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Anex Group/Anex Tour

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  • REJBodenheimR REJBodenheim

    Was ist gemeint mit "dass wir die geforderte Zahlung geleistet und den Zahlungsnachweis umgehend übermittelt hatten."? Welchen Zahlungsnachweis?
    Ich kenne es so, dass wenn ich meine Reise bezahlt habe (Überweisung, Kreditkarte), ich die Bestätigung bekomme, dass alles bezahlt ist bzw. die Reiseunterlagen zugeschickt bekomme. Gab es Reiseunterlagen?
    ...
    Flug und Hotel waren wohl unabhängig von einander gebucht worden, richtig?

    KourionK Nicht stören
    KourionK Nicht stören
    Kourion
    schrieb zuletzt editiert von
    #1281

    @REJBodenheim
    Der genaue Text war:
    "...dass wir die geforderte Zahlung innerhalb der von ANEX Tour selbst schriftlich gesetzten Frist geleistet und den Zahlungsnachweis umgehend übermittelt hatten...."

    Und so verstehe ich die Sache :
    Er / sie hat das Geld innerhalb der Frist abgeschickt und den Nachweis an Anex sofort übermittelt. Per Mail?

    Aber... was möglich ist,ist, dass das Geld auf den letzten Drücker geschickt wurdem aber nicht mehr innerhalb der Frist angekommen ist. Und der gesendete Nachweis für Anex nichr ausreichte.
    ???

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • KourionK Nicht stören
      KourionK Nicht stören
      Kourion
      schrieb zuletzt editiert von Kourion
      #1282

      P.S.: Wäre möglich, wenn per Überweisungsformular gezahlt wurde.
      Dazu gibt's dann ja von dem Überweisungsformular einen Durchschlag. Aber wird das als Beweis für eine Zahlung anerkannt ? Ich bezweifle es sehr.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH Offline
        HABERLINGH Offline
        HABERLING
        schrieb zuletzt editiert von
        #1283

        Da wird Neuer-Nutzer-59232475 wohl zu spät oder nicht vollständig, inkl. Mahngebühr, gezahlt haben. Somit greift die Stornierung laut AGB des Veranstalters.
        x anex agb.jpg

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        1 Antwort Letzte Antwort
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