JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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Guten Tag, leider haben wir die Portugalreise vom 7. Bis 28. Nov. 17 schon komplett bezahlt und keinen Sicherungsschein erhalten. Telefonisch gibt JT die Auskunft, dass noch diese Woche eine Mail rausgeht, ob der Sicherungsschein noch geschickt wird und was mit der Reise passiert. Da wir nun aber wegen der Unsicherheit die Reise gar nicht mehr antreten wollen, würden wir gerne den Reisevertrag kostenlos stornieren und das bezahlte Geld zurückfordern. Aber wird man den Betrag von einer insolventen Firma zurückbekommen?
@ulca2 sagte:
Guten Tag, leider haben wir die Portugalreise vom 7. Bis 28. Nov. 17 schon komplett bezahlt und keinen Sicherungsschein erhalten. Telefonisch gibt JT die Auskunft, dass noch diese Woche eine Mail rausgeht, ob der Sicherungsschein noch geschickt wird und was mit der Reise passiert. Da wir nun aber wegen der Unsicherheit die Reise gar nicht mehr antreten wollen, würden wir gerne den Reisevertrag kostenlos stornieren und das bezahlte Geld zurückfordern. Aber wird man den Betrag von einer insolventen Firma zurückbekommen?
Dieser Satz muss sein: Man bezahlt keine Reise ohne den Sicherungsschein erhalten zu haben!
Ihr könnt den Reisevertrag kündigen (bitte nicht stornieren als Begriff verwenden) und erhaltet den bezahlten Betrag vom Kundengeldabsicherer zurück.
Das kann allerdings geraume Zeit in Anspruch nehmen, nur im Hinblick auf eine erneute Buchung ... -
Fliegen auch Ende November und haben im August schon gebucht. Mit der Bestätigung kam auch ein Sicherungsschein, der momentan nichts wert ist... kann ich vom Vertrag zurücktreten? Oder wie die anderen erstmal abwarten.
Diese Hinhaltetaktik ist zum K... Bin gespannt wann JT sich mal äußert.. -
Hallo Zusammen,
Ich habe vom 23.10 bis zum 01.11.2017 eine Reise nach Portugal gebucht und auch schon komplett bezahlt.
Im Moment ist es ja nur sicher dass die Reisen bis zum 14.10.2017 übernommen werden.
Wie verhalte ich mich denn jetzt am besten? Gedulden und hoffen dass ich meine Reise noch antreten kann oder ist es möglich noch zu kündigen (Versicherungsschein habe ich)?
Im Moment bin ich etwas ratlos, da ich auf jeden Fall in den Urlaub fahren möchte und umso später ich nach etwas anderem gucke, desto teurer wird es natürlich!
Vielen Dank schon mal und ich drücke allen die Daumen die gerade irgendwo festhängen und nicht wissen wie es jetzt weiter geht!@AntoniaRa sagte:
Ich habe vom 23.10 bis zum 01.11.2017 eine Reise nach Portugal gebucht und auch schon komplett bezahlt.
Im Moment ist es ja nur sicher dass die Reisen bis zum 14.10.2017 übernommen werden.Falsch, deine Reise ist versichert, das hat mit der Kostenübernahmeerklärung zunächst einmal gar nichts zu tun.
Wie verhalte ich mich denn jetzt am besten? Gedulden und hoffen dass ich meine Reise noch antreten kann oder ist es möglich noch zu kündigen (Versicherungsschein habe ich)?
Mit einer schriftlichen Bestätigung, dass das Hotel noch nicht bezahlt ist kannst du den Reisevertrag kündigen.
Im Moment bin ich etwas ratlos, da ich auf jeden Fall in den Urlaub fahren möchte und umso später ich nach etwas anderem gucke, desto teurer wird es natürlich!
Du wirst die Zahlungen nicht sofort zurückerhalten. Wenn du dir eine gewisse Vorverauslagung leisten kannst kannst du im Grunde sofort neu buchen.
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@reisender49
Du kannst sofort kündigen. -
Hallo, meine Reise soll eigentlich am 20.10.17 in das Hotel Almuñecar Playa Spa gehen. Gebucht über FTI bei JT Touristik. Ich denke, in dem Fall ist FTI aus dem Schneider, weil es auch nur ein Buchungsportal ist, oder ?? Alle Unterlagen, Rechnungen, Vertrag etc. kamen dann von JT. Der Transfer von Malaga läuft über einen weiteren Dienstleister: MTS GLOBE am Schalter von BRAVO SHUTTLE BUS - ich denke, die müssten den Voucher dann auch nicht anerkennen.
Mal abwarten, was sich die GENERALI für die Reisen ab dem 15.10. einfallen lässt. Mir wär es mittlerweile fast lieber, die Reisen würden komplett storniert nach dem was ich hier lesen muss.
Zur Info: Almuñecar Playa Spa habe ich angeschrieben - bisher keine Antwort
Viele Grüße
Stephanie -
@Nouvie
Für deinen Fall ist FTI der Vermittler, also tatsächlich "aus dem Schneider".
Du musst nicht auf eine Absage warten, falls das Hotel keine Zahlung erhalten hat und dies mitteilt kannst du selbst die Kündigung aussprechen. -
Danke schön. Sobald ich eine dementsprechende Nachricht vom Hotel erhalte, werde ich das auch machen. Da kann ich in Malaga noch so sehr mit irgendwelchen Sicherungsscheinen etc. oder Rückbestätigungen seitens REISEGARANT oder GENERALI wedeln - das wird erfahrungsgemäß nicht nützen.
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@AntoniaRa sagte:
Ich habe vom 23.10 bis zum 01.11.2017 eine Reise nach Portugal gebucht und auch schon komplett bezahlt.
Im Moment ist es ja nur sicher dass die Reisen bis zum 14.10.2017 übernommen werden.Falsch, deine Reise ist versichert, das hat mit der Kostenübernahmeerklärung zunächst einmal gar nichts zu tun.
Wie verhalte ich mich denn jetzt am besten? Gedulden und hoffen dass ich meine Reise noch antreten kann oder ist es möglich noch zu kündigen (Versicherungsschein habe ich)?
Mit einer schriftlichen Bestätigung, dass das Hotel noch nicht bezahlt ist kannst du den Reisevertrag kündigen.
Im Moment bin ich etwas ratlos, da ich auf jeden Fall in den Urlaub fahren möchte und umso später ich nach etwas anderem gucke, desto teurer wird es natürlich!
Du wirst die Zahlungen nicht sofort zurückerhalten. Wenn du dir eine gewisse Vorverauslagung leisten kannst kannst du im Grunde sofort neu buchen.
Vielen Dank @vonschmeling
Warte jetzt auf die Antwort des Hotels und werde dann weiter handeln! LG -
Ist es ratsam auf eine Antwort von JT zu warten, bezüglich Sicherungsschein und was mit der Reise passiert und den Zahlungen, oder soll man den Reisevertrag gleich kündigen und warten bis man vom Kundengeldabsicherer den bezahlten Betrag bekommt und das Zimmer erneut buchen? Oder auch Druck machen, dass ohne Sicherungsschein eine Zahlung vereinnahmt wurde. (Buchung ist für Mai 2018)
Danke -
Vielen Dank vonschmeling für die Antwort. Ja leider war mir nicht klar, dass der Sicherungsschein schon vor der Zahlung da sein muss. Aber nun ist es passiert. An welche Firma sende ich die Vertragskündigung? An JT oder HolidayCheck. Irgendwo habe ich gelesen, dass dann nur 3% vom Reisepreis von der Insolvenzmasse zusteht oder kann man doch den vollbezahlten Betrag zurückbekommen?
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Hallo,
ich habe über JT Touristik ein Parador Hotelzimmer auf La Gomera vom 21.10.17 - 3.11.17 gebucht.
Nachdem ich heute über die Insolvenz gelesen habe, habe ich das Hotel angeschrieben und nach der Buchung gefragt. Dort teilte man mir mit, dass gar kein Buchung vorliegt. Ich habe eine Buchungsbestätigung und den Sicherungsschein und auch einen Voucher.
Liegt das überhaupt an der Insolvenz oder wurde die Buchung garnicht vorgenommen?
Habe mit der Versicherung etc. gesprochen. Man teilt mir mit, dass JT Touristik der Ansprechpartner sei. JT schreibt mir pauschal: "ob die uns vorliegende Kostenübernahmeerklärung der Generali Versicherung AG München auf Buchungen bis zum Abreisedatum 31. Oktober 2017 ausgedehnt wird".
All das nützt mir ja nichts, wenn gar kein Zimmer gebucht wurde und für mich zur Verfügung steht.
Da ich Flüge, Fähre , Mietwagen etc separat gebucht habe, werde ich die Reise natürlich antreten, habe voraussichtlich kein Hotelzimmer.
Wenn ich jetzt ein weiteres Zimmer in einem anderen Hotel (Parador ist ausgebucht) buche, bleibe ich eventuell auf den Kosten sitzen.
Wer har Rat?
Danke
Peter
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Vielen Dank vonschmeling für die Antwort. Ja leider war mir nicht klar, dass der Sicherungsschein schon vor der Zahlung da sein muss. Aber nun ist es passiert. An welche Firma sende ich die Vertragskündigung? An JT oder HolidayCheck. Irgendwo habe ich gelesen, dass dann nur 3% vom Reisepreis von der Insolvenzmasse zusteht oder kann man doch den vollbezahlten Betrag zurückbekommen?
@ulca2 sagte:
An welche Firma sende ich die Vertragskündigung? An JT oder HolidayCheck.
An HolidayCheck.
Irgendwo habe ich gelesen, dass dann nur 3% vom Reisepreis von der Insolvenzmasse zusteht oder kann man doch den vollbezahlten Betrag zurückbekommen?
Sicherlich in einem anderen Zusammenhang, dir steht jedenfalls die Erstattung alles Erlangten zu.
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@zorro555 sagte:
Hallo...wie ist es eigentlich mit Reisen nach dem 1.11.2017? Ist es Betrug wenn die Reisen verkaufen und keinen Reiseversicherer haben.Bei meinen Unterlagen fehlt der Versicherungsschein.
Nein, der Verkauf ist i.O., nur darf ohne Sicherungsschein keine Zahlung vereinnahmt werden. Tut man es doch wäre strenggenommen Betrug anzuzeigen.
Solange du noch nichts bezahlt hast bedeutet der fehlende Sicherungsschein lediglich einen noch nicht gültigen Vertrag, von dem du jederzeit zurücktreten kannst.Danke für Deine schnelle Antwort
Hallo..leider ist die Reise schon bezahlt..
Ja..komme mir blöd vor..da kein Versicherungsschein vorhanden...
Dann hätten die das Geld gar nicht annehmen
dürfen bzw.hätten es sofort zurücküberweisen müssen. -
Hallo ich habe auch eine Reise ab 8.11.17 am 28.8.17 gebucht, Sicherungsschein ist vorhanden-die Bezahlung sollte eigentl. über meine Kreditkarte erfolgen. Es ist aber bisher nichts abgebucht worden. Kann ich die Reise kündigen oder muss ich warten. Da wir selber einen Betrieb haben, der auch ohne uns mit Aushilfen weiterlaufen muss, sind wir Zeitlich genau an den Termin gebunden und die Angebote werden knapp und immer teurer!
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@Baurnbarbara
Der Sicherungsschein dürfte keine Gültigkeit haben - bitte überprüfe das sicherheitshalber. -
... wir wurden heute per Email kontaktiert das wir das gesamte Geld verlieren würden...
da wir nur hotel gebucht haben - also keine pauschalreise- steht uns nichts von der generali Versicherung zu.
wir stecken in der Türkei fest und haben 1300 euro verloren bzw zahlen müssen um bleiben zu dürfen.
wir können es immer noch nicht fassen das sowas möglich ist.



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@Baurnbarbara
Der Sicherungsschein dürfte keine Gültigkeit haben - bitte überprüfe das sicherheitshalber.@ vonschmeling wie kann ich das überprüfen?