Entschädigung bei Flugausfall wegen Krankheit der Crew
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@Confuhr sagte:
Wir haben heute von unserem Anwalt die Nachricht erhalten, dass TuiFly uns die angefallenen Kosten für den verlängerten Aufenthalt und für die in Eigenregie organisierte Rückreise (TuiFly hatte uns dazu aufgefordert, da man selbst nicht in der Lage war - wir haben einen kompletten Urlaubstag mit Telefonaten, Einholen von Informationen, Fahrt zum Flughafen und zurück, und dem Organisieren des verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise verbracht) erstattet, jedoch nicht die Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 400 p.P. .
Die obige Frage hat Euer Anwalt doch schon beantwortet.
LG
Sokrates
Ganz im Gegenteil - der Anwalt rät zur Klage - und vonSchmeling hat lediglich ihre Einschätzung sowie ihre Meinung mitgeteilt - wie die Gerichte in diesem Fall entscheiden werden, kann auch sie sicher nicht vorhersagen.
Mir ging es hier auch lediglich darum, auf die Frage von "mewchen", wie es anderen Betroffenen bisher ergangen ist, zu antworten, und nicht um Bewertungen der Vorgehensweise oder Erfolgsaussichten. -
Fast korrekt, ich habe sogar nur meine Ansicht zum Klagewillen wiedergegeben und noch nicht einmal eine Einschätzung hinsichtlich möglicher prozessualer Entscheidungen.
Allerdings kann man bezüglich des "Ratschlags" des Anwalts dessen tatsächliche Substanz zum Wohle der Betroffenen unterschiedlich betrachten, wird euch doch kaum ein Autoverkäufer sagen "Sie sollten diesen Wagen nicht kaufen" ... ?Die tatsächliche Rechtsprechung für die fragliche Causa oder ähnlich gelagerte ist ergo noch nicht überliefert und wird es bis zu einem rechtskräftigen Urteil sicherlich noch geraume Zeit dauern. Was man einigermaßen als gesetzt annehmen darf ist der Umstand, dass die Beklagte höchst wahrscheinlich bereit ist sich durch alle zu Gebote stehenden Instanzen gegen ein Urteil zu ihren Ungunsten zu wehren. Die Gelegenheit, ihrerseits hier ein Exempel zu statuieren wird sie sich nicht entgehenlassen.
Dank enormem Theaterdonner und Kriegsgeschrei der "Profiteure" einer Klagewelle dürfte sich die Vorbereitung ausgezeichnet befinden und die denkbar fuchsigste Riege der Füchse der Profession mit dem Sachverhalt unterm Kopfkissen einschlafen.
Spannend. -
Also erst mal DANKE an R_Heinz, Conny und die anderen Schreiber. Immerhin hab ich jetzt nicht mehr das Gefühl alleine zu sein. Mich würde auch interessieren, wie euer Fall weiter entschieden wird.
Ich warte immer noch auf die Rückmeldung meiner Rechtschutzversicherung, um zu wissen, ob Reiserecht mit abgedeckt ist oder nicht.
Ansonsten werde ich wahrscheinlich auch ein Portal in Anspruch nehmen.Werde euch hier auch auf dem Laufenden halten...
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Das gefühlte Alleinsein erscheint bei den sattsam breitgetretenen tausendenden von Einreden bereits etwas verfehlt ...
Die "Portale" sind gewinnorientierte Inkassounternehmen und keine gemeinnützigen Einrichtungen. -
@mewchen: Wichtig ist bei dieser Sache für Dich nicht nur eine Antwort auf die Frage, ob Reiserecht in Deinem Rechtsschutz enthalten ist, sondern mindestens genaiso der Aspekt, ob der Versicherer (falls denn dann Reiserecht beinhaltet ist) Deinem Anliegen in diesem Fall überhaupt folgt. Rechtsschutz zu haben bedeutet noch lange nicht zwangsläufig, daß der Versicherer auch jedes Ansinnen unterstützt.
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Eben. Gemäß gängiger Rechtsauffassung können Betroffene entweder ihren tatsächlichen Aufwand verlangen oder die pauschale Entschädigung gem. EU Fluggastrechteverordnung. Letztlich sollte man sich bei dem zur Klage ratenden Anwalt erkundigen, ob die Beklagte etwa die bereits erstatteten Beträge zurückverlangen kann bzw. der pauschale Betrag darauf anzurechnen ist.
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Was "gezahlt"?
Eine Spezifikation wäre einigermaßen hilfreich! Zudem ein Hinweis, inwiefern deine Causa von der kürzlich streitgegenständlichen "Massenerkrankung" betroffen war?
Um genau diese Thematik geht´s hier aktuell - im Gegensatz zu einem "Einzelfall" von Krankmeldung, wozu es schon reichlich abrufbare Rechtsprechung gibt.
Ich möchte Vermischung verschiedener Ausgangslagen vermeiden mit dieser Nachfrage, diese könnte sich negativ auf Einredeentscheidungen auswirken mangels korrekter Vergeiche. -
ganz am Anfang hatte ich schon geschrieben das wir auch eine Flugverspätung wegen Krankheit eines Crewmitgliedes hatten.
Da Air Berlin nicht auf unser Schreiben reagiert hat, haben wir den Vorgang an die SÖP gegeben.Heute haben wir unsere Forderungen von Air Berlin erhalten.
Gruss
Simone -
Ein Krankheitsfall ist eine Sache und exkulpiert dieser das Luftverkehrsunternehmen regeläßig nicht von Ansprüchen gem. VO(EG)261/04).
Diskutiert wurde hier aktuell jedoch die Anspruchslage nach den massenhaften Krankmeldugen im Zuge einer strategischen Planung (mit mutmaßlichen Auswirkungen auf nicht nur das fliegende Personal).
War denn dein Operating von genau diesem betroffen?
Falls nicht ist dein Beitrag zu differenziert zu betrachten. Dabei ist es vollkommen unwichtig wohin der Flug ging, interessant wäre allein wann genau (im Grunde auf max. 5 Tage hin oder her) um den Sachverhalt auf die Relevanz zur Thematik "Massenhaft krank - welcher Anspruch?" zu begrenzen. -
ganz am Anfang hatte ich schon geschrieben das wir auch eine Flugverspätung wegen Krankheit eines Crewmitgliedes hatten.
Da Air Berlin nicht auf unser Schreiben reagiert hat, haben wir den Vorgang an die SÖP gegeben.Heute haben wir unsere Forderungen von Air Berlin erhalten.
Gruss
Simone -
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"Die Presse" (und Herr Hopperdiezel!?) blökt "muss zahlen".
Vermutlich schmeißen die Kläger schon die Sombreros - und keiner kommt auf die Idee, dass diese Urteile weder bereits rechtskräftig noch wenig breitenwirksam sind.
Mal sehen ob sich die Beklagte beugt oder widerspricht ... wie gesagt: Spannend!
