Vtours Teil II
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Schicke ein Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung und beziffere deinen Anspruch (mind. 50% des Reisepreises).
Verstreicht die Frist ohne Antwort erwirke einen Mahnbescheid über den gegenständlichen Minderungsbetrag. -
Scheinbar war ja die örtliche Vertretung durchaus informiert - und selbst wenn die versäumt haben die Info weiterzugeben blebt der Minderungsanspruch natürlich unberührt.
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Scheinbar war ja die örtliche Vertretung durchaus informiert - und selbst wenn die versäumt haben die Info weiterzugeben blebt der Minderungsanspruch natürlich unberührt.
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Soweit von dir geschildert halte ich 50% Minderung durchaus für angemessen sh. LG Frankfurt a. Main AZ 2-24 O 106/17 - zumal die Bemühungen um Abhilfe ja scheinbar auch eher nervig als effizient waren.
Vermutlich wird der Veranstalter argumentieren, man habe euch ja diverse Vorschläge unterbreitet, in diesem Fall musst du eben darlegen, dass sie nicht zur Verbesserung der Situation geeignet waren. -
Es geht um die Baustelle und deren Auswirkung auf den Aufenthalt.
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Ahhh sehr interessant, dass es schon lange so zerstört ist... Auf der Website stand nichts!! Es wurde mit breiten Sand Strand geworben, und dann vorallem nichts von einer Baustelle.... Echt traurig. Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir niemals gebucht! Niemals!
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Hallo. Wir haben unseren Urlaub im Oktober gebucht, für jetzt Juni. Durch Zufall habe ich nun herausgefunden, dass unser gebuchter Rückflug erst einen Tag nach unserer gebuchten Reise stattfindet. Dies weiß ich vom Flughafen und der durchführenden Airline und die müssen es schließlich wissen. Am Samstag habe ich dies bereits vtours mitgeteilt, einzige Aussage, wir prüfen. Su per, was soll ich damit anfangen, Vorfreude kann ich nicht mehr empfinden, weil ich nicht weiß, ob unser Urlaub überhaupt stattfindet. Fühle mich als Kunde total veräppelt und frag mich was diese hinhaltetaktik soll?! Sie könnten uns auch einfach umbuchen, aber das scheint zuviel verlangt. Das war das erste und letzte mal das vtours gebucht haben.
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Hallo Ewy,
Deine Reise ist zwar schon Jahre her, würde aber doch gerne wissen wie die Sache ausging mit dem Flug?
LG@fingerlui sagte:
Hallo Ewy,
Deine Reise ist zwar schon Jahre her, würde aber doch gerne wissen wie die Sache ausging mit dem Flug?
LGOb ewy2308 nach so langer Zeit noch in diesem Thread liest? Schreib ihr/ihm lieber eine PN, dann bekommt sie/er eine Information per Mail.
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Hallo,
So wir haben jetzt eine schriftliche Antwort von V Tours erhalten, dass sie keinen Ausgleich zahlen wollen, da der Strand ja von Öffentlichen Baumaßnahmen usw. Betroffen war und nicht direkt vom Hotel, weil es irgendwie von der Regierung geplant war, what ever. Und da war ja die angebotenen Leistungen vom Hotel auch nicht angenommen haben, sind wir quasi selber Schuld und bekommen gar nichts, ist das rechtens?!
Ich mein sie werben ja trotzdem mit tollen Bildern vom riesen Strand, ohne mitzuteilen, dass der Strand gar nicht da ist und dass da eine riesige Baustelle ist.
Müssen wir das jetzt wirklich so hinnehmen?!
Ich hoffe nicht!
Mit freundlichen Grüßen -
Die angebotene "Abhilfe" vor Ort darf man durchaus als ungeeignet im Hinblick auf die Problemlösung betrachten, insofern spielt das keine Rolle in Betracht des Minderungsanspruchs.
Ferner ist es auch nicht maßgeblich, wer nun den Baulärm verursacht hat - er war da und er war massiv.
In diesem Fall würde ich einen Anwalt hinzuziehen, bzw. ein letztes Schreiben mit bezifferter Forderung (50%) samt kurzer Fristsetzung per Einwurfeinschreiben übersenden und im Falle eines ergebnislosen Verstreichens der Frist rechtliche Schritte ankündigen. -
Die angebotene "Abhilfe" vor Ort darf man durchaus als ungeeignet im Hinblick auf die Problemlösung betrachten, insofern spielt das keine Rolle in Betracht des Minderungsanspruchs.
Ferner ist es auch nicht maßgeblich, wer nun den Baulärm verursacht hat - er war da und er war massiv.
In diesem Fall würde ich einen Anwalt hinzuziehen, bzw. ein letztes Schreiben mit bezifferter Forderung (50%) samt kurzer Fristsetzung per Einwurfeinschreiben übersenden und im Falle eines ergebnislosen Verstreichens der Frist rechtliche Schritte ankündigen. -
Nein, nein nein, nicht nur 50% , da ist eine größere Summe drin. Wir haben ca. 65% der gesamten Reiseskosten, nur für den Baulärm erhalten. Und dies nur als Vergleich. Unbedingt ( falls möglich) Anwalt nehmen, vielleicht gibts in eurer Nähe auch Einen der sich auf dieses Fachgebiet, Reiserecht spezialisiert hat. Die Chancen stehen bestens für eine Klage.
Übrigens war unsere Baustelle auch nicht im Hotel, sondern eine Baumaßnahme des Ortes und der Kommune. Keines der ansässigen Hotels in der Umgebung wurde darüber im Vorfeld informiert.
Also nur Mut. -
Ich würde mich da wahrlich nicht drauf verlassen. Insbesondere , da sich die Gerichte weitestgehend an der Frankfurter Tabelle orientieren. Und selbst zu 50 % Reisepreisminderung muss schon einiges zusammenkommen, z.B. durchgängig Lärm bei Tag und Nacht.
Und letztendlich , so verlockend eine immens hoch angesetzte Forderung auch ist, gilt immer : was nutzt eine hohe Kompensation, wenn die dafür entstandenen Kosten noch höher sind ? Selbst wenn man im Recht ist - nichts zu bekommen ist in vielen Fällen die kostengünstigere Lösung. -
Falls Melina98 obsiegt und eine Kompensation zugesprochen bekommt entfällt die Sorge um die Kosten.
Es ist zwar richtig, dass die gängige Spruchpraxis Verbraucher freundlich tendiert, allerdings würde ich doch das Bestreben zu einer außergerichtlichen Einigung anraten.
Unter diesen Gesichtspunkten halte ich 50% des Reisepreises als Forderung für angemessen.
Hier mal was zum Einlesen ...Nachdem der Veranstalter aber offensichtlich ganz auf Durchzug schaltet, ist schon eine einschlägige Argumentation nötig.
Beispielsweise ist die Berufung auf Ablehnung der nutzlosen Abhilfeversuche und als Folge der Verlust des Anspruchs völliger Mumpitz, man muss dem Antragsgegner schon ordentlich die Leviten lesen.
Vielleicht schaust du mal in die einschlägigen legal tech tools @Melina98, eine Erstberatung und ein Brief kosten wahrlich nicht die Welt! -
Bitte such dir nicht ohne fundiertes Wissen irgendwelche Paragraphen raus (relevant wären die §§ 651 BGB), das geht in die Hose.
Du musst entschieden der Auffassung widersprechen, ihr hättet mit der Ablehnung vollkommen unzureichender Abhilfemaßnahmen den Minderungsanspruch verwirkt.
Ferner widerspreche der Argumentation, die Baumaßnahmen seien nicht dem Hotel zuzuordnen gewesen und damit könne sich der Veranstalter von seiner Informationspflicht als entbunden betrachten.
Selbst der Umstand, dass der Strand schon lange nicht mehr in seiner ehemaligen Beschaffenheit vorhanden ist rechtfertigt eben nicht die bildhafte Darstellung des ehemaligen, das ist schlichterdings eine mutwillige Täuschung.Ferner erscheint es ja auch recht befremdlich, dass die örtliche Vertretung erst "vor Kurzem" von der Situation erfahren haben will - warum wohl hat man eine "örtliche Vertretung"?
Du solltest nicht mit einem Anwalt "drohen" sondern seine Bevollmächtigung ankündigen als nächste Maßnahme in der Auseinandersetzung. Tu das dann aber auch bitte in dem Bewusstsein, mit schlafwandlerischer Sicherheit zu scheitern falls das keinen Eindruck macht und du deinen Ankündigungen keine Taten folgen lässt.


ich berichte dann