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Flugausfall wegen Streik

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Lexilexi:
    Vs

    die kostenlose umbuchung erfolgt doch in andere destinationen.

    was nichts an meiner Frage ändert, weshalb ein Indibucher "besser dran" sein soll?!

    ich glaube nicht, dass der komplette Luftraum weltweit gesperrt wird, nur weil in Griechenland gestreikt wird.

    Glaubte ich auch nicht - aber meinen aufrichtigen Dank für den Hinweis!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • tempelton01T Offline
      tempelton01T Offline
      tempelton01
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Als Indibucher bin ich in dieser Situation besser dran da die Airline mein Vertragspartner ist, selbst wenn sie mich nicht nach GR bringen können, oder sogar doch wenn ich einen Tag früher geflogen wäre, wäre es mit einem Anruf erledigt gewesen.

      Als Pauschi bin ich auf gedeih und verderb meinem Reiseveranstalter ausgeliefert, mir bleibt nur das was er mir anbietet oder Storno, ist natürlich blöd wenn man nur irgendwo 1 Woche Sonne tanken will.

      Allen herzlichen Dank und ich hoffe die Griechen überlegen es sich nicht noch einmal anders so das meinem Urlaub nun nichts mehr im wege steht.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Dann nochmal andersrum:
        Wenn die Destination bestreikt wird, muss der Indi Flug und Hotel für das alternative Ziel suchen. Es nützt ja nix, wenn die Airline ihn zwar auf die Kanaren bringen kann, er dort aber keine adäquaten Herbergsvakanzen findet.
        Der Pauschi hingegen erhält ein komplettes Angebot und ist so aus meiner unmaßgeblichen Sicht nicht wirklich schlechter dran.
        Nu is die Kuh ja allerdings (vorerst ?) vom Eis - daher: Happy landings! 😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • tempelton01T Offline
          tempelton01T Offline
          tempelton01
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Hallo vs,

          bin weltweit schon ziemlich viel gereist und das teilweise ohne vorher eine Unterkunft zu buchen, bisher musste ich noch nie unter einer Brücke schlafen, von daher bin ich mir sicher ich hätte auch auf den Balearen, Kanaren etc noch ein Bett gefunden.

          Seit 1962 jedes Jahr mindestens einen Urlaub, in den letzten Jahren meistens zwei, davon ist dieser Urlaub glaube ich die sechste Pauschalreise, ist halt ungewohnt nicht alles selbst entscheiden zu können und daher auch die verfrühte Panik meinerseits 😉 .

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • buchermartB Offline
            buchermartB Offline
            buchermart
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Schließe mich kurz als Betroffene des letzten Griechenland Streiks vom 8.10.16 hier an, um eine Frage zu stellen. Ich habe im August zwei Flüge ( Hinflug am 8.10. und Rückflug am 12.10.16 um am 9.10. den 85.Geburtstag unseres Vaters zu feiern, der z. Zt.auf Paros wohnt) für meine Schwester und mich von Wien nach Paros über die Aegean Airlines gebucht; Vom gestrichenen Flug von Athen nach Paros erfuhr ich 2 Tage vor Abreise per mail  - Ewige Warteschleifen bei der griechischen Tel.Nummer sowie keinen Ansprechpartner per email machten es mir unmöglich jemanden zu erreichen und mehr Infos zu bekommen. Am Flughafen Wien wollte man uns gar nicht fliegen lassen, hatten aber bereits online von Wien nach Athen eingecheckt. Für die Weiterreise nach Paros mussten wir den Bus  und die Fähre nehmen. So zahlten wir zwei Flüge, Bus und Fähre. Gibt es eine Möglichkeit, das Geld für die beiden Flüge zurück zubekommen? Ist es wirklich so, dass man als Reisender immer im Nachteil ist- hätten wir 2 Tage vorher storniert, hätten wir die Flüge ja auch bezahlen müssen??Danke.
            PS. Habe beim Forum airlines die Frage nach einer emailadresse der airline gestellt- ich hoffe, das ist OK.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Falls der Grund ein Streik wird ein Anspruch kaum durchzusetzen sein, kurzfristige Absagen liegen dann zumeist außerhalb der Sphäre der Airline.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              BerggourmetB 1 Antwort Letzte Antwort
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              • buchermartB Offline
                buchermartB Offline
                buchermart
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                vonschmeling:
                Falls der Grund ein Streik wird ein Anspruch kaum durchzusetzen sein, kurzfristige Absagen liegen dann zumeist außerhalb der Sphäre der Airline.

                Klingt nicht gut, aber danke für die rasche Antwort. Eine Frage noch für zukünftige  Flugbuchungen : Hätte hier eine Buchung über ein Reisebüro statt direkt bei der airline mehr Erfolg gehabt? ( wurde mir gesagt)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Nein, auch bei Buchung der Flüge über einen Vermittler, hier ein Reisebüro, würdest du m.E. die wegen eines Streiks entstandenen zusätzlichen Kosten nicht erstattet bekommen.

                  vonschmeling möge mich gerne hier korrigieren.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Korrekt, bernhard707 - "das Reisebüro" spielt hinischtlich der Ansprüche hier überhaupt keine Rolle.
                    Maßgeblich ist die Buchungsversion an sich:
                    Bei der Buchung über einen Veranstalter wären - unbeachtlich des Verschuldens und auch bei Nur-Flug! - 5% des Tagespreises der Reise pro Stunde ab der fünften und für jede weitere der Verspätung zu kompensieren. Zudem nachweisliche Aufwendungen für das Erreichen des Zielortes.
                    Bei der Buchung direkt bei der Airline kann sich diese vermutlich mittels "unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb ihrer Sphäre" von pauschaler Entschädigung exkulpieren ...

                    Zur verbindlichen Bewertung von Erfolgsaussicht bis Prognose zum Misserfolg einer Einrede kann / sollte imho hier auf der Forenebene niemand angeblich erhärtete Einschätzungen beitragen wollen.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • buchermartB Offline
                      buchermartB Offline
                      buchermart
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Danke für Eure Rückmeldungen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Falls der Grund ein Streik wird ein Anspruch kaum durchzusetzen sein, kurzfristige Absagen liegen dann zumeist außerhalb der Sphäre der Airline.

                        BerggourmetB Offline
                        BerggourmetB Offline
                        Berggourmet
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @vonschmeling sagte:

                        Falls der Grund ein Streik wird ein Anspruch kaum durchzusetzen sein

                        Das gilt ja dann morgen wohl für viele, die ab Frankfurt fliegen!

                        Wie ist das aber wohl bzgl. der incoming flights, also wenn ein Flug nach Frankfurt (um 24 Std.) auf Mittwoch verschoben wird?
                        Zahlt die Airline dann zumindest die Übernachtung am Abflugort? Oder ist das sogar eine Verspätung?

                        Denn landen können die ja, können dann nur keine neuen Passagiere laden.

                        Hoch oben vom Gipfel hat man den besten Überblick

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Sie haben u.U. auch keine Möglichkeit, das ausgeladene Gepäck kontrollieren zu lassen.
                          Im Rahmen der Versorgungsleistung müsste eine Hotelübernachtung zu beanspruchen sein.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            Berggourmet
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Danke für die Einschätzung!

                            Ich bin zwar nur der Abholer,
                            aber dann habe ich wenigstens die Hoffnung, dass meine Leute in China von Air China einigermaßen versorgt werden!

                            Hoch oben vom Gipfel hat man den besten Überblick

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • kanoanjaK Offline
                              kanoanjaK Offline
                              kanoanja
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Das ganze ist immer noch sehr verwirrend für mich, hab ich es richtig verstanden, das wenn bei einem Streik der Flug gestrichen wird, ich trotzdem das Recht auf Beförderung hab, das heißt mir muss ein Ersatzflug angeboten werden, das der Tag und der Abflugort sich ändern kann ok, oder aber ich kann die Reise kostenlos stornieren oder umbuchen, was ich ja gar nicht möchte. Um Entschädigungszahlungen geht es mir nicht

                              IngsimausI 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • kanoanjaK kanoanja

                                Das ganze ist immer noch sehr verwirrend für mich, hab ich es richtig verstanden, das wenn bei einem Streik der Flug gestrichen wird, ich trotzdem das Recht auf Beförderung hab, das heißt mir muss ein Ersatzflug angeboten werden, das der Tag und der Abflugort sich ändern kann ok, oder aber ich kann die Reise kostenlos stornieren oder umbuchen, was ich ja gar nicht möchte. Um Entschädigungszahlungen geht es mir nicht

                                IngsimausI Offline
                                IngsimausI Offline
                                Ingsimaus
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Wir haben so etwas inBogota erlebt. Streik in Deutschland und der Flug wurde gecancelt. Wir kamen aus Cartagena, hatten aber schon von LH eine E-Mail bekommen. Am Flughafen wurden wir in Empfang genommen, zum Hotel gebracht und über unseren neuen Flug informiert. Wir bekamen Voucher für Essen und Trinken und Übernachtung. Wir brauchten uns um nichts kümmern. Wurden wirklich gut betreut und bestens informiert. Da der Streik am nächstenTag beendet war, bekamen wir einen Platz in der nächsten Maschine. Bei Streik gibt es keine Entschädigung.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Guten Morgen,

                                  wir sind aktuell sehr nervös, da unser Flug mit Ryanair am 26.06 von Streiks betroffen ist. Bisher sind wir von solchen oder auch Verspätungen und Ausfällen verschont geblieben.

                                  Wie hat sich Ryanair jetzt uns gegenüber zu verhalten, was die frühzeitige Mitteilung von Informationen angeht?

                                  Wir hätten halt mehrere Probleme in Punkto Kosten: 3 stündige Anreise, Parkplatzkosten am Flughafen, Mietwagen, Ferienhaus...

                                  Man spricht ja von höhrer Gewalt, aber welche Rechte haben wir?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Es kommt nicht zuletzt darauf an, wer genau streikt. Man kann nicht sagen, dass ein Streik das LFU generell exkulpiert, wobei die Möglichkeiten zur Einrede schon sehr begrenzt sind.
                                    Die Information bezüglich eures Fluges sollte so rechtzeitig eintreffen, dass ihr nicht unnötig zum Flughafen fahrt. Alle anderen Punkte deiner Aufzählung musst du selbst regeln, es besteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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