Horror Urlaub auf Thassos, was bekomm ich zurück ????
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Klar, dann verdient er noch mehr.....
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"ck0804" wrote:
Wie schon in meinem früheren Beitrag Horror Urlaub auf Thassos beschrieben hatten wir ja eine Reise mit erheblichen Mängeln wie Überbuchung, Ersatzunterkunft etc. im August hinter uns gebracht. Ich möchte nun noch kurz berichten wie das ganze jetzt geendet hat. Wir haben eine Zahlung vom Veranstalter über 260 € erhalten und unser Anwalt hat jetzt nochmal 100 € rausgeholt. Bei einem Reisepreis für 3 Personen von insges. 2700 € und Anwaltskosten von 117€ waren wir doch sehr enttäuscht. Von einer Klage rät unser Anwalt ab.
Was haltet ihr davon. siehe auch meine Hotelbewertung "Ilio Mare Beach, Thassos Viel versprochen wenig gehalten"Also kurz gesagt, die 260 Euro hat euch der Veranstalter freiwillig angeboten, die sind also nicht durch Einschalten eines Anwaltes gezahlt worden. Und was von den 100 Euro zu halten ist, die der Anwalt noch zusätzlich rausgeholt hat, bei Anwaltskosten von 117 Euro, ist ja wohl klar, nämlich 17 Euro Verlust.

Solltest du nicht wissen, wohin mit deinem Geld, dann rate ich dringend zur Klage!! Dein Anwalt wird dir dankbar sein.
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Nochmal, wenn man solche Beiträge einstellt, muß man nicht nur mit positiven, sondern eben auch mit kritischen Antworten (wo bitte ist da Schadenfreude?) rechnen.
Du hast Deine Story hier eingestellt und Antworten erhalten - wo ist Dein Problem?
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast (und die den Fall übernimmt (was u.U. noch gar nicht wirklich sicher ist - sie "muß" nämlich nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen)) und Du der Meinung bist, Du müßtest das tun, dann tue es doch.
Wofür brauchst Du unseren "Segen"?
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Jetzt mal langsam ja. Also ich brauche keinen Segen, von niemandem ich dachte nur und vielleicht klärst du mich auf wenn ich da falsch liege, in einem Forum wie diesem kann ich Rat und Hilfe erwarten von Personen die auch solche Erlebnisse hatten. Und sich vor Lachen kringelnde smilys in der vorletzten Antwort würde ich schon als Schadenfreude bewerten. Ob ich nun klage oder nicht ist meine Sache, es geht nur darum Erfahrungen mit anderen zu teilen.
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Hallo, ck!
Ja, so ist das, wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu
sorgen! Leider!
Aber auf Deinen Thread zurückzukommen:
uns ist vor Jahren ein ähnlich verpatzter Urlaub in der Dom.Rep.
passiert. 6 Std. Flugverspätung, überbuchtes Hotel, 3 x Zimmer-
wechsel, Beschwerde beim Essen und Trinken (AI) und noch einiges
mehr. Wir haben damals (1999) nach dreimaliger!!!!!! Beschwerde
beim Reisebüro 1.500 Schilling/pro Person bekommen, bei einem
Gesamtpreis von 16.OOO S/p.P. Wir haben diese insgesamt 3.000 S
genommen und sind jahrelang nicht mehr mit diesem Veranstalter, der damals der größte für die Karibik war, in Urlaub gefahren.
Einen Anwalt einzuschalten, wäre m.E. vielleicht zielführend, aber
nicht lohnenswert.Viel Glück!
MfG
Ingrid -
ck0804,
lies Dir doch diesen thread nochmal durch und sogar Du wirst feststellen, das Du hier durchaus "sachdienliche Hinweise" bekommen hast.
Ja, es ist Deine Sache ob Du klagst oder nicht - nur solange Du es hier öffentlich machst, mußt Du auch "Bewertungen" Deines Vorgehens und Kommentare dazu hinnehmen und akzeptieren müssen...eine klare logische Abfolge!
Zu den, Deiner Meinung nach, schadenfrohen Äußerungen:
Über die "Rechnung" die da aufgemacht wurde, kann ich auch nur schmunzeln

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"ingrid 57" wrote:
uns ist vor Jahren ein ähnlich verpatzter Urlaub in der Dom.Rep.
passiert. 6 Std. Flugverspätung, überbuchtes Hotel, 3 x Zimmer-
wechsel, Beschwerde beim Essen und Trinken (AI) und noch einiges
mehr. Wir haben damals (1999) nach dreimaliger!!!!!! Beschwerde
beim Reisebüro 1.500 Schilling/pro Person bekommen, bei einem
Gesamtpreis von 16.OOO S/p.P. Wir haben diese insgesamt 3.000 S
genommen und sind jahrelang nicht mehr mit diesem Veranstalter, der damals der größte für die Karibik war, in Urlaub gefahren.
IngridHmmmm, das sind immerhin 18,75%...so wenig ist das gar nicht, wenn man mal bedenkt, das Reklamationen bzgl. der Verpflegungsleistungen meist erfolglos bleiben.
Das "noch einges mehr" müßte man jetzt genauer definiert bekommen, und auch die Umstände, die zum Zimmerwechsel und der Flugverspätung geführt haben um den "Fall" ernsthaft bewerten zu können.Du schreibst, ihr seid danach "jahrelang" nicht mit diesem Veranstalter verreist - und dann?
...habt ihr wieder über ihn gebucht?
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Wir haben 1999 mit Jahn-Reisen unsere Hochzeits-Reise gemacht, die auch der totale Horrorurlaub war ... Als wir zurückgekehrt sind (wobei wir uns natürlich vor Ort schon bei der "Reiseleitung" beschwert haben), haben wir mehrere Beschwerdebriefe verfaßt und und und ... Jahn-Reise hat sich auf nichts eingelassen ... Wir haben dann einen Anwalt eingeschaltet und haben letzendlich bei einem Reisepreis von damal fast 4000,- DM, 350 DM zurück erstattet bekommen, als "Vergleich" - wir hätten zwar noch klagen können, aber unser Anwalt hat abgeraten, weil sowieso nicht viel mehr rausgekommen wäre .... Ob ihr also klagt oder nicht, müßt ihr selber wissen ... wenn wird es zeitlich sicher sehr langfristig!
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Ja, Jahre später. Und zwar eine Reise nach Ägypten, und da waren
wir sehr zufrieden mit ihm.
Und, ich habe auch nicht behauptet, dass wir mit diesen 18,75%
unzufrieden waren, sondern, ich habe darauf hingewiesen, dass wir
diese nach dreimaliger Reklamation (500 S - 1000 S - 1500 S)
bekommen haben.MfG
Ingrid -
Da solltest Du mal in das Kleingedruckte bei Deiner Versicherung schauen
oder Dich vorab beraten lassen.Als Boomerang kann es Dir passieren, daß Deine Versicherung die Kosten übernimmt und die Versicherung anschließend nach Inanspruchnahme gekündigt wird. Mit einer gekündigten Versicherung ist es dann schwierig, einen neuen Vertrag abzuschließen.
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"ck0804" wrote:
Wenn jetzt die sache vor Gericht gehen sollte, zahlt dann die Rechtschutzversicherung (wenn sie denn zahlt) alles also auch Fahrtkosten und Hotelübernachtung wenn es in Köln vor Gericht geht?Nur wenn Euer Erscheinend zwingend erforderlich ist, ob dies der Fall ist entscheidet allein der Richter, wenn der das Ersacheinen anordnet, dann "dürft" Ihr kommen und es wird bezahlt, sonst nicht, dann ist es Euer Privatvergnügen ob Ihr kommt oder nicht.....
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@ck8004
Wenn jetzt die sache vor Gericht gehen sollte, zahlt dann die Rechtschutzversicherung (wenn sie denn zahlt) alles also auch Fahrtkosten und Hotelübernachtung wenn es in Köln vor Gericht geht?Warum fragst Du deine Rechtschutzversicherung nicht direkt?
@ ThorbenNur wenn Euer Erscheinend zwingend erforderlich ist, ob dies der Fall ist entscheidet allein der Richter, wenn der das Ersacheinen anordnet, dann "dürft" Ihr kommen und es wird bezahlt, sonst nicht, dann ist es Euer Privatvergnügen ob Ihr kommt oder nicht.....
Du kennst dich aber sehr gut aus
