FTI Teil II
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Ich geb’s auf . Es steht doch da ODER sie eine Rückerstattung wünschen .
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Ich interpretiere das genauso, Vive la France.
Man braucht an sich einfach nur den ganzen Satz zu lesen und nicht nur den Teil der einem gefällt.@Don Arnulfo
Nein, Diebstahl nennt man das wohl nicht - oder besser nicht! -
Ich interpretiere das genauso, Vive la France.
Man braucht an sich einfach nur den ganzen Satz zu lesen und nicht nur den Teil der einem gefällt.@Don Arnulfo
Nein, Diebstahl nennt man das wohl nicht - oder besser nicht!Vonschmeling
du verstehst es so wie ich, richtig?
Yeeeaaaahhhhh





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vonschmeling erklär mir den Satz nach dem Komma
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Never ending story



Diese ganze Satz lässt mich nicht zur Ruhe kommen. Ich glaube das ich mich vertan habe und zwar weil in den Satz steht Sie mit einem S. Also der FTI Gast und nicht nur der Risikogruppe.Wäre der sie mit kleinen s geschrieben dann wäre der Risikogruppe gemeint aber so nicht.
Es ist jedenfalls sehr verklausuliert geschrieben und überhaupt nicht Verbraucherfreundlich wenn hier schon vier Personen sich damit beschäftigen, die zu mindestens ein bisschen mehr, na sagen wir mal Ahnung, als der gelegentliche Bucher.
Ich werde jedenfalls für mich sehen wie es so ist, oder nicht ich habe mein Kreta Urlaub mit dem Verein gebucht aber erst am 27.06. bis dann sind wir alle geimpft und können alle in Urlaub fahren

Bitte sagt dass ich Recht habe🤪
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Du sollst Recht haben und nach Kreta fahren . Um alles andere mach ich mir kein Kopfzerbrechen , wir werden doch sowieso nur verhiaselt . Die erzählen doch ständig was anderes . Den Gutschein können sie sich in der Haaren verschmieren und die 200€ sowieso . Ich habe fertig .
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vonschmeling erklär mir den Satz nach dem Komma
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Du sollst Recht haben und nach Kreta fahren . Um alles andere mach ich mir kein Kopfzerbrechen , wir werden doch sowieso nur verhiaselt . Die erzählen doch ständig was anderes . Den Gutschein können sie sich in der Haaren verschmieren und die 200€ sowieso . Ich habe fertig .
Ich habe auch fertig!
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Den Gutschein werde ich definitiv nicht akzeptieren,ich habe die Reise schließlich mit Geld bezahlt und nicht mit einem Gutschein,also möchte ich auch Geld zurück, egal ob Härtefall oder nicht.
Was soll ich mit einem Gutschein? Ich weiß ja gar nicht ob ich bis Ende des nächstens Jahres verreisen kann oder möchte. -
@Schlangenfanger
Ah ich verstehe was du meinst, "oder" trennt "Sie" von den "bestimmten Zielgruppen", richtig?
Das wäre dann ja ein Lichtblick - also wünsch dir was!
Ehrlich gesagt bin ich nach all dem Sträuben sehr skeptisch hinsichtlich gewisser Zusagen.
Grad Betroffene wie du, deren Rückzahlungsfrist schon lange und ohne feedback verstrichen ist sollten tatsächlich eine ultimative Forderung mit kurzer Fristsetzung übermitteln. Falls man vor Gericht landet wird der Nachweis von Schlichtungsversuchen immer zu Gunsten des Klägers gewertet (wenn sie denn substantiiert sind). -
Na , das hab ich ja schon getan .
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Gut, dann wart´s ab.
Ich glaube allerdings immer weniger daran, dass die Veranstalterhoffnungen von Brüssel sanktioniert werden.
Das ist aber wirklich nur Intuition, in Sachen X3 damals war´s so, dass sich alle Sprecher und auch die allermeisten Juristen einig waren, nur hat der Oberkommssar zu aller Entsetzen dann völlig unerwartet anders entschieden.
Man steckt einfach nicht drin ... -
Nochmal kurz zu Don Arnulfo, stellvertretend für alle, die in ihrer Empörung zu verbalen Entgleisungen neigen:
Keine inkriminierenden Vorwürfe hier auf der Forenebene - im eignenen Interesse!
Die Unterstellung von Straftaten kann - auch schnoddrig hingeworfen! - unangenehme Korrespondenz nach sich ziehen.
Also seid sauer und macht euch Luft aber verzichtet auf den Vorwurf strafrechtlicher Verfehlungen.
Da gibt´s nur ganz wenige Ausnahmen (z.B. nachweisliche Ticketbetrüger oder obskure Clubmitgliedschaften mit angeblichen Preisvorteilen für exklusive Reisen), und am besten sollte weit mehr als ein Anfangsverdacht gegeben sein. -
Heute Nacht ist die angekündigte Mail von BigXtra angekommen .Es wird angekündigt eine Mail mit der Rechnung zu verschicken . Zusätzlich bekommt man innerhalb von 14 Tagen schriftlich das Urlaubsguthaben plus detaillierte Informationen über die Aktion FTI GROUP-Cash im Wert von 200€ . Über einen Link kann man ab dem 2.Mai die Rückerstattung des Guthabens anfordern .