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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • zorro555Z zorro555

    @kleinek11 sagte:

    Folgendes veröffentlichte grade globi:
    http://www.gloobi.de/kunden-muessen-jt-reisen-erst-nach-der-rueckkehr-bezahlen

    Evtl. Für Airberlin Betroffene interessant, wenn auch nicht toll.....

    Ja..jetzt bin ich auch verunsichert....was ist mit den
    Leuten, die schon alles bezahlt haben..sind
    diese Reisen jetzt bezahlt oder nicht..wird man vor Ort nochmals zur Kasse gebeten...man hängt schon wieder in der Luft...Flüge sind ja gebucht und bezahlt..was ist mit Hotel?......habe langsam das ganze satt...erst ne gute Pressemitteilung und dann gibts wieder doch nur halbe Sachen.....

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1081

    @zorro555 sagte:

    ...was ist mit den
    Leuten, die schon alles bezahlt haben..sind
    diese Reisen jetzt bezahlt oder nicht..wird man vor Ort nochmals zur Kasse gebeten...

    Nochmal: Nein, diese Reisen werden ganz regulär durchgeführt. Zahlungsforderungen vor Ort wird es nicht geben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    Kaya2013K 1 Antwort Letzte Antwort
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    • MozambaM Offline
      MozambaM Offline
      Mozamba
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1082

      Hallo ich fliege am 4.11. nach Lanzarote. Leider bei der Anfrage ob die Hotelbuchungen noch aktuell sind habe ich eine Mitteilung bekommen, das die storniert worden sind.

      Daraufhin habe ich bei der JT Touristik nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
      vielen Dank für das freundliche Gespräch. Gern bestätigen wir Ihnen, dass wir soeben bei unserem Hotelpartner die Rückbestätigung für die Hotelbuchung angefragt haben. Wir werden Ihnen schnellstmöglich Bescheid geben.
      Vielen Dank im Voraus für Ihre Geduld.
      Herzliche Grüße, Kind regards
      Ihr JT Touristik Team

      Was wäre wenn ich nicht beim dem Hotel nachgefragt hätte? Die Frage habe ich auch der Mitarbeiterin von JT gestellt. Konnte mir aber keine Antwort geben.
      Was passiert mit meiner Reise, wenn das Hotel ausgebucht wird und JT keine Möglichkeit hat dort Zimmer zu buchen?

      Danke für eine Antwort die eine mögliche Lösung darstellt.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @zorro555 sagte:

        ...was ist mit den
        Leuten, die schon alles bezahlt haben..sind
        diese Reisen jetzt bezahlt oder nicht..wird man vor Ort nochmals zur Kasse gebeten...

        Nochmal: Nein, diese Reisen werden ganz regulär durchgeführt. Zahlungsforderungen vor Ort wird es nicht geben.

        Kaya2013K Offline
        Kaya2013K Offline
        Kaya2013
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1083

        @ vonschmeling,
        wir hatten vor 14 Tagen wg. unserer Kreta Reise geschrieben, auch bei JT gebucht. Kurze Rückmeldung nochmal, sind seit gestern Zuhause und wir mussten nichts extra bezahlen.
        Allerdings haben wir jetzt noch ein ganz anderes Problem, leider bin ich mir nicht sicher in welchem Forum ich nachfragen kann, daher hoffe ich nochmal auf Deine Hilfe.
        Hinflug Düsseldorf mit Eurowings am 07.10, geplanter Abflug um 14:40, tatsächlicher Abflug nach 18:40.
        Wir sind kurz nach 14:40 gestartet und nach ca. einer halben Stunde wurde der Flug abgebrochen und wir mussten wieder zurück nach Düsseldorf, wg. Triebwerkproblemen die in Heraklion nicht repariert werden konnten.
        Ankunft im Hotel nach Mitternacht!
        Können wir an Eurowings Schadenersatzforderungen stellen und wenn wie?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #1084

          @Kaya2013
          Vermutlich hat EW sogar ein Beschwerdeformular auf der Homepage, schau mal nach.
          Du musst die Flugdaten (Nr. und Datum) angeben, die Namen der Passagiere und planmäßige bzw. tatsächliche Ankunft am Flughafen Heraklion (muss nicht auf die Minute genau sein).
          Der Anspruch beträgt 400€ pro Ticket.
          Viele Informationen findest du im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Kaya2013K Offline
            Kaya2013K Offline
            Kaya2013
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1085

            Vielen lieben Dank für Deine Hilfe, ich schau gleich mal nach.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • kleinek11K Offline
              kleinek11K Offline
              kleinek11
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1086

              Das antwortet JT grad allen auf Facebook, die bei ihrer Pauschalreise von Flügen von Airberlin betroffen sind und bereits bezahlt haben:

              "wenn Sie durch die Stornierung durch die airberlin Flüge betroffen sind und über keinen Sicherungsschein verfügen, fällt der bisher gezahlte Preis komplett in die Insolvenzmasse. Hier wird keine Differenzierung vorgenommen.Sofern Sie über einen Sicherungsschein bis 31.12.2017 verfügen, können Sie den Betrag der Gutschrift bei der ERV geltend machen. Legen Sie dort die Gutschrift, Ihren Sicherungsschein und die Reiseunterlagen vor."

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • BesorgterUrlauberB Offline
                BesorgterUrlauberB Offline
                BesorgterUrlauber
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1087

                Hat überhaupt jemand einen Sicherungsschein bis 31.12.2017? Falls ja, dann wahrscheinlich nicht von JT.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • dumpf.backe17D Offline
                  dumpf.backe17D Offline
                  dumpf.backe17
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1088

                  Heute nun mal zur Abwechslung ein Schreiben einer Anwaltskanzlei erhalten:

                  Auszug:

                  WOLF THORWART RECHTANWÄLTE
                   
                   
                  ***************
                  ***************
                  ***************
                   
                  TeleCash GmbH & Co. KG
                  Forderung aus Rücklastschrift
                  JT Touristik GmbH, Berlin
                  Unser Az. : ***************
                   
                   
                  Sehr geehrt********,
                  wir zeigen Ihnen hiermit an, dass wir die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vibbel, anwaltschaftlich vertreten. Sie haben bei der Firma JT Touristik GmbH, Berlin eine Reise gebucht und ein Lastschriftmandat zur Einziehung des Reisepreises von Ihrem Konto erteilt. Der Abbuchung des Reisepreises haben Sie jedoch widersprochen.
                   
                  Den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises hat die JT Touristik GmbH an unsere Mandantin abgetreten. Informationen zur Übertragung der Daten an uns finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JT Touristik GmbH unter Ziffer 15.8. Unsere Mandantin versteht, dass Sie sicherlich aufgrund der Nachrichten über den Insolvenzantrag der JT Touristik GmbH verunsichert sind.
                   
                  Bitte beachten Sie allerdings Folgendes: Sie bleiben trotz des Insolvenzantrages der JT Touristik GmbH zur Zahlung des Reisepreises verpflichtet und waren nicht berechtigt eine Rücklastschrift auszuIösen. Nach den Informationen der JT Touristik GmbH sind Reisen bis Abreisedatum einschließlich 31. Dezember 2017 gesichert und werden durchgeführt. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Unternehmens ("Aktuelle Informationen zum eingeleiteten Sanierungsverfahren" )
                   
                  Zur Sicherung der Erstattung von Kosten im Falle des Ausfalls von Reiseleistungen besteht zudem eine Versicherung bei der Generali Versicherung. Sie haben hierfür einen Sicherungsschein von Ihrem Reiseveranstalter, der JT Touristik GmbH, erhalten. Bitte wenden Sie sich zur Geltendmachung ihrer Ansprüche an JT Touristik GmbH als Ihre Vertragspartnerin bzw. die Generali Versicherung. Für die Stornierung Ihrer Reise sind die zwischen Ihnen und der JT Touristik GmbH vereinbarten Stornierungsbedingungen zu beachten.
                   
                  Wir fordern Sie zur Zahlung des Reisepreises gemäß Ihrem abgeschlossenen Reisevertrag mit der JT Touristik GmbH auf, da unserer Mandantin als Zahlungsdienstleiter von JT Touristik das Lastschriftmandat erteilt wurde.
                  Bitte leisten Sie die Zahlung in Höhe von ****** EUR bis zum ******** unter Angabe unseres Aktenzeichens auf folgendes Kanzleikonto:
                   
                  Commerzbank Nürnberg IBAN *************************************
                   
                  Da Sie die Reise ungeachtet der Insolvenz der JT Touristik GmbH bezahlen müssen, durften Sie die Lastschrift nicht widerrufen und verstießen insoweit gegen Ihre vertraglichen Verpflichtungen, weshalb Sie die bei uns angefallenen Gebühren entsprechend nachfolgender Berechnung zu bezahlen haben:
                   
                  1,3 Geschäftsgebühr, §§ 4,13 RVG, 2300 RVG-VV   ******
                  Post- und Telekommunikationspauschale 7002 RVG-VV  *****
                  Rechtsanwaltsgebühren *****
                   
                  Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, sind wir bereits jetzt mit der weiteren Durchsetzung der Forderung durch unsere
                  Mandantin beauftragt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter
                  der Rufnummer 0911********. zur Verfügung.
                   
                  Mit freundlichen Grüßen

                  dumpf.backe17D vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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                  • dumpf.backe17D dumpf.backe17

                    Heute nun mal zur Abwechslung ein Schreiben einer Anwaltskanzlei erhalten:

                    Auszug:

                    WOLF THORWART RECHTANWÄLTE
                     
                     
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                    TeleCash GmbH & Co. KG
                    Forderung aus Rücklastschrift
                    JT Touristik GmbH, Berlin
                    Unser Az. : ***************
                     
                     
                    Sehr geehrt********,
                    wir zeigen Ihnen hiermit an, dass wir die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vibbel, anwaltschaftlich vertreten. Sie haben bei der Firma JT Touristik GmbH, Berlin eine Reise gebucht und ein Lastschriftmandat zur Einziehung des Reisepreises von Ihrem Konto erteilt. Der Abbuchung des Reisepreises haben Sie jedoch widersprochen.
                     
                    Den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises hat die JT Touristik GmbH an unsere Mandantin abgetreten. Informationen zur Übertragung der Daten an uns finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JT Touristik GmbH unter Ziffer 15.8. Unsere Mandantin versteht, dass Sie sicherlich aufgrund der Nachrichten über den Insolvenzantrag der JT Touristik GmbH verunsichert sind.
                     
                    Bitte beachten Sie allerdings Folgendes: Sie bleiben trotz des Insolvenzantrages der JT Touristik GmbH zur Zahlung des Reisepreises verpflichtet und waren nicht berechtigt eine Rücklastschrift auszuIösen. Nach den Informationen der JT Touristik GmbH sind Reisen bis Abreisedatum einschließlich 31. Dezember 2017 gesichert und werden durchgeführt. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Unternehmens ("Aktuelle Informationen zum eingeleiteten Sanierungsverfahren" )
                     
                    Zur Sicherung der Erstattung von Kosten im Falle des Ausfalls von Reiseleistungen besteht zudem eine Versicherung bei der Generali Versicherung. Sie haben hierfür einen Sicherungsschein von Ihrem Reiseveranstalter, der JT Touristik GmbH, erhalten. Bitte wenden Sie sich zur Geltendmachung ihrer Ansprüche an JT Touristik GmbH als Ihre Vertragspartnerin bzw. die Generali Versicherung. Für die Stornierung Ihrer Reise sind die zwischen Ihnen und der JT Touristik GmbH vereinbarten Stornierungsbedingungen zu beachten.
                     
                    Wir fordern Sie zur Zahlung des Reisepreises gemäß Ihrem abgeschlossenen Reisevertrag mit der JT Touristik GmbH auf, da unserer Mandantin als Zahlungsdienstleiter von JT Touristik das Lastschriftmandat erteilt wurde.
                    Bitte leisten Sie die Zahlung in Höhe von ****** EUR bis zum ******** unter Angabe unseres Aktenzeichens auf folgendes Kanzleikonto:
                     
                    Commerzbank Nürnberg IBAN *************************************
                     
                    Da Sie die Reise ungeachtet der Insolvenz der JT Touristik GmbH bezahlen müssen, durften Sie die Lastschrift nicht widerrufen und verstießen insoweit gegen Ihre vertraglichen Verpflichtungen, weshalb Sie die bei uns angefallenen Gebühren entsprechend nachfolgender Berechnung zu bezahlen haben:
                     
                    1,3 Geschäftsgebühr, §§ 4,13 RVG, 2300 RVG-VV   ******
                    Post- und Telekommunikationspauschale 7002 RVG-VV  *****
                    Rechtsanwaltsgebühren *****
                     
                    Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, sind wir bereits jetzt mit der weiteren Durchsetzung der Forderung durch unsere
                    Mandantin beauftragt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter
                    der Rufnummer 0911********. zur Verfügung.
                     
                    Mit freundlichen Grüßen

                    dumpf.backe17D Offline
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                    dumpf.backe17
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1089

                    Werde wohl zurück schreiben dass ich den Vertrag gekündigt habe und dass ich keinen Sicherungsschein - wie in dem Schreiben angegeben - erhalten habe.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • RallyemausR Offline
                      RallyemausR Offline
                      Rallyemaus
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1090

                      ... und da wird mir vorgeworfen, dass ich keinen Anstand habe.

                      Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • zorro555Z Offline
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                        zorro555
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1091

                        @dumpfback17

                        Hast Du das Schreiben per Mail oder oder Post bekommen?

                        dumpf.backe17D 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • zorro555Z zorro555

                          @dumpfback17

                          Hast Du das Schreiben per Mail oder oder Post bekommen?

                          dumpf.backe17D Offline
                          dumpf.backe17D Offline
                          dumpf.backe17
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1092

                          War heute im Briefkasten - hab es dann eingescannt und per OCR-Software hier als Text-Datei eingestellt.

                          zur Info: Reisepreis ca. 500 € - Rechtsanwaltgebühren etwas weniger als 100 €.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • dumpf.backe17D dumpf.backe17

                            Heute nun mal zur Abwechslung ein Schreiben einer Anwaltskanzlei erhalten:

                            Auszug:

                            WOLF THORWART RECHTANWÄLTE
                             
                             
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                            TeleCash GmbH & Co. KG
                            Forderung aus Rücklastschrift
                            JT Touristik GmbH, Berlin
                            Unser Az. : ***************
                             
                             
                            Sehr geehrt********,
                            wir zeigen Ihnen hiermit an, dass wir die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vibbel, anwaltschaftlich vertreten. Sie haben bei der Firma JT Touristik GmbH, Berlin eine Reise gebucht und ein Lastschriftmandat zur Einziehung des Reisepreises von Ihrem Konto erteilt. Der Abbuchung des Reisepreises haben Sie jedoch widersprochen.
                             
                            Den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises hat die JT Touristik GmbH an unsere Mandantin abgetreten. Informationen zur Übertragung der Daten an uns finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JT Touristik GmbH unter Ziffer 15.8. Unsere Mandantin versteht, dass Sie sicherlich aufgrund der Nachrichten über den Insolvenzantrag der JT Touristik GmbH verunsichert sind.
                             
                            Bitte beachten Sie allerdings Folgendes: Sie bleiben trotz des Insolvenzantrages der JT Touristik GmbH zur Zahlung des Reisepreises verpflichtet und waren nicht berechtigt eine Rücklastschrift auszuIösen. Nach den Informationen der JT Touristik GmbH sind Reisen bis Abreisedatum einschließlich 31. Dezember 2017 gesichert und werden durchgeführt. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Unternehmens ("Aktuelle Informationen zum eingeleiteten Sanierungsverfahren" )
                             
                            Zur Sicherung der Erstattung von Kosten im Falle des Ausfalls von Reiseleistungen besteht zudem eine Versicherung bei der Generali Versicherung. Sie haben hierfür einen Sicherungsschein von Ihrem Reiseveranstalter, der JT Touristik GmbH, erhalten. Bitte wenden Sie sich zur Geltendmachung ihrer Ansprüche an JT Touristik GmbH als Ihre Vertragspartnerin bzw. die Generali Versicherung. Für die Stornierung Ihrer Reise sind die zwischen Ihnen und der JT Touristik GmbH vereinbarten Stornierungsbedingungen zu beachten.
                             
                            Wir fordern Sie zur Zahlung des Reisepreises gemäß Ihrem abgeschlossenen Reisevertrag mit der JT Touristik GmbH auf, da unserer Mandantin als Zahlungsdienstleiter von JT Touristik das Lastschriftmandat erteilt wurde.
                            Bitte leisten Sie die Zahlung in Höhe von ****** EUR bis zum ******** unter Angabe unseres Aktenzeichens auf folgendes Kanzleikonto:
                             
                            Commerzbank Nürnberg IBAN *************************************
                             
                            Da Sie die Reise ungeachtet der Insolvenz der JT Touristik GmbH bezahlen müssen, durften Sie die Lastschrift nicht widerrufen und verstießen insoweit gegen Ihre vertraglichen Verpflichtungen, weshalb Sie die bei uns angefallenen Gebühren entsprechend nachfolgender Berechnung zu bezahlen haben:
                             
                            1,3 Geschäftsgebühr, §§ 4,13 RVG, 2300 RVG-VV   ******
                            Post- und Telekommunikationspauschale 7002 RVG-VV  *****
                            Rechtsanwaltsgebühren *****
                             
                            Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, sind wir bereits jetzt mit der weiteren Durchsetzung der Forderung durch unsere
                            Mandantin beauftragt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter
                            der Rufnummer 0911********. zur Verfügung.
                             
                            Mit freundlichen Grüßen

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                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #1093

                            @dumpf.backe17
                            Du solltest ausdrücklich bestreiten, den für einen Reisevertrag erforderlichen gültigen Sicherungsschein erhalten zu haben und du aus diesem Grund dein Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch wahrgenommen hast.
                            Teile zudem mit, dass es sich nicht um eine Stornierung handelt, da ein rechtsgültiger Vertrag überhaupt noch nicht geschlossen wurde.
                            Bestreite den Anspruch der JT insgesamt.
                            Ich empfehle dir auch die Lektüre der hier Verlinkten Informationen von Prof. Führich. Streng genommen könntest du strafrechtliche Konsequenzen androhen.
                            Ich bin offengestanden erschüttert, mit welchem Mangel an Professionalität hier seitens JT vorgegangen wird. Es ist auch kaum zu glauben, dass die Forderungen abtreten können, die überhaupt nicht bestehen - wie die fragliche von dumpf.backe17. Das ist unfassbar!
                            Das Schreiben des Inkassounternehmens enthält 2 maßgebliche formale Fehler:
                            Keineswegs gab es eine Absicherung der fraglichen Reise durch die Generali (oder sonst einen Versicherer), der Verweis auf dessen Zuständigkeit ist daher absoluter Schwachsinn.
                            Es handelt sich nicht um eine Stornierung, weshalb auch die AGB der JT für diese Causa vollkommen uninteressant sind.
                            Maßgeblich sind die Bestimmungen des BGB §651k, mit der die Anfechtung / Kündigung begründet sind und unstreitig den Widerspruch gegen den Zahlungseinzug rechtfertigen.
                            Weiterhin Forderungen an Kunden zu richten kann als Betrugsdelikt strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1094

                              Hallo an Alle,
                              ich habe auch einen Brief von einem sogenannten Rechtsanwalt Wolf Thorwart bekommen, vorher auch das Geld zurückgeholt und die Reise per Einschreiben storniert. Habe eben mit JT telefoniert. ACHTUNG an ALLE! Das Anwaltschreiben ist ein Fake, bitte an JT per Post oder Email weiterleiten, damit diese reagieren können. Die Dame am Telefon meinte, es wären schon ein paar Anrufe heute gewesen, bitte nicht auf den Brief reagieren, sondern an JT weiterleiten. Sie haben keine Anwälte damit beauftragt, Forderungen einzuziehen!
                              Ich habe auch nachgeschaut, es gibt wohl einen Rechtsanwalt Thorwart in Nürnberg, aber die Adresse stimmt nicht mal überein!!!!
                              Wie diese sogenannten Anwälte an unsere Daten kommen weis ich nicht, aber heutzutage ist dies wohl sehr einfach.
                              Gruss
                              Kerstin

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1095

                                Donnerwetter - das ist ja mal ein krasser Fall von Trittbrettfahren!
                                Die Info gehört imho auf die Startseite bei HC als Warnhinweis.
                                Vielen Dank Kerschdel für die schnelle Meldung!!!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

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                                  #1096

                                  soll ich HC kontaktieren?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1097

                                    Daher @dumpf.backe17: Kommando zurück und gar nicht reagieren. Schmeiß den Kram in den Müll! 😡

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #1098

                                      Mit dem Schreiben zur Polizei und Anzeige ...
                                      ..das ist ja krasss....

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #1099

                                        jetzt bin ich doch ein wenig verwirrt...hab nochmal genauer gegoogelt. Hier der Link zu der Kanzlei, wo die Adresse und die Tel. Nr. doch passt, habe dort angerufen, sie können keine Auskunft geben, ich solle mich an JT wenden, JT sagt Fake. So...und nu?

                                        https://www.google.com/search?q=rechtsanwalt+michael+bausch+n%C3%BCrnberg&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=BJboWZ_OO4vc8AfB07CwBg&npsic=0&rflfq=1&rlha=0&rllag=49537779,11060722,8226&tbm=lcl&rldimm=9745564136985255225&ved=0ahUKEwie8YLZ0_zWAhWEYlAKHWyeA98QvS4IOzAA&tbs=lrf:!2m1!1e3!3sIAE,lf:1,lf_ui:2#gfe_rd=cr&rlfi=hd:;si:9745564136985255225;mv:!1m3!1d107528.82474088376!2d11.05605815!3d49.502334700000006!2m3!1f0!2f0!3f0!3m2!1i104!2i249!4f13.1;tbs:lrf:!2m1!1e3!3sIAE,lf:1,lf_ui:2

                                        dumpf.backe17D 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #1100

                                          aktuell lese ich auch gerade, dass die Reisen ab dem 01.11. bis 31.12. wohl doch stattfinden sollen. Was ein Chaos 😞

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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