Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Reiseveranstalter
  5. JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
  6. JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
1.9k Beiträge 255 Kommentatoren 383.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • mickeymouse1805M Offline
    mickeymouse1805M Offline
    mickeymouse1805
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1181

    Aber im prinzip kann ich euch sagen: ich selbst habe jegliches vertrauen in JT verloren, ist mir völlig jacke wie hose, ob diese sich rehabilitieren oder nicht. Ich buche dort nie wieder was!! Denn die kunden soo im ungewissen im regen stehen zu lassen (was ja bei manchen reisenden wortwörtlich zu nehmen war!!), ist das letzte!! Meine persönliche meinung. Man kann sich auch bei insolvenz um deren belange und bedenken kümmern, die reservierungen mit den hotels verbindlich abklären etc pp. Das ist in deren situation ja wohl das MINDESTE. um kunden und image zu halten... Kopfschütteln. (p.s : wir fliegen MORGEN. bitte drückt mir die daumen, dass alles glatt geht..ich traue dem frieden erst, wenn alles gut überstanden ist. )

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • BrakerJungeB Offline
      BrakerJungeB Offline
      BrakerJunge
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1182

      Lest euch mal den BGB 314 Absatz 2 an. Somit ist man nicht sofort heraus.
      (2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
      somit ist eine fristlose Kündigung nicht gegeben.
      Darauf bezieht sich der Prof. Aber er schreibt wenn ein Sicherungsschein ab den 1.11. vorliegt.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1183

        Der Vertragspartner muss einen gültigen Sicherungsschein herausgeben bevor irgendwelche Zahlungen verlangt werden.
        Dies ist bei keinem der hier berichtenden Betroffenen der Fall gewesen, es wurde stattdessen munter gefordert.
        Am Dienstag dann die Ankündigung, die Reisen würden durchgeführt und die Garantie werde in Form einer nachträglichen Rechnungsstellung gegeben, am Mittwoch / Donnerstag überschwemmt eine Anwaltskanzlei wiederum Kunden mit Forderungen zu diesen angeblich erst später zu bezahlenden Reisen ...
        Eine Fristsetzung ist m.M.n. schon deshalb entbehrlich, da die Ausgabe des Sicherungsscheins mit der Annahme der Buchung zu erfolgen hat und bis jetzt nicht erfolgt ist. Der §651k ist ja eben dafür gedacht, dass der Verbraucher nicht ins Nirvana einer Insolvenzmasse bezahlt sondern ggf. von einer Versicherung entschädigt wird.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • kleinek11K Offline
          kleinek11K Offline
          kleinek11
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1184

          ich habe auch soeben wieder folgenden Text erhalten über Facebook von JT:
          Liebe Frau Kathrin KI, leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es keine außerordentlichen Kündigungen gibt, ebenso wenig sind kostenfreie Stornos möglich. Dies ist Teil des laufenden Insolvenzprozesses. Gern können wir Ihnen dies auch noch einmal telefonisch erklären. Melden Sie sich hier wenn gewünscht gern mit Ihrer Telefonnummer per PN. Beste Grüße

          So, nun einfach mal die konkrete Frage, da ja auch die ausführliche Stellungnahme von JT hinsichtlich Kündigungen nun im Raum steht:

          Was mache ich nun?
          Neu gebucht und bezahlt ist bereits.
          Ich will und werde diese Reise nicht antreten (ob sie überhaupt zustande käme oder nicht).
          Wie verhalte ich mich nun, wenn diese Mail kommt und ich ja somit bis zum Reiseantritt nix weiter hören werde bzw. man mir dann sogar die Reiseunterlagen zusendet?
          Mich darauf einlassen, dass ich dann eben die Stornogebühren zu tragen habe?
          Werden die dann zu dem %-SAtz errechnet, der am Tag meiner Kündigung gegolten hätte oder zu dem % -SAtz per heute etc.?
          Oder einfach nix tun, nix zahlen und es drauf ankommen lassen nach der Reise, dass die die Kosten einfordern und dann Anwalt nehmen????

          BaurnbarbaraB 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • peter_passauP Offline
            peter_passauP Offline
            peter_passau
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1185

            Das würde ich auch gern wissen, bin ja in derselben Situation...
            Allerdings habe ich von JT bisher keine Reaktion erhalten.

            Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
            (Abraham Lincoln)

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • BrakerJungeB Offline
              BrakerJungeB Offline
              BrakerJunge
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1186

              http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Reiserecht/Sicherungsschein.html
              hier stehen Informationen zum Sicherungsschein. Auch das ein Veranstalter nur Geld entgegen nehmen darf, wenn er einen Sicherungsschein hat. Fehlt der Sicherungsschein ist der Vertrag trotzdem gültig. Nur darf der Reiseveranstalter nach der Reise den Reisepreis verlangen. Steht auch auf anderen Seiten.

              Bei mir wurde bis jetzt noch kein Geld gefordert.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Stefan Gl.S Offline
                Stefan Gl.S Offline
                Stefan Gl.
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1187

                So auch zu meinem Fall.
                -Mein Anwalt hat heute die Info von JT bekommen das diese Anwaltsschreiben nie hätten rausgehen dürfen, obwohl die Lastschrift zurück gezogen wurde, die Schreiben sind als nichtig zu sehen. Wir (Ich) bekommen in den nächsten Tagen eine erneuerte Rechnung, mit Bestätigungen das die Reise stattfinden wird, gebucht, organisiert und bezahlt ist. Sicherungsscheine wird es nicht geben. In diesem Fall auch kein Muss weil. ich übersetze das mal was mein Anwalt gesagt hat. Zum aktuellen Zeitpunkt wird JT von einem Staatlich beauftragten Insolvenzverwalter geführt da gibt es "Ausnahmen" was den Sicherungsschein betrifft. (dies Gilt aber nur ab dem Tag der Insolvenz) das JT keine Sicherungsscheine ausgegeben hat für Reisen vor dem Insolvenzantrag ist als schwierig zu deklarieren, weitere Prüfungen müssen von einer anderer Stelle kommen.

                -Diese Anwaltsschreiben sind auch in meinem Fall rechtlich komplett falsch. Die Konto Daten womit JT die von meinem Konto abgebucht hat waren auch die von JT und nicht die von TeleCash GmbH und somit hat TeleCash auch kein Anspruch auf meine nicht geleistete Zahlung an JT.

                desweiteren gibt es noch einen Formfehler in meinem Reisevertrag mit JT. Mein Name und meine Adresse passen nicht mit dem Gebuchten überein. Adresse ist meine aber der Name ist von meinem Mitreisenden der als 2. Person mit Reist. Leider ändert das JT auch nicht da es aus ihrer Sicht nicht von Nöten ist.

                Diese Info´s betreffen erstmal meinen Fall.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • kleinek11K Offline
                  kleinek11K Offline
                  kleinek11
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1188

                  Ich liste hier mal den so vielfach zitierten § 651 k auf:

                  § 651k
                  Sicherstellung, Zahlung

                  (1)
                  1 Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden
                  1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
                  2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.

                  2 Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen
                  1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder
                  2. durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.

                  (2)
                  1 Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahre insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.
                  2 Übersteigen die in einem Jahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge die in Satz 1 genannten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

                  (3)
                  1 Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem oder auf dessen Veranlassung ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen.
                  2 Der Kundengeldabsicherer kann sich gegenüber einem Reisenden, dem ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist, weder auf Einwendungen aus dem Kundengeldabsicherungsvertrag noch darauf berufen, dass der Sicherungsschein erst nach Beendigung des Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestellt worden ist.
                  3 In den Fällen des Satzes 2 geht der Anspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf den Kundengeldabsicherer über, soweit dieser den Reisenden befriedigt.
                  4 Ein Reisevermittler ist dem Reisenden gegenüber verpflichtet, den Sicherungsschein auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, wenn er ihn dem Reisenden aushändigt.

                  (4)
                  1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde.
                  2 Ein Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn er einen Sicherungsschein übergibt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit betraut ist, Reiseverträge für ihn zu vermitteln.
                  3 Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.

                  Zum Zeitpunkt meiner ausserordentlichen Kündigung von vor einigen Tagen war noch keine Regelung bekannt, ob und was mit Reisen ab 01.11. passiert. Somit gab es dafür noch keinerlei Absicherung. Somit ist für mich (1) 2 und (3) zu dem Zeitpunkt (und teils auch jetzt) nicht erfüllt worden. Wie das mit Kündigungen zum jetzigen Zeitpunkt aussieht, ist was anderes,
                  Aber zum Zeitpunkt 7.10. (meine Kündigung) war das alles noch in den Sternen......nachweislich zumindest nach aussen hin.....
                  SOmit sollte das doch eig. Rechtens sein??

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • dumpf.backe17D Offline
                    dumpf.backe17D Offline
                    dumpf.backe17
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1189

                    Mein Reisebüro hat bei JT angerufen bezüglich de Anwaltsschreibens. Aussage von JT war, dass sie das nichts angeht - wäre von TeleCash veranlasst, da die angeblich auf ihren Kosten sitzen bleiben.

                    Nach den letzten Postings gehe ich aber nun mittlerweile auch davon aus, dass das Anwaltsschreiben hinfällig wird, aber die Kündigung wegen fehlendem Sicherungsschein (obwohl zum Zeitpunkt der Kündigung und Rücklastschrift keine verbindlichen Aussagen zum Reiseverlauf ab 01.11. vorlagen) nicht akzeptiert wird. Somit bleibt eventuell nur noch eine Stornierung übrig. Und die Gebühren werden immer höher, je näher der Reisetermin rückt. Leider habe ich noch keine individuelle Antwort bezüglich meiner Kündigung vor 4 Wochen erhalten.
                    Es bleibt somit spannend ...

                    kleinek11K 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • dumpf.backe17D dumpf.backe17

                      Mein Reisebüro hat bei JT angerufen bezüglich de Anwaltsschreibens. Aussage von JT war, dass sie das nichts angeht - wäre von TeleCash veranlasst, da die angeblich auf ihren Kosten sitzen bleiben.

                      Nach den letzten Postings gehe ich aber nun mittlerweile auch davon aus, dass das Anwaltsschreiben hinfällig wird, aber die Kündigung wegen fehlendem Sicherungsschein (obwohl zum Zeitpunkt der Kündigung und Rücklastschrift keine verbindlichen Aussagen zum Reiseverlauf ab 01.11. vorlagen) nicht akzeptiert wird. Somit bleibt eventuell nur noch eine Stornierung übrig. Und die Gebühren werden immer höher, je näher der Reisetermin rückt. Leider habe ich noch keine individuelle Antwort bezüglich meiner Kündigung vor 4 Wochen erhalten.
                      Es bleibt somit spannend ...

                      kleinek11K Offline
                      kleinek11K Offline
                      kleinek11
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1190

                      seh ich auch so. Nun wäre es wichtig, falls aus der nicht für rechtens befundenen Kündigung eine Stornierung werden muss:
                      Welcher Tag ist hierfür für die Berechnung der Stornokosten massgeblich?
                      Der Tag der Kündigung oder der Tag, wenn ich dann neu eine STORNIERUNG aussprechen oder annehmen muss?

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • kleinek11K Offline
                        kleinek11K Offline
                        kleinek11
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1191

                        hab übrigens grad folgendes zur Firma TeleCash in den AGB von JT gefunden:

                        15.8 Lastschrifttext für IPG-Lastschriftzahlungen
                        15.8.1 Lastschrifteinzugsermächtigung

                        Ich ermächtige die JT Touristik GmbH , Spreetalallee 1, 14050 Berlin („JT“), sowie ihren
                        Zahlungsverkehrsdienstleister TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118
                        Bad Vilbel („TeleCash“), de

                        15.8.2 Datenschutzrechtliche Information:
                        Zu meiner Lastschriftzahlung werden folgende Daten erhoben und wie folgt verarbeitet und
                        genutzt:
                        a) Zahlungsdaten:
                        Meine Zahlungsdaten sind: meine Kontonummer, meine Bankleitzahl, Datum, Uhrzeit und
                        Betrag meiner Zahlung, JT-Bestell-/Quittungsnummer sowie die Terminalkennung des
                        Internetbezahlsystems bei JT.
                        Meine Zahlungsdaten werden zu folgenden Zwecken an TeleCash weitergegeben:
                        • Zur Durchführung meiner Lastschriftzahlung.
                        • Nur mit meiner Einwilligung (siehe unten Ziffer 3):

                        Zur Verhinderung künftiger Zahlungsausfälle. Sobald die Forderung beglichen wird, wird die
                        Meldung gelöscht. Wenn ich jedoch im Zusammenhang mit dem Widerruf erklärtermaßen
                        Rechte aus dem zugrunde liegenden Geschäft mit JT geltend mache, wird die Information
                        über die Rücklastschrift entweder nicht gemeldet oder unverzüglich wieder gelöscht.

                        Mit Hilfe der Rücklastschriftdaten kann TeleCash auch anderen Unternehmen, die an ihr
                        System akzeptieren wollen. TeleCash kann zu diesem Zweck meine Rücklastschriftdaten
                        verwenden. Rücklastschriftdaten werden nicht zum Zwecke einer Bonitätsprüfung genutzt.

                        c) Forderungsdaten:
                        • Forderungsdaten sind: mein Name, meine Adresse, meine Kontonummer, meine Bankleitzahl,
                        JT-Bestell-/Quittungsnummer, Datum, Betrag und Uhrzeit meiner Lastschriftzahlung,
                        Datum, Betrag und Grund der Rücklastschrift, Rücklastschriftbankgebühren, Mahngebühren.
                        • Wenn ich eine Rücklastschrift auslöse, können meine Forderungsdaten zum Zweck der
                        Forderungsdurchsetzung an TeleCash und die von TeleCash beauftragten Dienstleister Real
                        Inkasso GmbH & Co. KG und Real Factoring GmbH, Hamburg („Real“) weitergegeben werden,
                        jedoch nur mit meiner Einwilligung (siehe unten Ziffer 3).
                        d) TeleCash ist für die übermittelten Daten verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
                        Bei den Forderungsdaten ist darüber hinaus Real verantwortliche Stelle.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • kleinek11K Offline
                          kleinek11K Offline
                          kleinek11
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1192

                          und dieses habe ich in den AGB zum Thema Sicherungsschein gefunden:

                          Bezahlung
                          2.2 Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail
                          versandt. Im Reisepreis für alle Pauschalreisen sowie Hotelbuchungen als Einzelleistung ist
                          jeweils auch der Sicherungsschein inkludiert, der gemäß § 651 k Abs. 3 BGB einheitlich
                          ausgegeben wird. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen
                          per Fax oder per Post versandt.

                          Es wird ja nun für Reisen ab 01.11. definitiv keine Sicherungsschein geben. Somit ist dieser Passus in den AGB nicht erfüllt. Uhd ist sogar Besatandteil des Reisepreises!

                          Stefan Gl.S dumpf.backe17D 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • kleinek11K kleinek11

                            und dieses habe ich in den AGB zum Thema Sicherungsschein gefunden:

                            Bezahlung
                            2.2 Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail
                            versandt. Im Reisepreis für alle Pauschalreisen sowie Hotelbuchungen als Einzelleistung ist
                            jeweils auch der Sicherungsschein inkludiert, der gemäß § 651 k Abs. 3 BGB einheitlich
                            ausgegeben wird. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen
                            per Fax oder per Post versandt.

                            Es wird ja nun für Reisen ab 01.11. definitiv keine Sicherungsschein geben. Somit ist dieser Passus in den AGB nicht erfüllt. Uhd ist sogar Besatandteil des Reisepreises!

                            Stefan Gl.S Offline
                            Stefan Gl.S Offline
                            Stefan Gl.
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1193

                            @kleinek11 sagte:

                            Es wird ja nun für Reisen ab 01.11. definitiv keine Sicherungsschein geben. Somit ist dieser Passus in den AGB nicht erfüllt. Uhd ist sogar Besatandteil des Reisepreises!

                            noch mal unter Aufsicht eines Staatlich bestellten Insolvenzverwalter gelten andere Regeln, Leider

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • kleinek11K kleinek11

                              und dieses habe ich in den AGB zum Thema Sicherungsschein gefunden:

                              Bezahlung
                              2.2 Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail
                              versandt. Im Reisepreis für alle Pauschalreisen sowie Hotelbuchungen als Einzelleistung ist
                              jeweils auch der Sicherungsschein inkludiert, der gemäß § 651 k Abs. 3 BGB einheitlich
                              ausgegeben wird. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen
                              per Fax oder per Post versandt.

                              Es wird ja nun für Reisen ab 01.11. definitiv keine Sicherungsschein geben. Somit ist dieser Passus in den AGB nicht erfüllt. Uhd ist sogar Besatandteil des Reisepreises!

                              dumpf.backe17D Offline
                              dumpf.backe17D Offline
                              dumpf.backe17
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1194

                              @kleinek11: "Der Tag der Kündigung oder der Tag, wenn ich dann neu eine STORNIERUNG aussprechen oder annehmen muss?"

                              Falls die Kündigung des Vertrages von JT nicht akzeptiert wird und wir uns darauf einlassen, nun eine STORNIERUNG auszusprechen, gehe ich mal vom Tag des Aussprechens der Stornierung aus - also mit den wesentlich höheren Gebühren, als wenn wir damals storniert hätten. Sofern wir uns darauf einlassen werden ...

                              Also entweder in den sauren Apfel beißen, und nun eine Stornierung aussprechen oder die Sache mit der Kündigung mangels vorliegendem Sicherungsschein aussitzen.

                              Die Stornogebühren wären bei mir damals 30 % gewesen, mittlerweile sind es 75 %. Ich könnte den Schaden mit einer jetzigen Stornierung damit nun lediglich um 25 % reduzieren - da werde ich das wohl vorerst weiter aussitzen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • kleinek11K Offline
                                kleinek11K Offline
                                kleinek11
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1195

                                lt .AGB:
                                Rücktrittskosten für Pauschalreisen und Nur-Hotel-Buchungen, die wir fordern müssen:
                                bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 30 %,
                                ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65 %,
                                ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 75 %,
                                ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn: 85 %,
                                ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen: 95 %

                                Da unsere Reise erst am 21.12.17 losginge, könnte ich immernoch bis 21.11. kündigen und hätte dann 177,- zu zahlen.
                                Zwar verkraftbar, aber sehe ich eig. nicht ein, denen so dann noch die Kassen zu füllen.....

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • kleinek11K Offline
                                  kleinek11K Offline
                                  kleinek11
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1196

                                  aber mal ganz ehrlich:
                                  wer sagt/entscheidet/legt denn fest, welche Gesetzesregularien ein Insolvenzverwalter umgehen darf?
                                  Eine Absicherung der Reise/Gelder, die eig. nur eine Versicherung oder KI geben dürfen, gibts doch jetzt an die Kunden nachgewiesen noch immer nicht?
                                  Reicht das als Sicherheit aus, der blossen Zusage zu vertrauen, dass Gelder und Reise gesichert sind??????

                                  Stefan Gl.S 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • kleinek11K kleinek11

                                    aber mal ganz ehrlich:
                                    wer sagt/entscheidet/legt denn fest, welche Gesetzesregularien ein Insolvenzverwalter umgehen darf?
                                    Eine Absicherung der Reise/Gelder, die eig. nur eine Versicherung oder KI geben dürfen, gibts doch jetzt an die Kunden nachgewiesen noch immer nicht?
                                    Reicht das als Sicherheit aus, der blossen Zusage zu vertrauen, dass Gelder und Reise gesichert sind??????

                                    Stefan Gl.S Offline
                                    Stefan Gl.S Offline
                                    Stefan Gl.
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1197

                                    @kleinek11 sagte:

                                    aber mal ganz ehrlich:
                                    wer sagt/entscheidet/legt denn fest, welche Gesetzesregularien ein Insolvenzverwalter umgehen darf?
                                    Eine Absicherung der Reise/Gelder, die eig. nur eine Versicherung oder KI geben dürfen, gibts doch jetzt an die Kunden nachgewiesen noch immer nicht?
                                    Reicht das als Sicherheit aus, der blossen Zusage zu vertrauen, dass Gelder und Reise gesichert sind??????

                                    in dem Fall vermutlich ja ! du bekommst es ja schriftlich vom Insolvenzverwalter. Genau kann das euch leider nur ein Rechtsbeistand beantworten. ich kann nur so viel sagen egal was Google. oder irgendwelche User hier mit Gesetzen und § um sich schmeißen die Sache bei einer Insolvenz wird dann undurchsichtig und da gelten dann wohl andere Gesetzes Lagen. Es regelt ja jetzt nicht mehr JT sondern es regelt alles der Verwalter und anscheint gibst da gewissen Punkte die nicht nach § xxxxxx gelten oder eingehalten werden müssen.

                                    BrakerJungeB 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Stefan Gl.S Stefan Gl.

                                      @kleinek11 sagte:

                                      aber mal ganz ehrlich:
                                      wer sagt/entscheidet/legt denn fest, welche Gesetzesregularien ein Insolvenzverwalter umgehen darf?
                                      Eine Absicherung der Reise/Gelder, die eig. nur eine Versicherung oder KI geben dürfen, gibts doch jetzt an die Kunden nachgewiesen noch immer nicht?
                                      Reicht das als Sicherheit aus, der blossen Zusage zu vertrauen, dass Gelder und Reise gesichert sind??????

                                      in dem Fall vermutlich ja ! du bekommst es ja schriftlich vom Insolvenzverwalter. Genau kann das euch leider nur ein Rechtsbeistand beantworten. ich kann nur so viel sagen egal was Google. oder irgendwelche User hier mit Gesetzen und § um sich schmeißen die Sache bei einer Insolvenz wird dann undurchsichtig und da gelten dann wohl andere Gesetzes Lagen. Es regelt ja jetzt nicht mehr JT sondern es regelt alles der Verwalter und anscheint gibst da gewissen Punkte die nicht nach § xxxxxx gelten oder eingehalten werden müssen.

                                      BrakerJungeB Offline
                                      BrakerJungeB Offline
                                      BrakerJunge
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1198

                                      @ Stefan GL
                                      Hier gehts nicht danach das sei IV die Gesetze so beugt wie er’s will. Sondern wie beim Pokern. Ein Gesetz sticht das andere.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • kleinek11K Offline
                                        kleinek11K Offline
                                        kleinek11
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1199

                                        auf die Frage in Facebook, warum JT den einen Kündigungen untersagt, anderen aber sogar Stornierungen kostenfrei bestätigt (wie man ja gestern hier las), kam grad folgende Antwort:

                                        Liebe Kathrin KI, wir haben keine kostenfreien Stornos bestätigt. Woher haben Sie diese Info? Zudem wurde von Anbeginn der Insolvenz am 29.09. kommuniziert wurde, dass das Prozedere für November in Kürze mitgeteilt wird. Gern erklären wir das Prozedere gern telefonisch

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Stefan Gl.S Offline
                                          Stefan Gl.S Offline
                                          Stefan Gl.
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1200

                                          @BrakerJunge

                                          das ist alles richtig ich habe es mir genau so wenig ausgesucht wie du, nur habe ich mir Rechtsbeistand geholt weil es eben so undurchsichtig wird. Wer schon mal ne Insolvenz mitgemacht hat weiß wovon ich rede.

                                          Ich bin nur Froh das ich mein Geld komplett wieder habe. alles andere klärt der Anwalt

                                          egal was wir hier uns mit § um die Ohren schmeißen helfen wird es den wenigsten , Leider

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 58
                                          • 59
                                          • 60
                                          • 61
                                          • 62
                                          • 92
                                          • 93
                                          • 60 von 93
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag