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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

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  • Misscherie83M Misscherie83

    Heute habe ich von JT die Bestätigungsemail erhalten das meine Reise im November mit allen 6 Reisebeteiligten kostenfrei storniert worden ist.Meine Kündigung die ich Anfang Oktober rausgeschickt habe,wurde somit akzeptiert.
    Ich wünsche allen anderen viel Glück 🍀

    kleinek11K Offline
    kleinek11K Offline
    kleinek11
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1301

    @Misscherie83: Hattest Du Flüge mit Airberlin? Oder gab es irgendwelche anderen Probleme mit der REsie/Buchung/Flüge, dass evtl. JT selbst stornieren wollten? Hattest Du das über einen Anwalt gemacht?
    Kannst Du vielleicht den Wortlaut des Schreibens mal wiedergeben?

    Es kann doch nicht sein, dass JT den einen einen kostenfreien Storno bestätigt und die anderen permanent eine Kündigung untersagt und Stornogebühren alt AGB einfordern will??????

    Misscherie83M 2 Antworten Letzte Antwort
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    • kleinek11K kleinek11

      @tigrachen81: Hammer, ich krieg jetzt echt gleich nen Ausraster: Mir schreiben Sie zum 100.Mal ,dass es keine kostenfreie Stornierung und auch keine ausserordentliche Kündigung gibt. Auf meine Nachfrage, dass es aber Kunden gibt, wo sowas bereits gemacht wurde, kommt immer nur die Antwort in Facebook: DAbei handelt es sich entweder um Reisen mit Flügen Airberlin oder um Sonderausnahmen, wo JT ihrerseits die Stornierung aussprechen musste.
      Kannst Du bitte mal sagen, was das für eine Reise war? Mit Airberlin oder gabs da sonst welche Problem eh schon mit der Durchführung ansich???? Wollen die einen komplett verar....en?

      Misscherie83M Offline
      Misscherie83M Offline
      Misscherie83
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1302

      Hattest du in deiner Kündigung eine Frist gesetzt zur Übersendung des Sicherungsscheines?
      In meiner Kündigungsbestätigung steht ausdrücklich drin,das die Reise kostenfrei storniert wurde,weil sie die Frist zur Übersendung des Sicherungsscheines nicht einhalten konnten.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • peter_passauP Offline
        peter_passauP Offline
        peter_passau
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1303

        Na, das sind doch höchst positive Tendenzen, die sich da am Horizont abzeichnen!

        @Misscherie83 und @tigrachen81: Herzlichen Glückwunsch, ihr beiden, ihr habt es geschafft und könnt euch jetzt beruhigt zurücklehnen 🙂 Ist die Nachricht von der kostenfreien Stornierung die einzige Reaktion, die ihr bisher von JT erhalten habt? Oder seid ihr davor mit den typischen Mails von wegen kostenfreie Stornierung nicht möglich blabla.. konfrontiert worden? Wie seid ihr bei der Kündigung vorgegangen und was genau habt ihr als Kündigungsgrund genannt?

        Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
        (Abraham Lincoln)

        Misscherie83M 1 Antwort Letzte Antwort
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        • kleinek11K kleinek11

          @Misscherie83: Hattest Du Flüge mit Airberlin? Oder gab es irgendwelche anderen Probleme mit der REsie/Buchung/Flüge, dass evtl. JT selbst stornieren wollten? Hattest Du das über einen Anwalt gemacht?
          Kannst Du vielleicht den Wortlaut des Schreibens mal wiedergeben?

          Es kann doch nicht sein, dass JT den einen einen kostenfreien Storno bestätigt und die anderen permanent eine Kündigung untersagt und Stornogebühren alt AGB einfordern will??????

          Misscherie83M Offline
          Misscherie83M Offline
          Misscherie83
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1304

          Nein,keine AirBerlin Flüge...ich hatte telefonische Rechtsberatung vom Anwalt der mir sagte die Frist muss definitiv gesetzt werden sonst wird die Kündigung nicht akzeptiert.
          Verfasst habe ich die Kündigung selber und habe sie per Fax und Einwurfeinschreiben gesendet.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • kleinek11K kleinek11

            @Misscherie83: Hattest Du Flüge mit Airberlin? Oder gab es irgendwelche anderen Probleme mit der REsie/Buchung/Flüge, dass evtl. JT selbst stornieren wollten? Hattest Du das über einen Anwalt gemacht?
            Kannst Du vielleicht den Wortlaut des Schreibens mal wiedergeben?

            Es kann doch nicht sein, dass JT den einen einen kostenfreien Storno bestätigt und die anderen permanent eine Kündigung untersagt und Stornogebühren alt AGB einfordern will??????

            Misscherie83M Offline
            Misscherie83M Offline
            Misscherie83
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1305

            hiermit bestätigen wir Ihnen nach Ablauf der gesetzten Frist für die Zusendung des Sicherungsscheines die kostenfreie Stornierung.

            Eine Stornierungsrechnung erhalten Sie in den kommenden Tagen mit einer separaten E-Mail.

            tigrachen81T 2 Antworten Letzte Antwort
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            • peter_passauP Offline
              peter_passauP Offline
              peter_passau
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1306

              @kleinek11: Hast du denn eine Frist zur Kündigung gesetzt?

              Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
              (Abraham Lincoln)

              kleinek11K 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Misscherie83M Misscherie83

                hiermit bestätigen wir Ihnen nach Ablauf der gesetzten Frist für die Zusendung des Sicherungsscheines die kostenfreie Stornierung.

                Eine Stornierungsrechnung erhalten Sie in den kommenden Tagen mit einer separaten E-Mail.

                tigrachen81T Offline
                tigrachen81T Offline
                tigrachen81
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1307

                @Misscherie83 sagte:

                genau die Mail, die @Misscherie83 erhalten hat, habe ich letzte Woche auch bekommen und heute die Stornorechnung über 0,00 EUR. Ich hatte erst eine Frist zur Übersendung des Sicherungsscheins gesetzt und nach fruchtlosen Ablauf außerordentlich gekündigt mit Frist zur Übersendung der Kündigungsbestätigung zum 18.10.2017 - am 19.10.2017 kam dann die Email, dass die Kündigung akzeptiert wurde. Alles ganz problemlos.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Misscherie83M Misscherie83

                  hiermit bestätigen wir Ihnen nach Ablauf der gesetzten Frist für die Zusendung des Sicherungsscheines die kostenfreie Stornierung.

                  Eine Stornierungsrechnung erhalten Sie in den kommenden Tagen mit einer separaten E-Mail.

                  tigrachen81T Offline
                  tigrachen81T Offline
                  tigrachen81
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1308

                  @Misscherie83 sagte:

                  genau die Mail, die @Misscherie83 erhalten hat, habe ich letzte Woche auch bekommen und heute die Stornorechnung über 0,00 EUR. Ich hatte erst eine Frist zur Übersendung des Sicherungsscheins gesetzt und nach fruchtlosen Ablauf außerordentlich gekündigt mit Frist zur Übersendung der Kündigungsbestätigung zum 18.10.2017 - am 19.10.2017 kam dann die Email, dass die Kündigung akzeptiert wurde. Alles ganz problemlos.

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                  • peter_passauP peter_passau

                    Na, das sind doch höchst positive Tendenzen, die sich da am Horizont abzeichnen!

                    @Misscherie83 und @tigrachen81: Herzlichen Glückwunsch, ihr beiden, ihr habt es geschafft und könnt euch jetzt beruhigt zurücklehnen 🙂 Ist die Nachricht von der kostenfreien Stornierung die einzige Reaktion, die ihr bisher von JT erhalten habt? Oder seid ihr davor mit den typischen Mails von wegen kostenfreie Stornierung nicht möglich blabla.. konfrontiert worden? Wie seid ihr bei der Kündigung vorgegangen und was genau habt ihr als Kündigungsgrund genannt?

                    Misscherie83M Offline
                    Misscherie83M Offline
                    Misscherie83
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1309

                    @peter_passau
                    Ich habe eine Kündigung aufgesetzt das ich um Übersendung des Sicherungsscheines bitte innerhalb von 10 Tagen...sollte das nicht geschehen werde ich außerordentlich kündigen da kein gültiger Reisevertrag zustande kam.
                    Nach Ablauf der Frist dann eine Kündigung rausgeschickt.
                    Hatte dann direkt neu gebucht.
                    Bei uns ging es um 11.000 Euro da die Reise für 6 Personen gebucht worden ist.
                    JT schickte mir irgendwann eine E-Mail das ein kostenfreies Storno nicht möglich wäre,darauf schickte ich eine E-Mail das ich nicht storniert habe sondern gekündigt und daraufhin kam nach 2 Tagen die Bestätigung des kostenlosen Stornos.

                    schwankeS 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • peter_passauP peter_passau

                      @kleinek11: Hast du denn eine Frist zur Kündigung gesetzt?

                      kleinek11K Offline
                      kleinek11K Offline
                      kleinek11
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1310

                      das war mein TExt:

                      Bereits seit Buchungsbestätigung vom 23.08.2017 fehlt uns ein gültiger Sicherungsschein.   Da Ihnen diese Tatsache bereits seit Buchungsbestätigung bekannt ist (der Vertrag der momentanen Versicherung Generali läuft nur bis 31.10.2017- was Ihnen seit längerem bekannt ist) und uns auch bis jetzt noch immer kein gültiger Sicherungsschein ausgestellt worden ist, halten wir eine Fristsetzung hierzu vorab nicht für nötig.

                      Das kann aber auch nicht der Grund an sich sein.
                      Denn zu den Schreiben meiner ausserordentlichen Kündigung antwortet JT zu dem fehlenden Sicherungsschein folgendes:

                      "Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
                      Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
                      Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
                       Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr."

                      Somit geben Sie übrigens zu, dass sie niemals einen Sicherungsschein ab 01.11.17 hätten herbeibringen können - ob mit oder ohne genannte Frist, denn Zitat: "Es wird keinen neuen Sicherungsschein geben".

                      Misscherie83M 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • kleinek11K kleinek11

                        das war mein TExt:

                        Bereits seit Buchungsbestätigung vom 23.08.2017 fehlt uns ein gültiger Sicherungsschein.   Da Ihnen diese Tatsache bereits seit Buchungsbestätigung bekannt ist (der Vertrag der momentanen Versicherung Generali läuft nur bis 31.10.2017- was Ihnen seit längerem bekannt ist) und uns auch bis jetzt noch immer kein gültiger Sicherungsschein ausgestellt worden ist, halten wir eine Fristsetzung hierzu vorab nicht für nötig.

                        Das kann aber auch nicht der Grund an sich sein.
                        Denn zu den Schreiben meiner ausserordentlichen Kündigung antwortet JT zu dem fehlenden Sicherungsschein folgendes:

                        "Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
                        Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
                        Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
                         Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr."

                        Somit geben Sie übrigens zu, dass sie niemals einen Sicherungsschein ab 01.11.17 hätten herbeibringen können - ob mit oder ohne genannte Frist, denn Zitat: "Es wird keinen neuen Sicherungsschein geben".

                        Misscherie83M Offline
                        Misscherie83M Offline
                        Misscherie83
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1311

                        @kleinek11

                        Das ist aber komisch.Dann würde ich das dem Anwalt übergeben und sagen,das andere Kündigungen akzeptiert wurden.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • peter_passauP Offline
                          peter_passauP Offline
                          peter_passau
                          schrieb am zuletzt editiert von peter_passau
                          #1312

                          @kleinek11: Ich kann deine Argumentation vollkommen nachvollziehen. Im Grunde kann damit die Fristsetzung wohl nicht das Zünglein an der Waage sein... Außerdem hat der Rechtsanwalt von Cinimini, der/die auch keine konkrete Frist gesetzt hat, gemeint, er/sie hätte alles richtig gemacht.

                          Nun sitze ich da und hoffe 🙂 JT hält sich in meinem Fall immer noch bedeckt.
                          Werde indes vielleicht mal das Hotel anschreiben, was mit meiner Buchung los ist.

                          Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                          (Abraham Lincoln)

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                          • kleinek11K Offline
                            kleinek11K Offline
                            kleinek11
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1313

                            Ich konfrontier JT jetzt mit diesen Textinhalten ofiziell auf Facebook. Schaun mer mal.......

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Misscherie83
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1314
                              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                              • Misscherie83M Offline
                                Misscherie83M Offline
                                Misscherie83
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1315
                                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                  Misscherie83
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1316
                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                    Misscherie83
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1317

                                    Vielleicht lag es wirklich an der Fristsetzung,da ja auch die Kündigung von @tigrachen81 akzeptiert wurde.Mein Anwalt und Reisebüro haben mir ausdrücklich zur Fristsetzung geraten.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • tigrachen81T Offline
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                                      tigrachen81
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1318

                                      Es muss dem Reiseveranstalter erst eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden (Übersendung des Sicherungsscheins) - geschieht dann nichts, kann man den Vertrag dann außerordentlich kündigen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • peter_passauP Offline
                                        peter_passauP Offline
                                        peter_passau
                                        schrieb am zuletzt editiert von peter_passau
                                        #1319

                                        Das Ganze erscheint mir jetzt grad wie ein schlechter Scherz...
                                        Warum hat hier niemand RECHTZEITIG darauf hingewiesen, dass diese vermaledeite Fristsetzung so wichtig ist?
                                        Ich kann jetzt grad nicht glauben, dass dies entscheidend darüber sein soll, ob man blechen muss oder nicht... 😞

                                        Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                                        (Abraham Lincoln)

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                                          #1320

                                          @kleinek11: Du hast doch am Freitag gemeint, dass du dir ebenfalls einen Anwalt nehmen willst. Hast du ihn schon kontaktiert und wenn ja, wie sieht er die Sache mit der fehlenden Fristsetzung?

                                          @vonschmeling: Bleibst du bei deiner Aussage, dass die Zeit zwischen Buchung und Kündigung als Frist zu betrachten ist, die verstrichen ist, ohne dass JT Nachbesserung (also den Sicherungsschein) verschafft hat?

                                          Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt.
                                          (Abraham Lincoln)

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