JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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Betroffene, die ihre Reise nach dem 31.10. antreten und vor dem 18.10. gekündigt haben, haben zu Recht gekündigt.
Auf stoische Forderungen reagiert man am besten ebenso stoisch mit einem Verweis auf die Kündigung.
Falls dann nach der nicht angetretenen Reise ein Kostenbescheid über die Stornogebühren eintrudelt bleibt man bei dem Verweis.
Ein Anwalt kann immernoch eingeschaltet werden, wenn die Stornokosten gerichtlich beigetrieben werden sollen.
Betroffene, die bereits alles oder einen Teil bezahlt haben, sollten imho die Reise auch antreten. Sind noch Restzahlungen zu leisten kann man das nach der Rückkehr tun.@BrakerJunge
Die Reisen wurden verkauft zu einem Zeitpunkt, zu welchem die Kundengeldabsicherung nicht gewährleistet war. Ebenso wurden Zahlungen gefordert und vereinnahmahmt. Das Angebot zur Zahlung nach der Reise gibt es erst seit einigen Tagen. Ob das alles so ganz fein war kann man durchaus infrage stellen.
Wickelt Telecash nur den elektronischen Zahlungsverkehr ab so ist der Versand der Anwaltsmahnung um so bedenklicher, da die Maßnahme damit ja dann JT direkt zuzurechnen wäre. Was ist mit all jenen, die diese Forderung bedienen (einschl. der Gebühren), welche lt. IV doch erst nach ihrer Rückkehr fällig gewesen wären?
@peter_passau
Es ist fein, dass cinimini mittels des Zitats des Rechtsbeistandes noch einmal die Richtigkeit der Maßnahme Kündigung bestätigt (für eben ganz bestimmte Fälle). Du hattest allerdings nach einer Einschätzung der Streitrisiken betreffend Stornokostenforderung durch JT gefragt.
Das (meine ich) kann man nicht seriös vorhersagen und sollten die auf ihrer Kündigung beharrenden sich jedenfalls darüber bewusst sein, dass sie nicht ausgeschlossen sind.Noch ein kleiner Tipp im Nebensatz:
Man kann auch bei geschlossenem Profil die Kontaktaufnahme via PN ermöglichen. Hin und wieder könnten individuelle Fragen so auf dem "kurzen Dienstweg" beantwortet werden. -
Noch ein Gedanke, der mir immer wieder mal durch den Kopf geht:
Nachdem ich von JT noch immer keine Reaktion erhalten habe und im Ungewissen schwebe, könnte ich direkt beim betroffenen Hotel nachfragen, ob meine Buchung weiterhin aktiv ist oder nicht. Das würde mir wenigstens Gewissheit über die Situation verschaffen. Bei der Gelegenheit könnte ich das Hotel dann gleich informieren, dass ich meinen Reisevertrag mit JT gekündigt habe. Wäre das ratsam oder hätte das irgendeinen Nachteil für mich?
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Betroffene, die ihre Reise nach dem 31.10. antreten und vor dem 18.10. gekündigt haben, haben zu Recht gekündigt.
Auf stoische Forderungen reagiert man am besten ebenso stoisch mit einem Verweis auf die Kündigung.
Falls dann nach der nicht angetretenen Reise ein Kostenbescheid über die Stornogebühren eintrudelt bleibt man bei dem Verweis.
Ein Anwalt kann immernoch eingeschaltet werden, wenn die Stornokosten gerichtlich beigetrieben werden sollen.
Betroffene, die bereits alles oder einen Teil bezahlt haben, sollten imho die Reise auch antreten. Sind noch Restzahlungen zu leisten kann man das nach der Rückkehr tun.@BrakerJunge
Die Reisen wurden verkauft zu einem Zeitpunkt, zu welchem die Kundengeldabsicherung nicht gewährleistet war. Ebenso wurden Zahlungen gefordert und vereinnahmahmt. Das Angebot zur Zahlung nach der Reise gibt es erst seit einigen Tagen. Ob das alles so ganz fein war kann man durchaus infrage stellen.
Wickelt Telecash nur den elektronischen Zahlungsverkehr ab so ist der Versand der Anwaltsmahnung um so bedenklicher, da die Maßnahme damit ja dann JT direkt zuzurechnen wäre. Was ist mit all jenen, die diese Forderung bedienen (einschl. der Gebühren), welche lt. IV doch erst nach ihrer Rückkehr fällig gewesen wären?
@peter_passau
Es ist fein, dass cinimini mittels des Zitats des Rechtsbeistandes noch einmal die Richtigkeit der Maßnahme Kündigung bestätigt (für eben ganz bestimmte Fälle). Du hattest allerdings nach einer Einschätzung der Streitrisiken betreffend Stornokostenforderung durch JT gefragt.
Das (meine ich) kann man nicht seriös vorhersagen und sollten die auf ihrer Kündigung beharrenden sich jedenfalls darüber bewusst sein, dass sie nicht ausgeschlossen sind.Noch ein kleiner Tipp im Nebensatz:
Man kann auch bei geschlossenem Profil die Kontaktaufnahme via PN ermöglichen. Hin und wieder könnten individuelle Fragen so auf dem "kurzen Dienstweg" beantwortet werden.@vonschmeling sagte:
Betroffene, die ihre Reise nach dem 31.10. antreten und vor dem 18.10. gekündigt haben, haben zu Recht gekündigt.
Sagt wer?!

Dann mal bitte Butter bei die Fische: Führ doch einfach die einschlägige Rechtsprechung an, die bei fehlendem Sicherungsschein ein Kündigungsrecht einräumt.
Dass das der Fall sein kann, gestehe ich dir gerne zu. Genauso gut lassen sich aber auch ein Zurückbehaltungsrecht für den Reisepreis oder jedenfalls die vorherige Einräumung einer Nachbesserungsmöglichkeit begründen. Wie das in einem etwaigen späteren Prozess ausgehen wird, steht m.E. weitestgehend in den Sternen...

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Und noch ein Gedanke zum Thema PN:
PNs halte ich grundsätzlich für sinnvoll bei ganz spezifischen individuellen Fragen, jedoch freue ich mich gerade in diesem Thread über alle Fragen, die öffentlich hier gepostet werden, denn die Antwort könnte auch für andere Betroffene interessant sein. Wir haben hier so viele verschiedene individuelle Situationen der Betroffenen, dass es gewiss immer jemand gibt, der in derselben oder einer ähnlichen Situation ist.
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Mombasa...ich reise am 11.11. und ich habe heute nach nachfrage die Antwort erhalten das die Reise durchgeführt wird und wir neue Unterlagen bekommen...ich habe auch schon alles bezahlt das 1.x im April und 2. x im Sept....ich bin guten mutes und werde reisen...zumal ich mich ja drauf gefreut habe,..ich habe allerdings auch abgewartet denn irgendeine Entscheidung musste ja fallen und wurde ja angekündigt.
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Mich hat JT Touristik gerade angeschrieben, dass meine Kündigung nicht bestätigt wurde. Und dann kommt wieder die Frage nach der Stornierung und wie sie weiter mit meiner Buchung verfahren sollen. Mein Rechtsbeistand sagt (genauso wie vonschmeling), dass es keiner Annahme einer begründeten außerordentlichen Kündigung bedarf.
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Mich hat JT Touristik gerade angeschrieben, dass meine Kündigung nicht bestätigt wurde. Und dann kommt wieder die Frage nach der Stornierung und wie sie weiter mit meiner Buchung verfahren sollen. Mein Rechtsbeistand sagt (genauso wie vonschmeling), dass es keiner Annahme einer begründeten außerordentlichen Kündigung bedarf.
@Rallyemaus sagte:
Mein Rechtsbeistand sagt (genauso wie vonschmeling), dass es keiner Annahme einer begründeten außerordentlichen Kündigung bedarf.
Da haben die beiden natürlich völlig recht. Der Streit wird sich aber vielmehr darum drehen, ob eine begründete außerordentliche Kündigung vorliegt, d.h. ein Kündigungsgrund bestand.
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Jetzt reichst mir! Ich sollte heute bei JT anrufen um Information zu bekommen ob die Lokale Agentur vor Ort die Rückbuchung meinen stornierten Hotelzimmer durchgeführt hat. Am 17.10 habe ich JT mitgeteilt das mein Hotelzimmer storniert ist. Seit dem warte ich auf eine positive Nachricht. Zu hören hab ich heute nur die Standard Info bekommen:
Die Reise wird durchgeführt. Sollte die Agentur die Buchung nicht bestätigen können, bekommen sie eine Rückmeldung.
Und was dann…..
Ich habe heute einen Termin beim Rechtsanwalt gemacht. Am liebsten wurde ich den IV anschreiben…. -
Jt Touristik hat auf Facebook seine neue Telefonnummer gepostet : 030 8877870
Dieser Anschluss gehört laut Google Immobilien Kühn Real Estate Marketing GmbH
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@Rallyemaus: Hat dein Rechtsbeistand dir so wie der von Cinimini1 auch bestätigt, dass deine Kündigung begründet war? Hast du vor der Kündigung eine Frist gesetzt oder fristlos gekündigt?
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@BrakerJunge: Das wird ja immer abenteuerlicher... Was hat JT mit dieser Immobilienfirma zu tun?
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@BrakerJunge: Das wird ja immer abenteuerlicher... Was hat JT mit dieser Immobilienfirma zu tun?
Keine Ahnung. Tante Google zeigt mir als Telefonnummer 030-20164999. an.
Im Impressum steht aber die 030-8877870.
Öffnungszeiten Google ab 8 Uhr
Homepage ab 9 Uhr -
@Kerschdel
Ich betrachte die betreffenden Kommentare keineswegs als Angriff sondern als Präzisierung in einem schon recht vogelwilden Thread über eine sensible Thematik.
@burton_
Genau um den Kündigungs_grund_ wird sich ggf. ein Streit drehen, ich hab tatsächlich bislang keine einschlägigen Entscheidungen zu wenigstens vergleichbaren Fällen gefunden ...
... allerdings gibt es auch keine, die die gegenwärtige Haltung der JTT gegenüber der fehlenden Begründung bestätigen.
Deine Ansicht betreffend eine eventuelle prozessuale Entscheidung teile ich. Da die Rechtsprechung i.d.R. verbraucherfreundlich ist, könnten die Sterne für die Betroffenen allerdings günstig stehen ... -
@BrakerJunge
Kurze Frage an dich: Hast du gekündigt? -
Hallo,
hab mal eine dringende Frage: Pauschalreise gebucht
Flug hat sich geändert (10h später Ankunft und statt wie Schönefeld Abflug
Ankuft in Tegel! Auto steht aber in Schönefeld...Seit Tagen werde ich von JT vertröstet.
Immer wd unterschiedliche Aussagen:
IV hat noch nicht zugestimmt, ob andere Airlines
übernehmen dürfen, heute die Aussage wir fragen bei
anderen Airlines nach...das fragen sie schon seit letzter Woche!
Wollten am Donnerstag fliegen!
Wenn sie mir keinen passenden Rückflug anbieten
kann ich dann von der Reise zurücktreten und mein
Geld zurückbuchen!
Für mich ist alles nur Hinhaltetaltik!
Danke für Info! -
@vonschmeling
Nein, da die Abreise erst Mitte des ersten Quartals 2018 ist und noch keine Anzahlung verlangt wurde. Ich kann’s auch kaum abwarten, wann Die Nachricht kommt, ob unserer Reise stattfindet oder nicht. Wenn nicht versuche ich zu einem günstigen Kurs die Flüge dem IV abzukaufen. Wenn nicht muss mal sehen was da dann noch so reinkommt und plane neu.Seit jahren meine erste Pauschalreise und dann das. Werde demnächst wieder alles selber organisieren.
Ich bin froh, dass ich alles immer über meine Krefitkarte laufen lasse. Die kümmern sich um alles, wenn es in die Hose gehen sollte.
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@BrakerJunge
Ah, okay ... dank dir für die Info.@Cosmicblue
Eine Änderung der Reisezeiten von mehr als 4h muss nicht hingenommen werden und berechtigt euch zum Rücktritt vom Vertrag. Dabei können alle Zahlungen zurückverlangt werden. Ich bitte dich allerdings zu bedenken, dass sich das unter den gegebenen Umständen länger hinziehen könnte als sonst üblich. -
Kurzes Update von mir:
Reisevertrag nach fruchtloser Fristsetzung für die Übersendung des Sicherungsscheins am 13. Oktober 2017 außerordentlich gekündigt und letzte Woche die Bestätigung erhalten, dass stornokostenfrei storniert wurde - heute kam dann die Stornorechnung. Bin also aus dem Reisevertrag raus und kann neu buchen.
Wir hatten ursprünglich Dubai mit Abflug im Dezember 2017 gebucht.
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@tigrachen81: Hammer, ich krieg jetzt echt gleich nen Ausraster: Mir schreiben Sie zum 100.Mal ,dass es keine kostenfreie Stornierung und auch keine ausserordentliche Kündigung gibt. Auf meine Nachfrage, dass es aber Kunden gibt, wo sowas bereits gemacht wurde, kommt immer nur die Antwort in Facebook: DAbei handelt es sich entweder um Reisen mit Flügen Airberlin oder um Sonderausnahmen, wo JT ihrerseits die Stornierung aussprechen musste.
Kannst Du bitte mal sagen, was das für eine Reise war? Mit Airberlin oder gabs da sonst welche Problem eh schon mit der Durchführung ansich???? Wollen die einen komplett verar....en? -
Heute habe ich von JT die Bestätigungsemail erhalten das meine Reise im November mit allen 6 Reisebeteiligten kostenfrei storniert worden ist.Meine Kündigung die ich Anfang Oktober rausgeschickt habe,wurde somit akzeptiert.
Ich wünsche allen anderen viel Glück