis schwierig ist und wir auch morgen in Urlaub fahren, aber würde mit so was noch mal passieren, würde ich wohl am Flughafen warten, bis sie ihre Lesitung erbringen. Dann hätte ich den Nachweis und sicher auch eine vernünftige Entschädigung. Bei 10-15 Stunden wird das sicher noch mehr als 250 Euro sein. Was meint ihr? Wer kennt sich aus?
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Für diesmal werde ich sie wohl davonkommen lassen, da der ganze Nachweis schwierig ist und wir auch morgen in Urlaub fahren, aber würde mit so was noch mal passieren, würde ich wohl am Flughafen warten, bis sie ihre Lesitung erbringen. Dann hätte ich den Nachweis und sicher auch eine vernünftige Entschädigung. Bei 10-15 Stunden wird das sicher noch mehr als 250 Euro sein.
Hallo Düren
Vielleicht trifft es auf diesen Fall ja nicht zu, aber ich habe mal wo gelesen das man als Kunde zur Schadensminimierung verpflichtet ist.Gruß
Karl -
Hallo Karl,
das ist schon klar, trifft aber inn "unserem Fall" nicht zu. BZW. haben wir den Schaden minimiert und deshalb werden wir auch keine Ansprüche haben bzw. geltend machen. Aber es ist ja eigentlich nicht zumutbar das man den Taxistand abläuft und fragt ob man für lau mitgenommen wird. Habe ich ehrlich gesagt auch nur gemacht weil unser Kind nicht am Flughafen enden sollte.
Es wäre schon interessant zu wissen wie es im beschriebenen anderen Fall mit den Ansprüchen aussehen sollte.
Ich bin normal nicht so, aber wenn die einen einfach sitzen lassen habe ich da künftig auch keine Skrupel mehr. Ich kann dieses rücksichtslose Verhalten bis jetzt noch nicht begreifen.Grüße
DN -
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Die Flugdaten - hier AIBT - sind sowohl am Flughafen als auch bei der Airline dokumentiert, man braucht also weder Zeugen noch schriftliche Nachweise der Counter.
Ich bezweifle die Aussage "es fuhr kein Zug mehr". An sich ist diese Verbindung DUS-CGN recht engmaschig 24h verfügbar ... -
Düren 13.08.2016 01:35:14
Gestern Abend....Als wir in Düsseldorf ankamen, war es gegen 23 Uhr...Züge gingen nicht mehr.
Mögliche Zugverbindungen (S-Bahn / Mo-Fr)
DUS Flughafen ab 00.12 Uhr Köln/Bonn Flughafen an 01.55 Uhr
DUS Flughafen ab 01.12 Uhr Köln/Bonn Flughafen an 02.59 Uhr
(Dauert, da umgestiegen werden muss.) -
Mir gehts ja gar nicht ums Geld, aber die Airline muss doch lernen das sie so nicht mit Kunden umspringen kann.
Deswegen solltest Du auch die Entschädigung verlangen!
Wenn die Kunden es weiterhin klaglos hinnehmen, wird sich auch nichts
ändern...
Falls ihr mehr als 2 Stunden spaeter als urspruenglich geplant am Flughafen Koeln angekommen seit und keine Aussergewoehnlichen Umstaende die Streichung verursachten stehen euch die Euro 250 pro Person, als Pauschale Ausgleichszahlung, zu.
NEIN- nicht ganz richtig! Es liegt eine Flugstreichung vor. FAKT! Somit steht IMMER eine Ausgleichszahlung zu, die kann aber -wenn man zu einer ähnlichen Zeit am Zielflughafen ankommt -um 50% von der Airline gekürzt werden.
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Beim annullierten Flug geht es vermutlich um 4U469 mit geplantem Abflug 20:00 und geplanter Ankunft in Köln um 22:25.
Als Alternative Beförderung wurde EW1469 mit geplantem Abflug 19:35 und tatsächlicher Ankunftum 21:59 in Düsseldorf angeboten bzw. auch angenommen.
Selbst wenn Gepäckausgabe und die Suche nach einem Mitarbeiter von Eurowings bis 23:00 gedauert hat, wäre man mit einem Taxi bis ca. Mitternacht am Flughafen Köln-Bonn gewesen.
Also weniger als 2 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit. Damit würde keine Ausgleichszahlung wegen Annullierung zustehen da eine anderweitige Beförderung, innerhalb der in EU261 festgelegten Zeiten, angeboten wurde. Ich habe aber keine Ahnung wie Richter den fehlenden Transport von Düsseldorf nach Köln bewerten würden.
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Eben NICHT - sie würde nur gekürzt! Eine Entschädigung steht IMMER zu!
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.