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Azur Air

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  • jens2211J jens2211

    Trotz einer Pauschalreise kann man unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche geltend machen.

    Sollte der Flug nicht mindestens 14 Tage vor Abflug abgesagt worden sein, kommt es trotz eines Ersatzfluges einer Annulierung gleich und man kann seine Ansprüche geltend machen.

    Quelle ist das Internet, sollte ich falsch liegen bitte nicht gleich steinigen 😉

    christianskasC Offline
    christianskasC Offline
    christianskas
    schrieb am zuletzt editiert von
    #201

    @jens2211 sagte:

    Trotz einer Pauschalreise kann man unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche geltend machen.

    Sollte der Flug nicht mindestens 14 Tage vor Abflug abgesagt worden sein, kommt es trotz eines Ersatzfluges einer Annulierung gleich und man kann seine Ansprüche geltend machen.

    Quelle ist das Internet, sollte ich falsch liegen bitte nicht gleich steinigen 😉

    Ist leider falsch.

    Die Entschädigung nach dem EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du einen Flug direkt bei Azur Air gebucht hast oder wenn der Reiseveranstalter Dir verbindliche Daten zu Flugzeiten und Fluggesellschaft genannt hat. Die vom Reiseveranstalter genannten Flugzeiten sind aber in der Regel ausdrücklich als unverbindlich klausuliert. Selbst wenn ein Laie das im ersten Moment nicht versteht. Garantiert wird mit dem Reisevertrag nur eine Beförderung zum genannten Datum. Wenn sich die Flugzeit bei der Pauschalreise verschiebt, dann ist der Reiseveranstalter zuständig. Für solche Störfälle gibt es die Frankfurter Tabelle. Nach dieser Tabelle kannst Du eine Entschädigung beim Veranstalter einfordern. Beispielsweise weil der Ersatzflug erst 10 Stunden später stattfindet als ursprünglich geplant.

    Das EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du schon am Airport sitzt, ein Ticket von Azur Air in der Tasche hast und der Flug plötzlich z.B. wegen eines Technik-Problems erst Stunden später stattfindet. In dem Moment ist nicht mehr der Veranstalter für die Entschädigung zuständig, sondern Azur Air. Bei der Buchung einer Pauschalreise wurde jedoch kein Ticket von Azur Air gekauft, sondern halt nur eine Beförderung am Tag X von Flughafen A nach B. Darum gelten die ganzen Regeln bezüglich der Annullierung, Verschiebung und Ausgleichszahlung nicht.

    Die meisten Leute hier im Forum wurden wohl umgebucht. Dann ist Azur Air sowieso aus der Sache raus. Was aber scheinbar unterschlagen wird: Azur Air ist in der EU zugelassen. Daher gelten auch die EU-Fluggastrechte für den Hin- und Rückflug. Die meisten Gesellschaften auf die umgebucht wurde sind jedoch keine EU-Fluggesellschaften. Wenn es da zu einem Problem beim Rückflug kommt, kann man sich nicht auf die EU-Fluggastrechte berufen. Die sind nämlich maximal für den Hinflug gültig. Da kann man dann nur auf Kulanz der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters hoffen.

    Hotel aus diesem Beitrag
    94%
    Air In Berlin Hotel
    Berlin/Deutschland
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    Carib93C 1 Antwort Letzte Antwort
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    • christianskasC christianskas

      @jens2211 sagte:

      Trotz einer Pauschalreise kann man unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche geltend machen.

      Sollte der Flug nicht mindestens 14 Tage vor Abflug abgesagt worden sein, kommt es trotz eines Ersatzfluges einer Annulierung gleich und man kann seine Ansprüche geltend machen.

      Quelle ist das Internet, sollte ich falsch liegen bitte nicht gleich steinigen 😉

      Ist leider falsch.

      Die Entschädigung nach dem EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du einen Flug direkt bei Azur Air gebucht hast oder wenn der Reiseveranstalter Dir verbindliche Daten zu Flugzeiten und Fluggesellschaft genannt hat. Die vom Reiseveranstalter genannten Flugzeiten sind aber in der Regel ausdrücklich als unverbindlich klausuliert. Selbst wenn ein Laie das im ersten Moment nicht versteht. Garantiert wird mit dem Reisevertrag nur eine Beförderung zum genannten Datum. Wenn sich die Flugzeit bei der Pauschalreise verschiebt, dann ist der Reiseveranstalter zuständig. Für solche Störfälle gibt es die Frankfurter Tabelle. Nach dieser Tabelle kannst Du eine Entschädigung beim Veranstalter einfordern. Beispielsweise weil der Ersatzflug erst 10 Stunden später stattfindet als ursprünglich geplant.

      Das EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du schon am Airport sitzt, ein Ticket von Azur Air in der Tasche hast und der Flug plötzlich z.B. wegen eines Technik-Problems erst Stunden später stattfindet. In dem Moment ist nicht mehr der Veranstalter für die Entschädigung zuständig, sondern Azur Air. Bei der Buchung einer Pauschalreise wurde jedoch kein Ticket von Azur Air gekauft, sondern halt nur eine Beförderung am Tag X von Flughafen A nach B. Darum gelten die ganzen Regeln bezüglich der Annullierung, Verschiebung und Ausgleichszahlung nicht.

      Die meisten Leute hier im Forum wurden wohl umgebucht. Dann ist Azur Air sowieso aus der Sache raus. Was aber scheinbar unterschlagen wird: Azur Air ist in der EU zugelassen. Daher gelten auch die EU-Fluggastrechte für den Hin- und Rückflug. Die meisten Gesellschaften auf die umgebucht wurde sind jedoch keine EU-Fluggesellschaften. Wenn es da zu einem Problem beim Rückflug kommt, kann man sich nicht auf die EU-Fluggastrechte berufen. Die sind nämlich maximal für den Hinflug gültig. Da kann man dann nur auf Kulanz der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters hoffen.

      Carib93C Offline
      Carib93C Offline
      Carib93
      schrieb am zuletzt editiert von
      #202

      @christianskas sagte:

      Ist leider falsch.

      Die Entschädigung nach dem EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du einen Flug direkt bei Azur Air gebucht hast oder wenn der Reiseveranstalter Dir verbindliche Daten zu Flugzeiten und Fluggesellschaft genannt hat. Die vom Reiseveranstalter genannten Flugzeiten sind aber in der Regel ausdrücklich als unverbindlich klausuliert. Selbst wenn ein Laie das im ersten Moment nicht versteht. Garantiert wird mit dem Reisevertrag nur eine Beförderung zum genannten Datum. Wenn sich die Flugzeit bei der Pauschalreise verschiebt, dann ist der Reiseveranstalter zuständig. Für solche Störfälle gibt es die Frankfurter Tabelle. Nach dieser Tabelle kannst Du eine Entschädigung beim Veranstalter einfordern. Beispielsweise weil der Ersatzflug erst 10 Stunden später stattfindet als ursprünglich geplant.

      Das EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du schon am Airport sitzt, ein Ticket von Azur Air in der Tasche hast und der Flug plötzlich z.B. wegen eines Technik-Problems erst Stunden später stattfindet. In dem Moment ist nicht mehr der Veranstalter für die Entschädigung zuständig, sondern Azur Air. Bei der Buchung einer Pauschalreise wurde jedoch kein Ticket von Azur Air gekauft, sondern halt nur eine Beförderung am Tag X von Flughafen A nach B. Darum gelten die ganzen Regeln bezüglich der Annullierung, Verschiebung und Ausgleichszahlung nicht.

      Die meisten Leute hier im Forum wurden wohl umgebucht. Dann ist Azur Air sowieso aus der Sache raus. Was aber scheinbar unterschlagen wird: Azur Air ist in der EU zugelassen. Daher gelten auch die EU-Fluggastrechte für den Hin- und Rückflug. Die meisten Gesellschaften auf die umgebucht wurde sind jedoch keine EU-Fluggesellschaften. Wenn es da zu einem Problem beim Rückflug kommt, kann man sich nicht auf die EU-Fluggastrechte berufen. Die sind nämlich maximal für den Hinflug gültig. Da kann man dann nur auf Kulanz der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters hoffen.

      Leider auch nicht ganz richtig, deine ausführung für maximal den hinfluges. wenn eine maschine in der eu startet und auch wieder landet, ist es völlig unerheblich aus welchen land sie kommt. es gilt das eu recht. wer aber solche probleme hat 4-5 stunden später zu fliegen, den empfehle ich den urlaub an ost/nordsee. klappt unter umständen auch nicht, wenn man dann 4 stunden im stau steht.

      christianskasC 1 Antwort Letzte Antwort
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      • danhattingenD danhattingen

        Ich verstehe die Vergleiche nicht.
        Ich habe eine Reise gebucht, mit Leistungen X - und das einzige was ich erwarte ist, Leistungen X auch zu bekommen - nicht mehr und nicht weniger.
        Ja, wir haben auch Zug zum Flug dabei, Hotel am Sandstrand, ganz viel AI mit Supreme und Deluxe-Zimmern.
        Ich wäre gerne mit der Familie einfach nach Griechenland oder auf die Kanaren geflogen - leider unbezahlbar.

        Wenn man hier so liest, haben auch nicht alle, die eine Reise über AnexTour gebucht, Unglaubliche-Preise bezahlt - sondern auch "normale" Preise gezahlt.
        Mal ganz davon ab ist das hier der Thread über Azur Air - und nicht AnexTour - auch "renommierte" RV haben anscheinenend Reisen mit AzurAir verkauft. Warum?

        Carib93C Offline
        Carib93C Offline
        Carib93
        schrieb am zuletzt editiert von
        #203

        @danhattingen sagte:

        Ich verstehe die Vergleiche nicht.
        Ich habe eine Reise gebucht, mit Leistungen X - und das einzige was ich erwarte ist, Leistungen X auch zu bekommen - nicht mehr und nicht weniger.
        Ja, wir haben auch Zug zum Flug dabei, Hotel am Sandstrand, ganz viel AI mit Supreme und Deluxe-Zimmern.
        Ich wäre gerne mit der Familie einfach nach Griechenland oder auf die Kanaren geflogen - leider unbezahlbar.

        Wenn man hier so liest, haben auch nicht alle, die eine Reise über AnexTour gebucht, Unglaubliche-Preise bezahlt - sondern auch "normale" Preise gezahlt.
        Mal ganz davon ab ist das hier der Thread über Azur Air - und nicht AnexTour - auch "renommierte" RV haben anscheinenend Reisen mit AzurAir verkauft. Warum?

        und diese leistungen bekommst du auch und sei doch froh, wenn das andere für dich unbezahlbar ist, dass es rv gibt, die dir einen urlaub ermöglichen, der ins budget passt. die preise die ich bei anex tour vergleiche, sind alle unter dem der anderen rv. ich habe sogar 5 wochen nach buchung, ohne einen anruf, oder mail getätigt zu haben, eine neue rechnung bekommen, in der ich die reise nochmals um 65 euro günstiger bekommen habe.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • danhattingenD danhattingen

          Ich verstehe die Vergleiche nicht.
          Ich habe eine Reise gebucht, mit Leistungen X - und das einzige was ich erwarte ist, Leistungen X auch zu bekommen - nicht mehr und nicht weniger.
          Ja, wir haben auch Zug zum Flug dabei, Hotel am Sandstrand, ganz viel AI mit Supreme und Deluxe-Zimmern.
          Ich wäre gerne mit der Familie einfach nach Griechenland oder auf die Kanaren geflogen - leider unbezahlbar.

          Wenn man hier so liest, haben auch nicht alle, die eine Reise über AnexTour gebucht, Unglaubliche-Preise bezahlt - sondern auch "normale" Preise gezahlt.
          Mal ganz davon ab ist das hier der Thread über Azur Air - und nicht AnexTour - auch "renommierte" RV haben anscheinenend Reisen mit AzurAir verkauft. Warum?

          ZgwdrummerZ Offline
          ZgwdrummerZ Offline
          Zgwdrummer
          schrieb am zuletzt editiert von
          #204

          @danhattingen sagte:

          Ich verstehe die Vergleiche nicht.
          Ich habe eine Reise gebucht, mit Leistungen X - und das einzige was ich erwarte ist, Leistungen X auch zu bekommen - nicht mehr und nicht weniger.
          Ja, wir haben auch Zug zum Flug dabei, Hotel am Sandstrand, ganz viel AI mit Supreme und Deluxe-Zimmern.
          Ich wäre gerne mit der Familie einfach nach Griechenland oder auf die Kanaren geflogen - leider unbezahlbar.

          Wenn man hier so liest, haben auch nicht alle, die eine Reise über AnexTour gebucht, Unglaubliche-Preise bezahlt - sondern auch "normale" Preise gezahlt.
          Mal ganz davon ab ist das hier der Thread über Azur Air - und nicht AnexTour - auch "renommierte" RV haben anscheinenend Reisen mit AzurAir verkauft. Warum

          Das sehe ich genauso wie @danhattingen. Wenn Anex Tour aufgrund der Probleme mit ihrer firmeneigenen Airline (Nochmal: die Azur Air ist ein Unternehmen der Anex Tour Holding NW International BV und somit deren eigene Airline) https://www.career.aero/mobile/en/news/530-azur-air-deutschland ihre Kunden mit ständigen Umbuchungen, Verspätungen und Desinformation vergrault, nützt auch der "günstige" Preis nicht mehr. Kunden werden Anex Tour dann zukünftig schlicht meiden. Der Anbieter kann so im eh schwierigen Pauschalreisesegment keinesfalls bestehen. Es wird nun in der Tat alles davon abhängen, das Azur Air schnellstmöglich seine "Flotte" in die Luft bekommt. Dann kommen alle evtl noch mal mit einem blauen Auge davon. Zu gönnen wäre es den Newcomern alle mal.

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          • Carib93C Carib93

            @christianskas sagte:

            Ist leider falsch.

            Die Entschädigung nach dem EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du einen Flug direkt bei Azur Air gebucht hast oder wenn der Reiseveranstalter Dir verbindliche Daten zu Flugzeiten und Fluggesellschaft genannt hat. Die vom Reiseveranstalter genannten Flugzeiten sind aber in der Regel ausdrücklich als unverbindlich klausuliert. Selbst wenn ein Laie das im ersten Moment nicht versteht. Garantiert wird mit dem Reisevertrag nur eine Beförderung zum genannten Datum. Wenn sich die Flugzeit bei der Pauschalreise verschiebt, dann ist der Reiseveranstalter zuständig. Für solche Störfälle gibt es die Frankfurter Tabelle. Nach dieser Tabelle kannst Du eine Entschädigung beim Veranstalter einfordern. Beispielsweise weil der Ersatzflug erst 10 Stunden später stattfindet als ursprünglich geplant.

            Das EU-Fluggastrecht gilt nur dann, wenn Du schon am Airport sitzt, ein Ticket von Azur Air in der Tasche hast und der Flug plötzlich z.B. wegen eines Technik-Problems erst Stunden später stattfindet. In dem Moment ist nicht mehr der Veranstalter für die Entschädigung zuständig, sondern Azur Air. Bei der Buchung einer Pauschalreise wurde jedoch kein Ticket von Azur Air gekauft, sondern halt nur eine Beförderung am Tag X von Flughafen A nach B. Darum gelten die ganzen Regeln bezüglich der Annullierung, Verschiebung und Ausgleichszahlung nicht.

            Die meisten Leute hier im Forum wurden wohl umgebucht. Dann ist Azur Air sowieso aus der Sache raus. Was aber scheinbar unterschlagen wird: Azur Air ist in der EU zugelassen. Daher gelten auch die EU-Fluggastrechte für den Hin- und Rückflug. Die meisten Gesellschaften auf die umgebucht wurde sind jedoch keine EU-Fluggesellschaften. Wenn es da zu einem Problem beim Rückflug kommt, kann man sich nicht auf die EU-Fluggastrechte berufen. Die sind nämlich maximal für den Hinflug gültig. Da kann man dann nur auf Kulanz der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters hoffen.

            Leider auch nicht ganz richtig, deine ausführung für maximal den hinfluges. wenn eine maschine in der eu startet und auch wieder landet, ist es völlig unerheblich aus welchen land sie kommt. es gilt das eu recht. wer aber solche probleme hat 4-5 stunden später zu fliegen, den empfehle ich den urlaub an ost/nordsee. klappt unter umständen auch nicht, wenn man dann 4 stunden im stau steht.

            christianskasC Offline
            christianskasC Offline
            christianskas
            schrieb am zuletzt editiert von christianskas
            #205

            @Carib93 sagte:

            Leider auch nicht ganz richtig, deine ausführung für maximal den hinfluges. wenn eine maschine in der eu startet und auch wieder landet, ist es völlig unerheblich aus welchen land sie kommt. es gilt das eu recht. wer aber solche probleme hat 4-5 stunden später zu fliegen, den empfehle ich den urlaub an ost/nordsee. klappt unter umständen auch nicht, wenn man dann 4 stunden im stau steht.

            Hier geht es aber doch seit ein paar Seiten ausschließlich um Rückflüge aus der Türkei, der DomRep und Ägypten. Darauf bezog sich die Antwort. Da gilt das Eu-Flugrecht natürlich nicht, wenn mit einer Nicht-Eu-Gesellschaft geflogen wird. Bei Reisen aus Griechenland und Spanien hingegen schon. Da wäre es ziemlich egal wo die Gesellschaft den Sitz hat.

            Beispiel:

            Du fliegst Deutschland-Spanien-Deutschland mit einer Airline wie "Masala Air". Dann gilt das EU-Flugrecht für den Hin- und Rückflug.
            Du fliegst Deutschland-Türkei-Deutschland mit der gleichen Airline. Dann gilt das EU-Flugrecht nur für den Hinflug.

            Am Ende eventuell an eingeklagtes Geld zu kommen ist bei ausländischen Nicht-Eu-Gesellschaften trotzdem nicht so einfach. Denen gehören ja meistens noch nicht einmal die Flugzeuge mit denen die nach Deutschland fliegen und ein Büro in Deutschland gibt es ebenfalls nicht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • TaD01989T Offline
              TaD01989T Offline
              TaD01989
              schrieb am zuletzt editiert von
              #206

              Hallo,

              hat einer Info ob der Flug am 27.6 -29.6 DUS -PMI -DUS stattfindet?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A 1
                Ahotep2A 1
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #207

                @ all

                bitte nutzt den Button Antworten und schreibt @ User xyz und nicht Zitieren, so bläht ihr die Seiten nicht unnötig auf, danke.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #208

                  @TaDo1989
                  Falls er mit Azur Air durchgeführt werden soll sehr wahrscheinlich nicht.

                  @christianskas
                  Genau das ist das Problem - die bestehenden Ansprüche gegen eine Nicht-EU Airline durchzusetzen.
                  Die Inkassounternehmen lehnen solche Aufträge i.d.R. ab. In die teuer erwirkten Titel kann man seine Leberkässemmel einwickeln.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Carib93C Offline
                    Carib93C Offline
                    Carib93
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #209

                    Sobald eine Airline ab eu und zurück zur eu fliegt, gilt eu recht. da ist es völlig egal, wo diese airline ihren sitz hat. Und zu anex tour/azur air, auch wenn sie unter einem dach sind, sind es trotzdem 2 unterschiedliche firmen. ist so wie mit media markt und saturn. unter einem dach, aber 2 unterschiedliche firmen. und ich glaube, dass es anex tour in deutschland nicht schaden wird. wir leben im geiz ist geil. der günstige preis heilt alle wunden. wnn ich mir meine pauschalreise so ansehe und transfer, zug zum flug, hotel , steuer und abgaben für den flughafen so ansehe, werde ich eigentlich umsonst befördert. da stelle ich keine ansprüche, hauptsache ich komme an den gebuchten tag hin und zurück.

                    Daniela+LukasD christianskasC 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Carib93C Carib93

                      Sobald eine Airline ab eu und zurück zur eu fliegt, gilt eu recht. da ist es völlig egal, wo diese airline ihren sitz hat. Und zu anex tour/azur air, auch wenn sie unter einem dach sind, sind es trotzdem 2 unterschiedliche firmen. ist so wie mit media markt und saturn. unter einem dach, aber 2 unterschiedliche firmen. und ich glaube, dass es anex tour in deutschland nicht schaden wird. wir leben im geiz ist geil. der günstige preis heilt alle wunden. wnn ich mir meine pauschalreise so ansehe und transfer, zug zum flug, hotel , steuer und abgaben für den flughafen so ansehe, werde ich eigentlich umsonst befördert. da stelle ich keine ansprüche, hauptsache ich komme an den gebuchten tag hin und zurück.

                      Daniela+LukasD Offline
                      Daniela+LukasD Offline
                      Daniela+Lukas
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #210

                      @Carib93
                      Es gibt aber auch Leute die haben nicht über Anex gebucht und dementsprechend auch nicht solch ein Schnäppchen gemacht. Ist ja schön für dich das es dir egal ist wie und wann du in deinen Urlaub kommst und wie wieder zurück, anderen aber nicht. Ganz besonders wenn dann auch noch Kinder mitreisen kann es dann ganz schön stressig werden. Man plant ja nicht umsonst! Das es zu Änderungen kommen kann weiß jeder aber was hier getrieben wird ist unverschämt. Also tu uns doch allen einen Gefallen und behalte deine Meinung einfach für dich (die will hier niemand hören.)

                      HABERLINGH Carib93C 2 Antworten Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
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                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #211

                        @Carib93
                        Der Anspruch ist das eine, seine Durchsetzung das andere - darum ging es.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Daniela+LukasD Daniela+Lukas

                          @Carib93
                          Es gibt aber auch Leute die haben nicht über Anex gebucht und dementsprechend auch nicht solch ein Schnäppchen gemacht. Ist ja schön für dich das es dir egal ist wie und wann du in deinen Urlaub kommst und wie wieder zurück, anderen aber nicht. Ganz besonders wenn dann auch noch Kinder mitreisen kann es dann ganz schön stressig werden. Man plant ja nicht umsonst! Das es zu Änderungen kommen kann weiß jeder aber was hier getrieben wird ist unverschämt. Also tu uns doch allen einen Gefallen und behalte deine Meinung einfach für dich (die will hier niemand hören.)

                          HABERLINGH 1
                          HABERLINGH 1
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #212

                          @Daniela+Lukas sagte:

                          @Carib93
                          Es gibt aber auch Leute die haben nicht über Anex gebucht und dementsprechend auch nicht solch ein Schnäppchen gemacht. Ist ja schön für dich das es dir egal ist wie und wann du in deinen Urlaub kommst und wie wieder zurück, anderen aber nicht. Ganz besonders wenn dann auch noch Kinder mitreisen kann es dann ganz schön stressig werden. Man plant ja nicht umsonst! Das es zu Änderungen kommen kann weiß jeder aber was hier getrieben wird ist unverschämt. Also tu uns doch allen einen Gefallen und behalte deine Meinung einfach für dich (die will hier niemand hören.)

                          wenn keine Meinung erwünscht sind, wird es auch keine weiteren belastbare infos geben..😡

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • immerhinI Offline
                            immerhinI Offline
                            immerhin
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #213

                            Hat jemand schon etwas gehört über den Flug am 21.06.17 , 7:30 Uhr Düsseldorf nach Antalya?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Carib93C Carib93

                              Sobald eine Airline ab eu und zurück zur eu fliegt, gilt eu recht. da ist es völlig egal, wo diese airline ihren sitz hat. Und zu anex tour/azur air, auch wenn sie unter einem dach sind, sind es trotzdem 2 unterschiedliche firmen. ist so wie mit media markt und saturn. unter einem dach, aber 2 unterschiedliche firmen. und ich glaube, dass es anex tour in deutschland nicht schaden wird. wir leben im geiz ist geil. der günstige preis heilt alle wunden. wnn ich mir meine pauschalreise so ansehe und transfer, zug zum flug, hotel , steuer und abgaben für den flughafen so ansehe, werde ich eigentlich umsonst befördert. da stelle ich keine ansprüche, hauptsache ich komme an den gebuchten tag hin und zurück.

                              christianskasC Offline
                              christianskasC Offline
                              christianskas
                              schrieb am zuletzt editiert von christianskas
                              #214

                              @Carib93 sagte:

                              Sobald eine Airline ab eu und zurück zur eu fliegt, gilt eu recht. da ist es völlig egal, wo diese airline ihren sitz hat.

                              Nein. Das ist leider ein Irrtum.

                              Der Rückflug startet in dem Fall im Ausland (Nicht-EU) und der Flug wird mit einer Fluggesellschaft durchgeführt die ebenfalls nicht in der EU registriert ist. Daher gilt kein EU-Fluggastrecht. Hin- und Rückflug werden niemals als eine Einheit betrachtet. Beide Flüge muss man stets getrennt sehen. Viele der hier schreibenden Leute die umgebucht wurden haben für den Rückflug z.B. auch noch keine Bestätigung. Die wissen überhaupt nicht mit welcher Gesellschaft der Flug zurück nach Deutschland angetreten wird. Eventuell ist es ja eine ganz andere Gesellschaft wie beim Hinflug.

                              Die Info kannst Du auch auf der Seite vom Luftfahrt Bundesamt nachlesen. Dort heißt es:

                              • Der Abflugort befindet sich in einem Staat, der nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehört (sogenannter Drittstaat) und das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ebenfalls keines der Europäischen Gemeinschaft.

                              Genau das trifft hier zu. Darum gilt das EU-Fluggastrecht auch nicht. Ob man irgendwelche Leistungen am Ende wirklich bekommt ist noch eine ganz andere Sache.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • IngefuerteI Offline
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                                Ingefuerte
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #215

                                Nein, das ist leider ein Irrtum.

                                Sämtliche Ersatzflüge für die Azur Air wurden bisher von EU-Carriern durchgeführt. Das ist schon bedingt durch die Verkehrsrechte im Luftfahrtverkehr. Zwischen der EU und Ägypten beispielsweise dürfen nur EU-Fluglinien oder ägyptische Fluglinien Passagiere befördern. Deshalb kann Azur Air zwar für die Ägyptenstrecken oder die Türkei auch ägyptische bzw. türkische Fluglinien chartern, aber eben keine sonstigen ausländischen Gesellschaften. Wäre es anders, hätte die Azur Air Deutschland sicherlich von der russischen Mutter?/Schwester?-Airline Flugkapazitäten erhalten , um die Flüge planmäßig umzusetzen.

                                Andersherum: Diese Vorschrift "zwingt" den neuen Veranstalter Anex Tour, möglichst schnell den deutschen Azur Air Ableger in Deutschland mit einer Betriebsgenehmigung auszustatten. Gesellschaftsrechtlich mag es sich um unterschiedliche GmbHs handeln, verflochten sind Anex Tour und Azur Air aber schon erkennbar durch den gemeinsamen Geschäftssitz. Gelingt die Betriebsgenehmigung nicht sehr schnell, werden beide Unternehmen Probleme bekommen, neue Buchungen zu generieren. Wer das ganze verfolgt, muss aber zugestehen, dass sich alle Beteiligten sehr bemühen, die Passagiere in den Urlaub/aus dem Urlaub zu bekommen. Simpel ist das sicher nicht, denn mitten in der Saison ist es alles andere als einfach, Ersatzflugzeuge in ausreichender Menge zu chartern, ganz abgesehen von den hohen Kosten.

                                Die Haftung für die Pauschalreise liegt immer beim jeweiligen Veranstalter, nicht bei der Airline. Anders sieht es nur aus, wenn eine Nurflug-Buchung getätigt worden ist. Dann gilt - wie schon im Forum ausgeführt - die EU-Verordnung mit den entsprechenden Ansprüchen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  vonschmeling
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #216

                                  Das ist vollkommen richtig, für den Rückflug beispielsweise AYT-DUS mit einem Nicht-EU Luftverkehrsunternehmen findet die VO(EG)261/04 keine Anwendung.
                                  Das ist ein verbreiteter Irrtum, prima daher, dass christianskas darauf noch einmal explizit verweist.

                                  Meine Erfahrung: Ansprüche gegen Nicht-EU Fluggesellschaften sind nur durchsetzbar, wenn sie Mitglied im Trägerverein der SÖP Schlichtungsstelle sind. Zur Liste hier klicken.
                                  Im Falle einer Ablehnung kann der Fluggast über die Schlichtungsstelle seinen Anspruch geltend machen, beispielsweise für einen verspäteten oder anullierten Flug der Air Astana ex FRA.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    ikiukas
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #217

                                    Ich finde bemerkenswert, dass Azur Air riesiges Fluggerät wie den A340 von Plus Ultra und den A330 von Air Caraibes angemietet haben.
                                    Glaube kaum, dass die platzmäßig ausgelastet werden können. Wahrscheinlich ist der Markt bei A320 und 737 ACMI-Anbietern leergefegt und es ist kurzfristig nichts kleineres zu bekommen. Da fällt mir Sundair ein, die wohl vor dem selben Problem stehen.

                                    Ich kann auch nett, bringt aber nix...

                                    snoopy+chappiS 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • ikiukasI ikiukas

                                      Ich finde bemerkenswert, dass Azur Air riesiges Fluggerät wie den A340 von Plus Ultra und den A330 von Air Caraibes angemietet haben.
                                      Glaube kaum, dass die platzmäßig ausgelastet werden können. Wahrscheinlich ist der Markt bei A320 und 737 ACMI-Anbietern leergefegt und es ist kurzfristig nichts kleineres zu bekommen. Da fällt mir Sundair ein, die wohl vor dem selben Problem stehen.

                                      snoopy+chappiS Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #218

                                      @ ikiukas: woher hast Du deine Information?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        Skoda
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #219

                                        Habe mir gerade über die Webseiten von Air Caraibes und Plus Ultra mal die eingesetzten Maschinen angeschaut.
                                        Sollte es nächsten Monat dann von Düsseldorf nach Punta Cana losgehen und Azur Air noch am Boden bleiben müssen,
                                        könnte man über den Einsatz dieser Maschinen sicher nicht böse sein. Mehr Beinfreiheit und auch Entertainmentsystem an Bord, dazu wesentlich neuere Maschinen, da gibt es aber erstmal gar nix zu meckern.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Daniela+LukasD Daniela+Lukas

                                          @Carib93
                                          Es gibt aber auch Leute die haben nicht über Anex gebucht und dementsprechend auch nicht solch ein Schnäppchen gemacht. Ist ja schön für dich das es dir egal ist wie und wann du in deinen Urlaub kommst und wie wieder zurück, anderen aber nicht. Ganz besonders wenn dann auch noch Kinder mitreisen kann es dann ganz schön stressig werden. Man plant ja nicht umsonst! Das es zu Änderungen kommen kann weiß jeder aber was hier getrieben wird ist unverschämt. Also tu uns doch allen einen Gefallen und behalte deine Meinung einfach für dich (die will hier niemand hören.)

                                          Carib93C Offline
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                                          Carib93
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #220

                                          vielleicht möchtest du meine meinung nicht hören, andere vielleicht schon. und wenn du hier deine meinung vertrittst , ist es völlig legitim, dass ich mich hier äussern darf und werde. bitte das kleingedruckte in solchen verträgen lesen. wenn du so empfindliche kinder hast - ich bin übrigens vater von 2 kindern - empfehle ich dir , keine flugreise anzutreten. man sollte sich auch mal bei diskussionen, meinungen von anderen anhören, die dir nicht honig um den mund schmieren. dann hat man trotzdem die contenance zu wahren.

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