Plus Ultra Airlines
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Wie bereits beschrieben Tommy, du kannst das mit deiner Storno Fantasie ruhig weiter stricken, wahrer wird es dadurch nicht.
Dein LBA Zitat ist nicht korrekt gewählt, da der Flug ja durchgeführt wurde. Nur von einer anderen Airline.
Aber manche sind eben Unbelehrbar bzw. Beratungsresistent. Wenn man lediglich Bestätigung für ein Vorhaben sucht, sollte man nicht dort Fragen wo es Leute geben könnte die sich auskennen, da könnte man auch belehrt werden.
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Offenbar ist es zu schwierig ...
Wenn beispielsweise Condor in ihrem Namen und womöglich noch mit einer DE Flugnummer einen Flug von XY Airlines durchführen lässt so bleibt Condor verantwortlich für die Durchführen. Falls XY den Flug annulliert so ist der Anspruchsgegner doch Condor - und da ist gewiss keine exotische Kombination.Man kann es aber auch ganz einfach rechnen:
Es besteht ein Anspruch von 600€ aus Verspätung oder Annullierung, weshalb solltest du also diesen von 2 Anspruchsgegner erlangen wollen? -
@ Thommy
Leseverständnis ist ja schwierig geworden in Deutschland, wie man sehen kann.
Ich habe keine Kostenbelastung meinerseits beklagt, sondern die Überlastung der Gerichte mit Pipifax-Klagen die zumeist jeglicher Substanz entbehren. Was dann dazu führt, dass eben genau der von Dir so geschätzte Rechtsstaat konterkariert wird und die Justiz ihren eigentlichen Aufgaben nur noch schwer nachkommen kann.
Übringens: Nur weil möglicherweise (!) die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens übernimmt, entstehen durch solchen Unsinn doch Kosten für die Allgemeinheit. Sowohl für den Steuerzahler als auch für die Versicherungsnehmer, die ihre Beiträge nicht mit aller Macht durch Urlaubsrefinanzierungsversuche refinanzieren wollen.@Mam62 sagte:
@ Thommy
Leseverständnis ist ja schwierig geworden in Deutschland, wie man sehen kann.
Ich habe keine Kostenbelastung meinerseits beklagt, sondern die Überlastung der Gerichte mit Pipifax-Klagen die zumeist jeglicher Substanz entbehren. Was dann dazu führt, dass eben genau der von Dir so geschätzte Rechtsstaat konterkariert wird und die Justiz ihren eigentlichen Aufgaben nur noch schwer nachkommen kann.
Übringens: Nur weil möglicherweise (!) die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens übernimmt, entstehen durch solchen Unsinn doch Kosten für die Allgemeinheit. Sowohl für den Steuerzahler als auch für die Versicherungsnehmer, die ihre Beiträge nicht mit aller Macht durch Urlaubsrefinanzierungsversuche refinanzieren wollen.Schlussfolgerungen scheinen auch schwierig geworden sein in Deutschland. Wenn Sie Kostenbelastung für die Allgemeinheit anführen, aber nicht für sich selbst, so sehen Sie sich selbst also nicht als Teil der Allgemeinheit.
Dass Ihre Vorhaltungen absurd sind, brauche ich wohl nicht näher begründen: weder werden Richter nach der Stückzahl der gefällten Urteile bezahlt, noch ist die Rechtsfindung ein Pipifax. Die Rechtsfindung und Rechtsprechung ist die eigentliche Aufgabe der Gerichte, es gibt keine andere. Zudem "winken" Rechtsschutzversicherung Fälle nicht einfach durch, sondern nehmen bereits eine Erfolgsaussichtsprüfung vor. Dass diese offensichtlich positiv ausgefallen ist, mag dich (aus unerklärlichen Gründen) ärgern, ist aber mein gutes Recht.
Im übrigen ist der Gang vor Gericht keineswegs sicher. Durch Zahlungen der beiden Airlines kann er immer noch abgewendet werden.
Zudem bin ich der falsche Adressat für Ihre Vorwürfe: vor Gericht bin ich nämlich noch nie unterlegen. Allein daran können Sie ermessen, dass ich die Gerichte eben nicht mit aussichtslosen Pipifaxklagen zur Überlastung bringe.
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Wie bereits beschrieben Tommy, du kannst das mit deiner Storno Fantasie ruhig weiter stricken, wahrer wird es dadurch nicht.
Dein LBA Zitat ist nicht korrekt gewählt, da der Flug ja durchgeführt wurde. Nur von einer anderen Airline.
Aber manche sind eben Unbelehrbar bzw. Beratungsresistent. Wenn man lediglich Bestätigung für ein Vorhaben sucht, sollte man nicht dort Fragen wo es Leute geben könnte die sich auskennen, da könnte man auch belehrt werden.
@Herr Reise:
Das Zitat ist objektiv nachprüfbar korrekt.
Halten Sie Ihre Behauptung, ein Wechsel der Flugnummer spreche für eine Annullierung denn nun nicht mehr aufrecht, nachdem Sie nun wissen, dass sich meine Flugnummer zweimal geändert hat und eben nicht von Azur Air durchgeführt wurde obwohl eine ernstliche Durchführungsabsicht bestand.
Ihre Subsummierung ist derart inkonsequent, dass Sie mich juristisch eher überschaubar belehren können.
Wenn Sie behaupten in der Reisebranche zu arbeiten und sich auszukennen, so erinnert mich das - verzeihen Sie - an einen Kinokartenabreißer der sagt, er arbeite in der Filmbranche und wüsste wie man Filme dreht.
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Offenbar ist es zu schwierig ...
Wenn beispielsweise Condor in ihrem Namen und womöglich noch mit einer DE Flugnummer einen Flug von XY Airlines durchführen lässt so bleibt Condor verantwortlich für die Durchführen. Falls XY den Flug annulliert so ist der Anspruchsgegner doch Condor - und da ist gewiss keine exotische Kombination.Man kann es aber auch ganz einfach rechnen:
Es besteht ein Anspruch von 600€ aus Verspätung oder Annullierung, weshalb solltest du also diesen von 2 Anspruchsgegner erlangen wollen?Eigentlich ist es nicht so schwierig:
Dein Beispiel ist insoweit richtig gewählt, falls die XY Airline für einen durchschnittlich verständigen Fluggast zu erkennen gibt, dass der Flug von Condor durchgeführt wird. Ein Anhaltspunkt könnte dabei ein Condor Flugzeug oder Condor Uniformen der Stewards und Stewardessen sein. Ob alleine die Condor Flugnummer für die Condor als ausführendes LVU spricht, lasse ich mal dahingestellt.
In jedem Fall hat dein gewähltes Beispiel einen gravierende Unterschied zu dem von mir Erlebten. Die Condor beabsichtigte nicht den Flug durchzuführen, sondern beauftragte damit die XY. Der Condor Flug wurde damit nicht annulliert, da sie für einen durchschnittlich verständigen Fluggast (mit einem Condor Flugzeug mit einer Crew in Condor Uniformen bzw einer Condor Flugnummer) geflogen ist.
Azur Air jedoch hatte eine Durchführungsabsicht und hat den Flug dennoch nicht durchgeführt, so dass dieser gemäß EU-Fluggastrecht als annulliert zu betrachten ist. Plus Ultra ist in keiner Weise im Namen von Azur Air aufgetreten. Im Gegenteil, der Purser gab mir gegenüber an, dass dieser Flug mit Azur Air nichts zu tun habe (er kannte Azur Air nicht einmal) indem er die Eigenständigkeit der Plus Ultra betonte und auf Spanisch und Englisch als Bordsprache rekurierte.
Weiterhin kann ein Fotobeweis der Annullierung angetreten werden. Die Bestreitung der Durchführungsabsicht exkulpierte Azur Air nicht von Entschädigungszahlungen gemäß 5c.
Es gibt inzwischen Anhaltspunkte, dass Azur Air die Angelegenheit tendenziell unbürokratisch und im Sinne der Geschädigten regulieren könnte.Deine Rechnung ist leider falsch. Ein Anspruch auf 600,- Euro besteht keinesfalls!
Gemäß Artikel 7 kommen hier ob der mittleren Entfernung lediglich 400,- Euro je Anspruchsgrundlage und Passagier in Betracht. -
Sollte dein Auftreten vor Gericht in etwa deinem Duktus im Forum entsprechen, werden dir die Sympathien des Richters vermutlich nur so zufliegen

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Hallo Tommy1987,
gemäß der bei Anmeldung akzeptierten Forenregeln ist die Forenansprache "Du" Wir sind hier nicht vor Gericht

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@Tommy1987
... und ich hab über all die Arien die Entfernung vergeigt!? Schande aber auch ...
*sadangel* -
Hallo Tommy1987,
gemäß der bei Anmeldung akzeptierten Forenregeln ist die Forenansprache "Du" Wir sind hier nicht vor Gericht

@Ahotep sagte:
Hallo Tommy1987,
Wir sind hier nicht vor Gericht

Was ein Glück für ES!!!

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Sollte dein Auftreten vor Gericht in etwa deinem Duktus im Forum entsprechen, werden dir die Sympathien des Richters vermutlich nur so zufliegen

@burton_ sagte:
Sollte dein Auftreten vor Gericht in etwa deinem Duktus im Forum entsprechen, werden dir die Sympathien des Richters vermutlich nur so zufliegen

Sollte das Auftreten der Plus Ultra Rechtsbeistände vor Gericht in etwa dem Duktus entsprechen, welches ihre Crew in München an den Tag gelegt hat, so wäre ich tatsächlich der Sympathischere (auch wenn dir die Vorstellung daran sicher schwer fällt).

Aber das ganze hier ist ja kein Sympathiewettbewerb, sonst hätte vonschmelig längst gewonnen

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@Tommy1987
... und ich hab über all die Arien die Entfernung vergeigt!? Schande aber auch ...
*sadangel*@vonschmeling sagte:
@Tommy1987
... und ich hab über all die Arien die Entfernung vergeigt!? Schande aber auch ...
*sadangel*Kann passieren.

Bei knapp 2.400 km sehe nicht einmal ich eine Möglichkeit auf über 3.500 km zu kommen. Und da ich nicht gierig bin oder mich bereichern möchte, würde ich Azur Air glatt 200,- Euro zurücküberweisen, für den unrealistischen Fall, dass Azur Air 600,- überweisen sollte.Im Fall DUS-HUR hat sich Azur Air schon bereit erklärt 600,- je Passagier auszuzahlen. Da war die Entfernung wohl ca. 3.507 km wenn ich mich nicht irre.
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@Ahotep sagte:
Hallo Tommy1987,
Wir sind hier nicht vor Gericht

Was ein Glück für ES!!!

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Sollte dein Auftreten vor Gericht in etwa deinem Duktus im Forum entsprechen, werden dir die Sympathien des Richters vermutlich nur so zufliegen

@burton_ sagte:
Sollte dein Auftreten vor Gericht in etwa deinem Duktus im Forum entsprechen, werden dir die Sympathien des Richters vermutlich nur so zufliegen

Bitte lege dir das ausgedruckt unters Kopfkissen, (und bewahre es unter alle Umständen auf).

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Eigentlich ist es nicht so schwierig:
Dein Beispiel ist insoweit richtig gewählt, falls die XY Airline für einen durchschnittlich verständigen Fluggast zu erkennen gibt, dass der Flug von Condor durchgeführt wird. Ein Anhaltspunkt könnte dabei ein Condor Flugzeug oder Condor Uniformen der Stewards und Stewardessen sein. Ob alleine die Condor Flugnummer für die Condor als ausführendes LVU spricht, lasse ich mal dahingestellt.
In jedem Fall hat dein gewähltes Beispiel einen gravierende Unterschied zu dem von mir Erlebten. Die Condor beabsichtigte nicht den Flug durchzuführen, sondern beauftragte damit die XY. Der Condor Flug wurde damit nicht annulliert, da sie für einen durchschnittlich verständigen Fluggast (mit einem Condor Flugzeug mit einer Crew in Condor Uniformen bzw einer Condor Flugnummer) geflogen ist.
Azur Air jedoch hatte eine Durchführungsabsicht und hat den Flug dennoch nicht durchgeführt, so dass dieser gemäß EU-Fluggastrecht als annulliert zu betrachten ist. Plus Ultra ist in keiner Weise im Namen von Azur Air aufgetreten. Im Gegenteil, der Purser gab mir gegenüber an, dass dieser Flug mit Azur Air nichts zu tun habe (er kannte Azur Air nicht einmal) indem er die Eigenständigkeit der Plus Ultra betonte und auf Spanisch und Englisch als Bordsprache rekurierte.
Weiterhin kann ein Fotobeweis der Annullierung angetreten werden. Die Bestreitung der Durchführungsabsicht exkulpierte Azur Air nicht von Entschädigungszahlungen gemäß 5c.
Es gibt inzwischen Anhaltspunkte, dass Azur Air die Angelegenheit tendenziell unbürokratisch und im Sinne der Geschädigten regulieren könnte.Deine Rechnung ist leider falsch. Ein Anspruch auf 600,- Euro besteht keinesfalls!
Gemäß Artikel 7 kommen hier ob der mittleren Entfernung lediglich 400,- Euro je Anspruchsgrundlage und Passagier in Betracht.@Tommy1987 sagte:
Eigentlich ist es nicht so schwierig:
Offenbar doch ... und ich frag mich allmählich wer dich im Leben betreut?!
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@Tommy1987 sagte:
Eigentlich ist es nicht so schwierig:
Offenbar doch ... und ich frag mich allmählich wer dich im Leben betreut?!
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@Tommy1987
Versuch dein Glück, wenn du glaubst alles wäre absolut korrekt was du sagst und jemand der sich auskennt hätte keine Ahnung. Aber hinterher nicht sagen, es wäre verschwendete Lebenszeit gewesen und das wäre nicht vorhersehbar gewesen.
Ein bisschen Internetrecherche und Gesetzestextinterpretation eines Laien ersetzen nun mal keine Berufserfahrung. -
@Tommy1987
All deine angestrengten Vorträge ändern nichts an der regelmäßigen Rechtsprechung, die für einen erlittenen Schaden nun einmal nur eine Entschädigung vorsieht. Du bist entweder von Azur Air oder von Plus Ultra geschädigt worden, es handelte sich ja um ein und denselben Flug und nicht etwa um mehrere.
Selbstverständlich ist die Höhe des Anspruchs abhängig von der Entfernung, ich habe leider vergessen, dass du einen Flug von RHO absolviert hast und wollte dich nicht etwa bestärken, zu allem Unfug auch noch eine im Bezug auf die Reisestrecke unangemessene Entschädigung zu verlangen.
Wie ich das sehe hast du gem. Art. 8 der VO(EG)261/04 das Angebot angenommen, anderweitig zum frühest möglichen Zeitpunkt zu deinem Endziel gebracht zu werden. Damit hat die Azur Air ihre Verpflichtungen aus der Annullierung dir gegenüber erfüllt.
Unbestritten bleibt ein Anspruch gegenüber Plus Ultra, sofern die Verspätung nicht durch einen medical (außergewöhliche Umstände) verursacht wurde.
Weshalb du jenen, die die Zusammenhänge besser als du im Blick haben, noch genauestens erklärst in welchem Verhältnis der Purser zur Azur Air gestanden hat bleibt dein Geheimnis ... -
@ Herr Reise.
Du weißt ja bereits, dass ich es versuche. Insofern brauchst du mich nicht zum Gegenteil zu über reden.
Vllt kennst du dich mit nationalen Stornos aus und verwechselst diese mit Annullierungen gemäß der EU Fluggastrechteverordnung. Da eine Annullierung im Regelfall nicht zur Entschädigung berechtigt, kann deine Berufserfahrung womöglich eine Annullierung nicht mit einer Entschädigungszahlung in Einklang bringen.
Die Verordnung hingegen schaut nicht auf den Regel-, sondern auf den Einzelfall und was ich zu 5c zu sagen hatte, kennen ja alle hier.
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@Tommy1987
All deine angestrengten Vorträge ändern nichts an der regelmäßigen Rechtsprechung, die für einen erlittenen Schaden nun einmal nur eine Entschädigung vorsieht. Du bist entweder von Azur Air oder von Plus Ultra geschädigt worden, es handelte sich ja um ein und denselben Flug und nicht etwa um mehrere.
Selbstverständlich ist die Höhe des Anspruchs abhängig von der Entfernung, ich habe leider vergessen, dass du einen Flug von RHO absolviert hast und wollte dich nicht etwa bestärken, zu allem Unfug auch noch eine im Bezug auf die Reisestrecke unangemessene Entschädigung zu verlangen.
Wie ich das sehe hast du gem. Art. 8 der VO(EG)261/04 das Angebot angenommen, anderweitig zum frühest möglichen Zeitpunkt zu deinem Endziel gebracht zu werden. Damit hat die Azur Air ihre Verpflichtungen aus der Annullierung dir gegenüber erfüllt.
Unbestritten bleibt ein Anspruch gegenüber Plus Ultra, sofern die Verspätung nicht durch einen medical (außergewöhliche Umstände) verursacht wurde.
Weshalb du jenen, die die Zusammenhänge besser als du im Blick haben, noch genauestens erklärst in welchem Verhältnis der Purser zur Azur Air gestanden hat bleibt dein Geheimnis ...Es gibt 2 Flüge, welche beide beschädigt wurden und eben nicht nur einen!
Artikel 8 ist bei Annullierungen nicht anzuwenden, sondern tritt bei Nichtbeförderung in Kraft.
Wer natürlich eine Annullierung nicht von einer Nichtbeförderung unterscheiden kann, der hat freilich Probleme zu einer adäquaten Rechtssicht zu gelangen. Für eine Annullierung gilt Artikel 5c iVM Artikel 7, niemals aber Artikel 8.
Hier empfehle ich jedem die Auslegung der Fluggastrechteverordnung der EU Kommission, welche sich zum Vorliegen einer Annullierung klar äußert und meine Auslegung vollumfänglich stützt.
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Ich überrede hier gar keinen zu gar nix, ist mir total egal wer wen wegen was verklagt. Wenn aber hier etwas in den Raum gestellt wird, was jeder lesen kann der möchte, versuche ich dies richtigzustellen, damit der nächste beim Suchen keine falschen Infos einholt.
Wie ich dir bereits mitgeteilt habe, du aber offensichtlich nicht verstanden hast, benutze ich die Worte Storno und Annulierung im gleichen Zusammenhang. Weshalb habe ich bereits früher erklärt. Operativ benutzt man sowieso meist das englische Wort cancelation. Hat aber mit der Materie an sich nichts zu tun, deshalb fraglich warum du das immer wieder aufgreifst.
Nebenbei macht es keinen Unterschied ob es ein Inlands- oder ein internationaler Flug war, die EU-Fluggastrechteverordnung greift in beiden Fällen innerhalb des durch sie vorgegebenen Rahmen.
Ich bin allemal auf den Bericht über den Ausgang des von dir in Anlauf genommenen Prozesses gespannt. Meine Einschätzung dazu habe ich ja nun oft genug kundgetan.