Azur Air
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Wir hatten damals der Airline mehr als genug Zeit eingeräumt bevor wir einen Anwalt eingeschaltet haben. Und auch die von Azur Air beauftragte Anwaltskanzlei dürfte doch wohl - wie mein Arbeitgeber - über ein entsprechendes Programm zur Fristüberwachung verfügen, gerade im Hinblick auf evtl. Gerichtsverfahren bzw. Rechtsbehelfen. Und das müsste auch bei einem "erhöhten Arbeitsaufkommen" funktionieren.
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Die Fristen werden ja willkürlich bestimmt von den Beschwerdeführern und "mehr als genug" ist demnach relativ. Wie dem auch sei - offenbar lassen sie´s in eurer Causa eben scheints drauf ankommen, aus welchen Gründen auch immer kann man nur mutmaßen.
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Hallo.
Wollte nur mal kurz mitteilen, das wir ( meine Frau und ich ) unser Geld wegen Flugverspätung vollständig erhalten haben, ohne die Hilfe irgendwelcher Websites die 30% davon abhaben wollen. Unser
Flug war im August und hatte ziemlich genau 4 Stunden Verspätung. Jetzt ist das Geld auf dem Konto.
Viel Glück allen anderen, das es bei euch auch klappt.@dao sagte:
Hallo.
Wollte nur mal kurz mitteilen, das wir ( meine Frau und ich ) unser Geld wegen Flugverspätung vollständig erhalten haben, ohne die Hilfe irgendwelcher Websites die 30% davon abhaben wollen. Unser
Flug war im August und hatte ziemlich genau 4 Stunden Verspätung. Jetzt ist das Geld auf dem Konto.
Viel Glück allen anderen, das es bei euch auch klappt.Hallo Dao,
war euer Flug zufällig am 11.08.2017. Falls ja wollte ich fragen, ob Ihr aus Palma eine Bestätigung über die Verspätung erhalte habt?
Ich habe nämlich bis heute keine positive Rückmeldung, da mir mitgeteilt wurde dass der Flug nur 111 Minuten Verspätung hatte. Diese Aussage ist aber definitiv falsch.ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.
Liebe Grüße
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So, endlich die erlösende Nachricht: Wir bekommen vollständig unsere Forderung vom Flug am 31.7.2017! zurück.
400 € pro Person plus Zinsen. Der Flug ging damals von Berlin nach Hurghada.
Das Schreiben vom Anwalt kam gestern - Zahlung wird innerhalb der nächsten 14 Tage da sein. Endlich hat das ein Ende
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So, endlich die erlösende Nachricht: Wir bekommen vollständig unsere Forderung vom Flug am 31.7.2017! zurück.
400 € pro Person plus Zinsen. Der Flug ging damals von Berlin nach Hurghada.
Das Schreiben vom Anwalt kam gestern - Zahlung wird innerhalb der nächsten 14 Tage da sein. Endlich hat das ein Ende
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Hallo.
Kannst Du mir den Namen der Anwaltskanzlei nennen, welche AzurAir vertritt?
( An die Admins: ist diese Frage erlaubt?)Viele Grüße, Kalli.
Solche Fragen sollten per PN geklärt werden! (Namen - hier Rockpalast - anklicken, dann "Nachricht schreiben")
LG
Sokrates
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Fragen sind immer erlaubt!
Antworten, nicht immer. lolWozu willst du den Namen wissen?
Du hast keinen Vertrag mit dem RA, sondern mit
Azurair GmbH
Gladbecker Str. 1
40472 DüsseldorfDahin musst du dich wenden.
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Vielleicht will @kallep_de ja dem Anwalt ein Mandat erteilen?

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Hallo,
Azur Air will uns die Erstattung um 50 % kürzen, weil wir am Flughafen Hurghada nicht mit 4 Stunden Verspätung, sondern 3,42 Stunden Verspätung angekommen sind. Lt. EGVO 261/04 wäre das möglich und die Azur Air
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Aber nur, wenn es sich um eine Ersatzbeförderung mit einem anderen als dem ursprünglich gebuchten Flug handelt.
In diesem Fall kann der Anspruch um 50% gekürzt werden, wenn der Fluggast nicht mehr als 4h später am Endziel anlangt. -
Liebe Leser/Nutzer dieses Forums,
( insbesondere an Nutzer vonschmeling)ich darf auf eine Flugverspätung von Berlin nach Hurghada der Azur Air von mehr als 6 Stunden zurückkommen.
Nach 6 Monaten seit Flugverspätung ist es nur durch Klageerhebung am AG Düsseldorf in dieser Sache gelungen,
die Azurair zu Anerkenntnisurteilen ( zwei Urteile, zwei Passagiere ) über jeweils 400,-- € plus Zinsen zu zwingen.In einem Fall wurde gezahlt, im zweiten Fall wird wohl trotz Anerkenntnisurteil Zwangsvollstreckung erfolgen müssen ( Azur Air
zahlt nicht ).Soviel zur "Superairline" AzurAir ( zumindest in der Meinung des Forummitglieds vonschmeling).
Bei Flugverspätungen von AzurAir und berechtigten Ansprüchen von Passagieren sollte nicht gezögert werden sofort Klage zu erheben. Alles Andere ist bei AzurAir fruchtlos.
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Nur ganz kurz und bündig:
Komm mal klar! Völlig sinnloses Geschwafel gibt´s hier schon zur Genüge. -
Liebe Leser/Nutzer dieses Forums,
( insbesondere an Nutzer vonschmeling)ich darf auf eine Flugverspätung von Berlin nach Hurghada der Azur Air von mehr als 6 Stunden zurückkommen.
Nach 6 Monaten seit Flugverspätung ist es nur durch Klageerhebung am AG Düsseldorf in dieser Sache gelungen,
die Azurair zu Anerkenntnisurteilen ( zwei Urteile, zwei Passagiere ) über jeweils 400,-- € plus Zinsen zu zwingen.In einem Fall wurde gezahlt, im zweiten Fall wird wohl trotz Anerkenntnisurteil Zwangsvollstreckung erfolgen müssen ( Azur Air
zahlt nicht ).Soviel zur "Superairline" AzurAir ( zumindest in der Meinung des Forummitglieds vonschmeling).
Bei Flugverspätungen von AzurAir und berechtigten Ansprüchen von Passagieren sollte nicht gezögert werden sofort Klage zu erheben. Alles Andere ist bei AzurAir fruchtlos.
@apotheker1 sagte:
Liebe Leser/Nutzer dieses Forums,
( insbesondere an Nutzer vonschmeling)ich darf auf eine Flugverspätung von Berlin nach Hurghada der Azur Air von mehr als 6 Stunden zurückkommen.
Nach 6 Monaten seit Flugverspätung ist es nur durch Klageerhebung am AG Düsseldorf in dieser Sache gelungen,
die Azurair zu Anerkenntnisurteilen ( zwei Urteile, zwei Passagiere ) über jeweils 400,-- € plus Zinsen zu zwingen.In einem Fall wurde gezahlt, im zweiten Fall wird wohl trotz Anerkenntnisurteil Zwangsvollstreckung erfolgen müssen ( Azur Air
zahlt nicht ).Soviel zur "Superairline" AzurAir ( zumindest in der Meinung des Forummitglieds vonschmeling).
Bei Flugverspätungen von AzurAir und berechtigten Ansprüchen von Passagieren sollte nicht gezögert werden sofort Klage zu erheben. Alles Andere ist bei AzurAir fruchtlos.
Hallo Apotheker1,
schon mal etwas von "Einzelfallentscheidungen" gehört? Es hat bereits einige Erstattungen ohne Anwalt oder überteuerte "Fremdhilfe" gegeben. Sofort Klage zu erheben ist absoluter Blödsinn -sorry! Ich habe ebenfalls das Erstattungsverfahren selbst durchgezogen, ohne Anwalt, ohne Klage. Ergebnis: Komplette Erstattung für 2 Personen über jeweils 600,-EUR. Das Einzige was man aussetzen kann ist, dass es rund 6 Monate gedauert hat. Aber der Aufwand ist eben groß und durch Klageerhebungen etc. wird die Wartezeit nicht verkürzt!
Gruß Rudi
P.S.: In der Ruhe liegt die Kraft! -
Aber nur, wenn es sich um eine Ersatzbeförderung mit einem anderen als dem ursprünglich gebuchten Flug handelt.
In diesem Fall kann der Anspruch um 50% gekürzt werden, wenn der Fluggast nicht mehr als 4h später am Endziel anlangt.Hallo,
was heißt das jetzt für mich ? Es handelte sich bei uns um einen gebuchten Flug im Rahmen einer Pauschalreise. Ist der Abzug von 50 % bei uns gerechtfertigt ?
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Wenn ihr anstatt mit Azur Air mit einem anderen Flug befördert wurdet ist das gerechtfertigt. Wenn allerdings der gebuchte Flug später rausging habt ihr Anspruch auf die volle Entschädigung.
Mit Pauschalreise hat das nichts zu tun. -
Wenn ihr anstatt mit Azur Air mit einem anderen Flug befördert wurdet ist das gerechtfertigt. Wenn allerdings der gebuchte Flug später rausging habt ihr Anspruch auf die volle Entschädigung.
Mit Pauschalreise hat das nichts zu tun.Hallo, danke für die Antwort. Uns steht die volle Entschädigung zu, auch wenn die Verspätung 3,42 Std. war ? Ich möchte bei meiner Beschwerde nichts falsch machen. Vielen Dank nochmals für die Antwort.
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Ab 3h Verspätung, wenn ihr mit dem ursprünglich gebuchten Flug befördert wurdet.
Maßgeblich ist der Art. 7 der VO(EG)261/04.
Wie begründet Azur denn exakt die Minderung? -
Hallo, nochmals danke !
Der RA der Azur Air schrieb uns eine Email, dass Hintergrund der Kürzung ist, dass der gegenständliche Flug weniger als 4 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit den Zielort erreicht hat. Für einen solchen Fall sieht die EGVO 261/(04 das Recht vor, den Anspruch um 50 % zu kürzen. Hiervon würde seine Mandantin Gebrauch machen. Planmäßiger Abflug wäre 8.00 Uhr gewesen, abgeflogen um 12.15 Uhr. Keinerlei Verpflegungsleistung am Flughafen in Düsseldorf während der Wartezeit. -
Es war aber eben der gegenständliche Flug und kein alternativer. Demnach kann sich das LVU meiner Ansicht nach nicht auf das Recht zur Kürzung der Kompensationszahlung berufen. Andernfalls müsste die Bestimmung ja grundsätzlich 4h als maximal zu unterschreitende Verspätung angeben, was sie jedoch nicht tut. Genau das würde ich dem Anwalt mitteilen und mich auf den Artikel 7 Abs. 2 der VO(EG)261/04 beziehen:
Artikel 7 Abs.2)
Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a- bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
b- bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügenüber eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km nicht später als drei Stunden oder
c- bei allen nicht unter Buchstabe a oder b fallenden Flügen nicht später als vier Stunden
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
Demnach ist die Voraussetzung der Kürzung die einvernehmliche Beförderung der Fluggäste mit einem anderen als dem gebuchten Flug zum Endziel.