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Azur Air

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  • PossibaerP Offline
    PossibaerP Offline
    Possibaer
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4221

    Hallo dduck87,

    eigentlich wäre vonschmeling die Expertin die dir das beantworten kann.
    Will aber mein bestes versuchen.
    Du hast eine Pauschalreise gebucht, der RV hat die Flugdaten gravierend geändert bzw. eine Alternative angeboten. Diese kannst du aber ablehnen und dadurch vom Vertrag zurücktreten ohne das du Verluste hast. Eventuell kann man in einem Telefonat mit dem RV eine andere Lösung suchen, diese liegt dann aber im Kulanzrahmen des RV.
    @vonschmeling:
    Bitte verbessere mich, sollte ich mich irren.

    VG

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

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    • Reiseamazone1970R Offline
      Reiseamazone1970R Offline
      Reiseamazone1970
      schrieb am zuletzt editiert von Reiseamazone1970
      #4222

      Possibaer sagt:
      PS: Außerdem wäre auch Denkbar das AzurAir erst Hurghada und dann Marsa Alam in einer Tour anfliegt. Aber das ist reine Spekulation.

      Das ist meiner Meinung nach völlig unwahrscheinlich und nach über 30 Jahren Ägyptenreisen kann ich das schon beurteilen 😏
      Du hast aber völlig recht, man kann vom Reisevertrag zurück treten, wartet in der Regel bis so 3-6 Wochen auf die Rückzahlung seiner eingezahlten Beträge (je nach Veranstalter).
      Andere Lösungen mit dem RV zu suchen ist natürlich insofern gut. Ich drücke die Daumen! 😉

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      • Apotheker1A Offline
        Apotheker1A Offline
        Apotheker1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4223

        Das ist keinesfalls sportlich. Technische Defekte - wenn es denn welche gewesen sein sollten- stellen keine außergewöhnlichen Gründe i.S. Art 5 III EUVO 261/2004. Sie sind regelmäßig von der Fluggesellschaft zu vertreten. Im Übrigen wird auf dieses Forum verwiesen. AzurAir hat chronisch Verspätungen, Verspätungen sind hier systemimmanent.

        Herr_ReiseH 1 Antwort Letzte Antwort
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        • Apotheker1A Apotheker1

          Das ist keinesfalls sportlich. Technische Defekte - wenn es denn welche gewesen sein sollten- stellen keine außergewöhnlichen Gründe i.S. Art 5 III EUVO 261/2004. Sie sind regelmäßig von der Fluggesellschaft zu vertreten. Im Übrigen wird auf dieses Forum verwiesen. AzurAir hat chronisch Verspätungen, Verspätungen sind hier systemimmanent.

          Herr_ReiseH Offline
          Herr_ReiseH Offline
          Herr_Reise
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4224

          @Apotheker1
          Dein letzter Satz ist den aktuellen Betrieb von Azur betreffend nicht mehr zutreffend.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4225

            @Apotheker1
            "Gerüchten zur Folge" ein technischer Defekt = sportlich.
            Das Forum hier hat zero Aussagekraft für deinen Vortrag. Entweder du sicherst dich ab hinsichtlich der Ursache oder bleibst sportlich.

            Das Problem mit RMF Flügen, die nur bis HRG und weiter mit dem Bus durchgeführt werden ist kein neues.
            Ich bezweifle, dass der Veranstalter einer Kündigung zustimmt. Im Sinne regelmäßiger Rechtsprechung ist ein Bustransfer von 3h zumutbar und kann der Fluggast nicht auf die Beförderung mit dem Flugzeug bestehen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • TürkeifliegendeT Offline
              TürkeifliegendeT Offline
              Türkeifliegende
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegende
              #4226

              @Vs.,
              bitte verzeih einem Nichtwissenden (und das war Ehrlich gemeint) aber ich meine mich erinnern zu können, dass wenn der Abflugort derart verändert wird, ist das auch ein Kündigungsgrund, Ergo hat @Possibaer recht.
              Irre ich mich?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Reiseamazone1970R Offline
                Reiseamazone1970R Offline
                Reiseamazone1970
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4227

                Frau vonschmeling schrieb auch schon einmal dies zur Flughafenänderung:
                Eine solche Änderung gilt unbeachtlich des Aufwandes als wesentlich und berechtigt den Betroffenen zu einem kostenneutralen Rücktritt vom Vertrag. Dabei spielt es keine Rolle, was den Reisenden bewegt hat, auch ggf. einen weit von seinem Wohnort gelegenen Flughafen zu optieren.
                Ab- und Anreisedestination sind maßgebliche Vertragsbestandteile und bedürfen bei Änderung der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners.
                Die abweichende Vereinbarung kann nicht mehr sein als die Unterbreitung eines neuen Angebots - zur Annahme oder Ablehung.
                Allein entscheidend ist der Betroffene. Entscheidet er sich gegen das neue Angebot ist alles Erlangte zu erstatten und ggf. sogar (z.B. bei Kurzfristigkeit) darüber hinaus noch Schaden auszugleichen.
                Der Hinweis des Veranstalters widerspricht demnach den Bestimmungen des BGB und ist nicht rechtmäßig.
                Heraus kommt man mit einem einfachen Widerspruch und dem Verlangen auf umgehende Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #4228

                  Der wesentliche Unterschied: Beginnt der Flug in RFM und wird nur seine erste Etappe nicht mit dem Flugzeug sondern mit dem Bus zurückgelegt, so gilt das regelmäßig als tolerierbar.
                  Wurde der Flug hingegen gestrichen und durch ein völlig anderes Operating ersetzt (sprich der Fluggast muss zusehen, wie er zum anderen Abflugort gelangt) ist das eine wesentliche Änderung, die zu einer einseitigen Kündigung des Vertrages berechtigt.
                  Auch über die Zumutbarkeit der Durchführung von Teilabschnitten mit einem anderen Verkehrsmittel als dem Flugzeug schrieb Frau von Schmeling bereits, dies würde dann vermutlich präzise zum hier vorliegenden Sachverhalt passen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Gastro24G Offline
                    Gastro24G Offline
                    Gastro24
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4229

                    Ich finde es ja "nett", dass sich Laien in diesem Forum reiserechtlich bemühen und sich sicherlich auch ein geringes Wissen angelesen haben, das über dem Normalen liegt, was Reiserecht betrifft.

                    Ich komme für mich zu dem Schluss, dass ein zugesagter Nonstop-Flug nach Marsa Alma nicht in Hurghada enden kann, selbst wenn dieser als Direktflug ausgeschrieben war. Hier liegt ein Mangel vor, der durchaus zu einer kostenfreien Stornierung berechtigt. Die Entfernung vom Airport Hurghada nach z.B Lahami Bay sind gut 400 Km und eine Transferzeit von ca. 6 Stunden mit dem Bus.

                    Man sollte aber auch überlegen, welche Alternative sich nach einer Stornierung findet.

                    Nur so nebenbei: Die Fahrt von Hurghada nach Marsa Alam kann man auch als Ausflugsfahrt sehen und die Reise genießen. Muss man aber wollen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Ahotep2A Offline
                      Ahotep2A Offline
                      Ahotep2
                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4230

                      Was bist Du so miesepetrig, lieber Gastro24?
                      Das geht wohl weit über angelesenes "Laienwissen" hinaus, was die Tipps von vonschmeling anbelangt.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #4231

                        @Gastro24
                        Das magst du so betrachten (maßgeblich ist im Übrigen die Fahrtzeit/-strecke von/bis Flughafen und nicht bis zum Hotel!), Gerichte jedenfalls haben in ähnlichen Sachverhalten anders entschieden. Einen Mangel per se bestreite ich ja nicht (Reisepreisminderung), jedoch die Behauptung, dieser erfülle zweifelsfrei den Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag. Begründet.
                        (Man sollte noch so geringem Wissen möglichst nicht mit noch geringerem entgegnen ... 😉)

                        Die Gretchenfrage wird sein: Wie reagiert FTI im Falle dduck87? Wird seine Kündigung anstandslos angenommen oder muss sie/ er sich notfalls streitig einigen?

                        Mein persönlicher Rat wäre zunächst die Aufnahmen der Verhandlung mit dem Vertragspartner.
                        Falls zeitnah ein Flug ab RMF angeboten wird wäre das sicherlich eine Option.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        dduck87D 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4232

                          @Ahotep
                          ... vielleicht kann er nicht miesehansig sein? 😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • egofoE Offline
                            egofoE Offline
                            egofo
                            schrieb am zuletzt editiert von egofo
                            #4233

                            Ich verfolge dieses Forum jetzt auch seit knapp zwei Wochen.

                            Ich wollte eigentlich auch in den Ägypten- Urlaub fliegen.

                            Habe heute morgen aber die Info erhalten, dass sich die Rückflugzeiten massiv verschieben. Geplant war RMF-SXF am 06.11.17 von 18- 22:15Uhr. Jetzt wurde er auf 04:00-07:45Uhr auf HRG-SXF geändert. Das empfinde ich nicht als nur frech, sondern auch extrem dreist.

                            Die Dame von Holidaycheck hat schnell festgestellt, dass es im Zeitraum vom 05.-07.11. keinerlei Direktflüge von RMF nach Deutschland gibt und konnte mir spontan nur einen Rückflug von HRG nach Düsseldorf anbieten.
                            Ich habe Sie daher um eine Anfrage zwecks einer kostenfreien Stornierung bei FTI gebeten. 14h Flugzeitverschiebung plus Busfahrt (rund 3h) sind zu krass. Dann würde ich ja bereits am Samstag, 05.11., um ca. 22-23Uhr abgeholt werden...

                            Welche Chancen räumt ihr mir da ein?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4234

                              Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist die Kündigung berechtigt und das Erlangte zu erstatten.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • PossibaerP Offline
                                PossibaerP Offline
                                Possibaer
                                schrieb am zuletzt editiert von Possibaer
                                #4235

                                Guten Morgen liebe vonschmeling,

                                jetzt fängst du aber an dich selber zu widersprechen. egofo kann, sagst du, Kündigen und dduck87 nicht? Paßt leider nicht.

                                Bei beiden ist die Ausgangssituation die selbe, Hinflug bleibt, beim Rückflug wird der Abflughafen geändert. Beide sollten ursprünglich von Marsa Alam starten und wurden auf Hurghada umgebucht.

                                Vielleicht bin ich ja zu blöd, aber ich sehe hier keinen Unterschied. Lediglich hat dduck87 die Flugzeiten nicht angegeben. Was, meiner Meinung nach egal ist.

                                Schau dir bitte nochmal die Frage von dduck87 an.

                                VG

                                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • KourionK 1
                                  KourionK 1
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                  #4236

                                  @Possibaer
                                  Wenn ich es richtig verstanden habe, liegt der Unterschied im Folgenden:
                                  dduck's Rückflug wurde gestrichen. Der RV bietet einen Flug ab einem anderen Flughafen an, Beförderung dorthin wird vom RV übernommen. Die neue Flugzeit unterscheidet sich nicht wesentlich von der vorherigen (wäre ansonsten wohl von dduck87 erwähnt worden). Dieses Angebot wird als zumutbar angesehen.
                                  In egofo's Fall liegt eine wesentliche Änderung der Rückflugzeiten vor (Abflug 14 Std. früher), was zur Kündigung berechtigt.
                                  Falls ich falsch liege, bitte berichtigen.

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4237

                                    Genau so ist es.
                                    dduck87 stellt allein auf den Flughafenwechsel ab, egofo beschwert eine Reisezeitänderung von -14h + Flughafenwechsel.
                                    Erst jüngst wurde in einem AG Prozess postuliert, dass eine Reisezeitenänderung innerhalb einer Pauschalreise von mehr als 4h nicht hinzunehmen sei und zu einer Kündigung berechtige. In diesem Fall hatten die Kläger zur Abhilfe einen anderen Rückflug gebucht, dessen Kosten muss der beklagte Veranstalter nun erstatten.
                                    Trifft das auch auf die Reisezeiten von dduck87 zu so sollte er damit argumentieren.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • cathaypacificC Offline
                                      cathaypacificC Offline
                                      cathaypacific
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4238

                                      Hallo liebe Reisefreunde,

                                      ich möchte kurz von meinen Flügen
                                      DUS - PUJ 03.10.
                                      PUJ - DUS 11.10.
                                      berichten.

                                      Beide Flüge wurden mit der Kennung D-AZUC durchgeführt.

                                      1. Sicherheit/Fluggerät
                                      Ich hatte zum Start ein großes Unwohlsein da es aus der Decke Wasser tropfte. Die Crew machte dies wieder wett.
                                      Die Bestuhlung ist 2-4-2.
                                      Ca. 5 Minuten während Anlaufens der Triebwerke drang extremer Kerosingestank in die Maschine ein. Das hatte ich so extrem noch nie bei vergleichbaren Airlines. Gott sei Dank legte sich dies während des Flugs.

                                      2. Platz/Komfort
                                      Auch wenn ich nun als Nörgler gelte: der Sitzabstand ist erschreckend gering, ich bin wirklich weder groß noch dick, selbst Eurowings bietet mir auf einem Europaflug mehr Platz. Ich fliege ca. 15mal pro Jahr.
                                      Die Leselampen sind vielzahls defekt. Eine eigene Belüftung ist nicht zu steuern. Kälteempfindliche sollten wegen der Klimaanlage unbedingt eine Jacke dabei haben.
                                      XL-Sitze gibt's oneway zu 100€ pro Sitz.

                                      3. Pünktlichkeit
                                      auf 10 Minuten pünktlich

                                      4. Gastronomie
                                      Es gab auf dem Hinflug Rührei mit Kartoffeln plus Schnickschnack.
                                      Zum Rückflug bestand selbst noch im hintersten Teil der Maschine die Auswahl zwischen Tortellini und Hähnchencurry.
                                      Wer mit der Crew freundlich umgeht bekommt bis zu 4mal ein Getränk (einmal kalt, kalt&warm, Wasser gegen Ende des Flugs).

                                      5. Crew
                                      Freundlichkeit und keine patzigen Mitarbeiter - das Cockpit gibt ca. 2mal Infos zur aktuellen Position. Auf dem Rückflug hat der Pilot schön geschildert wieso wir noch nicht starten dürfen (keine Landung vor 6 Uhr in Düsseldorf).

                                      6. Berichte anderer Fluggäste
                                      Laut Aussagen wurde das Gepäck von über 100 Passagieren die Woche zuvor aufgrund von Überladung ohne Info an die Passagiere in DUS zurückgelassen. Ich kann diese Info nicht verifizieren, aber es klang sehr vertrauenswürdig da von Flightright und einer Zeugenliste die Rede war.

                                      Unter dem Strich: bei einem guten Preis fliege ich wieder mit Azur Air

                                      Guten Flug euch allen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Herr_ReiseH Offline
                                        Herr_ReiseH Offline
                                        Herr_Reise
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4239

                                        @cathaypacific
                                        Zur deinem Punkt "Sicherheit/Fluggerät": das Wasser ist Kondenswasser der Klimaanlage, der Kerosingeruch kommt daher, dass die Luft für die Klimaanlage an den Triebwerken eingesaugt wird, daher kommt beim Stillstand und Starten der Triebwerken Kerosingeruch in die Kabine.
                                        Was den Sitzabstand angeht, bietet Eurowings nur in den ersten 10 Reihen mehr Sitzabstand. Auf den Standardsitzen (auch auf der Langstrecke) nicht, genau wie Condor auf der Langstrecke.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Apotheker1A Offline
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                                          Apotheker1
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4240

                                          Ich empfehle zum Thema technischer Defekt die Lektüre des Erwägungsgrund 14 der EU VO 261/2004. Danach sind außergewöhnliche Umstände insbesondere politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Flugs nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel oder den Betrieb des ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigende Streiks.

                                          Nicht aber allgemeine technische Mängel eines Flugzeugs.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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