JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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An sich darf dir Pegasus keine Auskunft erteilen, ich bezweifle zudem die Aussage, die Zimmer seien storniert.
Nach meinen Informationen vor Ort laufen die Unterbringungen und Transfers reibungslos, auch alle Flüge können ungehindert angetreten werden. -
Hab ich gerade bei gloobi gefunden:
17. Oktober 2017 – 09:53
JT-Entscheidung für Dienstag erwartet
Eigentlich wollte Insolvenzverwalter Stephan Thiemann am Montag verkünden, wie es mit gebuchten Reisen ab dem 1. November bei dem Berliner Veranstalter weitergehen soll. Dazu hatte seine Kanzlei am Freitag eigens eine Pressemitteilung herausgegeben. Doch nun scheinen sich die Gespräche um eine Absicherung der Reisen in die Länge zu ziehen. Nach aktuellem Stand soll am heutigen Dienstag eine Lösung präsentiert werden. Unterdessen halten die Berichte an, nach denen Kunden von JT Touristik von Hoteliers in den Zielgebieten nach ihrer Anreise ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden, obwohl sich der Insolvenzabsicherer Generali für alle Reisen bis Ende Oktober verpflichtet hat, nicht geleistete Zahlungen auszugleichen. -
Guten Morgen Leute,
Bei uns geht es am 29.10.-3.11. Nach Alanya, Transfer ist wohl noch aktiv, Hotel Unterkunft wurde storniert von dem zuständigen Dienst vor Ort. Wie erfahre ich denn ob die Flüge aktiv sind? An wen kann ich mich da wenden, Pegasus direkt ?
@ahmetd80 sagte:
Guten Morgen Leute,
Bei uns geht es am 29.10.-3.11. Nach Alanya, Transfer ist wohl noch aktiv, Hotel Unterkunft wurde storniert von dem zuständigen Dienst vor Ort. Wie erfahre ich denn ob die Flüge aktiv sind? An wen kann ich mich da wenden, Pegasus direkt ?
Ja, kannst du. Habe ich auch getan. Pegasus hat mir tel. unsere buchungen bestätigt und mir die pnr nummer zum online check-in gegeben. Wir fliegen am 21.10. Und ich kann uns ab morgen online einchecken (ab 72h vorab). Lieben gruss.
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@ahmetd80 sagte:
Guten Morgen Leute,
Bei uns geht es am 29.10.-3.11. Nach Alanya, Transfer ist wohl noch aktiv, Hotel Unterkunft wurde storniert von dem zuständigen Dienst vor Ort. Wie erfahre ich denn ob die Flüge aktiv sind? An wen kann ich mich da wenden, Pegasus direkt ?
Ja, kannst du. Habe ich auch getan. Pegasus hat mir tel. unsere buchungen bestätigt und mir die pnr nummer zum online check-in gegeben. Wir fliegen am 21.10. Und ich kann uns ab morgen online einchecken (ab 72h vorab). Lieben gruss.
@mickeymouse1805 sagte:
Ja, kannst du. Habe ich auch getan. Pegasus hat mir tel. unsere buchungen bestätigt und mir die pnr nummer zum online check-in gegeben. Wir fliegen am 21.10. Und ich kann uns ab morgen online einchecken (ab 72h vorab). Lieben gruss.
aber dass die hotelbuchungen storniert wurden, ist komisch... Mts global sagte mir nur, unsere hotelbuchung läuft nun über eine andere agentur.
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Habe meine Reise 18.11-2.12. wegen fehlendem Sicherungsschein außerordentlich gekündigt per Einschreiben, bin ich aus dem Vertrag raus auch wenn jetzt die Reisen bis Ende Dezember gesichert sind.
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Meine Reise sollte vom 08.11. bis 15.11.17 stattfinden. Ich habe ebenfalls außerordentlich gekündigt, wegen den schon mehrmals hier angesprochen Gründen. Ich habe mittlerweile die gleiche Reise über einen anderen Anbieter gebucht. Jetzt ist für mich natürlich sehr interessant zu wissen, ob man weiterhin auf die Kündigung bestehen kann oder nicht?
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Man liest ja nun,dass Reisen für 2017 angeblich komplett abgesichert sind.Vom neuen Sicherungsschein ist ja noch nix erwähnt.
ich hab ja nun außerordentlich gekündigt,hab auch bereits neu gebucht,weil das Weihnachtsfest mit Familie,die aus ganz Deutschland nach Malle anreist,gesichert werden musste.
kann ich mich drauf verlassen,dass dennoch die außerordentliche Kündigung von mir gilt?
was tun,wenn nun nach Verkündung JT auf den Vertrag besteht und meine Zahlung fordert??? -
das fragst du am besten deinen Anwald

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Wie ich schon sagte - da die außerordentliche Kündigung begründet war auf dem Ist-Zustand des jeweiligen Kündigungstermins wird sie nicht allein durch die Mitteilung aufgehoben, dass jetzt eine Durchführung der Reise gesichert sei.
Zum Zeitpunkt der Kündigung waren gesetzlich vorgeschriebene Vertragsbedingungen nicht erfüllt. -
Hallo von Schmeling,vielleicht haben Sie einen Tip wegen unserer außerordentlichen Kündigungen und der heutigen Info, ich wäre sehr dankbar.
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... hatte ich schon.
Die Kündigung bleibt bestehen sofern sie nicht von dir widerrufen wird. -
Danke ,ich war nicht schnell genug mit meiner Frage!
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Kein Problem.
Solltest du dich entschließen, die Reise unter den neuen Garantievoraussetzungen doch über JT antreten zu wollen, wird man sich sicher gerne darum kümmern.@all
Es wäre sehr hilfreich, wenn ihr vor einer neuen Frage immer mal so 1-2 Seiten zurücklest.
Vermeidet u.U. unnütze Verwirrung, derer gab´s ja schon ausreichend ...
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Danke für den Tip, habe aber schon neu gebucht,bin gespannt, ob jt sich noch bei mir meldet und Forderungen stellt.
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@waldenfin
Die Pressemitteilung ist ein erster Schritt, dann folgen die Einzelinformationen.
Falls du also eine valide Buchung hast wirst du sicherlich in Kürze informiert - eine Absicherung ist obligatorisch für die Zusicherungen. -
Diese E-Mail bekam ich soeben von JT Betreffs meiner Buchungsnummer:
meine Kündigung wird scheinbar einfach ignoriert.oder zumindest nicht extra separiert behandelt.
rechnungen werde ich null bezahlen.
Der Einzugsermächtigung hab ich widersprochen. Mal sehen, wie das dann noch weitergeht.....,,,
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Liebe Kunden,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Reisen mit Abreisedatum bis 31.12.2017
durchgeführt werden. Die Reisen sind einschließlich der Rückreise garantiert.
Aus der vorläufigen Insolvenz entstehen den Reisenden keinerlei finanzielle
Nachteile. Diese Lösung für die Monate November und Dezember hat der
vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann von der
PLUTA Rechtsanwalts GmbH nach intensiven Verhandlungen mit allen
Beteiligten erreicht. Bislang waren nur Reisen bis zum 31.10.2017 sicher.
Für alle Kunden mit Hin- oder Rückflügen über Air Berlin ab einschließlich
28.10.2017 müssen Reisen leider abgesagt werden.
Die Anfrage nach Umbuchungen bei anderen Anbietern blieben erfolglos.
Kunden mit Reisen ab 01.11.2017 bis 31.12.2017 erhalten zeitnah,
sofern der Reisepreis noch nicht vollständig gezahlt worden ist,
neue Rechnungsdokumente.Mit freundlichen Grüßen
Ihr JT Touristik Team
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Aktuelle Informationen zum eingeleiteten Sanierungsverfahren
Gültig für Abreisen vom 01. November bis 31. Dezember 2017
JT Touristik kann die Reisen bis Abreise einschließlich 31. Dezember 2017 durchführen. Aus der vorläufigen Insolvenz entstehen den Reisenden keinerlei finanzielle Nachteile. Diese Lösung für die Monate November und Dezember hat der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH nach intensiven Verhandlungen mit allen Beteiligten erreicht.
Ausgenommen von dieser Lösung sind sämtliche Reisen, die einen Flug mit Air Berlin beinhalten. Alle Reisen mit Flügen ab dem 28. Oktober 2017 müssen leider abgesagt werden, weil Air Berlin ab diesem Tag den Flugbetrieb einstellt und keine Alternativen zur Verfügung stehen.
Gültig für Abreisen bis einschließlich 31.Oktober 2017
Die Generali Versicherung AG München hat über ihre Abwicklungsstelle für Kundengeldabsicherung, Reisegarant, am 5. Oktober 2017 gegenüber allen unseren Leistungsträgern schriftlich bestätigt, dass die Kosten für die zwischen der JT Touristik und dem jeweiligen Leistungsträger vertraglich vereinbarten Dienstleistungen (inklusive Flug) für Reisende, die bereits Reisen bei uns gebucht haben, seitens der Generali Versicherung im vollen Umfang übernommen werden. Die aktuelle Kostenübernahmeerklärung (englische Version hier) gilt für alle Reisen ab dem 29. September 2017 bis zum Abreisedatum von Deutschland 31. Oktober 2017. Wir bedauern zutiefst eventuelle Unannehmlichkeiten oder Verunsicherung bei unseren Kunden und Partnern.
Als Regulierungsstelle für die Generali Versicherung agiert die Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München, Telefon: +49 (0) 89 4166-1580.
Wie kann ich meinen Schadensfall einreichen?
Schadenmeldungen müssen bitte schriftlich eingereicht werden, zusammen mit der Reisebestätigung, dem Sicherungsschein und dem Nachweis über bezahlten Reisepreis. Das Formular für die Schadenmeldung ist abrufbar unter www.erv.de/reisegarant.
Bitte füllen Sie im Schadensfall dieses Formular aus und senden Sie die gesamten Unterlagen an:
Europäische Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 800545
81605 München
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Einreichung per Post keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten.
Welche Unterlagen müssen bei der ERV eingereicht werden?
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- ein Schadenformular der ERV, das hier zum Download bereit steht: Schadenanzeige-Insolvenz-Formular
- der Sicherungsschein
- die Buchungsbestätigung von JT Touristik
- der Nachweis über den bezahlten Reisepreis (z.B. eine Kopie/Ausdruck des Kontoauszugs) oder auch der Nachzahlung, falls eine solche erfolgt ist.
Wie kann ich mich bei Fragen an JT Touristik wenden?
Telefonisch bzw. per Email erreichen Kunden JT Touristik unter 030 – 88 77 870 bzw.service@jt.de . Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass es aufgrund der großen Anzahl von Emails und Anrufen zu langen Wartezeiten kommen kann.
Stand: 17. Oktober, 17:30 Uhr