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Azur Air

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  • 2Nuff2 2Nuff

    Eine Frage:
    Sowohl unser Flug mit Azur Air am 1.10.17 von SXF nach PMI als auch der Rückflug am 8.10.2017 wurden kurzfristig gestrichen. Deshalb mussten wir von SXF nach TXL bzw. zurück mit dem Taxi fahren, weil wir dort mit Niki gestartet bzw. gelandet sind. Die Taxikosten möchten wir gern vom Reiseveranstalter Anex zurück, von Azurair die Flugentschädigung von jeweils 400 Euro. Ist das rechtens oder müssen wir die Taxikosten bei der Flugentschädigung uns anrechnen lassen? Unseres Erachtens müßte Anex eigentlich die Taxikosten zusätzlich übernehmen, da der vertraglich vereinbarte Abflug- und Landeflughafen ha SXF ist. Sollte also mit der Flugentschädigung nichts zu tun haben...

    juanitoJ Offline
    juanitoJ Offline
    juanito
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4181

    Schon 800 kassiert.
    Was noch?
    Hättest auch mit Bus und U-Bahn fahren können- oder mit der S-Bahn, lol

    Was kostete der Flug so? Weniger als 400
    Also Nettogewinn.
    Verlust für Azur Air, dem Neuling auf dem Markt

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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    • Herr_ReiseH Offline
      Herr_ReiseH Offline
      Herr_Reise
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4182

      Die Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung ist ehrlich gesagt genau dafür gedacht, solche Kosten abzudecken. Nicht um deinen Urlaub zu finanzieren.

      juanitoJ 2Nuff2 2 Antworten Letzte Antwort
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      • Herr_ReiseH Herr_Reise

        Die Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung ist ehrlich gesagt genau dafür gedacht, solche Kosten abzudecken. Nicht um deinen Urlaub zu finanzieren.

        juanitoJ Offline
        juanitoJ Offline
        juanito
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4183

        Eigentlich schade, oder?
        Sonst hätte ich gleich meinen Kuba-Urlaub bei denen gebucht.

        Verspätungen, Koffer verlustig, kein freies Essen, lol

        Vielleicht nächsten Sommer?

        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Apotheker1A Offline
          Apotheker1A Offline
          Apotheker1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4184

          Hallo, hier eine Kurzinfo zum Verhalten von AzurAir bei Ansprüchen aus FluggastVO. Ich habe einen berechtigten Anspruch auf 400,-- € wg. Verspätung eines Fluges von SXF-HRG. Auf Brief hat AzurAir nicht reagiert. Im Mahnbescheidsverfahren erfolgte Widerspruch. Das ganze geht jetzt in streitiges Verfahren nach §§ 696,697 ZPO über, Anwalt übernimmt.

          Soviel zur in diesem Forum geäußerten Meinung, dass AzurAir bei gegen sie gerichteten Ansprüchen aus FluggastVO pflegeleicht wären.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Herr_ReiseH Herr_Reise

            Die Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung ist ehrlich gesagt genau dafür gedacht, solche Kosten abzudecken. Nicht um deinen Urlaub zu finanzieren.

            2Nuff2 Offline
            2Nuff2 Offline
            2Nuff
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4185

            @Herr_Reise sagte:

            Die Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung ist ehrlich gesagt genau dafür gedacht, solche Kosten abzudecken. Nicht um deinen Urlaub zu finanzieren.

            Annullierung

            Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:

            • Erstattung des Ticketpreises
            • kostenlosen Rückflug zum Abflugort
            • anderweitige Beförderung zum Zielort
            • kostenlose Versorgung und, falls dringend notwendig, eine Hotelübernachtung[1]

            Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine pauschale Entschädigung (Ausgleichsleistungen, Art, 5 Abs. 1 c i.V.m. Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004) zu zahlen:

            • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km,
            • 400 € für eine Flugstrecke innerhalb der EU von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flugstrecken von einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km und
            • 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km (nicht sofern Ab- und Ankunftsort innerhalb der EU; dafür gilt Punkt 2: > 1500 km innerhalb der EU = 400 €).

            Ich lese hier raus, dass ich neben der Entschädigung einen zusätzlichen Anspruch auf Beförderung habe. Und wenn ich in SXF stehe und der Ersatzflug ab TXL geht, muss ich ja irgendwie dorthin kommen. Zählt meines Erachtens zu den Beförderungskosten....

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Herr_ReiseH Offline
              Herr_ReiseH Offline
              Herr_Reise
              schrieb am zuletzt editiert von Herr_Reise
              #4186

              @Apotheker1
              Wie stark verspätet war dein Flug denn?

              @2Nuff
              Und aus welchem Punkt liest du das genau heraus? Die Beförderung zum Zielort hast du ja bekommen, ab TXL statt ab SXF.

              2Nuff2 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Herr_ReiseH Herr_Reise

                @Apotheker1
                Wie stark verspätet war dein Flug denn?

                @2Nuff
                Und aus welchem Punkt liest du das genau heraus? Die Beförderung zum Zielort hast du ja bekommen, ab TXL statt ab SXF.

                2Nuff2 Offline
                2Nuff2 Offline
                2Nuff
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4187

                @Herr_Reise sagte:

                @Apotheker1
                Wie stark verspätet war dein Flug denn?

                @2Nuff
                Und aus welchem Punkt liest du das genau heraus? Die Beförderung zum Zielort hast du ja bekommen, ab TXL statt ab SXF.

                anderweitige Beförderung zum Zielort. Und wenn der Flieger ab SXF gehen sollte und ich nun von SXF nach TXL muss....

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Apotheker1A Offline
                  Apotheker1A Offline
                  Apotheker1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4188

                  Hallo Herr_Reise. Meine Bemerkung bezieht sich nicht auf irgend einen Vorgang ivm. TXL. Flug war von SXF nach HRG. Mehr als 3 Stunden verspätet. >1500km, <3500 km. Art 6 I(b),7I(b) EG 261/04

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • 2Nuff2 2Nuff

                    Eine Frage:
                    Sowohl unser Flug mit Azur Air am 1.10.17 von SXF nach PMI als auch der Rückflug am 8.10.2017 wurden kurzfristig gestrichen. Deshalb mussten wir von SXF nach TXL bzw. zurück mit dem Taxi fahren, weil wir dort mit Niki gestartet bzw. gelandet sind. Die Taxikosten möchten wir gern vom Reiseveranstalter Anex zurück, von Azurair die Flugentschädigung von jeweils 400 Euro. Ist das rechtens oder müssen wir die Taxikosten bei der Flugentschädigung uns anrechnen lassen? Unseres Erachtens müßte Anex eigentlich die Taxikosten zusätzlich übernehmen, da der vertraglich vereinbarte Abflug- und Landeflughafen ha SXF ist. Sollte also mit der Flugentschädigung nichts zu tun haben...

                    2Nuff2 Offline
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                    2Nuff
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4189

                    @2Nuff sagte:

                    Eine Frage:
                    Sowohl unser Flug mit Azur Air am 1.10.17 von SXF nach PMI als auch der Rückflug am 8.10.2017 wurden kurzfristig gestrichen. Deshalb mussten wir von SXF nach TXL bzw. zurück mit dem Taxi fahren, weil wir dort mit Niki gestartet bzw. gelandet sind. Die Taxikosten möchten wir gern vom Reiseveranstalter Anex zurück, von Azurair die Flugentschädigung von jeweils 400 Euro. Ist das rechtens oder müssen wir die Taxikosten bei der Flugentschädigung uns anrechnen lassen? Unseres Erachtens müßte Anex eigentlich die Taxikosten zusätzlich übernehmen, da der vertraglich vereinbarte Abflug- und Landeflughafen ha SXF ist. Sollte also mit der Flugentschädigung nichts zu tun haben...

                    Ich ziehe hiermit meine Frage zurück......

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                    • Herr_ReiseH Offline
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                      Herr_Reise
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4190

                      @Apotheker1
                      Von TXL habe ich in Bezug auf deinen Post auch nichts geschrieben. Wollte das nur wissen, weil ansonsten hier im Thread bisher oft zu lesen war, dass Erstattungen geflossen sind. Da hätte nahe gelegen, dass die Verspätung zu gering war. Welche Begründung gab es denn für die Verspätung?

                      Apotheker1A 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Herr_ReiseH Herr_Reise

                        @Apotheker1
                        Von TXL habe ich in Bezug auf deinen Post auch nichts geschrieben. Wollte das nur wissen, weil ansonsten hier im Thread bisher oft zu lesen war, dass Erstattungen geflossen sind. Da hätte nahe gelegen, dass die Verspätung zu gering war. Welche Begründung gab es denn für die Verspätung?

                        Apotheker1A Offline
                        Apotheker1A Offline
                        Apotheker1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4191

                        eigentlich keine, gerüchteweise technischer Defekt

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Herr_ReiseH Offline
                          Herr_ReiseH Offline
                          Herr_Reise
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4192

                          Gerüchte bringen einen jetzt in rechtlichen Fragen nicht wirklich weiter. Wäre interessant zu erfahren was dabei rumgekommen ist, ob es höhere Gewalt war, oder man sich drücken wollte. Bei einem Prozess wird Azur die Fakten ja auf den Tisch legen müssen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4193

                            @2Nuff
                            Vermutlich hast du das Wörtchen "wahlweise" übersehen?
                            Und wie gesagt - wenn man hoch komfortabel mit dem Taxi fährt muss man diese Kosten eben von der Erstattung durch die Airline abzwacken.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            2Nuff2 1 Antwort Letzte Antwort
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4194

                              Wenn ich es recht verstehe, hat Azur gar nicht auf die Beschwerde des Users Apotheker1 reagiert und er hat einen Mahnbescheid ergehen lassen. Diesem wurde widersprochen, vermutlich ebenfalls ohne Angabe von Gründen.
                              Möglicherweise rechnet das Unternehmen damit, vor Gericht exkulpierende Gründe vorbringen zu können. Auf Grund von "Gerüchten" eine prozessuale Entscheidung herbeiführen zu wollen halte ich für ziemlich sportlich ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                @2Nuff
                                Vermutlich hast du das Wörtchen "wahlweise" übersehen?
                                Und wie gesagt - wenn man hoch komfortabel mit dem Taxi fährt muss man diese Kosten eben von der Erstattung durch die Airline abzwacken.

                                2Nuff2 Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4195

                                @vonschmeling sagte:

                                @2Nuff
                                Vermutlich hast du das Wörtchen "wahlweise" übersehen?
                                Und wie gesagt - wenn man hoch komfortabel mit dem Taxi fährt muss man diese Kosten eben von der Erstattung durch die Airline abzwacken.

                                Vermutlich hast Du das " darüber hinaus bestehen....." überlesen?
                                Hat nullkommanix mit wahlweise zu tun...
                                Aber wie bereits geschrieben, habe ich die Frage zurück gezogen.
                                Unter anderem wegen der "Qualität" der Antworten.
                                Ob Taxi oder Bus oder SBahn ist für die Fragestellung doch völlig egal, da für alle Beförderungsarten Kosten anfallen....

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4196

                                  ... völlig egal, da mit der Kompensation abgegolten. Und nein, ich habe nichts übersehen.
                                  Zuweilen gerät die Qualität von Antworten analog zu der der Frage, aber die hast du ja zurückgezogen ... 😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    ... völlig egal, da mit der Kompensation abgegolten. Und nein, ich habe nichts übersehen.
                                    Zuweilen gerät die Qualität von Antworten analog zu der der Frage, aber die hast du ja zurückgezogen ... 😉

                                    2Nuff2 Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4197

                                    @vonschmeling sagte:

                                    ... völlig egal, da mit der Kompensation abgegolten. Und nein, ich habe nichts übersehen.
                                    Zuweilen gerät die Qualität von Antworten analog zu der der Frage, aber die hast du ja zurückgezogen ... 😉

                                    Oder man antwortet nur, wenn man wirklich was fundiertes zur Thematik beitragen kann...
                                    Es gibt ja bekanntlich keine dummen Fragen...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Ahotep2A Offline
                                      Ahotep2A Offline
                                      Ahotep2
                                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4198

                                      Es wurde fundiertes zum Thema/Frage beigetragen. Nur fallen die Antworten nicht aus wie erhofft.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4199

                                        @2Nuff
                                        Falsche Erwartung. Dies ist ein Forum zum Austausch innerhalb einer community deutlich über Frage/Antwort hinaus.
                                        Insofern wird wohl oder übel auf eine entsprechende Frage nicht nur objektiv sondern auch mal unkomfortabel geanwortet, beispielsweise mit einer Gegenfrage.
                                        Die VO(EG)261/04 hat sehr bewusst komfortable Entschädigungsgrößenordnungen ausgewiesen, geeignet sämtliche Unbill - auch nachhaltige Verstörung! - ggf. wiedergutzumachen. Deine Reise fand relativ unbeschwerlich statt, du kannst mit der Kompensation sicherlich mehr als nur deine tatsächlichen Kosten decken. Hin und wieder wäre es einfach wünschenswert, dass man solche Überlegungen vor die Frage stellt ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        2Nuff2 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @2Nuff
                                          Falsche Erwartung. Dies ist ein Forum zum Austausch innerhalb einer community deutlich über Frage/Antwort hinaus.
                                          Insofern wird wohl oder übel auf eine entsprechende Frage nicht nur objektiv sondern auch mal unkomfortabel geanwortet, beispielsweise mit einer Gegenfrage.
                                          Die VO(EG)261/04 hat sehr bewusst komfortable Entschädigungsgrößenordnungen ausgewiesen, geeignet sämtliche Unbill - auch nachhaltige Verstörung! - ggf. wiedergutzumachen. Deine Reise fand relativ unbeschwerlich statt, du kannst mit der Kompensation sicherlich mehr als nur deine tatsächlichen Kosten decken. Hin und wieder wäre es einfach wünschenswert, dass man solche Überlegungen vor die Frage stellt ...

                                          2Nuff2 Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                                          #4200

                                          Überflüssiges Zitat entfernt!
                                          @vonschmeling

                                          Alles gut. Habe jetzt 2 Urteile (wenn auch nur von Amtsgerichten) gefunden, dass die Transportkosten zum Ersatzflughafen zu den Kosten der Ersatzbeförderung zählen und somit nicht auf die Fluggastentschädigung angerechnet werden. Nur um diese rechtliche Betrachtung ging es und nicht um die Frage, was jemand subjektiv als angemessen oder komfortabel betrachtet. Thema durch....

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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